§ 3 - Verkehrsknoten Westumgehung - Grohwiesenstraße (Breiteich): Beschluss über geänderte Ausführung - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 31. Januar 2018, 14:50 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Am 27.04.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit am Verkehrsknoten Westumgehung / Grohwiesenstraße (Breiteich) zu verbessern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die beiden Lösungsmöglichkeiten Licht­signalanlage und Bau eines Kreisverkehrs nebeneinander zu stellen und mit Kosten bzw. Folgekosten zu hinterlegen. Hinsichtlich dieser Varianten sollte eine Absprache mit dem Landkreis Schwäbisch Hall als Baulastträger der Westumgehung erfolgen.

Am 18.07.2016 wurde eine Machbarkeitsstudie von BIT Ingenieure AG, Öhringen im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt. Danach sind die beiden Varianten Lichtsignalanlage und Kreisverkehr hinsichtlich Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit und Befahrbarkeit vergleichbar. Bezüglich Straßencharakteristik, Flächenbedarf und Baukosten schneidet die Variante Lichtsignalanlage günstiger ab als die Variante Kreisverkehr. In der Studie wurden Baukosten von ca. 100.000 Euro (+ ca. 20.000 Euro Ablöse) für die Lichtsignalanlage und ca. 450.000 Euro (+ ca. 90.000 Euro Ablöse) für den Kreisverkehr angenommen.

Am 27.07.2016 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Lösung Kreisverkehr am Knoten Westumgehung / Grohwiesenstraße weiter zu verfolgen. Am 15.05.2017 beauf­tragte der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung, die Entwurfsplanung durchzu­führen, um planerische und kalkulatorische Klarheit für die Mittelbereitstellung im Doppelhaushalt 2018/2018 zu erhalten.

Zwischenzeitlich hat BIT Ingenieure AG, Öhringen die Planung und die Kostenermittlung für einen Kreisverkehr vertieft. Nach der aktuellen Schätzung liegen die Baukosten ein­schließlich Baunebenkosten bei ca. 600.000 Euro brutto und damit über der Annahme von 2016. Mehrkosten entstehen unter anderem durch den Eingriff in die westlich begren­zende Böschung und deren Sicherung.

Auch gab es diverse Abstimmungen mit den zu beteiligenden Trägern öffentlicher Belange.
Der Landkreis Schwäbisch Hall hat in Gesprächen seine grundsätzliche Bereitschaft für den Bau eines Kreisverkehrs erklärt unter der Voraussetzung, dass die Stadt Schwäbisch Hall die Maßnahme in eigener Verantwortung plant, baut und finanziert. 

Im regelmäßig stattfindenden Verkehrsgespräch mit Vertretern aller Straßenbaulastträger, dem Polizeipräsidium, der Straßenverkehrsbehörde und Vertretern des ÖPNV wurden jedoch von allen Beteiligten wiederholt Bedenken gegen einen Kreisverkehr an dieser Stelle zum Ausdruck gebracht:

  • Laut Verkehrsgutachten von BrennerPlan GmbH vom April 2016 wurde am 02.02.2016 eine Knotenbelastung von 15.796 Kfz mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 1.378 festgestellt. Daraus ist zu entnehmen, dass Richtung Norden 5.705 Kfz (davon 544 SV) und Richtung Süden 5.796 Kfz (davon 630 SV) jeweils geradeaus unterwegs sind, während 2.167 Kfz nach Gottwollshausen abzweigen und 2.128 Kfz von dort kommend in die Westumfahrung einbiegen. Unabhängig von diesem relativ geringen Ab- und Einbiegeverkehr müssten also täglich 11.501 Kfz (davon 1.174 LKW und Lastzüge) durch den Kreisverkehr abbremsen und anschließend wieder beschleunigen.
     
  • Vor dem Hintergrund der Funktion der K 2576 als Umgehungsstraße erscheint dies nicht erstrebenswert, zumal ein großer Teil dieses Geradeausverkehrs bei einer voll verkehrsabhängigen Ampellösung nur dann abbremsen müsste, wenn es der im Verhältnis relativ geringe Ab- oder Einbiegeverkehr erfordert.
     
  • Der Umstand, dass jedes Fahrzeug auf der Westumfahrung zum Abbremsen und Beschleunigen gezwungen wird – ganz unabhängig davon, ob es der Ab- und Einbiegeverkehr erfordert oder nicht - führt insbesondere außerhalb der nur geringen Spitzenzeiten zu dementsprechend unnötigen Umweltbelastungen.
     
  • Mit einer voll verkehrsabhängig gesteuerten Signalanlage kann der Verkehr in den beiden Spitzenstunden morgens und abends genau so gut abgewickelt werden (siehe Machbarkeitsstudie der BIT Ingenieure).
     
  • Nicht zuletzt ist zu bedenken, dass während des Baus eines Kreisverkehrs eine Voll­sperrung notwendig wäre. Der Umleitungsverkehr müsste über mehrere Monate durch die Ortschaft Gottwollshausen geleitet werden, was mit erheblichen Beeinträchtigun­gen für die Anwohnerinnen und Anwohner verbunden wäre. Auch würde eine außer­gewöhnliche Verkehrsbelastung Gefahren für die Grundschule und den Kindergarten mit sich bringen.

Bedenken gibt es auch seitens der Straßenbauverwaltung des Landes, die signalisiert hat, dass ein Kreisverkehr auf der Westumgehung einer theoretisch möglichen Aufstufung der Straße zur Landes- oder Bundesstraße entgegenstehen könnte. Diese steht absehbar nicht an, ist angesichts der stetig steigenden Verkehrsbedeutung der Straße jedoch nicht für alle Zeit auszuschließen. (Anmerkung: Im Fall einer Aufstufung würde die Straßenbau-last vom Landkreis auf die übergeordnete Straßenbauverwaltung übergehen). Das Regierungs­präsidium weist darauf hin, dass der Kreisverkehr einer vom Bund geforderten einheitlichen Streckencharakteristik entgegenstehe. Wenn ein Streckenabschnitt zur Bundesstraße auf­gestuft werden solle, müsse die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingeholt werden. Nach einem möglichen Bau des Kreis­verkehrs auf freier Strecke sei mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Einholung der BMVI-Zustimmung zu rechnen.

Fazit:
Angesichts der deutlich gestiegenen Kosten im Verhältnis zu einer Lichtsignalanlage (bei vergleichbarem Nutzen) und den vorgetragenen Bedenken der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange empfiehlt die Verwaltung nach reiflicher Abwägung, auf den Bau eines Kreisverkehrs am Verkehrsknoten Westumgehung / Grohwiesenstraße zu verzichten und stattdessen eine Lichtsignalanlage mit einer für diesen Standort optimalen Steuerung zu installieren.

Dem Ortschaftsrat Gailenkirchen wurde die Sitzungsvorlage im Wege des Schriftlichen Verfahrens zugestellt. 

Beschluss:

Die Planung für den Bau eines Kreisverkehrs am Knoten Westumgehung / Grohwiesenstraße wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen ist die Einmündung mit einer Lichtsignalanlage auszustatten. Die erforderlichen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2018/19 einzustellen.
(ohne Abstimmung)

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