§ 17 - Veränderungen in den Geschäftskreisen des Oberbürgermeisters/ der Ersten Bürgermeisterin (öffentlich)

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Sachvortrag:

Gemäß § 44 Abs. 1, letzter Halbsatz, GemO, erfolgt die Abgrenzung des Geschäftskreises der Ersten Bürgermeisterin durch den Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. Dieser hat der im Ausschreibungstext genannten Aufteilung des Geschäftskreises am 24. September 2008 zugestimmt.

Anlässlich eines vorbereitenden Gespräches zwischen Oberbürgermeister Pelgrim und der gewählten Ersten Bürgermeisterin Wilhelm wurden auch die Zuschnitte und Zuständigkeiten diskutiert. Hierbei ergab sich, dass Frau Wilhelm aufgrund ihrer persönlichen Interessen und ihrer Vorkenntnisse eine hohe Affinität zum Themenbereich der TMG hat. Zudem ergeben sich aufgrund der Zuständigkeiten für die Bereiche Bildung und Kultur sowohl bei der Bewerbung als auch in der internen Organisation zahlreiche Überschneidungen und somit die Möglichkeit, entsprechende Synergien zu nutzen.

Herr Pelgrim und Frau Wilhelm kamen deshalb überein, vorzuschlagen, die Geschäftskreise dahingehend zu ändern, dass die Erste Bürgermeisterin Wilhelm künftig für den Bereich der TMG und Oberbürgermeister Pelgrim für den Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung zuständig ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Geschäftskreise, wonach künftig die Erste Bürgermeisterin für die TMG und der Oberbürgermeister für den Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung zuständig ist, einstimmig - 29 - zu.

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