§ 244 - Verkehrsknoten Westumgehung - Grohwiesenstraße (Breiteich): Beschluss über geänderte Ausführung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Am 27.04.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit am Verkehrsknoten Westumgehung/Grohwiesenstraße (Breiteich) zu verbessern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beiden Lösungsmöglichkeiten Licht­signalanlage und Bau eines Kreisverkehrs nebeneinander zu stellen und mit Kosten bzw. Folgekosten zu hinterlegen. Hinsichtlich dieser Varianten sollte eine Absprache mit dem Landkreis Schwäbisch Hall als Baulastträger der Westumgehung erfolgen.

Am 18.07.2016 wurde eine Machbarkeitsstudie von BIT Ingenieure AG, Öhringen im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt. Danach sind die beiden Varianten Lichtsignalanlage und Kreisverkehr hinsichtlich Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und Befahrbarkeit vergleichbar. Bezüglich Straßencharakteristik, Flächenbedarf und Baukosten schneidet die Variante Lichtsignalanlage günstiger ab als die Variante Kreisverkehr. In der Studie wurden Baukosten von ca. 100.000 Euro (+ ca. 20.000 Euro Ablöse) für die Lichtsignalanlage und ca. 450.000 Euro (+ ca. 90.000 Euro Ablöse) für den Kreisverkehr angenommen.

Am 27.07.2016 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Lösung Kreisverkehr am Knoten Westumgehung/Grohwiesenstraße weiterzuverfolgen. Am 15.05.2017 beauf­tragte der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung, die Entwurfsplanung durchzu­führen, um planerische und kalkulatorische Klarheit für die Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2018/2018 zu erhalten.

Zwischenzeitlich hat BIT Ingenieure AG, Öhringen die Planung und die Kostenermittlung für einen Kreisverkehr vertieft. Nach der aktuellen Schätzung liegen die Baukosten ein­schließlich Baunebenkosten bei ca. 600.000 € brutto und damit über der Annahme von 2016. Mehrkosten entstehen unter anderem durch den Eingriff in die westlich begren­zende Böschung und deren Sicherung.

Auch gab es diverse Abstimmungen mit den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange.
Der Landkreis Schwäbisch Hall hat in Gesprächen seine grundsätzliche Bereitschaft für den Bau eines Kreisverkehrs erklärt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Schwäbisch Hall die Maßnahme in eigener Verantwortung plant, baut und finanziert. 

Im regelmäßig stattfindenden Verkehrsgespräch mit Vertretern aller Straßenbaulastträger, dem Polizeipräsidium, der Straßenverkehrsbehörde und Vertretern des ÖPNV wurden jedoch von allen Beteiligten wiederholt Bedenken gegen einen Kreisverkehr an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht:

  • Laut Verkehrsgutachten von BrennerPlan GmbH vom April 2016 wurde am 02.02.2016 eine Knotenbelastung von 15.796 Kfz mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 1.378 festgestellt. Daraus ist zu entnehmen, dass Richtung Norden 5.705 Kfz (davon 544 SV) und Richtung Süden 5.796 Kfz (davon 630 SV) jeweils geradeaus unterwegs sind, während 2.167 Kfz nach Gottwollshausen abzweigen und 2.128 Kfz von dort kommend in die Westumfahrung einbiegen. Unabhängig von diesem relativ geringen Ab- und Einbiegeverkehr müssten also täglich 11.501 Kfz (davon 1.174 LKW und Lastzüge) durch den Kreisverkehr abbremsen und anschließend wieder beschleunigen.
  • Vor dem Hintergrund der Funktion der K 2576 als Umgehungsstraße erscheint dies nicht erstrebenswert, zumal ein großer Teil dieses Geradeausverkehrs bei einer voll verkehrsabhängigen Ampellösung nur dann abbremsen müsste, wenn es der im Verhältnis relativ geringe Ab- oder Einbiegeverkehr erfordert.
  • Der Umstand, dass jedes Fahrzeug auf der Westumfahrung zum Abbremsen und Beschleunigen gezwungen wird – ganz unabhängig davon, ob es der Ab- und Einbiegeverkehr erfordert oder nicht - führt insbesondere außerhalb der nur geringen Spitzenzeiten zu dementsprechend unnötigen Umweltbelastungen.
  • Mit einer voll verkehrsabhängig gesteuerten Signalanlage kann der Verkehr in den beiden Spitzenstunden morgens und abends genau so gut abgewickelt werden (siehe Machbarkeitsstudie der BIT Ingenieure).
  • Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass während des Baus eines Kreisverkehrs eine Voll­sperrung notwendig wäre. Der Umleitungsverkehr müsste über mehrere Monate durch die Ortschaft Gottwollshausen geleitet werden, was mit erheblichen Beeinträchtigun­gen für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden wäre. Auch würde eine außer­gewöhnliche Verkehrsbelastung Gefahren für die Grundschule und den Kindergarten mit sich bringen.

Bedenken gibt es auch seitens der Straßenbauverwaltung des Landes, die signalisiert hat, dass ein Kreisverkehr auf der Westumgehung einer theoretisch möglichen Aufstufung der Straße zur Landes- oder Bundesstraße entgegenstehen könnte. Diese steht absehbar nicht an, ist angesichts der stetig steigenden Verkehrsbedeutung der Straße jedoch nicht für alle Zeit auszuschließen. (Anmerkung: Im Fall einer Aufstufung würde die Straßenbaulast vom Landkreis auf die übergeordnete Straßenbauverwaltung übergehen). Das Regierungs­präsidium weist darauf hin, dass der Kreisverkehr einer vom Bund geforderten einheitlichen Streckencharakteristik entgegenstehe. Wenn ein Streckenabschnitt zur Bundesstraße auf­gestuft werden solle, müsse die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingeholt werden. Nach einem möglichen Bau des Kreis­verkehrs auf freier Strecke sei mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Einholung der BMVI-Zustimmung zu rechnen.

Fazit:
Angesichts der deutlich gestiegenen Kosten im Verhältnis zu einer Lichtsignalanlage (bei vergleichbarem Nutzen) und den vorgetragenen Bedenken der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange empfiehlt die Verwaltung nach reiflicher Abwägung, auf den Bau eines Kreisverkehrs am Verkehrsknoten Westumgehung/Grohwiesenstraße zu verzichten und stattdessen eine Lichtsignalanlage mit einer für diesen Standort optimalen Steuerung zu installieren.

Dem Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde die Sitzungsvorlage im Wege des Schriftlichen Verfahrens zugestellt. Innerhalb der festgesetzten Frist sind keine Widersprüche eingegangen.

 

Stadtrat Baumann führt aus, dass seine Fraktion ein starker Befürworter des Kreisverkehrs gewesen sei. Der Sinn habe sich nach Erhalt der Ausarbeitung gewandelt. Inzwischen habe sich der Verkehr stark entflochten. Es wäre daher überzogen, an einem Kreisverkehr festzuhalten, zumal eine Umsetzung ohne Zuschuss erfolgen müsste. Es handle sich ferner nicht um einen Unfallschwerpunkt. Seine Fraktion werde hier wahrscheinlich mit einem Verzicht auf einen Kreisverkehr mitgehen.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt auf Anfrage von Stadtrat Baumann, dass die von Ersten Bürgermeister Klink angesprochene Beispielampelschaltung im Bereich Westernach in der Nähe des P+R-Parkplatzes direkt an der Autobahnauffahrt liege.

Stadtrat Sakellariou kommt darauf zu sprechen, dass seine Fraktion einen Antrag gestellt habe, welcher in eine andere Richtung gehe. Die neuen Argumente seien abwägenswert. Es wird auf das Verkehrsgutachten Bezug genommen, wonach der Ab- und Einbiegeverkehr über den Tag verteilt relativ gering im Vergleich zum durchfahrenden Verkehr sei. Wenn sich dieser relativ geringe Verkehr jedoch auf zwei Stoßzeiten reduziere, könne dies seiner Ansicht nach zu einer Situation führen, welche ein ganzes Wohnbaugebiet „unerträglich“ mache. Die abstrakte Betrachtung reiche ihm hier nicht aus. Hiermit könne man ihn noch nicht überzeugen.

Erster Bürgermeister Klink erinnert an das Ergebnis des Verkehrsgutachtens, wonach der Knoten an einer Verkehrsbeziehung „kränkle“. Dies sei die Linksabbiegebeziehung, wenn man in die Westumgehung in Richtung Stadt fahren wolle. Hier würde die vorgeschlagene „Dunkelampel“ helfen. Es sei eine Schleife enthalten, welche nach etwa 30 Sekunden anspringe und auf der Hauptfahrbeziehung „gelb-rot“ schalte.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man den Auftrag abgearbeitet habe und die Mittel weitestgehend ermittelt wurden. In der Parallelabwägung sei von Seiten der Fachleute gekommen, dass das Ziel den ausfließenden Verkehr zu ermöglichen, gleich gut mit einer anderen Lösung erreicht werden könne; dies jedoch zu einem Sechstel der Kosten.

Stadträtin Walter fragt an, ob im Zuge der Verkehrszählung untersucht wurde, wie viele Fahrzeuge aus dem Baugebiet An der Breiteich durch Gottwollshausen bis Sülz fahren. Es wird die Frage aufgeworfen, ob durch die vorgeschlagene Lösung die Durchfahrt durch Gottwollshausen attraktiver werde und eine Verlagerung des Verkehrs stattfindet.

Oberbürgermeister Pelgrim vertritt die Ansicht, dass dies der dreifache Weg darstelle und hierdurch keine großen Effekte erwartet werden. Man habe an der Ausfahrt Sülz bislang keine Probleme wahrgenommen. Die noch stärkeren Ausfahrten Gailenkirchen oder Wackershofen funktionieren ebenfalls.

Stadträtin Walter wirft ein, dass es ihr um den Verkehr durch die Ortschaft gehe.

Stadträtin Herrmann kündigt an, das Thema in der Fraktion nochmals beraten zu wollen.

Stadtrat Wanner spricht die Linksabbiegebeziehung von Gailenkirchen kommend in das Wohngebiet an. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Linksabbiegespur im Falle der Ampellösung nicht zu kurz sei.

Erster Bürgermeister Klink entgegnet, dass hier eine zusätzliche Schleife hinsichtlich der Ampelschaltung eingezogen werde. Wahrscheinlich müsse noch eine weitere Schleife für den Fall berücksichtigt werden, wenn die Abbiegespur eine gewisse Belegung habe. In diesem Falle sollte die Lichtsignalanlage anspringen.

Stadtrat Weber sieht die vorgeschlagene Dunkelampellösung als praktikabel an.

Stadträtin Niemann führt aus, dass der Verkehrsfluss an der besagten Stelle ein Thema gewesen sei. Auch die Verkehrssicherheit aufgrund erhöhter Geschwindigkeit sei ein Thema am Standort. Es wird die Frage aufgeworfen, ob bei der Dunkelampellösung die Geschwindigkeit reduziert werde um das Gefährdungsrisiko zu senken.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h beibehalten werde. Wenn die Ampel auf „Rot“ umschalte, stehe der Verkehr.

Stadträtin Niemann regt an, die Ampel auf „Rot“ zu schalten, wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werde.

Stadtrat Baumann könnte sich vorstellen auf einer Strecke von 200 Metern eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorzusehen. Um Prüfung wird gebeten.

Oberbürgermeister Pelgrim richtet die Frage an die Verwaltung, ob seit Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h noch ein Unfallschwerpunkt vorliege.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner berichtet, dass seitdem keine Unfälle zu verzeichnen waren.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine Prüfung zu.

Beschluss:

Die Planung für den Bau eines Kreisverkehrs am Knoten Westumgehung/Grohwiesenstraße wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen ist die Einmündung mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Die erforderlichen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2018/19 einzustellen.
(ohne Abstimmung)

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