§ 225 - Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchungen vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt; hier: Bericht über einzelne Maßnahmen, 1. - 3. Quartal 2017 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat (GR) hat am 13.10.2014 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
„Der GR ermächtigt die Verwaltung, geplante investive Haushaltsmittel verwaltungsintern unter bestimmten Voraussetzungen in den Ergebnishaushalt umzuschichten“ (siehe § 213, TOP Ermächtigung für überplanmäßige/außerplanmäßige Mittelumbuchung vom Finanz- in den Ergebnishaushalt).
Auf Wunsch des GR wurde hierfür noch der nachstehende Zusatz beschlossen:
„Für alle Maßnahmen über 10.000 €, die als aktivierungspflichtige Investitionen in Unterhaltungsaufwand umgewandelt werden, erfolgt ein Bericht im Verwaltungs- und
Finanzausschuss. Dies gilt für die nächsten zwei Jahre.“
Die Verwaltung wird den Verwaltungs- und Finanzausschuss weiterhin über die einzelnen Maßnahmen in Kenntnis setzen.

Im 1. Quartal 2017 wurde eine Umbuchung in Höhe von 48.220,04 € vorgenommen:

  • Von der investiven Maßnahme  14004 „SZW: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ wurden 48.220,04 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ übertragen.
    Im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums West wurden die Klassenräume und Lehrerstützpunkte des Gymnasiums saniert. Für die Möblierung mit Schränken und Schienensystemen wurden 48.220,04 € ausbezahlt.

Die angeschafften einzelnen (Einrichtungs-)Gegenstände haben einen Einzelpreis unter 1000,00 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.

Im 2. Quartal 2017 wurden Umbuchungen in Höhe von insgesamt 28.070,32 € realisiert, davon im einzelnen:

  • Von der investiven Maßnahme 14002„ Erweiterung Grundschule Breit-Eich“ wurden   1.110,87 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ umgeschichtet.
    Im Zuge der Erweiterung der Grundschule Breit-Eich sind auch konsumtive Aufwendungen für Töpfe, Pfannen, Garderobe, Kleiderbügel, Schirmständer und geringfügige Montagearbeiten für Möbel angefallen.

Die angeschafften einzelnen (Einrichtungs-)Gegenstände haben einen Einzelpreis unter 1000,00 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.

  • Von der investiven Maßnahme 14004 „SZW: Generalsanierung weiterer Bauabschnitt“ wurden 26.959,45 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42220000 „Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen“ übertragen.
    Im Rahmen der Generalsanierung des Schulzentrums wurden Anschaffungen für Drehstühle, Sitz-Stehtische und Medien-Lehrerarbeitsplätze mit insgesamt 26.959,45 € getätigt.

Die angeschafften einzelnen (Einrichtungs)Gegenstände haben einen Einzelpreis unter 1000,00 € netto und sind deshalb nach dem neuen Haushaltsrecht im Ergebnishaushalt zu verbuchen.


Im 3. Quartal 2017 wurden folgende Umbuchungen in Höhe von insgesamt 52.282,05 € für die nachstehenden Zwecke durchgeführt:

  • Von der investiven Maßnahme 16021 „Geodaten:Historische Luftbilder“ wurden 4.000,00 € auf das konsumtive Ergebniskonto 42710000 „Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen“ umgebucht.
    Im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes 2016/2017 wurden von der Vermessungsabteilung die Auszahlungen für die vorstehenden Anschaffungen als investive Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016 angemeldet. Bei der Buchung/Auszahlung der einzelnen Beschaffungen wurde festgestellt, dass solche Anschaffungen aufwandswirksam im Ergebnishaushalt abzubilden sind.
  • Von der investiven Maßnahme 12037 „ Nichtstädtische Tageseinrichtungen: Investitionszuschüsse“ wurden vom Planansatz in Höhe von 50.000,00 €  48.282,05 € auf das konsumtive Ergebniskonto 44581000 „Pauschale Kostenbeteiligung für Anschaffungen“ übertragen.
    Die Stadt Schwäbisch Hall ist vertraglich verpflichtet, sich mit 50 % an den Kosten für Anschaffungen und sonstigen Investitionen von Kinderbetreuungseinrichtungen privater Träger zu beteiligen.
    Diese 50 %ige  Kostenbeteiligung an den Anschaffungen und sonstigen Investitionen werden auf der investiven Maßnahme 12037 – siehe oben – beglichen. Eine detaillierte Überprüfung hat ergeben, dass aus Sicht der privaten Träger ( u.a. kirchliche Kinderbetreuungseinrichtungen ) überwiegend kleinere „Investitionen“ - die Beschaffung(en) von geringwertigen Vermögensgegenständen oder Ausgaben für Unterhaltungsmaßnahmen – bezuschusst wurden. Derartige Auszahlungen sind nach dem neuen Haushaltsrecht keine „echten“ Investitionen“ und sind deshalb im Ergebnishaushalt abzuwickeln.
    lm Haushaltsjahr 2017 wurden 2 Auszahlungen an die Katholische Gesamtkirchengemeinde und an das Familienforum Schwäbisch Hall e.V. mit insgesamt 7.278,12 € in den Ergebnishaushalt umgebucht. Die Auszahlung an die Katholische Kirchenpflege St. Markus für die Erneuerung der Wasserleitung in Höhe von 1.717,95 €  bleibt auf der investiven Maßnahme 12037 verbucht, die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 41.003,93 € für zukünftige Kostenerstattungen für Anschaffungen oder sonstigen Ausgaben der privaten Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen wurden ebenfalls in den Ergebnishaushalt übertragen.


Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den Ausführungen zu den aufgeführten Mittelumbuchungen zustimmend Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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