§ 247/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Salinenstraße (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Januar 2018, 15:13 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Stadtrat Baumann erkundigt sich, warum an der Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Salinenstraße eine provisorische Beschilderung angebracht wurde. Es wird angefragt, wie die endgültige Lösung aussehe.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner erläutert, dass ihm keine Kenntnisse vorliegen, warum die Beschilderung als Provisorium angebracht wurden. Der Beschilderungsplan entspreche der Beschlusslage im Gemeinderat (s. BPA vom 03.04.2017, § 80).

Meine Werkzeuge