§ 3 - Verlängerung der Öffnungszeit des Wochenmarktes bis 13.00 Uhr; hier: Satzungsänderung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Anlage zur Wochenmarktsatzung vom 01.09.1981 legt fest, dass jeden Mittwoch und Samstag zwischen 07.00 und 12.00 Uhr ein Wochenmarkt auf dem Marktplatz bzw. von Dezember bis Mitte März in der Haalhalle stattfindet.

Seit 2002 findet der Wochenmarkt auch im Winterquartal, auf Wunsch der Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker, auf dem Marktplatz statt. Das Einkaufsverhalten der Kundinnen und Kunden hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Der Verkaufsschwerpunkt verlagert sich immer mehr auf die Mittagszeit. Bei einer im Juli durchgeführten Besucherbefragung, wurde von 17% der Befragten als Verbesserungsvorschläge eine Verlängerung der Öffnungszeiten genannt.

Um eine moderate Verlängerung des Marktes zu ermöglichen, hat die Verwaltung vorgeschlagen das Zeitfenster, in dem Waren verkauft werden können, von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr zu verlängern. Nach Beratungsgesprächen mit allen Beteiligten und im VFA wird empfohlen, den Wochenmarkt von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu verlängern und die Wochenmarktsatzung entsprechend anzupassen.

Folgende Satzungsänderung zur Anlage zu § 2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung vom 27.05.1981 wird vorgeschlagen:

  1. Der Wochenmarkt findet jeden Mittwoch und Samstag statt. Fällt der Markttag auf einen Feiertag, wird der Markt einen Tag vorverlegt. In besonderen Fällen kann er auch an einem anderen Wochentag stattfinden oder ganz ausfallen.
  2. Der Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz der Stadt Schwäbisch Hall statt. In besonderen Fällen kann die Stadt ihn auf einen anderen Platz verlegen.
  3. Der Wochenmarkt kann sowohl samstags als auch mittwochs in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13.00 Uhr durchgeführt werden.

Beschluss:

Der Satzungsänderung zur Anlage zu § 2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung vom 27.05.1981 wird zugestimmt.

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