16301869/meetingminutes/28024911/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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+
|paragraph-attribute-id=28024911|paragraph-attribute-mm_id=16301869|paragraph-attribute-number=219|paragraph-attribute-subnumber=|paragraph-attribute-full_number=219|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=281/17|paragraph-attribute-title=Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Messung der Verkehrsbelastung - Antrag der SPD-Fraktion für die „Tüngentaler Straße“; - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die „Tüngentaler Straße“ und die Straße „Langer Graben“|paragraph-attribute-statement=<p>
Antrag der SPD-Fraktion für die „Tüngentaler Straße“  
+
Antr&auml;ge, siehe GR [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301812/meetingminutes/27878375/paragraph 11.10.17]</p>
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die „Tüngentaler Straße“ und die Straße „Langer Graben“
+
- Vorberatung -  |paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
+
Die SPD-Fraktion hat am 5.06. beantragt, zur Beurteilung der Verkehrssituation in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e verdeckte Geschwindigkeitsmessungen mittels Seitenradarmessger&auml;t und L&auml;rmmessungen durchzuf&uuml;hren und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzustellen.</p>
+
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Dies beruht haupts&auml;chlich auf Beschwerden der Anwohner &uuml;ber angeblich stark zunehmendes Verkehrsaufkommen und deutlich &uuml;berh&ouml;hte Geschwindigkeiten. Deshalb bestand Einvernehmen, dass eine objektive Erfassung des Verkehrsaufkommens erst nach der durch den Bau des neuen Kreisverkehrs notwendigen Vollsperrung der L 1060 in Hessental und erst nach den Sommerferien sinnvoll ist.</p>
+
Die SPD-Fraktion hat am 05.06. beantragt, zur Beurteilung der Verkehrssituation in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e verdeckte Geschwindigkeitsmessungen mittels Seitenradarmessger&auml;t und L&auml;rmmessungen durchzuf&uuml;hren und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzustellen.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Die Fraktion B&Uuml;NDNIS 90/DIE GR&Uuml;NEN hat am 7.06. gebeten, folgende Antr&auml;ge im Gemeinderat zu behandeln:</p>
+
Dies beruht haupts&auml;chlich auf Beschwerden der Anwohnerschaft &uuml;ber angeblich stark zunehmendes Verkehrsaufkommen und deutlich &uuml;berh&ouml;hte Geschwindigkeiten. Deshalb bestand Einvernehmen, dass eine objektive Erfassung des Verkehrsaufkommens erst nach der durch den Bau des neuen Kreisverkehrs notwendigen Vollsperrung der L&nbsp;1060 in Hessental und erst nach den Sommerferien sinnvoll ist.</p>
 +
<p align="justify">
 +
Die Fraktion B&Uuml;NDNIS 90/DIE GR&Uuml;NEN hat am 07.06. gebeten, folgende Antr&auml;ge im Gemeinderat zu behandeln:</p>
 
<ol>
 
<ol>
 
<li>
 
<li>
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</ol>
 
</ol>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Von beiden Antragstellern wird auf die Ende 2016 erfolgte &Auml;nderung des &sect; 45 StVO hingewiesen, die den Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rden u.a. erm&ouml;glicht, innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Stra&szlig;en gelegenen Kinderg&auml;rten, Kindertagesst&auml;tten, allgemeinbildenden Schulen und F&ouml;rderschulen strecken-bezogen auf 30 zu reduzieren.</p>
+
Von beiden Antragstellern wird auf die Ende 2016 erfolgte &Auml;nderung des &sect; 45 StVO hingewiesen, die den Stra&szlig;enverkehrsbeh&ouml;rden u. a. erm&ouml;glicht, innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Stra&szlig;en gelegenen Kinderg&auml;rten, Kindertagesst&auml;tten, allgemeinbildenden Schulen und F&ouml;rderschulen streckenbezogen auf 30 zu reduzieren.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Die Seitenradarmessung in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e auf H&ouml;he des Schulzentrums wurde von 12.-18.09. durchgef&uuml;hrt und brachte im Vergleich zu anderen Messungen folgendes Ergebnis:</p>
+
Die Seitenradarmessung in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e auf H&ouml;he des Schulzentrums wurde von 12. - 18.09.17 durchgef&uuml;hrt und brachte im Vergleich zu anderen Messungen folgendes Ergebnis:</p>
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" style="width: 800px" width="658">
+
<table border="1" cellpadding="4" cellspacing="0" style="width: 800px" width="605">
+
<tr>
+
<td>
+
<p>
+
&nbsp;</p>
+
</td>
+
<td>
+
<p align="right">
+
T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e</p>
+
<tr>
<p align="right">
+
<td>
26.04.-03.05.2013</p>
+
<p align="justify">
</td>
+
&nbsp;</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
<td>
T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e</p>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e</p>
12.09.-18.09.2017</p>
+
<p align="right">
</td>
+
26.04. - 03.05.2013</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
<td>
L 1060</p>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e</p>
Hall-Hessental</p>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
12.09. - 18.09.2017</p>
21.09.-27.09.2017</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
L 1060</p>
&nbsp;</p>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
SHA-Hessental</p>
Langer Graben</p>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
21.09. - 27.09.2017</p>
21.10.-27.10.2015</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
</tr>
+
<p align="right">
<tr>
+
&nbsp;</p>
<td>
+
<p align="right">
<p>
+
Langer Graben</p>
Verkehrsaufkommen insgesamt</p>
+
<p align="right">
</td>
+
21.10. - 27.10.2015</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
</tr>
23.258</p>
+
<tr>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="justify">
<p align="right">
+
Verkehrsaufkommen insgesamt</p>
27.651</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
23.258</p>
90.826</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
27.651</p>
141.141</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
</tr>
+
<p align="right">
<tr>
+
90.826</p>
<td>
+
</td>
<p>
+
<td>
Verkehrsaufkommen pro Tag</p>
+
<p align="right">
</td>
+
141.141</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
</tr>
3.323</p>
+
<tr>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="justify">
<p align="right">
+
Verkehrsaufkommen pro Tag</p>
3.950</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
3.323</p>
12.975</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
3.950</p>
20.163</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
</tr>
+
<p align="right">
<tr>
+
12.975</p>
<td>
+
</td>
<p>
+
<td>
LKW pro Tag</p>
+
<p align="right">
</td>
+
20.163</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
</tr>
591</p>
+
<tr>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="justify">
<p align="right">
+
LKW pro Tag</p>
187</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
591</p>
862</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
187</p>
1.473</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
</tr>
+
<p align="right">
<tr>
+
862</p>
<td>
+
</td>
<p>
+
<td>
Durchschnittliche Geschwindigkeit</p>
+
<p align="right">
</td>
+
1.473</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
</tr>
51</p>
+
<tr>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="justify">
<p align="right">
+
Durchschnittliche Geschwindigkeit</p>
52</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
51</p>
69</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="right">
<p align="right">
+
52</p>
40</p>
+
</td>
</td>
+
<td>
</tr>
+
<p align="right">
<tr>
+
69</p>
<td>
+
</td>
<p>
+
<td>
V 85 = Geschwindigkeit f&uuml;r die ersten 85 % der FZ</p>
+
<p align="right">
</td>
+
40</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
</tr>
59</p>
+
<tr>
</td>
+
<td>
<td>
+
<p align="justify">
<p align="right">
+
V 85 = Geschwindigkeit f&uuml;r</p>
58</p>
+
<p align="justify">
</td>
+
die ersten 85 % der FZ</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
<td>
80</p>
+
<p align="right">
</td>
+
59</p>
<td>
+
</td>
<p align="right">
+
<td>
47</p>
+
<p align="right">
</td>
+
58</p>
</tr>
+
</td>
+
<td>
 +
<p align="right">
 +
80</p>
 +
</td>
 +
<td>
 +
<p align="right">
 +
47</p>
 +
</td>
 +
</tr>
 +
 
</table>
 
</table>
 +
<dl>
 +
</dl>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Vor diesem Hintergrund erscheint die Verkehrsbelastung Anwohnerinnen und Anwohner der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e vergleichsweise gering. Im Vergleich mit dem Verkehrsaufkommen im Langen Graben sind es insgesamt weniger als 20 % der Fahrzeuge, bei den LKW &lt; 13 %.</p>
+
Vor diesem Hintergrund erscheint die Verkehrsbelastung Anwohnerinnen und Anwohner der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e vergleichsweise gering. Im Vergleich mit dem Verkehrsaufkommen im Langen Graben sind es insgesamt weniger als 20 % der Fahrzeuge, bei den LKW &lt; 13 %.<br />
<p align="justify">
+
Im Vergleich zur Messung vor &uuml;ber 4 Jahren ist die Steigerung von t&auml;glich nur 627 Fahrzeugen kaum sp&uuml;rbar, insbesondere wenn man ber&uuml;cksichtigt, dass die LKW-Fahrten von 591 um 404 auf 187 zur&uuml;ckgegangen sind.</p>
Im Vergleich zur Messung vor &uuml;ber 4 Jahren ist die Steigerung von t&auml;glich nur 627 Fahrzeugen kaum sp&uuml;rbar, insbesondere wenn man ber&uuml;cksichtigt, dass die LKW-Fahrten von 591 um 404 auf 187 zur&uuml;ckgegangen sind!</p>
+
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
 
Die Verwaltung sieht deshalb keine Veranlassung f&uuml;r L&auml;rmmessungen. Dabei ist auch zu bedenken, dass der Abstand zwischen den Wohnh&auml;usern der Beschwerdef&uuml;hrer weit gr&ouml;&szlig;er ist als dies bei anderen Durchgangsstra&szlig;en mit wesentlich h&ouml;herer Belastung der Fall ist. Nicht unerheblich ist auch, dass ein klagender Anwohner in den letzten Jahren s&auml;mtliche Pflanzen entfernt hat, die zwischen seinem Haus und der Stra&szlig;e vorhanden waren und ihn vor L&auml;rm und Umwelteinwirkungen gesch&uuml;tzt haben.</p>
 
Die Verwaltung sieht deshalb keine Veranlassung f&uuml;r L&auml;rmmessungen. Dabei ist auch zu bedenken, dass der Abstand zwischen den Wohnh&auml;usern der Beschwerdef&uuml;hrer weit gr&ouml;&szlig;er ist als dies bei anderen Durchgangsstra&szlig;en mit wesentlich h&ouml;herer Belastung der Fall ist. Nicht unerheblich ist auch, dass ein klagender Anwohner in den letzten Jahren s&auml;mtliche Pflanzen entfernt hat, die zwischen seinem Haus und der Stra&szlig;e vorhanden waren und ihn vor L&auml;rm und Umwelteinwirkungen gesch&uuml;tzt haben.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Sinnvoller erscheinen die Vorschl&auml;ge anderer Anwohner, welche die Forderung nach Tempo 30 f&uuml;r &uuml;berzogen halten und anregen, innerorts die Stra&szlig;enbegrenzungspf&auml;hle und Stra&szlig;engr&auml;ben zu entfernen und die Stra&szlig;e bis hin zum Ortsausgang zu beleuchten, damit sie eher als Innerortsstra&szlig;e erkannt wird.</p>
+
Sinnvoller erscheinen die Vorschl&auml;ge anderer Anwohnerinnen/Anwohner, welche die Forderung nach Tempo 30 f&uuml;r &uuml;berzogen halten und anregen, innerorts die Stra&szlig;enbegrenzungspf&auml;hle und Stra&szlig;engr&auml;ben zu entfernen und die Stra&szlig;e bis hin zum Ortsausgang zu beleuchten, damit sie eher als Innerortsstra&szlig;e erkannt wird.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Wie ist die neue Rechtslage?</p>
+
<strong>Wie ist die neue Rechtslage?</strong></p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
 
&sect; 45 Absatz 9 der StVO sagt, dass Verkehrszeichen prinzipiell nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschr&auml;nkungen und Verbote des flie&szlig;enden Verkehrs d&uuml;rfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen &ouml;rtlichen Verh&auml;ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeintr&auml;chtigung der zu sch&uuml;tzenden Rechtsg&uuml;ter erheblich &uuml;bersteigt.</p>
 
&sect; 45 Absatz 9 der StVO sagt, dass Verkehrszeichen prinzipiell nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschr&auml;nkungen und Verbote des flie&szlig;enden Verkehrs d&uuml;rfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen &ouml;rtlichen Verh&auml;ltnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeintr&auml;chtigung der zu sch&uuml;tzenden Rechtsg&uuml;ter erheblich &uuml;bersteigt.</p>
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Dieser einschr&auml;nkende Satz gilt jetzt nicht mehr f&uuml;r die Anordnung von inner&ouml;rtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkungen von 30 km/h auf Stra&szlig;en des &uuml;ber&ouml;rtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstra&szlig;en im unmittelbaren Bereich von an diesen Stra&szlig;en gelegenen Kinderg&auml;rten, Kindertagesst&auml;tten, allgemeinbildenden Schulen, F&ouml;rderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenh&auml;usern.</p>
 
Dieser einschr&auml;nkende Satz gilt jetzt nicht mehr f&uuml;r die Anordnung von inner&ouml;rtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkungen von 30 km/h auf Stra&szlig;en des &uuml;ber&ouml;rtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstra&szlig;en im unmittelbaren Bereich von an diesen Stra&szlig;en gelegenen Kinderg&auml;rten, Kindertagesst&auml;tten, allgemeinbildenden Schulen, F&ouml;rderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenh&auml;usern.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Dazu hat das Bundesministerium f&uuml;r Verkehr und digitale Infrastruktur am 22. Mai 2017 in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ausgef&uuml;hrt, dass im unmittelbaren Bereich von an diesen Stra&szlig;en gelegenen Kinderg&auml;rten, Kindertagesst&auml;tten, allgemeinbildenden Schulen, F&ouml;rderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenh&auml;usern in der Regel auf Tempo 30 beschr&auml;nkt werden sollen, soweit die Einrichtungen &uuml;ber einen direkten Zugang zur Stra&szlig;e verf&uuml;gen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erh&ouml;hter Parkraumsuchverkehr, h&auml;ufige Fahrbahnquerungen durch Fu&szlig;g&auml;nger, Pulkbildung von Radfahrern und Fu&szlig;g&auml;ngern) vorhanden ist.</p>
+
Dazu hat das Bundesministerium f&uuml;r Verkehr und digitale Infrastruktur am 22. Mai 2017 in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ausgef&uuml;hrt, dass im unmittelbaren Bereich von an diesen Stra&szlig;en gelegenen Kinderg&auml;rten, Kindertagesst&auml;tten, allgemeinbildenden Schulen, F&ouml;rderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenh&auml;usern in der Regel auf Tempo 30 beschr&auml;nkt werden sollen, soweit die Einrichtungen &uuml;ber einen direkten Zugang zur Stra&szlig;e verf&uuml;gen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erh&ouml;hter Parkraumsuchverkehr, h&auml;ufige Fahrbahnquerungen durch Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/Fu&szlig;g&auml;nger, Pulkbildung von Radfahrerinnen/Radfahrern und Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/Fu&szlig;g&auml;ngern) vorhanden ist.</p>
<p>
+
<p align="justify">
 
Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den &Ouml;PNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstra&szlig;en zu bef&uuml;rchten ist. In die Gesamtabw&auml;gung sind dann die Gr&ouml;&szlig;e der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf h&ouml;chstens 300 m L&auml;nge und auf die &Ouml;ffnungszeiten zu begrenzen.</p>
 
Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den &Ouml;PNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstra&szlig;en zu bef&uuml;rchten ist. In die Gesamtabw&auml;gung sind dann die Gr&ouml;&szlig;e der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf h&ouml;chstens 300 m L&auml;nge und auf die &Ouml;ffnungszeiten zu begrenzen.</p>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Was hei&szlig;t das f&uuml;r die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e?</p>
+
<strong>Was hei&szlig;t das f&uuml;r die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e?</strong></p>
 
<ol>
 
<ol>
 
<li>
 
<li>
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<li>
 
<li>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Auch im Bereich des Schulzentrums gibt es keinen unmittelbaren Zugang, der eine 30-Beschr&auml;nkung erforderlich machen w&uuml;rde. &Uuml;ber die T&uuml;ngentater Stra&szlig;e stehen sogar zwei Fu&szlig;g&auml;ngerampeln zur Verf&uuml;gung. Weder aus polizeilichen Gr&uuml;nden noch aus der Sicht des Gymnasiums bei St. Michael ergibt sich eine Notwendigkeit f&uuml;r Tempo 30 auf der Durchgangsstra&szlig;e. Schulleiter Nagel sieht die Verkehrssicherheit gew&auml;hrleistet und auch angesichts des &quot;sehr wenigen und gem&auml;&szlig;igt fahrenden Verkehrs&quot; keinen Handlungsbedarf.</p>
+
Auch im Bereich des Schulzentrums Ost gibt es keinen unmittelbaren Zugang, der eine 30-Beschr&auml;nkung erforderlich machen w&uuml;rde. &Uuml;ber die T&uuml;ngentater Stra&szlig;e stehen sogar zwei Fu&szlig;g&auml;ngerampeln zur Verf&uuml;gung. Weder aus polizeilichen Gr&uuml;nden noch aus der Sicht des Gymnasiums bei St. Michael ergibt sich eine Notwendigkeit f&uuml;r Tempo 30 auf der Durchgangsstra&szlig;e. Schulleiter Nagel sieht die Verkehrssicherheit gew&auml;hrleistet und auch angesichts des &quot;sehr wenigen und gem&auml;&szlig;igt fahrenden Verkehrs&quot; keinen Handlungsbedarf.</p>
 
</li>
 
</li>
 
<li>
 
<li>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Dem Anliegen der Anwohner auf Reduzierung des vergleichsweise niederen Verkehrsaufkommens k&ouml;nnte auch unter Ber&uuml;cksichtigung der aktuellen &Auml;nderung der StVO nicht entsprochen werden, zumal die 30-Beschr&auml;nkung &uuml;berhaupt nur auf eine L&auml;nge von h&ouml;chstens 300 m und nur w&auml;hrend der &Ouml;ffnungszeiten (Mo-Fr 7-17) angeordnet werden d&uuml;rfte. Eine dauerhafte Beschr&auml;nkung im Sinne des Antrages der Fraktion B&Uuml;NDNIS 90/DIE GR&Uuml;NEN ist auf dieser Rechtsgrundlage nicht m&ouml;glich.</p>
+
Dem Anliegen der Anwohnerschaft auf Reduzierung des vergleichsweise niederen Verkehrsaufkommens k&ouml;nnte auch unter Ber&uuml;cksichtigung der aktuellen &Auml;nderung der StVO nicht entsprochen werden, zumal die 30-Beschr&auml;nkung &uuml;berhaupt nur auf eine L&auml;nge von h&ouml;chstens 300 m und nur w&auml;hrend der &Ouml;ffnungszeiten (Mo. - Fr., 7&nbsp;- 17 h) angeordnet werden d&uuml;rfte. Eine dauerhafte Beschr&auml;nkung im Sinne des Antrages der Fraktion B&Uuml;NDNIS 90/DIE GR&Uuml;NEN ist auf dieser Rechtsgrundlage nicht m&ouml;glich.</p>
 
</li>
 
</li>
 
<li>
 
<li>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
F&uuml;r eine Beschr&auml;nkung aus L&auml;rmschutzgr&uuml;nden w&auml;re die Zustimmung des Regierungs-pr&auml;sidiums n&ouml;tig und dazu w&auml;re die &Uuml;berschreitung der L&auml;rmgrenzwerte nachzuweisen. Im Vergleich zur T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e h&auml;tten dann aber viele andere Durchgangsstra&szlig;en Vorrang.</p>
+
F&uuml;r eine Beschr&auml;nkung aus L&auml;rmschutzgr&uuml;nden w&auml;re die Zustimmung des Regierungspr&auml;sidiums n&ouml;tig und dazu w&auml;re die &Uuml;berschreitung der L&auml;rmgrenzwerte nachzuweisen. Im Vergleich zur T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e h&auml;tten dann aber viele andere Durchgangsstra&szlig;en Vorrang.</p>
 
</li>
 
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<li>
 
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+
<strong>Was hei&szlig;t das f&uuml;r den Langen Graben?</strong></p>
<p align="justify">
+
Was hei&szlig;t das f&uuml;r den Langen Graben?</p>
+
 
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<ol>
 
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Zeile 224: Zeile 231:
 
<li>
 
<li>
 
<p align="justify">
 
<p align="justify">
Dies wird auch von der Leiterin der Grundschule Am Langen Graben, Frau Schindler, best&auml;tigt. Sie verweist au&szlig;erdem auf das Rolltor, wodurch die Sicherheit f&uuml;r die Sch&uuml;ler erheblich verbessert wurde. Frau Schindler h&auml;lt die bew&auml;hrte Regelung mit Tempo 40 f&uuml;r ausreichend und bef&uuml;rchtet sogar, dass eine Beschr&auml;nkung auf 30 die gef&auml;hrliche Praxis der Elterntaxis noch f&ouml;rdert, weil es f&uuml;r sie noch bequemer wird, an den Einm&uuml;ndungen zum Ein- und Aussteigen kurz anzuhalten. Dadurch werden die Kinder viel mehr in Gefahr gebracht als durch den mit 40 km/h fahrenden Durchgangsverkehr.</p>
+
Dies wird auch von der Leiterin der Grundschule Am Langen Graben, Frau Schindler, best&auml;tigt. Sie verweist au&szlig;erdem auf das Rolltor, wodurch die Sicherheit f&uuml;r die Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler erheblich verbessert wurde. Frau Schindler h&auml;lt die bew&auml;hrte Regelung mit Tempo 40 f&uuml;r ausreichend und bef&uuml;rchtet sogar, dass eine Beschr&auml;nkung auf 30 die gef&auml;hrliche Praxis der Elterntaxis noch f&ouml;rdert, weil es f&uuml;r sie noch bequemer wird, an den Einm&uuml;ndungen zum Ein- und Aussteigen kurz anzuhalten. Dadurch werden die Kinder viel mehr in Gefahr gebracht als durch den mit 40 km/h fahrenden Durchgangsverkehr.</p>
 
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Wie die Messergebnisse zeigen, wird hier verantwortungsbewusst gefahren. Weniger trifft dies f&uuml;r die Radfahrer zu, die entlang der Crailsheimer Stra&szlig;e mit unverantwortlich hohen Geschwindigkeiten auf dem Gehweg nach unten rasen und die Busfahrg&auml;ste beim Aussteigen an der Haltestelle Holzmarkt gef&auml;hrden. Die in der Verkehrsschau angebrachten Hinweise scheinen immer noch nicht die erhoffte Wirkung zu haben. Schnell fahrende Radfahrer sollten die Stra&szlig;e benutzen und nicht die Fu&szlig;g&auml;nger und Fahrg&auml;ste gef&auml;hrden.</p>
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Wie die Messergebnisse zeigen, wird hier verantwortungsbewusst gefahren. Weniger trifft dies f&uuml;r die Radfahrerinnen/ -fahrer zu, die entlang der Crailsheimer Stra&szlig;e mit unverantwortlich hohen Geschwindigkeiten auf dem Gehweg nach unten rasen und die Busfahrg&auml;ste beim Aussteigen an der Haltestelle Holzmarkt gef&auml;hrden. Die in der Verkehrsschau angebrachten Hinweise scheinen immer noch nicht die erhoffte Wirkung zu haben. Schnell fahrende Radfahrerinnen/-fahrer sollten die Stra&szlig;e benutzen und nicht die Fu&szlig;g&auml;ngerinnen/-g&auml;nger und Fahrg&auml;ste gef&auml;hrden.<br />
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Alles in allem sieht also die Verwaltung - ebenso wie die Polizei - keine Notwendigkeit f&uuml;r weitere Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkungen in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e und im Langen Graben. Wie von Anwohnern vorgeschlagen, sollte an der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e innerorts auf die Stra&szlig;enbegrenzungspf&auml;hle und Stra&szlig;engr&auml;ben verzichtet werden und stattdessen eine Stra&szlig;enbeleuchtung angebracht werden, damit sie eher als Innerortsstra&szlig;e erkannt wird.</p>
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Alles in allem sieht also die Verwaltung - ebenso wie die Polizei - keine Notwendigkeit f&uuml;r weitere Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkungen in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e und im Langen Graben. Wie von Anwohnerschaft vorgeschlagen, sollte an der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e innerorts auf die Stra&szlig;enbegrenzungspf&auml;hle und Stra&szlig;engr&auml;ben verzichtet werden und stattdessen eine Stra&szlig;enbeleuchtung angebracht werden, damit sie eher als Innerorts&shy;stra&szlig;e erkannt wird.</p>
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:281-17_Anlage.pdf{{!}}Bilder der &Ouml;rtlichkeiten]]</p>
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:281-17_Anlage.pdf{{!}}Bilder der &Ouml;rtlichkeiten]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:281-17_Messung104_TuengentalerStr_TV.pdf{{!}}Auswertung Verkehrsdaten einzeln]]</p>
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:281-17_Messung104_TuengentalerStr_TV.pdf{{!}}Auswertung Verkehrsdaten einzeln]]</p>
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<u>Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner</u> stellt die o. g. Inhalte der Sitzungsvorlage sowie die Kernaussagen der als Tischvorlage ausliegenden Auswertung der Messergebnisse vor. Letztere wird Anlage zum Protokoll.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> bedankt sich f&uuml;r die Durchf&uuml;hrung der Geschwindigkeitsmessungen. Es bestand der Wunsch seiner Fraktion erg&auml;nzend noch die Verkehrsdaten zu erhalten. Dies erfolgte erst am heutigen Tage. Aus diesem Grunde wird angek&uuml;ndigt, in der heutigen Sitzung nicht zustimmen zu wollen. Man wolle sich zun&auml;chst nochmals mit der Thematik besch&auml;ftigen und pr&uuml;fen, ob noch andere M&ouml;glichkeiten bestehen. Man habe f&uuml;r die Anwohnerinnen und Anwohner letztlich nur &bdquo;Kanzleitrost&ldquo;. Es wird angefragt, ob die Messungen immer an der gleichen Stelle, relativ nahe an der Ampel, vorgenommen worden seien.</p>
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<u>Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner</u> bejaht die Anfrage. Es handle sich um die gleiche Stelle, analog zur Messung vor einigen Jahren. Dies erfolgte auf H&ouml;he des Schulzentrums Ost bzw. Kreuzwiesenweg 60/62. An besagter Stelle kontrolliere man auch im Falle des Einsatzes eines &bdquo;Blitzers&ldquo;.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> k&uuml;ndigt an, dass seine Fraktion den Vorschlag der Verwaltung nochmals innerhalb der Fraktion beraten werde.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> nimmt auf die Neuregelung in der StVO Bezug, wonach Kommunen nun auch an Hauptverkehrsstra&szlig;en eine Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h erm&ouml;glichen k&ouml;nnten. Man fordere die Stadtverwaltung zur Erh&ouml;hung der Verkehrssicherheit auf, von dieser M&ouml;glichkeit Gebrauch zu machen. Dies diene auch der Reduzierung von L&auml;rm- und Abgasbelastungen. Bundesverkehrsminister Dobrindt wird zitiert, wonach im Zuge der Novellierung der StVO ge&auml;u&szlig;ert wurde, dass Kinder einen besonderen Schutz br&auml;uchten. Dies gelte auch im Stra&szlig;enverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kinderg&auml;rten sei besondere Vorsicht geboten. Man habe den Rechtsrahmen daf&uuml;r geschaffen, sodass Verkehrsbeh&ouml;rden ohne gr&ouml;&szlig;ere b&uuml;rokratische H&uuml;rden Tempo 30 vor Schulen und Kinderg&auml;rten sowie an Hauptverkehrsstra&szlig;en streckenbezogen im Interesse der Sicherheit der Kinder anordnen k&ouml;nnen. Die Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; sei zudem neuerdings ein Unfallschwerpunkt. Der Aspekt der Sicherheit sei ihres Erachtens gegeben.</p>
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<u>Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner</u> erwidert, dass im unteren Bereich der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; Unf&auml;lle aufgetreten seien, nicht jedoch im Bereich der Schule. Der Bereich sei ein einziges Mal in die Statistik der Unfallh&auml;ufungsstellen hineingerutscht. Die Ursachen der Unf&auml;lle liegen nicht an den gefahrenen Geschwindigkeiten.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> wirft fragend ein, ob der Tatbestand des Unfallschwerpunktes in der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; aufgrund der Statistik nachgewiesen werden k&ouml;nnte. Dies sei ihres Erachtens durch die gesetzliche Neuregelung jedoch nicht mehr notwendig.</p>
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<u>Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner</u> bejaht dies.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> f&uuml;hrt aus, dass die Anwohnerinnen und Anwohner bereits sehr lange die Einf&uuml;hrung einer Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h anregen. In beiden betroffenen Bereichen gebe es Unterschriftenlisten. Es gebe im Bereich der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; auch Anwohnerinnen und Anwohner, welche aufgrund der L&auml;rmbelastung weggezogen seien. In der Gemeinde Unterm&uuml;nkheim plane man an der B 19 eine Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h einzuf&uuml;hren. Eine Fortf&uuml;hrung in Schw&auml;bisch Hall sei deshalb konsequent. Die Fahrzeugbelastung sei sicher &auml;hnlich hoch. Die Situation der Ortsdurchfahrt sei mit der Situation in Unterm&uuml;nkheim vergleichbar. Man fordere die Verwaltung auf, sich einen &bdquo;Ruck&ldquo; zu geben und von der M&ouml;glichkeit der Neuregelung Gebrauch machen.</p>
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<u>Stadtrat Neidhardt</u> vertritt die Ansicht, dass man die bew&auml;hrte Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 40 km/h an der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; auf die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e &uuml;bertragen sollte. Man habe an der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e zwei Druckknopfampeln. Es wird angeregt, die Einstellungen der Ampelschaltung analog zu einer L&ouml;sung in Michelbach/Bilz zu optimieren, um auf eine Einhaltung der zul&auml;ssigen H&ouml;chstgeschwindigkeit hinzuwirken. In der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; sei es nicht nur die Geschwindigkeit, welche Probleme bereite. Auch der rauhe Stra&szlig;enbelag, welcher vor einigen Jahren eingebaut wurde, erzeuge Fahrtger&auml;usche, welche f&uuml;r die Anwohnerinnen und Anwohner nicht &bdquo;angenehm&ldquo; seien.</p>
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<u>Stadtrat Frank</u> schlie&szlig;t sich seinem Vorredner an. Es wird daran erinnert, dass es auch Forderungen aus Steinbach gebe. Im Bereich der Hauptstra&szlig;e in Sulzdorf seien massive Forderungen auf Einf&uuml;hrung einer Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h vorhanden. Wenn sich ein Kompromiss in der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; bew&auml;hrt habe, k&ouml;nnte er sich diese L&ouml;sung auch in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e, in Steinbach und in Sulzdorf vorstellen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> weist darauf hin, dass man sich in einem Bereich der Verkehrsbeh&ouml;rde und nicht im Bereich der kommunalen Zust&auml;ndigkeit bewege. Bei allen Fragestellungen solle man ber&uuml;cksichtigen, dass die Begr&uuml;ndungen immer unterschiedlich seien. Ein Thema sei die &bdquo;Verkehrssicherheit&ldquo;. Ein anderes Thema stelle die &bdquo;L&auml;rmproblematik&ldquo; dar. Beim Thema &bdquo;Verkehrssicherheit&ldquo; habe man die Restriktionen der gesetzlichen Neuregelung, welche von Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner vorgestellt wurden. Diese Regelung beziehe sich auf einen relativ &uuml;berschaubaren Entfernungskorridor von 300 m und dar&uuml;ber hinaus nur auf die Zeiten, welche als sch&uuml;tzenswert gelten. Man habe jedoch gr&ouml;&szlig;ere Zeitkorridore, die nicht als sch&uuml;tzenswert einzustufen sind. Man m&uuml;sste theoretisch eine Beschilderung herbeif&uuml;hren, wonach die Regelung nur von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, d. h. in Zeiten mit Schulbetrieb, gelte. D.h. diese Regelung gelte dann nicht an den Wochenenden und in den Abendstunden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob eine Einf&uuml;hrung sinnhaft sei, wenn von Seiten der Betroffenen z. B. am Schulzentrum Ost die Ampelsteuerung f&uuml;r ausreichend gehalten werde. Die Verkehrsbeh&ouml;rde kommt zu dem Schluss, dass vor diesem Hintergrund eine Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h nicht sinnhaft sei.<br />
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Das zweite Thema sei der &bdquo;L&auml;rm&ldquo;. Bei einer Stra&szlig;e, welche eine Verkehrsbelastung von unter 4.000 Fahrzeugen habe, sei dies rechtlich keine Problemstellung. Aus Sicht der Betroffenen jedoch sicherlich schon. Im Bereich der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; sei dies mit &uuml;ber 20.000 Fahrzeugen eine v&ouml;llig andere Situation. Das Land Baden-W&uuml;rttemberg habe in &Uuml;bereinstimmung mit der Europ&auml;ischen Union Kommunen auferlegt, das Thema &bdquo;L&auml;rm&ldquo; auf Bundes- und Landstra&szlig;en anzugehen, welche eine Fahrzeugbelastung von &uuml;ber 8.200 Fahrzeugen h&auml;tten. Ab dieser Fahrzeugbelastung sei hiernach der L&auml;rm eine relevante Dimension. Dies habe man in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e bei weitem nicht erreicht. Die Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; sei eine der am dichtesten befahrene Stra&szlig;e im Stadtgef&uuml;ge. Mit Blick auf die Sicherheit der Kinder der Schule gebe es dort eine Unterf&uuml;hrung. Bis dato sei dort in dieser Hinsicht keine Problemstellung entstanden. Wenn man auf einer Strecke von circa einem Kilometer die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziere, steige die durchschnittliche Verkehrsbelastung, da der Durchfluss an Fahrzeugen entsprechend niedriger sei. Im Falle einer proportionalen Entwicklung liege man derzeit bei einer Verkehrsbelastung von 20.000 Fahrzeugen. Man wisse jedoch, wie eng dies bereits sei. Im Falle einer Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h sei die Belastungsgrenze sehr viel fr&uuml;her erreicht. Die Tragf&auml;higkeit zu Spitzenstunden wird in Frage gestellt. Man habe bereits heute die Schwierigkeit die Verkehrslast abzubilden. Die Entscheidung zum Belag habe man zu Zeiten getroffen, in denen man jeden Euro zusammengekratzt habe. Bei einer k&uuml;nftigen Erneuerung sei sicher das Thema &bdquo;Ver&auml;nderung Fahrbahnbelag&ldquo; aufzunehmen. Man k&ouml;nne jedoch nicht so tun, als sei die Frage der Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung eine Kompromissfrage analog zu einem &bdquo;Basar&ldquo;. So sei die Stra&szlig;enverkehrsordnung nicht zu interpretieren. Es gehe nicht um ein Verhandlungsergebnis sondern um das Stra&szlig;enverkehrsrecht.</p>
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<u>Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner</u> nimmt Bezug auf die Ausf&uuml;hrungen in der Sitzungsvorlage zur Rechtslage. Nach &sect; 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umst&auml;nde zwingend erforderlich sei. Den Verkehrsbeh&ouml;rden ist durch diese Vorschrift verboten, Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkungen anzuordnen, die nicht aufgrund der besonderen Umst&auml;nde zwingend geboten seien. Aus diesem Grunde k&ouml;nne man nicht davon ausgehen, dass in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e eine Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 40 km/h gerechtfertigt sei. Es liege der Regelfall bei Ortsdurchfahrten vor. Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner pflichtet Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim bei, wonach man den Anwohnerinnen und Anwohner in der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; einen &bdquo;B&auml;rendienst&ldquo; erweisen w&uuml;rde. Mit einer Einf&uuml;hrung einer Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h auf Basis der neuen Regelung k&ouml;nne man nur die Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr abdecken. Die Abendstunden und das Wochenende seien hiervon nicht abgedeckt. Im Falle einer Einf&uuml;hrung verschlechtere man sich sogar im Vergleich zur jetzigen Situation. Au&szlig;erhalb der geschilderten Zeiten, gelte die zul&auml;ssige H&ouml;chstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die von Stadtrat Neidhardt vorgeschlagene L&ouml;sung der Ampelschaltung in der Gemeinde Michelbach/Bilz sei inzwischen nicht mehr zul&auml;ssig. Hintergrund seien landesweite Unf&auml;lle. Hinsichtlich Steinbach und Sulzdorf wird nochmals auf &sect; 45 Abs. 9 StVO hingewiesen. Man habe nur die M&ouml;glichkeit eine Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindertagesst&auml;tten einzuf&uuml;hren, wenn ein direkter Zugang zur Durchgangsstra&szlig;e gegeben ist. Die Beschr&auml;nkung gelte dann nur begrenzt auf diesen r&auml;umlichen Bereich sowie auf die Betriebszeit.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> f&uuml;hrt aus, dass man die verschiedenen Argumente zur Kenntnis genommen habe. Es gebe eine sehr unterschiedliche Verkehrsbelastung in der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; und in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e. Die Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; habe die Tragik, dass diese jeher eine Durchgangsstra&szlig;e darstelle. Bei der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e appelliere er an die Kreativit&auml;t von Erstem B&uuml;rgermeister Klink. Diese sei im Prinzip eine Stra&szlig;e mit Wohnbebauung. Die Durchgangsstra&szlig;e sei Richtung Flughafen gekappt. Die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e f&uuml;hre nicht mehr nach T&uuml;ngental. Es habe bereits einen Planansatz f&uuml;r eine Querspange von der B&uuml;hlertalstra&szlig;e zur Ostumfahrung gegeben. Hierdurch k&ouml;nnte eine Entlastungswirkung f&uuml;r die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e erzielt werden. Es w&auml;re nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt sch&ouml;n, wenn man dieser Idee n&auml;her treten k&ouml;nnte.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> f&uuml;hrt aus, dass alle Mitglieder die Situation in der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; und die Einm&uuml;ndung im Bereich der Blendstatthalle kennen. Viele Sch&uuml;lerinnen und Sch&uuml;ler w&uuml;rden die Unterf&uuml;hrung nicht nutzen und m&uuml;ssen an der Stra&szlig;e entlang laufen. Es handle sich um Grundschulkinder. Diese k&ouml;nnen nach Ansicht von Stadtr&auml;tin Herrmann Geschwindigkeiten noch schlecht einsch&auml;tzen. Ein Sicherheitsaspekt werde gesehen. Wenn man eine Geschwindigkeit von 30 km/h fahre, werde der Verkehrsfluss ihrer Ansicht nach fl&uuml;ssiger. Im Bereich der Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; sei dies ohnehin relativ, da man h&auml;ufig einen Stop-and-go-Verkehr habe. In verkehrlicher Hinsicht werde eine Verbesserung der Situation gesehen. Es wird die Meinung vertreten, dass man mit Blick auf einen L&auml;rmschutzaktionsplans eine vergleichbare Situation wie Unterm&uuml;nkheim habe. Man halte nach Auffassung von Stadtr&auml;tin Herrmann die Grenzwerte nicht ein und m&uuml;sse deshalb Ma&szlig;nahmen ergreifen. Dies k&ouml;nne ein neuer Fahrbahnbelag, L&auml;rmschutzfenster oder eine Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung sein. Wenn man daran denke, dass die Baugebiete &bdquo;Wolfsb&uuml;hl&ldquo; (Kreuz&auml;cker) und &bdquo;Am Sonnenrain&ldquo; (Hessental) noch dazukommen, versch&auml;rfe sich die Situation in der T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e weiter. Das Thema werde die Stadt nach Ansicht von Stadtr&auml;tin Herrmann dauerhaft besch&auml;ftigen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> wirbt darum vor einem Bau von neuen Stra&szlig;en einen neuen Generalverkehrsplan aufzustellen. Man m&uuml;sse das Netz auf dem heutigen Stand erfassen und Erkenntnisse &uuml;ber die Verkehrsarten, die Ziel- und Quellverkehre, die Durchgangsverkehre etc. gewinnen. Anhand eines Verkehrsmodells m&uuml;ssten dann solch angesprochenen Querspangen eingepflegt und ausgewertet werden. Die T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e sei immer noch eine Ausfallstra&szlig;e bzw. hat eine Anbindung an das &uuml;ber&ouml;rtliche Netz. Diese habe noch die Funktion einer &uuml;bergeordneten Stra&szlig;enverbindung. Trotzdem sei die Verkehrsbelastung sicherlich deutlich unter dem, was man an anderen Situationen im Stadtgebiet habe. Man sei gerade dabei mit den Umlandgemeinden den L&auml;rmaktionsplan, welcher in Schw&auml;bisch Hall noch aussteht, anzugehen. In einem ersten Schritt seien die Bundes- und Landesstra&szlig;en mit &uuml;ber 8.200 Fahrzeugen zu betrachten. Hier geh&ouml;re die Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; dazu. Dann werde man genauere Kenntnisse haben und &uuml;ber Ma&szlig;nahmen diskutieren m&uuml;ssen. Der &bdquo;L&auml;rmaktionplan&ldquo; sei ein formales Verfahren mit Beteiligungsschritten. D.h. es handle sich um einen gr&ouml;&szlig;er angelegten Prozess, welchen man im kommenden Jahr abwickeln wolle.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> fragt an, ob dies im Haushaltsentwurf ber&uuml;cksichtigt wurde.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> f&uuml;hrt aus, dass dies in den allgemeinen Planungskosten abgedeckt sei.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> verweist auf Stra&szlig;en mit einer Verkehrsbelastung &uuml;ber 8.200 Fahrzeugen.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> regt an, den Geltungsbereich etwas weiter zu fassen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert, dass der L&auml;rmaktionsplan nicht mit dem Generalverkehrsplan entwickelt werden m&uuml;sste. Dies k&ouml;nne unabh&auml;ngig weiterverfolgt werden.</p>
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<u>Stadtrat Waller</u> f&uuml;hrt zur T&uuml;ngentaler Stra&szlig;e aus, dass die Verkehrssicherheit aller Beteiligten im Vordergrund stehe. Zu kurz komme jedoch, dass man dort Fu&szlig;g&auml;ngerinnen und Fu&szlig;g&auml;nger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer habe. Man sei z. B. als Radfahrerin/-rahrer zur Erzielung eines Sicherheitsgef&uuml;hls dazu verdammt sich verkehrswidrig zu verhalten und m&uuml;sse auf dem Gehweg fahren. Er habe diesbez&uuml;glich gr&ouml;&szlig;ere Bedenken. Stadtrat Waller pflichtet Stadtr&auml;tin Herrmann bei, wonach durch das Baugebiet Wolfsb&uuml;hl die Belastungen in bestimmten Bereichen deutlich zunehmen werde. Er k&ouml;nne jedoch feststellen, dass wenn der Anschluss des neuen Baugebiets &uuml;ber den Kreuz&shy;wiesenweg erfolge, der Verkehr schon deswegen abgebremst werde, weil dann mehr Fahrzeuge unterwegs seien. Eine L&auml;rmproblematik in Richtung Bausparkasse werde aufgrund der abfallenden Topographie nicht gesehen. Ferner m&uuml;sse man Bedenken, dass Lieferfahrzeuge bei einer Geschwindigkeitsbeschr&auml;nkung auf 30 km/h das Fahrzeug mit einem niedrigeren Gang vorw&auml;rts bewegen. Hierdurch entst&uuml;nden mehr Emissionen und man sei ein paar Sekunden l&auml;nger unterwegs. Es sei fraglich, ob man dies tats&auml;chlich m&ouml;chte und dies zielf&uuml;hrend sei. Durch die Ampelschaltungen sowie durch das Bewusstsein f&uuml;r querende Kinder w&uuml;rden ortskundige Fahrzeugf&uuml;hrerinnen und Fahrzeugf&uuml;hrer relativ vorsichtig die Stra&szlig;e passieren. Es handle sich um eine pers&ouml;nliche Wahrnehmung. Man m&uuml;sse darauf achten, dass der Verkehr flie&szlig;e. Man m&uuml;sse auch abw&auml;gen, ob ein langsamer flie&szlig;ender Verkehr tats&auml;chlich die Verbesserungen bringe, die man anstrebe.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> fragt an, ob auch der Klimaschutzeffekt hinsichtlich der Luftreinhaltung bei der Entscheidung der Verwaltung ber&uuml;cksichtigt wurde. Ferner wird angefragt, ob hinsichtlich der Radfahrerinnen und Radfahrer eine verst&auml;rkte Kontrolle stattfindet.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erl&auml;utert, dass die entsprechenden Werte nach jetzigem Stand nicht so hoch sein d&uuml;rften, dass Zwangsma&szlig;nahmen geboten seien. Man befinde sich nicht in Stuttgart. Es sei in der Tagesdiskussion klar, dass aus Gr&uuml;nden des Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge usw. auch verkehrsregulierende Ma&szlig;nahmen m&ouml;glich sind. Dies sei an Grenzwerte gekoppelt. Die Situation sei hier gl&uuml;cklicherweise, nach jetzigem Kenntnisstand, in Schw&auml;bisch Hall nicht gegeben. Die Beschlussempfehlung wird von einer &bdquo;zustimmenden Kenntnisnahme&ldquo; auf eine reine &bdquo;Kenntnisnahme&ldquo; abge&auml;ndert. Man sei gut beraten, wenn man die Aufgabenstellung &bdquo;L&auml;rmaktionsplan&ldquo; an den Stra&szlig;en mit 8.200 Fahrzeugen im Blick habe. Hier habe man bereits eine ganze Menge zu tun. Wenn man mit diesem Argument an einer Stelle anfange, die von dieser Aufgabenstellung nicht umfasst ist, komme man in Legitimationsschwierigkeiten gegen&uuml;ber allen anderen. Man m&uuml;sste sich mit anderen vorrangigen Stra&szlig;en befassen. Die Stra&szlig;e &bdquo;Langer Graben&ldquo; werde die Stadt in der Tat auf Dauer noch besch&auml;ftigen. Die Leistungsf&auml;higkeit sei dort ein Thema. Man wundere sich, dass hier so wenig passiere. Im Falle eines Abbiegens in die Stra&szlig;e &bdquo;Am Postg&uuml;tle&ldquo; m&uuml;sse wegen Gegenverkehr auf der Stra&szlig;e angehalten werden. Im Falle von Unaufmerksamkeiten bestehe die Gefahr von Auffahrunf&auml;llen. Dies habe mit Kindern an dieser Stelle jedoch nichts zu tun. Eine Linksabbiegespur k&ouml;nnte die Gefahr von Unf&auml;llen reduzieren. Dies sei jedoch aufgrund der Fahrbahnbreite nicht l&ouml;sbar. Dies sei in der Tat eine Aufgabenstellung f&uuml;r die Stadtplanung und die Untere Verkehrsbeh&ouml;rde. Es k&ouml;nne auch gut sein, dass aus L&auml;rmschutzgr&uuml;nden eine Reduktion der Geschwindigkeit dort erforderlich sein wird.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Herrmann</u> bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die Fraktion B&Uuml;NDNIS 90/DIE GR&Uuml;NEN die Haltung der Verwaltung ablehnt.</p>
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<u>Fachbereichsleiter B&uuml;rgerdienste &amp; Ordnung Gentner</u> verweist hinsichtlich der Radfahrerinnen und Radfahrer auf die geltende Vorschrift der StVO. Der Gehweg sei nur f&uuml;r Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben. Radfahrerinnen und Radfahrer seien jedoch nicht verpflichtet den Gehweg zu benutzen. F&uuml;r schnell fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer bietet sich die Nutzung der Crailsheimer Stra&szlig;e an. Hier sei der Radfahrer im Fluss mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Auf dem Gehweg sei m&auml;&szlig;ige Schrittgeschwindigkeit unter besonderer R&uuml;cksicht auf Fu&szlig;g&auml;ngerinnen und Fu&szlig;g&auml;nger geboten. Um entsprechende Berichterstattung im Haller Tagblatt wird gebeten.</p>
 
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Von den Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.<br />
 
Von den Ausf&uuml;hrungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.<br />
 
(ohne Abstimmung)</p>
 
(ohne Abstimmung)</p>
|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Messung der Verkehrs-belastungAntrag der SPD-Fraktion für die „Tüngentaler Straße“ Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die „Tüngentaler Straße“ und die Straße „Langer Graben“- Vorberatung -  |paragraph-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|paragraph-template-start_date=06.11.2017|paragraph-template-backlink=16301869/0/meetingminutes|}}
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[[Category:Index:Verkehr|Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Messung der Verkehrsbelastung - Antrag der SPD-Fraktion für die „Tüngentaler Straße“; - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die „Tüngentaler Straße“ und die Straße „Langer Graben“ (06.11.2017, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
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[[Category:Index:Straße|Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Messung der Verkehrsbelastung - Antrag der SPD-Fraktion für die „Tüngentaler Straße“; - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die „Tüngentaler Straße“ und die Straße „Langer Graben“ (06.11.2017, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
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[[Category:Index:Kreuzäcker|Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Messung der Verkehrsbelastung - Antrag der SPD-Fraktion für die „Tüngentaler Straße“; - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die „Tüngentaler Straße“ und die Straße „Langer Graben“ (06.11.2017, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
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[[Category:Index:Kindergarten|Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Messung der Verkehrsbelastung - Antrag der SPD-Fraktion für die „Tüngentaler Straße“; - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die „Tüngentaler Straße“ und die Straße „Langer Graben“ (06.11.2017, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
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Aktuelle Version vom 29. Januar 2018, 10:56 Uhr

Sachvortrag:

Anträge, siehe GR 11.10.17

Die SPD-Fraktion hat am 05.06. beantragt, zur Beurteilung der Verkehrssituation in der Tüngentaler Straße verdeckte Geschwindigkeitsmessungen mittels Seitenradarmessgerät und Lärmmessungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Gemeinderat vorzustellen.

Dies beruht hauptsächlich auf Beschwerden der Anwohnerschaft über angeblich stark zunehmendes Verkehrsaufkommen und deutlich überhöhte Geschwindigkeiten. Deshalb bestand Einvernehmen, dass eine objektive Erfassung des Verkehrsaufkommens erst nach der durch den Bau des neuen Kreisverkehrs notwendigen Vollsperrung der L 1060 in Hessental und erst nach den Sommerferien sinnvoll ist.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 07.06. gebeten, folgende Anträge im Gemeinderat zu behandeln:

  1. Die Stadt Schwäbisch Hall weist in der Tüngentaler Straße im Bereich Abzweigung Ellwanger Straße bis Ortsausgang Tempo 30 aus.

  2. Die Stadt Schwäbisch Hall weist im Langen Graben Tempo 30 aus.

Von beiden Antragstellern wird auf die Ende 2016 erfolgte Änderung des § 45 StVO hingewiesen, die den Straßenverkehrsbehörden u. a. ermöglicht, innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen und Förderschulen streckenbezogen auf 30 zu reduzieren.

Die Seitenradarmessung in der Tüngentaler Straße auf Höhe des Schulzentrums wurde von 12. - 18.09.17 durchgeführt und brachte im Vergleich zu anderen Messungen folgendes Ergebnis:

 

Tüngentaler Straße

26.04. - 03.05.2013

Tüngentaler Straße

12.09. - 18.09.2017

L 1060

SHA-Hessental

21.09. - 27.09.2017

 

Langer Graben

21.10. - 27.10.2015

Verkehrsaufkommen insgesamt

23.258

27.651

90.826

141.141

Verkehrsaufkommen pro Tag

3.323

3.950

12.975

20.163

LKW pro Tag

591

187

862

1.473

Durchschnittliche Geschwindigkeit

51

52

69

40

V 85 = Geschwindigkeit für

die ersten 85 % der FZ

59

58

80

47

Vor diesem Hintergrund erscheint die Verkehrsbelastung Anwohnerinnen und Anwohner der Tüngentaler Straße vergleichsweise gering. Im Vergleich mit dem Verkehrsaufkommen im Langen Graben sind es insgesamt weniger als 20 % der Fahrzeuge, bei den LKW < 13 %.
Im Vergleich zur Messung vor über 4 Jahren ist die Steigerung von täglich nur 627 Fahrzeugen kaum spürbar, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass die LKW-Fahrten von 591 um 404 auf 187 zurückgegangen sind.

Die Verwaltung sieht deshalb keine Veranlassung für Lärmmessungen. Dabei ist auch zu bedenken, dass der Abstand zwischen den Wohnhäusern der Beschwerdeführer weit größer ist als dies bei anderen Durchgangsstraßen mit wesentlich höherer Belastung der Fall ist. Nicht unerheblich ist auch, dass ein klagender Anwohner in den letzten Jahren sämtliche Pflanzen entfernt hat, die zwischen seinem Haus und der Straße vorhanden waren und ihn vor Lärm und Umwelteinwirkungen geschützt haben.

Sinnvoller erscheinen die Vorschläge anderer Anwohnerinnen/Anwohner, welche die Forderung nach Tempo 30 für überzogen halten und anregen, innerorts die Straßenbegrenzungspfähle und Straßengräben zu entfernen und die Straße bis hin zum Ortsausgang zu beleuchten, damit sie eher als Innerortsstraße erkannt wird.

Wie ist die neue Rechtslage?

§ 45 Absatz 9 der StVO sagt, dass Verkehrszeichen prinzipiell nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der zu schützenden Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Dieser einschränkende Satz gilt jetzt nicht mehr für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Dazu hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 22. Mai 2017 in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ausgeführt, dass im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 beschränkt werden sollen, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgängerinnen/Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrerinnen/Radfahrern und Fußgängerinnen/Fußgängern) vorhanden ist.

Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge und auf die Öffnungszeiten zu begrenzen.

Was heißt das für die Tüngentaler Straße?

  1. Im Bereich der Kindertagesstätte Fuchsbau gibt es bisher keine speziellen Gefahren, die eine solche Beschränkung erforderlich machen würden. Die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Gudrun Feger, erklärte auf Anfrage, dass sie sich eine 40-Beschränkung vorstellen könne. Die Kinder dieser Tagesstätte werden jedoch in der Regel von den Eltern direkt bis an den Eingang gebracht und haben insofern keine direkte Berührung mit dem Durchgangsverkehr auf der Tüngentaler Straße.

  2. Auch im Bereich des Schulzentrums Ost gibt es keinen unmittelbaren Zugang, der eine 30-Beschränkung erforderlich machen würde. Über die Tüngentater Straße stehen sogar zwei Fußgängerampeln zur Verfügung. Weder aus polizeilichen Gründen noch aus der Sicht des Gymnasiums bei St. Michael ergibt sich eine Notwendigkeit für Tempo 30 auf der Durchgangsstraße. Schulleiter Nagel sieht die Verkehrssicherheit gewährleistet und auch angesichts des "sehr wenigen und gemäßigt fahrenden Verkehrs" keinen Handlungsbedarf.

  3. Dem Anliegen der Anwohnerschaft auf Reduzierung des vergleichsweise niederen Verkehrsaufkommens könnte auch unter Berücksichtigung der aktuellen Änderung der StVO nicht entsprochen werden, zumal die 30-Beschränkung überhaupt nur auf eine Länge von höchstens 300 m und nur während der Öffnungszeiten (Mo. - Fr., 7 - 17 h) angeordnet werden dürfte. Eine dauerhafte Beschränkung im Sinne des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist auf dieser Rechtsgrundlage nicht möglich.

  4. Für eine Beschränkung aus Lärmschutzgründen wäre die Zustimmung des Regierungspräsidiums nötig und dazu wäre die Überschreitung der Lärmgrenzwerte nachzuweisen. Im Vergleich zur Tüngentaler Straße hätten dann aber viele andere Durchgangsstraßen Vorrang.

  5. Nach Bewertung im Verkehrsgespräch kamen alle Beteiligten zum Ergebnis, dass für die Tüngentaler Straße auch unter Berücksichtigung der aktuellen Änderung der StVO keine 30-Beschränkung notwendig ist.

Was heißt das für den Langen Graben?

  1. Hier gilt seit Jahrzehnten zwischen der Einmündung Gelbinger Gasse und der Gymnasiumstraße Tempo 40. Diese Beschränkung wurde mit den besonderen Gefahren begründet, die sich bei den vielen Fußgängerquerungen im Verlauf des Langen Grabens ergeben. Hinzu kommen viele gefährliche Straßeneinmündugen und nicht zuletzt die Grundschule Langer Graben. Wie die jährliche Unfallstatistik der Polizei bestätigt, hat sich diese Regelung sehr gut bewährt. Es gibt weder im Bereich der Schule noch im gefährlichen Bereich der Kreuzung Blendstatt/Wilhelm-Meister-Weg Unfallhäufungen. Hier bestätigt sich die alte Erfahrung: Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!

  2. Dies wird auch von der Leiterin der Grundschule Am Langen Graben, Frau Schindler, bestätigt. Sie verweist außerdem auf das Rolltor, wodurch die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler erheblich verbessert wurde. Frau Schindler hält die bewährte Regelung mit Tempo 40 für ausreichend und befürchtet sogar, dass eine Beschränkung auf 30 die gefährliche Praxis der Elterntaxis noch fördert, weil es für sie noch bequemer wird, an den Einmündungen zum Ein- und Aussteigen kurz anzuhalten. Dadurch werden die Kinder viel mehr in Gefahr gebracht als durch den mit 40 km/h fahrenden Durchgangsverkehr.

  3. Wie die Messergebnisse zeigen, wird hier verantwortungsbewusst gefahren. Weniger trifft dies für die Radfahrerinnen/ -fahrer zu, die entlang der Crailsheimer Straße mit unverantwortlich hohen Geschwindigkeiten auf dem Gehweg nach unten rasen und die Busfahrgäste beim Aussteigen an der Haltestelle Holzmarkt gefährden. Die in der Verkehrsschau angebrachten Hinweise scheinen immer noch nicht die erhoffte Wirkung zu haben. Schnell fahrende Radfahrerinnen/-fahrer sollten die Straße benutzen und nicht die Fußgängerinnen/-gänger und Fahrgäste gefährden.
     

Alles in allem sieht also die Verwaltung - ebenso wie die Polizei - keine Notwendigkeit für weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Tüngentaler Straße und im Langen Graben. Wie von Anwohnerschaft vorgeschlagen, sollte an der Tüngentaler Straße innerorts auf die Straßenbegrenzungspfähle und Straßengräben verzichtet werden und stattdessen eine Straßenbeleuchtung angebracht werden, damit sie eher als Innerorts­straße erkannt wird.

Anlage 1: Bilder der Örtlichkeiten
Anlage 2: Auswertung Verkehrsdaten einzeln

 

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner stellt die o. g. Inhalte der Sitzungsvorlage sowie die Kernaussagen der als Tischvorlage ausliegenden Auswertung der Messergebnisse vor. Letztere wird Anlage zum Protokoll.

Stadtrat Kaiser bedankt sich für die Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen. Es bestand der Wunsch seiner Fraktion ergänzend noch die Verkehrsdaten zu erhalten. Dies erfolgte erst am heutigen Tage. Aus diesem Grunde wird angekündigt, in der heutigen Sitzung nicht zustimmen zu wollen. Man wolle sich zunächst nochmals mit der Thematik beschäftigen und prüfen, ob noch andere Möglichkeiten bestehen. Man habe für die Anwohnerinnen und Anwohner letztlich nur „Kanzleitrost“. Es wird angefragt, ob die Messungen immer an der gleichen Stelle, relativ nahe an der Ampel, vorgenommen worden seien.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner bejaht die Anfrage. Es handle sich um die gleiche Stelle, analog zur Messung vor einigen Jahren. Dies erfolgte auf Höhe des Schulzentrums Ost bzw. Kreuzwiesenweg 60/62. An besagter Stelle kontrolliere man auch im Falle des Einsatzes eines „Blitzers“.

Stadtrat Kaiser kündigt an, dass seine Fraktion den Vorschlag der Verwaltung nochmals innerhalb der Fraktion beraten werde.

Stadträtin Herrmann nimmt auf die Neuregelung in der StVO Bezug, wonach Kommunen nun auch an Hauptverkehrsstraßen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ermöglichen könnten. Man fordere die Stadtverwaltung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dies diene auch der Reduzierung von Lärm- und Abgasbelastungen. Bundesverkehrsminister Dobrindt wird zitiert, wonach im Zuge der Novellierung der StVO geäußert wurde, dass Kinder einen besonderen Schutz bräuchten. Dies gelte auch im Straßenverkehr. Insbesondere vor Grundschulen und Kindergärten sei besondere Vorsicht geboten. Man habe den Rechtsrahmen dafür geschaffen, sodass Verkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten sowie an Hauptverkehrsstraßen streckenbezogen im Interesse der Sicherheit der Kinder anordnen können. Die Straße „Langer Graben“ sei zudem neuerdings ein Unfallschwerpunkt. Der Aspekt der Sicherheit sei ihres Erachtens gegeben.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner erwidert, dass im unteren Bereich der Straße „Langer Graben“ Unfälle aufgetreten seien, nicht jedoch im Bereich der Schule. Der Bereich sei ein einziges Mal in die Statistik der Unfallhäufungsstellen hineingerutscht. Die Ursachen der Unfälle liegen nicht an den gefahrenen Geschwindigkeiten.

Stadträtin Herrmann wirft fragend ein, ob der Tatbestand des Unfallschwerpunktes in der Straße „Langer Graben“ aufgrund der Statistik nachgewiesen werden könnte. Dies sei ihres Erachtens durch die gesetzliche Neuregelung jedoch nicht mehr notwendig.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner bejaht dies.

Stadträtin Herrmann führt aus, dass die Anwohnerinnen und Anwohner bereits sehr lange die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anregen. In beiden betroffenen Bereichen gebe es Unterschriftenlisten. Es gebe im Bereich der Straße „Langer Graben“ auch Anwohnerinnen und Anwohner, welche aufgrund der Lärmbelastung weggezogen seien. In der Gemeinde Untermünkheim plane man an der B 19 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen. Eine Fortführung in Schwäbisch Hall sei deshalb konsequent. Die Fahrzeugbelastung sei sicher ähnlich hoch. Die Situation der Ortsdurchfahrt sei mit der Situation in Untermünkheim vergleichbar. Man fordere die Verwaltung auf, sich einen „Ruck“ zu geben und von der Möglichkeit der Neuregelung Gebrauch machen.

Stadtrat Neidhardt vertritt die Ansicht, dass man die bewährte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h an der Straße „Langer Graben“ auf die Tüngentaler Straße übertragen sollte. Man habe an der Tüngentaler Straße zwei Druckknopfampeln. Es wird angeregt, die Einstellungen der Ampelschaltung analog zu einer Lösung in Michelbach/Bilz zu optimieren, um auf eine Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hinzuwirken. In der Straße „Langer Graben“ sei es nicht nur die Geschwindigkeit, welche Probleme bereite. Auch der rauhe Straßenbelag, welcher vor einigen Jahren eingebaut wurde, erzeuge Fahrtgeräusche, welche für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht „angenehm“ seien.

Stadtrat Frank schließt sich seinem Vorredner an. Es wird daran erinnert, dass es auch Forderungen aus Steinbach gebe. Im Bereich der Hauptstraße in Sulzdorf seien massive Forderungen auf Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorhanden. Wenn sich ein Kompromiss in der Straße „Langer Graben“ bewährt habe, könnte er sich diese Lösung auch in der Tüngentaler Straße, in Steinbach und in Sulzdorf vorstellen.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass man sich in einem Bereich der Verkehrsbehörde und nicht im Bereich der kommunalen Zuständigkeit bewege. Bei allen Fragestellungen solle man berücksichtigen, dass die Begründungen immer unterschiedlich seien. Ein Thema sei die „Verkehrssicherheit“. Ein anderes Thema stelle die „Lärmproblematik“ dar. Beim Thema „Verkehrssicherheit“ habe man die Restriktionen der gesetzlichen Neuregelung, welche von Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner vorgestellt wurden. Diese Regelung beziehe sich auf einen relativ überschaubaren Entfernungskorridor von 300 m und darüber hinaus nur auf die Zeiten, welche als schützenswert gelten. Man habe jedoch größere Zeitkorridore, die nicht als schützenswert einzustufen sind. Man müsste theoretisch eine Beschilderung herbeiführen, wonach die Regelung nur von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, d. h. in Zeiten mit Schulbetrieb, gelte. D.h. diese Regelung gelte dann nicht an den Wochenenden und in den Abendstunden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob eine Einführung sinnhaft sei, wenn von Seiten der Betroffenen z. B. am Schulzentrum Ost die Ampelsteuerung für ausreichend gehalten werde. Die Verkehrsbehörde kommt zu dem Schluss, dass vor diesem Hintergrund eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht sinnhaft sei.
Das zweite Thema sei der „Lärm“. Bei einer Straße, welche eine Verkehrsbelastung von unter 4.000 Fahrzeugen habe, sei dies rechtlich keine Problemstellung. Aus Sicht der Betroffenen jedoch sicherlich schon. Im Bereich der Straße „Langer Graben“ sei dies mit über 20.000 Fahrzeugen eine völlig andere Situation. Das Land Baden-Württemberg habe in Übereinstimmung mit der Europäischen Union Kommunen auferlegt, das Thema „Lärm“ auf Bundes- und Landstraßen anzugehen, welche eine Fahrzeugbelastung von über 8.200 Fahrzeugen hätten. Ab dieser Fahrzeugbelastung sei hiernach der Lärm eine relevante Dimension. Dies habe man in der Tüngentaler Straße bei weitem nicht erreicht. Die Straße „Langer Graben“ sei eine der am dichtesten befahrene Straße im Stadtgefüge. Mit Blick auf die Sicherheit der Kinder der Schule gebe es dort eine Unterführung. Bis dato sei dort in dieser Hinsicht keine Problemstellung entstanden. Wenn man auf einer Strecke von circa einem Kilometer die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziere, steige die durchschnittliche Verkehrsbelastung, da der Durchfluss an Fahrzeugen entsprechend niedriger sei. Im Falle einer proportionalen Entwicklung liege man derzeit bei einer Verkehrsbelastung von 20.000 Fahrzeugen. Man wisse jedoch, wie eng dies bereits sei. Im Falle einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sei die Belastungsgrenze sehr viel früher erreicht. Die Tragfähigkeit zu Spitzenstunden wird in Frage gestellt. Man habe bereits heute die Schwierigkeit die Verkehrslast abzubilden. Die Entscheidung zum Belag habe man zu Zeiten getroffen, in denen man jeden Euro zusammengekratzt habe. Bei einer künftigen Erneuerung sei sicher das Thema „Veränderung Fahrbahnbelag“ aufzunehmen. Man könne jedoch nicht so tun, als sei die Frage der Geschwindigkeitsbeschränkung eine Kompromissfrage analog zu einem „Basar“. So sei die Straßenverkehrsordnung nicht zu interpretieren. Es gehe nicht um ein Verhandlungsergebnis sondern um das Straßenverkehrsrecht.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner nimmt Bezug auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zur Rechtslage. Nach § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich sei. Den Verkehrsbehörden ist durch diese Vorschrift verboten, Geschwindigkeitsbeschränkungen anzuordnen, die nicht aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten seien. Aus diesem Grunde könne man nicht davon ausgehen, dass in der Tüngentaler Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h gerechtfertigt sei. Es liege der Regelfall bei Ortsdurchfahrten vor. Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim bei, wonach man den Anwohnerinnen und Anwohner in der Straße „Langer Graben“ einen „Bärendienst“ erweisen würde. Mit einer Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf Basis der neuen Regelung könne man nur die Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr abdecken. Die Abendstunden und das Wochenende seien hiervon nicht abgedeckt. Im Falle einer Einführung verschlechtere man sich sogar im Vergleich zur jetzigen Situation. Außerhalb der geschilderten Zeiten, gelte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die von Stadtrat Neidhardt vorgeschlagene Lösung der Ampelschaltung in der Gemeinde Michelbach/Bilz sei inzwischen nicht mehr zulässig. Hintergrund seien landesweite Unfälle. Hinsichtlich Steinbach und Sulzdorf wird nochmals auf § 45 Abs. 9 StVO hingewiesen. Man habe nur die Möglichkeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Schulen, Kindertagesstätten einzuführen, wenn ein direkter Zugang zur Durchgangsstraße gegeben ist. Die Beschränkung gelte dann nur begrenzt auf diesen räumlichen Bereich sowie auf die Betriebszeit.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass man die verschiedenen Argumente zur Kenntnis genommen habe. Es gebe eine sehr unterschiedliche Verkehrsbelastung in der Straße „Langer Graben“ und in der Tüngentaler Straße. Die Straße „Langer Graben“ habe die Tragik, dass diese jeher eine Durchgangsstraße darstelle. Bei der Tüngentaler Straße appelliere er an die Kreativität von Erstem Bürgermeister Klink. Diese sei im Prinzip eine Straße mit Wohnbebauung. Die Durchgangsstraße sei Richtung Flughafen gekappt. Die Tüngentaler Straße führe nicht mehr nach Tüngental. Es habe bereits einen Planansatz für eine Querspange von der Bühlertalstraße zur Ostumfahrung gegeben. Hierdurch könnte eine Entlastungswirkung für die Tüngentaler Straße erzielt werden. Es wäre nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt schön, wenn man dieser Idee näher treten könnte.

Stadträtin Herrmann führt aus, dass alle Mitglieder die Situation in der Straße „Langer Graben“ und die Einmündung im Bereich der Blendstatthalle kennen. Viele Schülerinnen und Schüler würden die Unterführung nicht nutzen und müssen an der Straße entlang laufen. Es handle sich um Grundschulkinder. Diese können nach Ansicht von Stadträtin Herrmann Geschwindigkeiten noch schlecht einschätzen. Ein Sicherheitsaspekt werde gesehen. Wenn man eine Geschwindigkeit von 30 km/h fahre, werde der Verkehrsfluss ihrer Ansicht nach flüssiger. Im Bereich der Straße „Langer Graben“ sei dies ohnehin relativ, da man häufig einen Stop-and-go-Verkehr habe. In verkehrlicher Hinsicht werde eine Verbesserung der Situation gesehen. Es wird die Meinung vertreten, dass man mit Blick auf einen Lärmschutzaktionsplans eine vergleichbare Situation wie Untermünkheim habe. Man halte nach Auffassung von Stadträtin Herrmann die Grenzwerte nicht ein und müsse deshalb Maßnahmen ergreifen. Dies könne ein neuer Fahrbahnbelag, Lärmschutzfenster oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung sein. Wenn man daran denke, dass die Baugebiete „Wolfsbühl“ (Kreuzäcker) und „Am Sonnenrain“ (Hessental) noch dazukommen, verschärfe sich die Situation in der Tüngentaler Straße weiter. Das Thema werde die Stadt nach Ansicht von Stadträtin Herrmann dauerhaft beschäftigen.

Erster Bürgermeister Klink wirbt darum vor einem Bau von neuen Straßen einen neuen Generalverkehrsplan aufzustellen. Man müsse das Netz auf dem heutigen Stand erfassen und Erkenntnisse über die Verkehrsarten, die Ziel- und Quellverkehre, die Durchgangsverkehre etc. gewinnen. Anhand eines Verkehrsmodells müssten dann solch angesprochenen Querspangen eingepflegt und ausgewertet werden. Die Tüngentaler Straße sei immer noch eine Ausfallstraße bzw. hat eine Anbindung an das überörtliche Netz. Diese habe noch die Funktion einer übergeordneten Straßenverbindung. Trotzdem sei die Verkehrsbelastung sicherlich deutlich unter dem, was man an anderen Situationen im Stadtgebiet habe. Man sei gerade dabei mit den Umlandgemeinden den Lärmaktionsplan, welcher in Schwäbisch Hall noch aussteht, anzugehen. In einem ersten Schritt seien die Bundes- und Landesstraßen mit über 8.200 Fahrzeugen zu betrachten. Hier gehöre die Straße „Langer Graben“ dazu. Dann werde man genauere Kenntnisse haben und über Maßnahmen diskutieren müssen. Der „Lärmaktionplan“ sei ein formales Verfahren mit Beteiligungsschritten. D.h. es handle sich um einen größer angelegten Prozess, welchen man im kommenden Jahr abwickeln wolle.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt fragt an, ob dies im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurde.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass dies in den allgemeinen Planungskosten abgedeckt sei.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf Straßen mit einer Verkehrsbelastung über 8.200 Fahrzeugen.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt regt an, den Geltungsbereich etwas weiter zu fassen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass der Lärmaktionsplan nicht mit dem Generalverkehrsplan entwickelt werden müsste. Dies könne unabhängig weiterverfolgt werden.

Stadtrat Waller führt zur Tüngentaler Straße aus, dass die Verkehrssicherheit aller Beteiligten im Vordergrund stehe. Zu kurz komme jedoch, dass man dort Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer habe. Man sei z. B. als Radfahrerin/-rahrer zur Erzielung eines Sicherheitsgefühls dazu verdammt sich verkehrswidrig zu verhalten und müsse auf dem Gehweg fahren. Er habe diesbezüglich größere Bedenken. Stadtrat Waller pflichtet Stadträtin Herrmann bei, wonach durch das Baugebiet Wolfsbühl die Belastungen in bestimmten Bereichen deutlich zunehmen werde. Er könne jedoch feststellen, dass wenn der Anschluss des neuen Baugebiets über den Kreuz­wiesenweg erfolge, der Verkehr schon deswegen abgebremst werde, weil dann mehr Fahrzeuge unterwegs seien. Eine Lärmproblematik in Richtung Bausparkasse werde aufgrund der abfallenden Topographie nicht gesehen. Ferner müsse man Bedenken, dass Lieferfahrzeuge bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h das Fahrzeug mit einem niedrigeren Gang vorwärts bewegen. Hierdurch entstünden mehr Emissionen und man sei ein paar Sekunden länger unterwegs. Es sei fraglich, ob man dies tatsächlich möchte und dies zielführend sei. Durch die Ampelschaltungen sowie durch das Bewusstsein für querende Kinder würden ortskundige Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer relativ vorsichtig die Straße passieren. Es handle sich um eine persönliche Wahrnehmung. Man müsse darauf achten, dass der Verkehr fließe. Man müsse auch abwägen, ob ein langsamer fließender Verkehr tatsächlich die Verbesserungen bringe, die man anstrebe.

Stadträtin Koch fragt an, ob auch der Klimaschutzeffekt hinsichtlich der Luftreinhaltung bei der Entscheidung der Verwaltung berücksichtigt wurde. Ferner wird angefragt, ob hinsichtlich der Radfahrerinnen und Radfahrer eine verstärkte Kontrolle stattfindet.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die entsprechenden Werte nach jetzigem Stand nicht so hoch sein dürften, dass Zwangsmaßnahmen geboten seien. Man befinde sich nicht in Stuttgart. Es sei in der Tagesdiskussion klar, dass aus Gründen des Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge usw. auch verkehrsregulierende Maßnahmen möglich sind. Dies sei an Grenzwerte gekoppelt. Die Situation sei hier glücklicherweise, nach jetzigem Kenntnisstand, in Schwäbisch Hall nicht gegeben. Die Beschlussempfehlung wird von einer „zustimmenden Kenntnisnahme“ auf eine reine „Kenntnisnahme“ abgeändert. Man sei gut beraten, wenn man die Aufgabenstellung „Lärmaktionsplan“ an den Straßen mit 8.200 Fahrzeugen im Blick habe. Hier habe man bereits eine ganze Menge zu tun. Wenn man mit diesem Argument an einer Stelle anfange, die von dieser Aufgabenstellung nicht umfasst ist, komme man in Legitimationsschwierigkeiten gegenüber allen anderen. Man müsste sich mit anderen vorrangigen Straßen befassen. Die Straße „Langer Graben“ werde die Stadt in der Tat auf Dauer noch beschäftigen. Die Leistungsfähigkeit sei dort ein Thema. Man wundere sich, dass hier so wenig passiere. Im Falle eines Abbiegens in die Straße „Am Postgütle“ müsse wegen Gegenverkehr auf der Straße angehalten werden. Im Falle von Unaufmerksamkeiten bestehe die Gefahr von Auffahrunfällen. Dies habe mit Kindern an dieser Stelle jedoch nichts zu tun. Eine Linksabbiegespur könnte die Gefahr von Unfällen reduzieren. Dies sei jedoch aufgrund der Fahrbahnbreite nicht lösbar. Dies sei in der Tat eine Aufgabenstellung für die Stadtplanung und die Untere Verkehrsbehörde. Es könne auch gut sein, dass aus Lärmschutzgründen eine Reduktion der Geschwindigkeit dort erforderlich sein wird.

Stadträtin Herrmann bittet zu Protokoll zu nehmen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Haltung der Verwaltung ablehnt.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner verweist hinsichtlich der Radfahrerinnen und Radfahrer auf die geltende Vorschrift der StVO. Der Gehweg sei nur für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben. Radfahrerinnen und Radfahrer seien jedoch nicht verpflichtet den Gehweg zu benutzen. Für schnell fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer bietet sich die Nutzung der Crailsheimer Straße an. Hier sei der Radfahrer im Fluss mit dem Kraftfahrzeugverkehr. Auf dem Gehweg sei mäßige Schrittgeschwindigkeit unter besonderer Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger geboten. Um entsprechende Berichterstattung im Haller Tagblatt wird gebeten.

Beschluss:

Von den Ausführungen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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