§ 230 - Städtische Musikschule; hier: Gebührenerhöhung und Satzungsänderung (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadtrat Stein verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Gebührenerhöhung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 2018

Die vom Gemeinderat am 18.03.2015 verabschiedete Gebührenordnung sieht vor, die Musikschulgebühren alle zwei Jahre anzupassen, um Sprünge in der Gebührenfestsetzung zu vermeiden.

Die turnusmäßige Anpassung der Gebühren sieht zum 1. Januar 2018 eine Erhöhung um 3 % vor. Die monatlichen Unterrichtsgebühren erhöhen sich durchschnittlich um einen Euro. Für Einzelunterricht beträgt die Erhöhung in Abhängigkeit von der Unterrichtsdauer bei Jugendlichen bis zu vier Euro im Monat, bei Erwachsenen bis zu sechs Euro.

Die Gebühren für Leihinstrumente bleiben unverändert.


Anpassung der Musikschulsatzung

Die am 18.03.2015 verabschiedete Satzung der Musikschule muss an zwei Stellen korrigiert bzw. ergänzt werden:

Die Erfahrung zeigt, dass die Abmeldefrist vom Musikschulunterricht zum Schuljahres­ende (31. August) vorverlegt werden muss. Um die Schuljahresplanung und Deputatsauslastung besser steuern zu können, müssen Abmeldungen künftig spätestens zum 30.06. schriftlich im Sekretariat vorliegen und nicht mehr erst zum 31.07.eines Jahres.

Der Punkt 7.2. zum Versicherungsschutz von Leihinstrumenten muss korrigiert werden, da im Zuge der Überprüfung und Neu-Inventarisierung des Musikschulinstrumentariums eine generelle Versicherung aller Instrumente als unrentabel angesehen wurde. Künftig soll der Versicherungsschutz auf das hochwertige Instrumentarium beschränkt werden.

Anlage 1: Gebührenordnung
Anlage 2: Satzung

Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der turnusmäßigen Erhöhung der Musikschulgebühren zum 01.01.2018 und der Anpassung der Musikschulsatzung zu.
(31 Ja-Stimmen,1 Nein-Stimme)

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