§ 15 - Nachtragshaushaltssatzung und -plan der Stadt für 2009 a) Abstimmung über die Anträge der Fraktionen, b) Verabschiedung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2009 der Stadt

Anträge der CDU-Fraktion

1. Sanierung des Starkholzbacher Sees

Aus haushaltstechnischer Sicht kann ein Planansatz von 50.000 € im Nachtragsetat belassen werden.

Neben den Untersuchungen zu einer grundständigen Sanierung wurde von der unteren Naturschutzbehörde angeregt, den Starkholzbacher See als Ausgleichsmaßnahme für das geplante Gewerbegebiet West vorzusehen. Diesbezügliche Auswirkungen werden gegenwärtig ebenfalls untersucht. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden sodann in Abstimmung mit dem Ortschafts- und dem Gemeinderat für die Festlegung der weiteren Vorgehensweise verwendet.


2. Sanierung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen

Angesichts der finanziellen Situation der Stadt vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass ein Festhalten an der Realisierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2009 nicht prioritär ist.

Denkbar wäre eine Durchführung im laufenden Jahr, wenn die Stadt entsprechende Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm erhalten würde.

Die Verwaltung schlägt vor, für die Tiefbaumaßnahme Beilsteinstraße eine Verpflichtungsermächtigung in den Nachtragshaushalt 2009 für 2010 in Höhe von 270.000 € aufzunehmen. Sollte es vorab Bundes- oder Landesmittel hierfür geben, würde die Maßnahme vorgezogen.


3. Beförderung der Kindergartenkinder in den Ortsteilen

Hierbei handelt es sich nicht um eine Einsparmaßnahme auf Grund der Finanzsituation der Stadt, sondern um ein rechtliches Problem im Sinne der Aufsichtspflicht und die damit verbundene haftungsrechtliche Problematik.

Die Aufsichtspflicht ist nach dem BGB Teil der elterlichen Sorge und umfasst u.a. die Personensorge. Sie obliegt daher den Personensorgeberechtigten, d. h. regelmäßig den Eltern. Indem diese ihr Kind in einer Tageseinrichtung für Kinder anmelden, erklären sie, ihre Aufsichtspflicht für die Dauer und den Umfang der jeweiligen Betreuung zu übertragen. Durch Vertrag geht die Aufsichtspflicht auf den Träger der Einrichtung über.

Sie beginnt erst mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit deren Verlassen. Auf dem Weg zum Kindergarten sowie auf dem Heimweg liegt die Aufsichtspflicht allein bei den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtsbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Die Übernahme der Kinder in den Verantwortungsbereich der Stadt zu Beginn des Kindergartens ist aus haftungsrechtlicher Sicht als freiwillige Leistung möglich. Die Verantwortung des Trägers greift erst mit der Übernahme der Kinder.

Problematisch hingegen ist die Übergabe zurück in die Aufsicht der Erziehungsberechtigten nach Beendigung des Aufenthaltes in der Einrichtung. Eine Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten findet nicht statt.

Auch wenn die Eltern eine Einverständniserklärung hinsichtlich der Busbeförderung ihrer Kinder unterschreiben, ist der Träger der Einrichtung von der Haftung nicht befreit.
Aus diesen Gründen wurde die alleinige Rückfahrt vom Kindergarten zum Wohnort mit Beginn des Jahres 2009 eingestellt.

Siehe hierzu das Beratungsergebnis des Jugend- und Sozialausschusses vom 25.11.2008.


4.1 Zuschuss an die private Fachhochschule in Höhe von 165.000 €

Die Verwaltung hält eine Abschmelzung des Kapitals der Fachhochschulstiftung im Hinblick auf die Stärkung der Bildungslandschaft in Schwäbisch Hall zum jetzigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll.

Die Stiftungserträge aus dem angelegten Kapital werden für die Unterstützung der öffentlichen und der privaten Fachhochschule benötigt.
Die Defizitabdeckung der privaten FH soll bis zur endgültigen Entscheidung über ihre weitere Entwicklung erfolgen.
Eine Schmälerung des Stiftungskapitals könnte in den Verhandlungen mit potentiellen Kooperationspartnern fälschlicher Weise als ein Zeichen des vorzeitigen Rückzugs der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ aus diesem Vorhaben verstanden werden und dadurch ihre Verhandlungsposition schwächen.


4.2 Generierung von zusätzlichen Einnahmen aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen

Die Verwaltung wird selbstverständlich alle Anstrengungen unternehmen, um nicht benötigtes Grundvermögen zu veräußern.

Die städtischen Immobilien werden im Laufe des Jahres einer Portfolioanalyse unterzogen. Anhand dieser Analyse kann eine Diskussion in der Strukturkommission erfolgen, welche Immobilienbestände veräußert werden sollten.


Anträge der Fraktion-Bündnis 90/ Die Grünen

1. Sanierung des Starkholzbacher Sees

Angesichts der finanziellen Situation der Stadt hält es die Verwaltung für wenig sinnvoll, Mittel in Höhe von 300.000 € zu binden.

Siehe Stellungnahme zum Antrag Nr. 1 der CDU.


2. Gehweg Mittelhöhe - Steinbach

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass ein Festhalten an der Realisierung dieser Maßnahme im Haushaltsjahr 2009 nicht prioritär ist.

Denkbar wäre eine Durchführung im Jahr 2009, wenn die Stadt entsprechende Fördermittel aus dem Konjunkturprogramm erhalten würde.

Auf Grund der sich abzeichnenden Besiedlung des Bereichs Mittelhöhe IV und des damit verbundenen Ziel- und Quellverkehrs wird alternativ die verkehrstechnische Neuordnung der „Alten Hessentaler Straße“ durch z. B. die teilweise Einrichtung einer Einbahnstraße, Anliegerfreiverkehr, Einrichtung von Sackgassen bzw. durch die optische Abtrennung eines Mehrzweckstreifens überlegt.

Siehe Beispiel Gottwollshäuser Steige.


3. Sanierung Brückäcker- bzw. Raiffeisenstraße

In der Raiffeisenstraße werden die Stadtwerke im Laufe diesen Jahres eine neue Fern­wärmeleitung verlegen. In Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme sollte auch die beabsichtigte Sanierung der Straße erfolgen. Die Verwaltung möchte an der koordinierten Vorgehensweise mit den Stadtwerken festhalten.

Sollte sich, wie im Jahr 2008, deren Baumaßnahme verzögern, so werden die Haushaltsansätze nicht zur Ausführung kommen.


4. Planungsleistungen für Auwiese, SZO etc.

Die Verwaltung hält die komplette Streichung der Ansätze für Planungsleistungen für nicht sinnvoll. Im Hinblick auf das Konjunkturpaket muss die Stadt in der Lage sein, innerhalb kürzester Zeit Planungsleistungen abrufen zu können.
Auf Grund der besonderen Anforderungen im Kontext des in der Diskussion befindlichen Konjunkturpaketes II müsste eigentlich eine Aufstockung der Ansätze erfolgen. Da die Fördermittel, die im Rahmen des Konjunkturpaketes fließen sollen, gegenwärtig nicht quantifizierbar sind, müsste im Einzelfall gegebenenfalls eine überplanmäßige Ausgabe beschlossen werden.

Wenn die Fördersätze des Konjunkturpaketes entsprechend hoch ausfallen sollten, könnte zum Beispiel auch die außerplanmäßige Realisierung der Vorhaben im Schulzentrum Ost in Erwägung gezogen werden. Dafür wären aber rechtzeitig Planungsleistungen zu erbringen.


5. Beleuchtung

Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe, die die Beibehaltung der Planansätze begründet.


6. Platzgestaltung Marktplatz Nordseite

Es geht um eine bereits begonnene Maßnahme (Verbesserung der Aufenthaltsqualität einschl. der Außenbewirtschaftung vor dem Adelshof).
Da das Vorhaben auch im Rahmen der Aufstockungsanträge für Städtebaufördermittel angegeben wurde, schlägt die Verwaltung die Beibehaltung des Planansatzes vor.


7.1 Geräte, Ausstattungen, Ausrüstungsgegenstände

Die Mittel des Haushaltsjahres 2008 wurden im Bereich der Schulen zu rd. 2/3 in Anspruch genommen (Ansatz 99.425 €, vorläufiges Rechnungsergebnis 66.141,69 €).
Eine Reduzierung der ursprünglichen Planansätze für 2009 um 3 % hält die Verwaltung für gerechtfertigt.


7.2 Pauschale Kürzung Schulen und Kigas

Hierbei handelt es sich um die Gruppierungen 591 „Lehr- und Unterrichtsmittel“ sowie 592 „Lernmittel“. Die pauschale Kürzung von 2 % (11.514 €) ist vor dem Hintergrund der Vorjahresergebnisse gerechtfertigt:

Gruppierung Ansatz vorl. Rechnungsergebnis Differenz
591 143.562 € 121.689 € - 15,23 %
592 440.921 € 311.958 € - 29,24 %



7.3 Bibliothek (Zeitschriften) 1.000 €
7.4 Stadtorchester (Probewochenende) 2.000 €

Beide Einsparungsvorschläge kamen aus dem Fachbereich Städtische Kultureinrichtungen und sollten als ein bescheidener Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verstanden werden.


7.5 Schulen, besondere Aufwendungen

Für alle Schulen wurden im Doppelhaushalt 2008/2009 für 2009 138.000 € veranschlagt. Diese Mittel stehen zur Verfügung für:

  • Beförderungskosten Jugendverkehrsschule
  • Beförderungskosten Schwimmbäder
  • Beförderungskosten Kooperationsbusse (schulinterne Fahrten zwischen den beiden Gymnasien)
  • Kosteneintritt Schwimmbäder.

Der ursprüngliche Ansatz wurde entsprechend den Rechnungsergebnissen 2007 um 10 % nach unten angepasst. Insofern wird das Budget zur Verfügung gestellt, das auch benötigt wird.


7.6 Beförderung Kindergartenkinder aus den Ortsteilen

Siehe hierzu Stellungnahme zum Antrag Nr. 3 der CDU.


7.7 Verfügungsfonds freie Wohlfahrtsverbände 10.000 €

Im Haushaltsplan stehen seit Jahren Mittel in einem Verfügungsfonds zur Unterstützung der sozialen Tätigkeiten der freien Wohlfahrtsverbände und anderer Träger in Höhe von 20.000 € zur Verfügung. Die Verwendung erfolgt nach den Bruttopersonalkosten der Verbände im Bereich von Beratungstätigkeiten für Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadtgebiet. AWO, Caritas-Verband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonische Bezirksstelle und Verein Jugendberatung erhalten aus diesem Fonds Mittelzuweisungen zwischen 1.800 € und 8.000 € im Jahr.


7.8 Zuschüsse an VHS 10.000 €

Auf Grund der zu erwartenden Teilnehmerinnen-/Teilnehmerzahlen und Einnahmen in den Kursen kann der Zuschussbetrag der Stadt an die VHS im Jahr 2009 um 10.000 € reduziert werden.


7.9 ABM-Förderung 10.000 €

In den Doppelhaushalt 2008/2009 wurden für das laufende Jahr 25.000 € Pauschalansatz für ABM-Maßnahmen eingestellt. Im Hospitalhaushalt 2009 sind für einen ähnlichen Verwendungszweck ebenfalls 25.000 € vorgesehen. Mit diesen Mitteln wurden bislang Brückenlehrerinnen/Brückenlehrer an den beiden Hauptschulen mitfinanziert, die Erlacher Höhe und das Freilandmuseum Wackershofen unterstützt. Zusätzliche Antragstellungen in diesem Bereich sind der Verwaltung nicht bekannt. Die erwähnten Maßnahmen können somit trotz der Reduzierung der Haushaltsansätze um 10.000 € weiterhin unterstützt werden.


8. Mehrausgaben für Repräsentationen, Tagungen, Besichtigungen

Die Mehrausgaben in Höhe von 13.000 € sind vor allem für die Zusatzaufwendungen im Rahmen der geplanten Klausurtagung des Gemeinderates, für das 60-jährige Jubiläum des Stadtorchesters, Verabschiedungen und die Sitzungen der Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission veranschlagt worden.

Fraktionen von SPD und FDP

Sie haben keine Anträge zum Nachtragshaushalt 2009 gestellt. Zu den Ausführungen bezüglich des Starkholzbacher Sees siehe Stellungnahme zum Antrag Nr. 3 der CDU-Fraktion.


FWV-Fraktion

Die FWV stellte in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2009 ebenfalls keine Anträge, jedoch wurde eine Reihe von Anmerkungen und Anregungen vorgetragen. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. und 5. Kindergärten in der Kreuzäckersiedlung

Im Doppelhaushalt 2008/2009 sind bei HH-Stelle 4641-940000.0801 „Baumaßnahmen an eigenen Kindergärten“ 600.000 € sowie 450.000 € für die Realisierung eingeplant.
Da die Baumaßnahme an einem Objekt der evangelischen Landeskirche erfolgt, waren die eingeplanten Mittel als Investitionszuschüsse umzubuchen.

Die Maßnahme wird mit einem Finanzvolumen von rd. 2,1 Mio. € abschließen.

Die Gesamtfinanzierung stellt sich wie folgt dar:

  • Umbuchung der Planansätze 2008 von der HH-Stelle 4641-940000.0801 auf die HH-Stelle 4645-988000.0100 in Höhe von 600.000 €;
  • Überplanmäßige Ausgaben gemäß Beschluss des GR vom 26.11.2008 in Höhe von 170.000 €;
  • Umbuchung der Planansätze 2009 von HH-Stelle 4641.940000.0801 auf HH-Stelle 4645-988000.0100 in Höhe von 450.000 €;
  • Aufstockung der Haushaltsstelle 4645-988000.0100 im Nachtragshaushalt 2009 um 430.000 € auf insgesamt 880.000 €;
  • Der Restbetrag von 450.000 € ist der Eigenanteil der evangelischen Landeskirche.

Die Zusatzbelastungen der Stadt gegenüber den ursprünglichen Ansätzen aus dem Doppelhaushalt werden aus der Veräußerung der beiden Kindergärten Beuscherweg und Leonhard-Kern-Weg in Höhe von 550.000 € sowie aus der Förderung der zusätzlichen Krippenplätze mit 120.000 € finanziert.


2. Grundstücksveräußerungen im Solpark

Die Mindereinnahmen von 750.000 € für Veräußerungen von Grundstücken im Solpark sind lt. Einschätzung der Verwaltung realistisch.
Einen vorgezogenen Verkauf der restlichen Grundstücke an die HGE ohne konkrete Nachfrage hält sie nicht für sinnvoll, da die HGE Finanzkapazitäten für die Bewältigung der Aufgaben in Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets „An der Breiteich“ sowie des interkommunalen Gewerbegebietes West freihalten muss.

Diese Einschätzung der Verwaltung wird auch von der Geschäftsführung der HGE geteilt .


3. Teilveräußerung der Markthalle in Steinbach

Bezüglich der Markthalle hält die Verwaltung an einer Veräußerung im Ganzen fest. Zu gegebener Zeit sollen die Verkaufserlöse für die Realisierung der Multifunktionshalle im Osten als Eigenbeitrag verwendet werden.


4. Möblierung Schulgebäude, Erneuerung des Physiksaals im Gymnasium bei St. Michael

Es wird vorgeschlagen, die Maßnahmen in Abhängigkeit zu den Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Konjunkturpaketes gegebenenfalls außerplanmäßig durchzuführen. Unabhängig hiervon enthält die Haushaltsstelle bezüglich des Physiksaals im Gymnasium bei St. Michael eine Planbemerkung, wonach die Maßnahme im Haushaltsjahr 2010 neu veranschlagt werden soll.


6. Generierung von zusätzlichen Einnahmen aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendigem Vermögen

Die städtischen Immobilien werden im Laufe des Jahres einer Portfolioanalyse unterzogen. Anhand dieser Analyse kann eine Diskussion in der Haushalts- und Aufgabenstrukturkommission erfolgen, welche Immobilienbestände veräußert werden sollen.


Behandlung der Anträge der CDU-Fraktion:

Zu 1. - Sanierung des Starkholzbacher Sees:

Oberbürgermeister Pelgrim macht folgenden Vorschlag: Es soll nur der Schwimmbereich vom Schlamm befreit werden - nicht wie bisher vorgesehen der ganze Seegrund. Es würde ein Becken eingerichtet, in dem sich Schmutz aus dem einfließenden Wasser von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen absetzt und eine Schilfzone geschaffen. Dazu müsse ein etwa 1 ha großes Grundstück erworben werden. Zudem wolle man den Wasserspiegel um ca. 40 cm anheben.
Falls dies alles funktioniere, könne möglicherweise schon in diesem Sommer dort wieder gebadet werden.

Er sehe darin eine elegante Lösung, ohne Steuermittel zu verwenden.

Wenn das geplante neue Interkommunale Gewerbegebiet zwischen Rosengarten, Michelfeld und Hall gebaut werde, bedürfe dieses einer ökologischen Ausgleichsfläche. Da Landschaft zugebaut werde, müsse an anderer Stelle Raum für die Natur geschaffen werden. Die städtische Gesellschaft HGE könnte die Seetherapie vorfinanzieren und - wenn alles wie geplant laufe - bei der Vergabe von Grundstücken an Firmen diese und andere Ausgaben wieder hereinholen.
Die Seesanierung würde dann 150.000 - 180.000 € kosten. Am Ende entstehe zwar kein lupenreines EU-rechtliches Badegewässer, sondern ein See, wie er bereits in den letzten 35 Jahren bestand.
Dies sei ein Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes.
Er appelliert dennoch an die Bevölkerung, sich weiterhin für die Sanierung des Sees zu engagieren und dafür zu spenden.

Stadträtin Rabe bedankt sich für die Lösung und regt an, bis 01.03.2009 noch einen Grünpflegeschnitt um den See herum durchführen zu lassen, wie dies von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angeboten worden sei.

Stadtrat Härtig hält es für fraglich, ob dies als Ausgleichsmaßnahme für das Interkommunale Gewerbegebiet West ausreiche. Er stellt außerdem die Frage, was die Regionalplanung dazu sage.
Diese kleine Lösung halte er für fragwürdig.
Könne die Herstellung des alten Zustands des Sees als Ausgleich für den Eingriff in die Natur bei dem neuen Gewerbegebiet gelten?
Seine Fraktion bleibe bei ihrem Antrag, 300.000 € für das Sanierungsvorhaben bereitzustellen.

Stadtrat Kaiser spricht sich im Namen seiner Fraktion für die Sanierung des Sees aus und begrüßt die Vorschläge der Verwaltung. Er teilt ergänzend mit, dass jedes Fraktionsmitglied der SPD 100 € für die Sanierung spenden werde.

Stadtrat Baumann ist der Auffassung, dass der See zu Hall gehöre und saniert werden müsse.
Seine Fraktion werde insgesamt 1.000 € als Spende beisteuern.

Stadtrat Preisendanz ist ebenfalls für die Verwaltungsvorschläge, aber auch dafür, in diesem Zusammenhang alles mögliche und angebotene bürgerschaftliche Engagement zu aktivieren und zu nutzen.

Stadträtin Herrmann teilt mit, dass das Interkommunale Gewerbegebiet bisher ja noch nicht im Regionalplan festgeschrieben sei, weshalb sie es für verwunderlich halte, dass jetzt schon über Ausgleichsmaßnahmen befunden werde.

Stadtrat Unser zeigt sich skeptisch, da doch einige Probleme bestünden, die scheinbar nicht ausreichend bedacht wurden.
Er bemängelt, dass nur ein Teil des Schlamms entfernt werden solle, da dieser sich nach kurzer Zeit garantiert wieder im Schwimmbereich absetze. Auch würden die Dämme nicht ohne Weiteres eine Erhöhung des Wasserspiegels aushalten.

Stadträtin Herrmann spricht sich für eine gute, ordentliche und überzeugende Lösung auf Dauer aus, damit man nicht jedes Jahr wieder über dieses Thema diskutieren und entscheiden müsse.

Nach weiterer Aussprache und dem Antrag von Stadträtin Rabe auf Schließung der Rednerinnen-/Rednerliste wird der oben genannte Antrag der Grünen mit 24 Nein-Stimmen bei 8 Ja-Stimmen abgelehnt.
Beschluss:

Die Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wird beauftragt, im Rahmen ihrer Ausgleichsverpflichtung für den Gewerbepark West die dafür notwendigen Finanzmittel für die Renaturierung und Sanierung des Starkholzbacher Sees bereitzustellen.
Beginn der Maßnahmen soll im Frühjahr 2009 in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Bibersfeld, dem Gemeinderat und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes sein.
(einstimmig - 32 -)


zu 2. Sanierung der Beilsteinstraße in Gailenkirchen:

Der Antrag von Stadträtin Niemann, keine Verpflichtungsermächtigung für diese Maßnahme vorzusehen, wird mit 28 Nein-Stimmen bei 4 Ja-Stimmen abgelehnt.


zu 3. Beförderung der Kindergartenkinder in den Ortsteilen

Es findet eine kurze Aussprache mit der Bitte statt, Möglichkeiten zu eruieren, die Beförderung doch wieder irgendwie - allerdings unter Beachtung der rechtlichen Situation - möglich zu machen.

Stadträtin Rabe bleibt beim Antrag der CDU-Fraktion, die Mittel von 7.500 € hierfür im Haushalt zu belassen.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt diese Summe daraufhin nochmals in den Etat auf.


4.1 Zuschuss an die private Fachhochschule in Höhe von165.000 €

Stadträtin Rabe erklärt sich mit der Stellungnahme der Verwaltung einverstanden.


Das Gleiche gilt für4.2 (Generierung von zusätzlichen Einnahmen aus der Veräußerung von nicht betriebsnotwendige Vermögen).


Behandlung des Antrags der FWV-Fraktion:

3. Teilveräußerung der Markthalle Steinbach

Stadtrat Baumann erhebt diesen Punkt zum Antrag und begründet ihn damit, dass dadurch 2,5 Mio. € an Einnahmen in die Stadtkasse fließen würden.

Stadtrat Kaiser spricht sich für den Verwaltungsvorschlag aus.

Der o. g. Antrag wird mit 17 Nein-Stimmen bei 15 Ja-Stimmen abgelehnt.


Behandlung der Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

2. Gehweg Mittelhöhe - Steinbach

Stadträtin Niemann zieht diesen Antrag zurück, wenn zeitnah eine alternative Lösung untersucht und vorgelegt werde.


3. Sanierung Brückäcker- bzw. Raiffeisenstraße

Der Antrag wird mit 26 Nein-Stimmen bei 6 Ja-Stimmen abgelehnt.


4. Planungsleistungen für Auwiese, Schulzentrum Ost etc.

Stadträtin Herrmann spricht sich dafür aus, die Planungen für das Vorhaben Auwiese einzustellen.

Stadtrat Baumann macht hierzu den Kompromissvorschlag, dass alle Aufträge aus diesem Ansatz über 10.000 € einzeln und separat vom BPA beschlossen werden müssen.

Dem wird einstimmig - 32 - zugestimmt.


5. Beleuchtung

Stadträtin Herrmann zieht den Antrag zurückund bittet um eine Kostenaufstellung zu diesem Thema.


6. Platzgestaltung Marktplatz Nordseite

Der Antrag wird mit 27 Nein-Stimmen bei 5 Ja-Stimmen abgelehnt.


7.1 - 7.5 Geräte, Ausstattungen, Ausrüstungsgegenstände; Pauschale Kürzungen Schulen und Kindergärten; Bibliothek (Zeitschriften); Stadtorchester (Probewochen­ende); Schulen, besondere Aufwendungen

Stadträtin Bergmann bittet hierzu, diese Beträge stehen zu lassen bis die Erste Bürgermeisterin Wilhelm im Amt ist, da die Dinge z. T. deren künftiges Aufgabengebiet betreffen.

Beschluss:

Dieser Vorschlag wird abgelehnt. Die Kürzungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung vorgenommen.
(24 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)


7.7 Verfügungsfonds freie Wohlfahrtsverbände 10.000 €

Die Stellungnahme der Verwaltung wird mit 24 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen befürwortet.


7.8 Zuschüsse an VHS 10.000 €

Der Vorschlag der Verwaltung wird ebenfalls befürwortet.
(25 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)


7.9 ABM-Förderung 10.000 €

Der Stellungnahme der Verwaltung wird mit 21 Ja-Stimmen, bei 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen entsprochen.


8. Mehrausgaben für Repräsentationen, Tagungen, Besichtigungen

Stadträtin Rabe spricht sich gegen eine Klausurtagung des Gemeinderats außerhalb von Schwäbisch Hall aus, da die dadurch entstehenden Kosten von einigen Tausend Euro im Moment nicht vermittelbar seien. Sie schlägt vor, diesen Ansatz auf 10.000 € zu reduzieren.

Dem wird mit 25 Ja-Stimmen, bei 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.

- Stadtrat Lindner und Stadträtin Rabe bis 21.30 Uhr anwesend -


Stadtrat Kaiser spricht sich im Namen der SPD-Fraktion für den Nachtragshaushalt aus, wobei ihm klar ist, dass dies erst der kleine Einstieg in eine große, schwere Durststrecke bzw. eine sehr schwierige finanzielle Zukunft der Stadt ist.
Gegenüber der jetzigen Situation sei diejenige im Krisenjahr 2001 noch einfach gewesen. Jetzt gehe man von einem ganz anderen Niveau aus, was für uns zur „Nagelprobe“ würde. Der Gemeinderat müsse nun ganz genau überlegen, was er priorisieren wolle. Man dürfe darauf gefasst sein, dass die wichtigen Diskussionen erst noch folgen werden.
Die ganze Dramatik des Haushalts zeige sich darin, dass die Zuführungsrate vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt „so gut wie nichts sei“.
Er sehe den zur Debatte stehenden Doppelhaushalt als eine kurzfristige Antwort auf die Steuerausfälle. Die Stadt musste entsprechend reagieren.
Insgesamt erhofft er sich dadurch ein Signal für die künftigen Debatten, da man jetzt Wege finden müsse, um unser Strukturproblem zu lösen.

Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion:
siehe Anlage

Stadträtin Herrmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
siehe Anlage

Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion:
siehe Anlage

Beschluss:

Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schwäbisch Hall für 2009 wird mit folgenden Summen beschlossen:

1.


Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je
davon
im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt

90.340.850 €
 75.010.740€
15.330.110 €
2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) von
0 €
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 11.320.000 €
4.
der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf
festgesetzt.

15.000.000 €
5.



Die Steuersätze werden festgesetzt:
für die Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf die Steuermeßbeträge


400 v.H.
400 v.H.
380 v.H.

Der Gemeinderat nimmt von der Finanzplanung zustimmend Kenntnis.
(einstimmig - 30 -)

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