§ 1/1 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - 2. Änderung Im Hardt"; hier: Auslegungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 11. Februar 2009, 11:09 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Solpark aus dem Jahre 1999 weist am westlichen Rand ein Wohngebiet aus, welches sich entlang der Straße „Im Hardt“ nur sehr langsam entwickelt. Vor einigen Jahren wurde bereits für den Teilbereich westlich der Straße „Im Hardt“ eine Bebauungsplanänderung vorgenommen, um eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen. Dies hat sich bewährt. Sämtliche Grundstücke in dem bisher erschlossenen Bereich sind inzwischen bebaut.

Der nun zu ändernde Bereich weist Baufelder aus, in denen eine Bebauung mit Doppelhäusern und Reihenhäusern möglich ist. Durch die festgelegten Baufelder ist eine flexible Vermarktung der Grundstücke hinsichtlich ihres Zuschnittes nur schwer bzw. gar nicht möglich. Das Gebiet sollte Ende der 90ger zudem die Möglichkeit für eine weitgehend autofreie Wohnsiedlung schaffen. Die Garagen und Stellplätze waren deshalb zentral entlang der Straße „Im Hardt“ angeordnet. Lediglich das Zufahren zu den Wohngebäuden sollte möglich sein.

Dieses Konzept konnte bisher nicht umgesetzt werden. Auch für die Zukunft ist die damit einhergehende Einschränkung für Schwäbisch Haller Verhältnisse nicht erreichbar und vor allem ein Instrument für Großstädte mit entsprechendem Flächendruck und Verkehrsproblemen.

Deshalb wird nun vorgeschlagen, das Gebiet zu überplanen und wie bereits westlich der Straße „Im Hardt“ Baustreifen auszuweisen. Künftig sind dann Garagenbauten und Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken möglich. Auch eine flexible Grundstückseinteilung ist gegeben.
Es sind wie bisher ein- und zweigeschossige Wohngebäude möglich. Die Dachform orientiert sich mit Pult- und Zeltdächern an den bisherigen Festsetzungen. Dadurch wird der Bereich städtebaulich sinnvoll eingefügt.

Der Geltungsbereich wird im Süden, Westen und Norden von der Straße „Im Hardt“ gefasst. Die östliche Grenze verläuft entlang der Ostgrenze vom Flurstück 3074 (Kindergarten Eich) bis sie im Süden wieder auf die Straße „Im Hardt“ trifft.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan

Beschluss:

Auslegungsbeschluss:

A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/15 „Solpark 2. Änderung Im Hardt“, Hessental
Der B-Plan Nr. 0313-01/15 „Solpark 2. Änderung Im Hardt“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 12.01.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.


B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/15 „Solpark 2. Änderung Im Hardt“, Hessental
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solpark 2. Änderung Im Hardt“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.

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