§ 206 - Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“; hier: Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets, Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 27.04.2016 den Aufstellungsbeschluss (§ 92) für den Bebauungsplan Nr. 0174-04 "Bahnhofsareal" gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 23.12.2016 bis 31.01.2017. Die Stellungnahmen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 8) detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt.

Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets:
Im Laufe der Bebauungsplanbearbeitung und nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deutlich, dass insbesondere die Planung der Unterführung und die notwendigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, aber auch der endgültige Städtebau entlang der Steinbacher Straße zusätzliche Bearbeitungszeit erfordern. Die Planung für den südlichen Bereich zwischen Bahntrasse und Ring- bzw. Ritterstraße kann und sollte dagegen zügig vorangetrieben und somit auch baulich früher entwickelt werden. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ zu teilen, wie in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt. Der südliche Bereich erhält die Bezeichnung „Bahnhofsareal Teil Süd“ Nr. 0174-04, zu dem nachstehender Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden soll. Der nördliche Bereich wird „Bahnhofsareal Teil Nord“ Nr. 0174-05 benannt. 

Anlage 1: Übersichtsplan Abgrenzung der Teilbereiche Süd und Nord, 09.05.2017
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf mit Legende Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd“ vom 15.08.2017, DIN A3
Anlage 3: Entwurf Begründung vom 15.08.2017
Anlage 4: Entwurf Textteil und Entwurf Örtliche Bauvorschriften vom 15.08.2017
Anlage 5: Umweltbericht mit Anlagen Plan 1 und 2, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen, vom 15.08.2017
Anlage 6: Spezielle artenschutzrechtlicher Prüfung (saP), Ingenieurbüro Blaser, Esslingen, vom 15.08.2017
Anlage 7: Geräuschimmissionsprognose,rw bauphysik, Schwäbisch Hall, vom 19.06.2017
Anlage 8: Tabelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB
Anlage 9: Liste der umweltbezogenen Stellungnahmen

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht. 

Beschluss:

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ wird gemäß dem Übersichtsplan vom 09.05.2017 geändert und in einen Teil Süd und einen Teil Nord geteilt.
  2. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt (Anlage 8).
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal - Süd“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.08.2017 wird zugestimmt.
  4. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal – Süd“ einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.08.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2  BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig -29)

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