§ 5 - Verlängerung der Öffnungszeit des Wochenmarktes bis 13.00 Uhr; hier: Satzungsänderung (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. VFA 01.12.08

Nach Beratungsgesprächen mit allen Beteiligten und im VFA wird empfohlen, den Wochenmarkt von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu verlängern und die Wochenmarktsatzung entsprechend anzupassen.

Folgende Satzungsänderung zur Anlage zu § 2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung vom 27.05.1981 wird vorgeschlagen:

  1. Der Wochenmarkt findet jeden Mittwoch und Samstag statt. Fällt der Markttag auf einen Feiertag, wird der Markt einen Tag vorverlegt. In besonderen Fällen kann er auch an einem anderen Wochentag stattfinden oder ganz ausfallen.
  2. Der Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz der Stadt Schwäbisch Hall statt. In besonderen Fällen kann die Stadt ihn auf einen anderen Platz verlegen.
  3. Der Wochenmarkt kann sowohl samstags als auch mittwochs in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13.00 Uhr durchgeführt werden.

Beschluss:

Der Satzungsänderung zur Anlage zu §2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung vom 27.05.1981 wird zugestimmt.
(32 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen; Stadtrat Stutz wegen Befangenheit abgetreten)

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