§ 222 - Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Abwasserbeiseitigung für die Jahre 2018/2019 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Betriebsleitung  der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall legt dem Gemeinderat in der Anlage zur Sitzungsvorlage den Wirtschaftsplan 2018 / 2019 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vor. Dieser besteht aus dem

  • Erfolgsplan 2018 / 2019
  • Vermögensplan 2018 / 2019
  • Stellenübersicht und der
  • mittelfristigen Finanzplanung bis 2021.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Wirtschaftsjahre 2018 / 2019 stellt die geplanten Erträge und Aufwendungen sowie die geplanten Investitionen und die hierfür zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel dar.

Der Erfolgsplan sieht Erträge in Höhe von 8.086.000 € für das Jahr 2018 und in Höhe von 8.186.000 € für das Jahr 2019 vor. Dem gegenüber stehen Aufwendungen mit einer Summe von 8.077.200 € im Jahr 2018 und  8.242.700 € im Jahr 2019.
Es ist zu erwarten, dass der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in den kommenden beiden Jahren nahezu kostendeckend arbeitet.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans erreichen ein Volumen von  7.208.000 € im Jahr 2018 und 8.899.700 € im Jahr 2019.

Die wesentliche investiven Maßnahmen sind auf der Seite 12 des Wirtschaftsplanes 2018/ 2019 aufgelistet. Es handelt sich im Wesentlichen um die Erschließungen der neuen Baugebiete Am Sonnenrain, Langäcker, Wolfsbühl, Gewerbepark Schwäbisch Hall-West/ Planstraße 2 und das Bahnhofsareal Schwäbisch Hall. Es werden weiterhin in die Regenwasserbehandlung und in die Sanierung der Kanäle investiert. Die Kläranlage Tüngental soll bis Ende 2019 über den Solpark an die Kläranlage Vogelholz angeschlossen sein. In der Kläranlage Vogelholz wird die biologische Reinigung erneuert und Betriebsgebäude saniert.
Die Finanzierung erfolgt neben den aus der operativen Geschäftstätigkeit generierten Zahlungsmitteln mit Darlehen.

In den Stellenübersichten für 2018 und 2019 ist gegenüber dem Jahr 2017 kein Stellenzuwachs vorgesehen. 

Anlage: Wirtschaftsplan für die Jahre 2018 und 2019 neu

 

Stadtbetriebsleiter Wellinger und Abteilungsleiter Verwaltung/Friedhof Häberlein erläutern die wesentlichen Inhalte des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Abwasser für die Jahre 2018/2019.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt zum weiteren Vorgehen an, dass in heutiger Sitzung die Einbringung des Wirtschaftsplanes erfolgte. Eine Beratung ist in der Gemeinderatssitzung am 4. Dezember vorgesehen. Die abschließende Beschlussfassung wird in der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember angestrebt.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass die „gute Botschaft“ darstelle, dass die Abwassergebühren stabil bleiben. Wenn man hohe Investitionen habe und hierfür Kredite aufgenommen werden, müsse dies umgelegt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass dies über die Gebühreneinnahmen refinanziert werde.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass durch die Investitionen als Einmalausgabe ein Liquiditätsentzug besteht, diese jedoch den Eigenbetrieb nicht in die „roten Zahlen“ treibe. Es wird angefragt, ob die Abschreibungen bei der Ermittlung der Gebühren berücksichtigt werden.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht die Anfrage. Die Gebühren bleiben auf absehbare Zeit stabil.

Stadtrat Kaiser weist darauf hin, dass man in den letzten beiden Jahren Überschüsse im Vergleich zur Prognose erzielt habe. Eine Prüfung einer Ermäßigung wird angeregt.

Stadträtin Koch erkundigt sich nach dem Schuldenstand beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung.

Abteilungsleiter Verwaltung/Friedhof Häberlein verweist auf S. 15 (Darlehensstand, Zinsen und Tilgung 2017 - 2021) der Sitzungsvorlage.

Stadträtin Koch fragt an, dass im Rahmen der Haushaltseinbringung zum Doppelhaushalt der Stadt der Schuldenstand ohne Berücksichtigung des Eigenbetriebs Abwasser ausgewiesen wird.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung eine eigenständige Rechtskörperschaft mit eigenständiger Rechnungslegung darstelle. Kraft Gesetzes muss sich der Abwasserbereich vollumfänglich durch Gebühren und Beiträge refinanzieren. In einem 5-Jahres-Zeitraum müsse man immer zu einem Ausgleich kommen.

Stadtrat Gehrke nimmt auf die Ausführung der Sitzungsvorlage Bezug. Hiernach soll die Kläranlage Tüngental an die Kläranlage Vogelholz angeschlossen werden. Es wird angefragt, ob die Kläranlage Tüngental stillgelegt werde.

Stadtbetriebsleiter Wellinger bestätigt, dass die Kläranlage Tüngental stillgelegt wird. Das Abwassernetz Tüngental soll über eine Druckleitung in Richtung Hessental an den Hauptsammler angeschlossen werden. Von dort werde das Abwasser der Kläranlage Vogelholz zugeleitet. Hier bestehen noch ausreichend Kapazitäten. Man erziele dort ein besseres Ergebnis in der Klärqualität. Auch gebe es Synergien im Personaleinsatz. Zudem stünden größere Investitionen in der Kläranlage in Tüngental an, welche sich nicht mehr als rentierlich erweisen.

Stadtrat Gehrke fragt unter Verweis auf die Entwicklung neuer Baugebiete an, ob die Kläranlage Vogelholz vergrößert werden muss.

Stadtbetriebsleiter Wellinger erläutert, dass die Kläranlage Vogelholz noch über ausreichend Kapazitäten für die geplanten Baugebiete verfüge.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Kläranlage Vogelholz auf 100.000 Einwohnergleichwerten ausgelegt sei. Einwohnergleichwerte bedeute, dass Einwohnerinnen und Einwohner zzgl. Unternehmen zugeordnet werden. Es liege eine Auslastung von ca. 80.000 Einwohnergleichwerten vor. Man habe derzeit somit noch 20 % Pufferkapazitäten.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2018 / 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung zu.
(ohne Abstimmung)

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