§ 262 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2018/2019; a) Haushaltsreden der Fraktionen; b) Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplans der Stadt mit Verabschiedung der Wirtschaftspläne für die Jahre 2018/2019 der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sachvortrag:

zu a)

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt für die CDU-Fraktion: siehe Anlage

Stadtrat Kaiser für die SPD-Fraktion: siehe Anlage

- Stadtrat Härtig nimmt um 17.25 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadtrat Stein nimmt um 17.30 Uhr seinen Platz am Ratstische ein -
- Stadtrat Gehrke nimmt um 17.40 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadträtin Herrmann für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: siehe Anlage

- Stadträtin Jörg-Unfried nimmt um 17.52 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Baumann für die FWV-Fraktion: siehe Anlage

- Stadtrat Reber nimmt um 18.05 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein -

Stadtrat Preisendanz für die FDP-Fraktion: siehe Anlage

Stadträtin Koch: siehe Anlage

 

Sachvortrag zu b):

siehe auch GR vom 04.12.2017 (§ 249 und § 250) sowie VFA vom 27.11.17 und VFA 06.11.17

Dem Gemeinderat liegt der Entwurf der Haushaltssatzung (siehe Anlage 1) und des Haushaltsplans 2018/2019 der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Mittelfristige Finanzplanung vor. Die Mittelfristige Finanzplanung umfasst die Jahre 2020 bis 2022 und ist integrativer Bestandteil des Haushaltsplans. Der Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt für die Jahre 2018 bis 2022 liegen dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei.

Am 25. Oktober 2017 wurde die städtische Haushaltssatzung mit Haushalts- und Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2022 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Erläuterung des Zahlenwerks durch die Verwaltung fand im nichtöffentlichen Teil dieser Gemeinderatssitzung statt.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15. November 2017 haben die Fraktionen des Gemeinderats ihre Änderungsanträge gestellt.

Die Beantwortung der Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen hat der Gemeinderat in Form der Sitzungsvorlage Nr. 327/17 gemeinsam mit den übrigen Sitzungsunterlagen für die Gemeinderatssitzung am 4. Dezember 2017 erhalten. In dieser Sitzung wurden durch den Gemeinderat verschiedene Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2018/2019 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 beschlossen.

Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018/2019 einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2022 ergaben sich für die Verwaltung zudem notwendige Änderungen des Entwurfs. Diese Änderungen sind detailliert in der Sitzungsvorlage Nr. 327/17, Abschnitt Ergebnishaushalt, Ziffer 1. bis 7. und Abschnitt Finanzhaushalt, Ziffer 1. bis 3., aufgeführt.

In der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage 2 werden die durch den Gemeinderat beschlossenen Änderungen detailliert dargestellt und die Änderungen der Verwaltung summarisch zusammengefasst ausgewiesen.

Anlage 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Jahre 2018 / 2019
Anlage 2: Änderungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2018 / 2019 und Mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2020 – 2022
Anlage 3: Gesamtergebnishaushalt der Jahre 2018 – 2022
Anlage 4: Gesamtfinanzhaushalt der Jahre 2018 – 2022

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass darüber hinaus kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall beschließt folgendes:

  1. Die Haushaltssatzung 2018 / 2019 (Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage) einschließlich Haushalts- und Stellenplan sowie Mittelfristiger Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 wird, wie vorgelegt, beschlossen.
     
  2. Den Änderungen des Ergebnis- und Finanzhaushalts 2018/2019 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 bis 2022 wird, wie in Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage dargestellt, zugestimmt.
    Die Änderungen wurden in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Jahre 2018/2019 sowie den Stellenplan und die Mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2020 bis 2022 eingearbeitet.
     
  3. Der Auszahlung der Zuschüsse, die in Anlage 5 zum Haushalt explizit aufgeführt sind, wird zugestimmt.
     
  4. Der Budgetierungsrichtlinie, die eine höhere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der einzelnen Haushaltsplanansätze eines Budgets regelt, wird zugestimmt.
     
  5. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu.
     
  6. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Werkhof zu.
     
  7. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetriebs Friedhöfe zu.
     
  8. Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018/2019 des Eigenbetrieb Touristik und Marketing Schwäbisch Hall zu.

(26 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt eine Vorlage des Doppelhaushalts beim Regierungspräsidium zur Genehmigung an. Man gehe davon aus, dass diese spätestens im Februar 2018 vorliege und man hierauf basierend die weiteren Beschlussfassungen angehen könne. 

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