16301869/meetingminutes/28025026/paragraph

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<strong>Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung der St&auml;dtischen Musikschule zum 01. Januar 2018</strong></p>
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<strong>Geb&uuml;hrenerh&ouml;hung der St&auml;dtischen Musikschule zum 1. Januar 2018</strong></p>
 
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Die vom Gemeinderat am 18.03.2015 verabschiedete Geb&uuml;hrenordnung sieht vor, die Musikschulgeb&uuml;hren alle zwei Jahre anzupassen, um Spr&uuml;nge in der Geb&uuml;hrenfestsetzung zu vermeiden.</p>
 
Die vom Gemeinderat am 18.03.2015 verabschiedete Geb&uuml;hrenordnung sieht vor, die Musikschulgeb&uuml;hren alle zwei Jahre anzupassen, um Spr&uuml;nge in der Geb&uuml;hrenfestsetzung zu vermeiden.</p>
 
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Die turnusm&auml;&szlig;ige Anpassung der Geb&uuml;hren sieht zum 01. Januar 2018 eine Erh&ouml;hung um 3% vor. Die monatlichen Unterrichtsgeb&uuml;hren erh&ouml;hen sich durchschnittlich um einen Euro. F&uuml;r Einzelunterricht betr&auml;gt die Erh&ouml;hung in Abh&auml;ngigkeit von der Unterrichtsdauer bei Jugendlichen bis zu vier Euro im Monat, bei Erwachsenen bis zu sechs Euro.</p>
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Die turnusm&auml;&szlig;ige Anpassung der Geb&uuml;hren sieht zum 1. Januar 2018 eine Erh&ouml;hung um 3 % vor. Die monatlichen Unterrichtsgeb&uuml;hren erh&ouml;hen sich durchschnittlich um einen Euro. F&uuml;r Einzelunterricht betr&auml;gt die Erh&ouml;hung in Abh&auml;ngigkeit von der Unterrichtsdauer bei Jugendlichen bis zu vier Euro im Monat, bei Erwachsenen bis zu sechs Euro.</p>
 
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Die Geb&uuml;hren f&uuml;r Leihinstrumente bleiben unver&auml;ndert.</p>
 
Die Geb&uuml;hren f&uuml;r Leihinstrumente bleiben unver&auml;ndert.</p>
 
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<strong>Anpassung der Musikschulsatzung</strong></p>
 
<strong>Anpassung der Musikschulsatzung</strong></p>
 
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Die am 18.03.2015 verabschiedete Satzung der Musikschule muss an zwei Stellen korrigiert bzw. erg&auml;nzt werden.</p>
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Die am 18.03.2015 verabschiedete Satzung der Musikschule muss an zwei Stellen korrigiert bzw. erg&auml;nzt werden:</p>
 
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Die Erfahrung zeigt, dass die Abmeldefrist vom Musikschulunterricht zum Schuljahresende (31. August) vorverlegt werden muss. Um die Schuljahresplanung und Deputatsauslastung besser steuern zu k&ouml;nnen, m&uuml;ssen Abmeldungen k&uuml;nftig sp&auml;testens zum 30.06. schriftlich im Sekretariat vorliegen und nicht mehr erst zum 31.07.eines Jahres.</p>
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Die Erfahrung zeigt, dass die Abmeldefrist vom Musikschulunterricht zum Schuljahres&shy;ende (31. August) vorverlegt werden muss. Um die Schuljahresplanung und Deputatsauslastung besser steuern zu k&ouml;nnen, m&uuml;ssen Abmeldungen k&uuml;nftig sp&auml;testens zum 30.06. schriftlich im Sekretariat vorliegen und nicht mehr erst zum 31.07.eines Jahres.</p>
 
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Der Punkt 7.2. zum Versicherungsschutz von Leihinstrumenten muss korrigiert werden, da im Zuge der &Uuml;berpr&uuml;fung und Neu-Inventarisierung des Musikschulinstrumentariums eine generelle Versicherung aller Instrumente als unrentabel angesehen wurde. K&uuml;nftig soll der Versicherungsschutz auf das hochwertige Instrumentarium beschr&auml;nkt werden.</p>
 
Der Punkt 7.2. zum Versicherungsschutz von Leihinstrumenten muss korrigiert werden, da im Zuge der &Uuml;berpr&uuml;fung und Neu-Inventarisierung des Musikschulinstrumentariums eine generelle Versicherung aller Instrumente als unrentabel angesehen wurde. K&uuml;nftig soll der Versicherungsschutz auf das hochwertige Instrumentarium beschr&auml;nkt werden.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:283-17_GebOrdnung.pdf{{!}}Geb&uuml;hrenordnung]]</p>
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Anlage 2: [[Media:283-17_Satzung.pdf{{!}}Satzung]]</p>
 
Anlage 2: [[Media:283-17_Satzung.pdf{{!}}Satzung]]</p>
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<u>Stellvertretende Musikschulleiterin Kolb</u> erl&auml;utert die wesentlichen Inhalte der Satzungsanpassung.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> erkundigt sich nach dem Kostendeckungsgrad.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Au&szlig;erschulische Bildung Gerstenberg</u> bietet an, die Entwicklung des Kostendeckungsgrades bis zur kommenden Gemeinderatssitzung aufzubereiten.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nennt als ungef&auml;hre &bdquo;Hausnummer&ldquo; einen Kostendeckungsgrad von ca. 50 %.</p>
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Der turnusm&auml;&szlig;igen Erh&ouml;hung der Musikschulgeb&uuml;hren zum 01.01.2018 und der Anpassung der Musikschulsatzung wird zugestimmt.<br />
 
Der turnusm&auml;&szlig;igen Erh&ouml;hung der Musikschulgeb&uuml;hren zum 01.01.2018 und der Anpassung der Musikschulsatzung wird zugestimmt.<br />
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Aktuelle Version vom 31. Januar 2018, 09:14 Uhr

Sachvortrag:

Gebührenerhöhung der Städtischen Musikschule zum 1. Januar 2018

Die vom Gemeinderat am 18.03.2015 verabschiedete Gebührenordnung sieht vor, die Musikschulgebühren alle zwei Jahre anzupassen, um Sprünge in der Gebührenfestsetzung zu vermeiden.

Die turnusmäßige Anpassung der Gebühren sieht zum 1. Januar 2018 eine Erhöhung um 3 % vor. Die monatlichen Unterrichtsgebühren erhöhen sich durchschnittlich um einen Euro. Für Einzelunterricht beträgt die Erhöhung in Abhängigkeit von der Unterrichtsdauer bei Jugendlichen bis zu vier Euro im Monat, bei Erwachsenen bis zu sechs Euro.

Die Gebühren für Leihinstrumente bleiben unverändert.


Anpassung der Musikschulsatzung

Die am 18.03.2015 verabschiedete Satzung der Musikschule muss an zwei Stellen korrigiert bzw. ergänzt werden:

Die Erfahrung zeigt, dass die Abmeldefrist vom Musikschulunterricht zum Schuljahres­ende (31. August) vorverlegt werden muss. Um die Schuljahresplanung und Deputatsauslastung besser steuern zu können, müssen Abmeldungen künftig spätestens zum 30.06. schriftlich im Sekretariat vorliegen und nicht mehr erst zum 31.07.eines Jahres.

Der Punkt 7.2. zum Versicherungsschutz von Leihinstrumenten muss korrigiert werden, da im Zuge der Überprüfung und Neu-Inventarisierung des Musikschulinstrumentariums eine generelle Versicherung aller Instrumente als unrentabel angesehen wurde. Künftig soll der Versicherungsschutz auf das hochwertige Instrumentarium beschränkt werden.

Anlage 1: Gebührenordnung
Anlage 2: Satzung

 

Stellvertretende Musikschulleiterin Kolb erläutert die wesentlichen Inhalte der Satzungsanpassung.

Stadtrat Neidhardt erkundigt sich nach dem Kostendeckungsgrad.

Fachbereichsleiter Außerschulische Bildung Gerstenberg bietet an, die Entwicklung des Kostendeckungsgrades bis zur kommenden Gemeinderatssitzung aufzubereiten.

Oberbürgermeister Pelgrim nennt als ungefähre „Hausnummer“ einen Kostendeckungsgrad von ca. 50 %.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der turnusmäßigen Erhöhung der Musikschulgebühren zum 01.01.2018 und der Anpassung der Musikschulsatzung wird zugestimmt.
(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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