§ 216/4 - Fragestunde: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Teilbereiche der Tüngentaler Straße und im Langen Graben (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 10.07.17, § 150/3

Stadtrat Kaiser erinnert an den Antrag seiner Fraktion hinsichtlich der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Teilbereiche der Tüngentaler Straße. Der Hinweis der Verwaltung, dass man Verkehrszählungen erst nach Fertigstellung des Kreisverkehr vornehmen solle, sei nachvollziehbar. Es wird angefragt, ob bereits Messergebnisse vorliegen.

Stadträtin Herrmann erinnert in diesem Zuge ebenfalls an den Antrag ihrer Fraktion mit Erweiterung auf den Langen Graben.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass zunächst die Messergebnisse vorliegen müssen. Man werde die Angelegenheit weiterverfolgen.

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