§ 3 - Veränderungen in den Geschäftskreisen des Oberbürgermeisters/ der Ersten Bürgermeisterin (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Gemäß § 44 Abs. 1, letzter Halbsatz, GO, erfolgt die Abgrenzung des Geschäftskreises der Ersten Bürgermeisterin durch den Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Gemeinderat. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 24. September 2008 der im Ausschreibungstext genannten Aufteilung des Geschäftskreises zugestimmt.

Anlässlich eines vorbereitenden Gespräches zwischen Herrn Oberbürgermeister Pelgrim und der gewählten Ersten Bürgermeisterin Frau Wilhelm wurden auch die Zuschnitte und Zuständigkeiten diskutiert. Hierbei ergab sich, dass Frau Wilhelm aufgrund ihrer persönichen Interessen und ihrer Vorkenntnisse eine hohe Affinität zum Themenbereich der TMG hat. Zudem ergeben sich aufgrund der Zuständigkeiten für die Bereiche Bildung und Kultur sowohl im Bereich der Bewerbung als auch in der internen Organisation zahlreiche Überschneidungen und somit die Möglichkeit entsprechende Synergien zu nutzen.

Herr Oberbürgermeister Pelgrim und Frau Wilhelm kamen deshalb überein, vorzuschlagen, die Geschäftskreise dahingehend zu ändern, dass Frau Wilhelm zukünftig für den Bereich der TMG zuständig ist und Herr Oberbürgermeister Pelgrim im Gegenzug die Zuständigkeit für den Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung übernimmt.


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des Geschäftskreises, wonach zukünftig die Erste Bürgermeisterin für die TMG und der Oberbürgermeister für den Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung zuständig ist, zu.

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