1725084/meetingminutes/2083014/paragraph

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Der nun zu ändernde Bereich weist Baufelder aus, in denen eine Bebauung mit Doppelhäusern und Reihenhäusern möglich ist. Durch die festgelegten Baufelder ist eine flexible Vermarktung der Grundstücke hinsichtlich ihres Zuschnittes nur schwer bzw. gar nicht möglich. Das Gebiet sollte Ende der 90ger zudem die Möglichkeit für eine weitgehend autofreie Wohnsiedlung schaffen. Die Garagen und Stellplätze waren deshalb zentral entlang der Straße „Im Hardt“ angeordnet. Lediglich das Zufahren zu den Wohngebäuden sollte möglich sein.
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Das nun zu ändernde Areal weist Grundstücke aus, in denen eine Bebauung mit Doppelhäusern und Reihenhäusern möglich ist. Durch die festgelegten Baufelder ist eine flexible Vermarktung der Grundstücke hinsichtlich ihres Zuschnittes nur schwer bzw. gar nicht möglich. Das Gebiet sollte Ende der 90er Jahre zudem die Möglichkeit für eine weitgehend autofreie Wohnsiedlung schaffen. Die Garagen und Stellplätze waren deshalb zentral entlang der Straße „Im Hardt“ angeordnet. Lediglich das Fahren zu den Wohngebäuden sollte möglich sein.
  
Dieses Konzept konnte bisher nicht umgesetzt werden. Auch für die Zukunft ist die damit einhergehende Einschränkung für Schwäbisch Haller Verhältnisse nicht erreichbar und vor allem ein Instrument für Großstädte mit entsprechendem Flächendruck und Verkehrsproblemen.
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Dieses Konzept konnte bisher nicht umgesetzt werden. Auch für die Zukunft ist die damit einhergehende Einschränkung für Schwäbisch Haller Verhältnisse nicht erreichbar, da sich dieses Konzept wohl eher für Großstädte mit entsprechendem Flächendruck und Verkehrsproblemen anbietet.
  
Deshalb wird nun vorgeschlagen, das Gebiet zu überplanen und wie bereits westlich der Straße „Im Hardt“ Baustreifen auszuweisen. Künftig sind dann Garagenbauten und Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken möglich. Auch eine flexible Grundstückseinteilung ist gegeben. <br>Es sind wie bisher ein- und zweigeschossige Wohngebäude möglich. Die Dachform orientiert sich mit Pult- und Zeltdächern an den bisherigen Festsetzungen. Dadurch wird der Bereich städtebaulich sinnvoll eingefügt.
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Deshalb wird vorgeschlagen, das Gebiet zu überplanen und - wie bereits westlich der Straße „Im Hardt“ - Baustreifen auszuweisen. Künftig sind dann Garagenbauten und Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken und eine flexible Parzelleneinteilung möglich. <br>Wie bisher können ein- und zweigeschossige Wohngebäude errichtet werden. Die Dachform orientiert sich mit Pult- und Zeltdächern an den bisherigen Festsetzungen. Dadurch wird der Bereich städtebaulich sinnvoll eingefügt.
  
Der Geltungsbereich wird im Süden, Westen und Norden von der Straße „Im Hardt“ gefasst. Die östliche Grenze verläuft entlang der Ostgrenze vom Flurstück 3074 (Kindergarten Eich) bis sie im Süden wieder auf die Straße „Im Hardt“ trifft.<br>
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Der Geltungsbereich wird im Süden, Westen und Norden von der Straße „Im Hardt“ gefasst. Die östliche Grenze verläuft entlang der Ostgrenze des Flurstücks 3074 (Kindergarten Eich), bis sie im Süden wieder auf die Straße „Im Hardt“ trifft.
  
Anlage 1: [[Media:09-12_Ueplan.pdf{{!}}Übersichtsplan]]<br>Anlage 2: [[Media:09-12.pdf{{!}}Lageplan]]|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=Auslegungsbeschluss:
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A) Bebauungsplan Nr. 0313-01/15 „Solpark 2. Änderung Im Hardt“, Hessental<br>Der B-Plan Nr. 0313-01/15 „Solpark 2. Änderung Im Hardt“ wird gemäß § 1 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 12.01.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Solpark 2. Änderung Im Hardt“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.<br>Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.<br>(16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)<br>|paragraph-attribute-comments=1 A. FB 60
 
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2 A. Amt 63|paragraph-attribute-keywords=Bebauungsplan, Solpark, Im Hardt|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - 2. Änderung Im Hardt"; hier: Auslegungsbeschluss|paragraph-template-committee=Bau- und Planungsausschuss|paragraph-template-start_date=26.01.2009|paragraph-template-backlink=1725084/0/meetingminutes|}}
<br>B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0313-01/15 „Solpark 2. Änderung Im Hardt“, Hessental <br>Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solpark 2. Änderung Im Hardt“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
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Aktuelle Version vom 15. Mai 2012, 11:03 Uhr

Sachvortrag:

Der rechtskräftige Bebauungsplan Solpark aus dem Jahre 1999 weist am westlichen Rand ein Wohngebiet aus, das sich entlang der Straße „Im Hardt“ nur sehr langsam entwickelt. Vor einigen Jahren wurde bereits für den westlichen Teilbereich eine Planänderung vorgenommen, um eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen. Dies hat sich bewährt. Sämtliche Grundstücke in dem bisher erschlossenen Bereich sind inzwischen bebaut.

Das nun zu ändernde Areal weist Grundstücke aus, in denen eine Bebauung mit Doppelhäusern und Reihenhäusern möglich ist. Durch die festgelegten Baufelder ist eine flexible Vermarktung der Grundstücke hinsichtlich ihres Zuschnittes nur schwer bzw. gar nicht möglich. Das Gebiet sollte Ende der 90er Jahre zudem die Möglichkeit für eine weitgehend autofreie Wohnsiedlung schaffen. Die Garagen und Stellplätze waren deshalb zentral entlang der Straße „Im Hardt“ angeordnet. Lediglich das Fahren zu den Wohngebäuden sollte möglich sein.

Dieses Konzept konnte bisher nicht umgesetzt werden. Auch für die Zukunft ist die damit einhergehende Einschränkung für Schwäbisch Haller Verhältnisse nicht erreichbar, da sich dieses Konzept wohl eher für Großstädte mit entsprechendem Flächendruck und Verkehrsproblemen anbietet.

Deshalb wird vorgeschlagen, das Gebiet zu überplanen und - wie bereits westlich der Straße „Im Hardt“ - Baustreifen auszuweisen. Künftig sind dann Garagenbauten und Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken und eine flexible Parzelleneinteilung möglich.
Wie bisher können ein- und zweigeschossige Wohngebäude errichtet werden. Die Dachform orientiert sich mit Pult- und Zeltdächern an den bisherigen Festsetzungen. Dadurch wird der Bereich städtebaulich sinnvoll eingefügt.

Der Geltungsbereich wird im Süden, Westen und Norden von der Straße „Im Hardt“ gefasst. Die östliche Grenze verläuft entlang der Ostgrenze des Flurstücks 3074 (Kindergarten Eich), bis sie im Süden wieder auf die Straße „Im Hardt“ trifft.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Lageplan

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Der o. g. B-Plan Nr. 0313-01/15 wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, M 1:500 vom 12.01.2009 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Öffentliche Auslegung; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.

B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung endgültig im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 12.01.2009. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes „Solpark 2. Änderung Im Hardt“. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) beauftragt.
Bebauungsplan und Örtlichen Bauvorschriften ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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