§ 2/1 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt für die Jahre 2018/2019: Stellungnahme der Verwaltung und Beratung der Anträge, Anregungen und Fragen der Fraktionen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stellungnahme der Verwaltung: siehe Anlage

Anträge der Fraktionen: siehe GR vom 15.11.17

Ergänzung der Stellungnahme zu den Anträgen, Fragen und Anregungen der Gemeinderatsfraktionen zum Entwurf des doppischen Haushalts 2018/2019 der Stadt Schwäbisch Hall und Ergänzung des Stellenplans zum Entwurf des doppischen Haushalts 2018/2019 der Stadt Schwäbisch Hall

I. Die Angaben der Verwaltung zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2018/2019 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 werden für den Finanzhaushalt unter Ziffer 3 auf S. 5 aktualisiert:

a) Gemäß des am 28.11.2017 eingegangenen Testbescheids über Leistungen im   Kommunalen Finanzausgleich 2018 ergeben sich für die Stadt Schwäbisch Hall   folgende Verschlechterungen:

  • Die Zuweisungen für die Kindergartenförderung (§ 29 b FAG) beträgt statt 2.442,85 € nur noch 2.312,75 € pro gewichtetes Kind.
  • Die Gesamtzuweisungen des Kindergartenlastenausgleichs (Ü3) betragen demnach statt 2.096.707 € nur noch 1.985.033 €. Die Verschlechterung gegenüber den Ansätzen des Entwurfs des Haushalts beträgt 111.674 €.
  • Die Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung (§ 29 c FAG) beträgt statt 13.825,00 € nur noch 12.876,21 € pro gewichtetes Kind.
  • Die Gesamtzuweisungen für die Kleinkindbetreuung (U3) betragen demnach statt 3.313.853 € nur noch 3.086.428 €. Die Verschlechterung gegenüber den Ansätzen des Entwurfs des Haushaltes beträgt 227.425 €.

Hierdurch ergeben sich Mindereinnahmen in Höhe von 339.000 € für das Haushaltsjahr 2018.

In der Annahme, dass die Prokopfzuweisungen in 2019 auf dem Niveau des Haushaltsjahres bleiben ergeben sich für 2019 Mindereinnahmen in Höhe von
360.000 €.

Des weiteren ist bei der Finanzausgleichsumlage 2018 mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 131.000 € zu rechnen.

Die Veränderungen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht im Detail dargestellt.


b)  Die Ausführungen zum Ergebnishaushalt unter Ziffer 1 zur Kreisumlage auf S. 1   werden im letzten Satz korrigiert:

Insgesamt steigt dadurch die Kreisumlage auf 20.789.000 € im Jahr 2018 und 23.091.000 € im Jahr 2019 an.

 

II. Die Ausführungen unter Ziffer I B 6 (Beauftragtenstellen im Bereich Zentrale  Funktionen) auf S. 23 ff. werden um nachfolgende Ausführungen ergänzt:

Am 29.11.17 ist der Zuwendungsbescheid des Bundesumweltministeriums/PtJ zur  Förderung der Stelle des Klimaschutzbeauftragten (zur inhaltlich-fachlichen Umsetzung  des Klimaschutzkonzeptes) für die Jahre 2018 und 2019 eingegangen. Die Personal-  und Sachkosten werden – wie beantragt – mit 40% der zuwendungsfähigen  Ausgaben (max. 55.209 €) gefördert.


III. Ergänzung zum Stellenplan:
Der Leiter des Baurechtsamts hat um Bewertung seiner Stelle gebeten. Die Stellenbeschreibung wurde zur Bewertung an die GPA übergeben. Sollte sich hieraus eine Bewertung nach A 14 ergeben, müsste die Stelle von A 13 nach A 14 gehoben werden. Vor diesem Hintergrund wird die Stelle im Stellenplan nach A 14 ausgewiesen. Ferner hat auch die Stellvertretung eine Neubewertung der Stelle gewünscht, die ebenfalls zur Bewertung an die GPA übersandt wurde. Aus diesem Grund sollte auch hier die Stelle nach A 13 (bisher A 12) ausgewiesen werden.

Anlage: Übersicht zu den Veränderungen im Entwurf des doppischen Haushalts 2018/2019 seit Einbringung am 25.10.2017

Weitere Anlage: Schreiben Landkreis Schwäbisch Hall zu Schlüsselzuweisungen und Kreisumlage

Beschluss:

Die einzelnen Beschlüsse zu den jeweiligen Anträgen der Fraktionen entnehmen Sie bitte der nachfolgend hinterlegten Datei. 

Beschlüsse Haushalt 2018/2019

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