§ 2 - Bildung einer Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission als vorbereitendes (nicht vorberatendes) Gremium (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 18. Februar 2009, 09:19 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen haben sich weiter dramatisch zu Lasten der Stadt verändert. Aufgrund des Einnahmerückgangs bei der Gewerbesteuer, der bereits Ende April 2008 einsetzte, ist nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis mit einem Haushaltsdefizit in Höhe von ca. 7,704 Mio. € für das Jahr 2008 zu rechnen. Dieses Defizit wird durch eine entsprechende Rücklagenentnahme ausgeglichen. Ohne Nachtragshaushalt wäre 2009 ein Haushaltsdefizit in Höhe von ca. 14,5 Mio. € entstanden.

Wenn die Handlungsfähigkeit der Stadt auch mittelfristig erhalten und gestärkt werden soll, müssen wir erneut einen Diskussionsprozess beginnen und über grundlegende Aufgaben und Strukturen der städtischen Verwaltung nachdenken. Dazu soll nach den guten Erfahrungen 2001/2002 wieder eine Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission aus Mitgliedern des Gemeinderats und der Verwaltung gebildet werden. Vorgeschlagen wird, dass jede Fraktion drei bzw. zwei Mitglieder in die Kommission entsendet, die unter Vorsitz des Oberbürgermeisters eingesetzt wird. Jede Fraktion benennt dafür weiter zwei Ersatzmitglieder.

Die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge sollen in die Aufstellung des neuen Haushalts einfließen und werden Gegenstand einer ersten Klausurtagung des neu gewählten Gemeinderats Anfang Oktober sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Einsetzung einer Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission unter Vorsitz des Oberbürgermeisters. CDU- und SPD-Fraktion entsenden je drei Mitglieder, FWV-, Bündnis 90/Die Grünen- und die FDP-Fraktion je zwei Mitglieder in die Kommission. Die Fraktionen benennen weiter je zwei Ersatzmitglieder.

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