§ 232/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Hinweis Messergebnisse Tüngentaler Straße/Langer Graben (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 06.11.17

Stadträtin Jörg-Unfried führt aus, dass die Gelegenheit der Beratung über den Antrag ihrer Fraktion im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 06.11. nicht genutzt werden konnte. Mittlerweile hätte man die Ergebnisse prüfen und auswerten können. Ihre Fraktion möchte sich hierzu äußern. Man habe mit Schreiben vom 05.06.2017 die Verwaltung auf die Änderung von § 45 StVO und die damit verbundene Möglichkeit, auch in Durchgangsstraßen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu ermöglichen, hingewiesen. Weil man zunächst die Grundlagen ermitteln wollte, habe man ausdrücklich beantragt, in der Tüngentaler Straße verdeckte Langzeitgeschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Nachdem der Sitzungsvorlage für den Verwaltungs- und Finanzausschuss am 06.11. diese Daten nicht beigefügt waren, habe sie sich am Dienstag, 31.10. per Mail an Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner gewandt. Dieser habe am Donnerstag, 02.11. angekündigt, die Daten bei der Geschäftsstelle des Gemeinderats hinterlegen zu wollen. Nach Freigabe durch den Oberbürgermeister könnten diese an interessierte Gemeinderatsmitglieder ausgehändigt werden. Nachdem bis Freitag 03.11. gegen Mittag keine Informationen zugingen, habe sie mit der Geschäftsstelle des Gemeinderats telefonisch Kontakt aufgenommen. Von dort habe sie die Auskunft erhalten, dass die Daten von Oberbürgermeister Pelgrim noch nicht freigegeben seien. Die geforderten Dateien seien somit erst am Tag der Sitzung im Laufe des Vormittags zugegangen. Es gebe im Gemeinderat berufstätige Mitglieder. Diesen sei es nicht möglich gewesen, diese Daten noch zu prüfen und sich Gedanken zu machen. Aus diesem Grunde konnte man sich auch nicht mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Verbindung zu setzen, welche einen Antrag mit ähnlicher Zielrichtung eingereicht hatten. Stadträtin Jörg-Unfried vertritt die Ansicht, dass es sich um einen Verstoß gegen § 34 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg handle. Mann müsse dem Gemeinderat hiernach die Sitzungsunterlagen rechtzeitig zugänglich machen. Die Geschwindigkeitsmessungen in der Tüngentaler Straße halte Stadträtin Jörg-Unfried für aufschlussreich. In der Stellungnahme der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 52 km/h liege. Es wird die Aussagekraft in Frage gestellt. Die objektiven Messergebnisse würden zeigen, dass der „Spitzenreiter“ am 16.09.17 um 14 Uhr mit 126 km/h durch die Tüngentaler Straße fuhr. Natürlich handle es sich um einen Einzelfall. Die Anzahl der Fahrzeuge mit 60 km/h sei gleich hoch wie der Anteil der Fahrzeuge mit 50 km/h. Es würde an jedem Tag zu jeder Stunde mit Geschwindigkeiten über 70 km/h durch die Tüngentaler Straße gefahren. Ein Handlungsbedarf werde gesehen. Die Verwaltung habe ferner mitgeteilt, dass es in der Tüngentaler Straße nur wenige Personen gebe, welche sich beklagen würden. Andere Anwohnerinnen und Anwohner würden eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h dort für überzogen halten. Stadträtin Jörg-Unfried liege eine Liste mit mehr als 40 Personen vor, welche sich bereits im Jahr 2014 direkt beim Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung gemeldet hätten. Es treffe zu, dass auch nach der Neuregelung von § 45 StVO Tempo-30-Zonen an Hauptverkehrsstraßen fast nicht möglich seien. Zu ihrem Bedauern treffe dies für die Straße „Langer Graben“ zu. In der Tüngentaler Straße sehe sie hingegen die Möglichkeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu realisieren, wenn man dies wolle. Im Falle eines Vorliegens der in der Verwaltungsvorschrift zur StVO genannten Kriterien, sei in der Regel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen. Es handle sich ihres Erachtens insofern um eine Verpflichtung bei Vorliegen der Kriterien. Stadträtin Jörg-Unfried zieht hieraus den Umkehrschluss, wonach man bei einem Nichtvorliegen der Kriterien, diese Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden könnte. Eine Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h werde vorliegend unterstützt. Sollte sich die Verwaltung hierzu nicht durchringen können, so wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h ihres Erachtens immer noch besser als die jetzige Regelung. Wenn man im Bereich „Langer Graben“ eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung nicht einführe könne, rege man die Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigetafeln an. Dies stelle eine gute Möglichkeit dar, auf eine Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit in der Straße „Langer Graben“ hinzuwirken. Sie verstehe nicht, warum sich die Verwaltung gegen derartige Veränderungen im Straßenverkehr wehre. Mit ein bisschen „guten Willen“ könne man dies ihres Erachtens ändern.

Stadträtin Niemann verweist auf den von ihrer Fraktion hierzu gestellten Antrag. Man sei davon ausgegangen, dass dieser im Bau- und Planungsausschuss behandelt werde. Stadträtin Niemann pflichtet Stadträtin Jörg-Unfried in vielen Punkten bei. Sie habe ebenfalls das Gefühl, dass es einen Widerstand auf Seiten der Verwaltung für derartige Maßnahmen gebe, obwohl die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen worden seien. Wenn man sich die Zahlen der Geschwindigkeitsmessung ansehe, würden 50 % der Fahrzeuge auf der Tüngentaler Straße über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Auch die Leitung der Kindertageseinrichtung befürworte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h. Ihrem Kenntnisstand nach, gebe es eine Unterschriftenliste mit 65 Personen, welche sich für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Tüngentaler Straße einsetzen. Ziel sei es, im Bereich von Kindertageseinrichtungen und Schulen für mehr Sicherheit zu sorgen und Anwohnerinnen und Anwohner soweit es geht von Abgasen und Lärm zu entlasten. In der Tüngentaler Straße sei es ihres Erachtens möglich, in gewissen Teilabschnitten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zu realisieren. Für andere sinnvolle Alternativlösungen sei man offen. Erster Bürgermeister Klink habe kürzlich zugesagt, dass auch in Schwäbisch Hall die Lärmaktionspläne angegangen werden. Über diese Möglichkeit könnte auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf den Weg gebracht werden. Dies müsse geprüft werden. Hinsichtlich der Einführung der diskutierten Geschwindigkeitsbeschränkung sei allein die Verwaltung entscheidungsbefugt. Es wird ein Gespräch mit den Anwohnerinnen und Anwohner an der Tüngentaler Straße angeregt. Bei der Straße „Langer Graben“ wird auf die Vorstellung der letzten Unfallstatistik hingewiesen. Hier seien zwei Unfälle aufgeführt. Ihre Fraktion sehe an beiden Straßen Handlungsbedarf und bittet die Verwaltung aktiv zu werden.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass dies der Entscheidung der Verwaltung als Unterer Verkehrsbehörde obliege. Es wird auf den Antrag der SPD-Fraktion Bezug genommen, wonach Einverständnis bestand zunächst Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Man habe fristgemäß die Sitzungsunterlage mit den Ergebnissen der Messung dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Man habe dann gewünscht, dass nicht nur das Ergebnis dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt wird, sondern auch die Einzeltatbestände angefordert. Dies habe man anschließend zusätzlich zur Verfügung gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht auf Wunsch einer Einzelperson privilegiertes Wissen vermittelt werde, sondern entsprechende Unterlagen an alle Mitglieder des Gemeinderats verteilt werden. Das Vorgehen von Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner, die Unterlagen zunächst an die Geschäftsstelle des Gemeinderats zu leiten, sei insofern völlig in Ordnung gewesen. Von dort werden die Unterlagen anschließend allen Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt, sodass auf einer gleichen Informationsbasis die Diskussion im Gremium stattfinden kann. Stadträtin Jörg-Unfried wird gebeten, künftige Anfragen an die Geschäftsstelle zu richten.

Stadtrat Preisendanz befürworte die Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 40 km/h in der ganzen Stadt. Dies sei jedoch gesetzlich nicht möglich. Man habe im Bereich der Schule an der Tüngentaler Straße zwei Druckknopfampeln, welche den Verkehr drosseln. Aus diesem Grunde rufe seiner Ansicht nach die Schulleitung nicht nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Hinsichtlich des Kindergartens könne nur der Kindergarten der Bausparkasse gemeint sein. Wenn man von der Gärtnerei Waller in Richtung Innenstadt fahre, könne man an besagtem Kindergarten keine hohe Geschwindigkeit haben, da nach weniger als 100 Metern die Ellwanger Straße komme. Seiner Auffassung nach, fahre kein Mensch mit 80 km/h oder 100 km/h auf die Ellwanger Straße zu, da man hier um nach rechts oder links abbiegen zu können, halten müsse. Von der Ellwanger Straße kommend, müsse man in die Tüngentaler Straße abbiegen. Man müsse daher manche Aussagen auch gewichten. Dies halte er bei der Aussage der zitierten Kindergartenleitung für notwendig.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die Kenntnisgabe der Messergebnisse in heutiger Sitzung.

Stadtrat Nestl pflichtet den Aussagen von Stadtrat Preisendanz bei. Die Gehwege seien an besagter Stelle ausreichend breit. Eine Gefährdung wird insofern nicht gesehen.

Stadtrat Kaiser verweist auf die vorliegenden Messergebnisse. Die Sache sei deshalb schon zu überlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stadträtin Jörg-Unfried als stellvertretende Fraktionsvorsitzende den Antrag im Auftrag der Fraktion gestellt habe. Die vorgenommene verbale „Belehrung“ sei seiner Ansicht nach unnötig gewesen. Er gebe Oberbürgermeister Pelgrim insofern Recht, dass die Informationen allen Mitgliedern des Gemeinderats zugänglich gemacht werden sollten. 

Anlage: Auswertung Verkehrsdaten einzeln

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