§ 204 - Aufforstungsmaßnahmen am Hasenbühl, Hessental; hier: außerplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Aufgrund der Umwandlung von Wald im Zuge der Genehmigung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Schwäbisch Hall-West“ hat die Stadt Ersatzaufforstungsmaßnahmen auf einer Fläche von 0,9688 ha durchzuführen. Diese sollen als Ausgleich für das im Zuge des Baus der Gebrüder-Reutter-Straße entfallene „Weidnerwäldchen“ herangezogen werden. Nach längerer erfolgloser Flächensuche konnte die Stadtverwaltung sich jetzt gemeinsam mit der Aufforstungskommission des Landkreises auf einen Bereich um die Zufahrt zur ehemaligen Mülldeponie Hasenbühl einigen. Der selbe Bereich wurde auch als Ersatzaufforstungsfläche für die Waldumwandlung im Zuge der Erstellung des Weilertunnels herangezogen und durch die Körperschaftsforstdirektion Tübingen anerkannt. Vorgesehen ist aufgrund der Inanspruchnahme von Wald durch den Bau des Weilertunnels eine Ersatzaufforstung mit einer Fläche von 0,2198 ha anzupflanzen. Die erforderlichen Finanzmittel von ca. 7.500 € müssen durch das Projekt Weilertunnel gegenfinanziert werden.
Aus beiden Flächenansprüchen zusammen ergibt sich eine Gesamtaufforstungsfläche von 1,1886 ha. Die Stadt schlägt vor, die Gesamtfläche auf die städtischen Flurstücke Nr.1131 und 1132 in Teilflächen und das städtische Flurstück Nr.1214 im Ganzen aufzuteilen (siehe beiliegender Lageplan). Die Art der Aufforstung ist mit der unteren Forstbehörde des Landratsamtes abgestimmt.

Das Planungsbüro ipe Ingenieur Plan Eissing aus Schwäbisch Hall hat für diese geplanten Aufforstungsmaßnahmen eine Kostenschätzung über 36.000 € (brutto) erstellt. Zusammen mit den vom Büro angebotenen Honorarvorschlag von 7.901,12 € (brutto) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 44.000 € (brutto).

Finanzierung
Haushaltsmittel, einschließlich der Nebenkosten, stehen im Finanzhaushalt 2017 für diese Maßnahme nicht bereit. Die Mittel in Höhe von ca. 44.000 € müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Im Tiefbaubudget der Abteilung Stadtplanung 42126000 stehen diese 44.000 € als Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung.

Anlage 1: Orientierungsplan
Anlage 2: Lageplan

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bringt seine Verwunderung zum Kostenrahmen zum Ausdruck. Es handle sich um das Vierfache, was eine normale Aufforstung koste. Es wird angefragt, ob die Grundstücke im Eigentum der Stadt liegen und ob die eigene Forstverwaltung dies nicht umsetzen könne.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass er dies zunächst klären müsse. Es wird nicht für ausgeschlossen gehalten.

Stadtrat Kaiser nimmt darauf Bezug, dass es sich um den Platz vor der Einfahrt in den Wertstoffhof handle. Hier würden seit Tagen Planierraupen arbeiten, welche das Gelände einebnen. Ihm sei nicht ganz klar, ob es sich um eine glückliche Lösung handle, wenn man an diesem Standort Waldinseln anlege. Es handle sich bislang um eine Feldflur. Die gefundene Lösung wird als nicht „ganz glücklich“ bezeichnet. Eine Fläche im Anschluss an ein Waldstück wird bevorzugt.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass man die Fläche interimsweise dem Landkreis als Zwischenlagerfläche im Zusammenhang mit der Abdeckung der Deponie zur Verfügung gestellt habe. Es wird um Verständnis gebeten, dass seitens des Naturschutz und des Forstbereichs gewisse Kriterien an eine Aufforstungsfläche gestellt werden. Er sei froh, dass eine Lösung gefunden wurde. Viele Flächen, welche die Verwaltung als geeignet angesehen habe, hält die Naturschutzbehörde für nicht geeignet.

Oberbürgermeister Pelgrim fragt nach, ob die Planierungsmaßnahmen vom Landkreis getragen werden.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass die Firma, welche die Fläche bislang genutzt habe, die Fläche zwischenzeitlich wieder geräumt habe und diese derzeit wieder so herrichtet, dass man diese für eine Aufforstung nutzen kann.

Oberbürgermeister Pelgrim bittet um Erläuterung der Höhe der Kosten für die Aufforstung.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass die Vorlage seine Fachverwaltung erstellt hat. Er werde die Anregung aufnehmen und den Sachverhalt nochmals hinterfragen.

Stadträtin Niemann sei darüber irritiert, wie lange es dauere die Maßnahmen umzusetzen. Es sei ihr jedoch bewusst, dass es schwierig sei, geeignete Flächen zu finden.
Im Bereich des Baugebiets Langenfelder Ziegelhütte seien jedoch auch erst ein Jahrzehnt später Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt worden. Es wird angefragt, ob es im Stadtgebiet noch mehr Stellen gebe, an denen man mit dem naturschutzrechtlichen Ausgleich in Verzug sei.

Erster Bürgermeister Klink widerspricht entschieden dem entstandenen Eindruck, wonach solche Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Man mache sich keine Vorstellungen, wo man bzgl. der Inanspruchnahme von Flächen in einem Stadtgebiet inzwischen sei. Man habe Siedlungsflächen und Ausgleichsflächen. Man brauche Aufforstungsflächen und Versickerungsflächen. Die Landwirtschaft habe zu Recht auf diese guten Böden ihre Ansprüche. Man war selbst erstaunt, dass Flächen, die im Flächennutzungsplan eigentlich als Aufforstungsflächen dargestellt wurden, bei der konkreten Antragstellung von der Naturschutzbehörde ganz anders bewertet wurden. Innerhalb der Fachbehörden war man sich uneinig. Man beschäftige einen Mitarbeiter mit jeder einzelnen Maßnahme über Wochen und Monate. Es handle sich um langwierige Prozesse, bis man eine Lösung finde. Dies gehöre zu einer Stadt, die viele Projekte entwickle und für jede dieser Projekte einen entsprechenden Ausgleich machen müsse zum Tagesgeschäft.

Stadtrat Bay sieht die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Honorarvorschlag als nicht gegeben an.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass ein Pflanzkonzept vorzulegen ist. Die Kosten ergeben sich aus der Honorarordnung.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass man die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht umgehen könne. Es wird Erstem Bürgermeister Klink beigepflichtet, wonach eine intensive Flächensuche stattgefunden habe. Es sei vernünftig, die Kosten nochmals in Frage zu stellen. Auch könne evtl. die Anpflanzung durch eigene Mitarbeiter vorgenommen werden. Dies habe man auch an anderer Stelle bereits gemacht. Es wird angefragt, ob mit diesem Vorbehalt dem Beschlussantrag zugestimmt werden könnte.

Stadträtin Niemann fragt nochmals an, ob es noch weitere Ausgleichsmaßnahmen gebe, welche noch nicht umgesetzt wurden.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass es noch Maßnahmen aus zurückliegenden Jahren gebe, welche noch nicht alle gänzlich umgesetzt seien. Diese seien jedoch alle in Arbeit. Es gebe ein Förderprojekt im Bereich „Gewässerbau“, welches mit dem Steinkrebs­projekt zusammenhänge. Aus diesem Grunde habe man sich eingeschaltet. Mit dem Projekt werde man sich in das Programm auch einklinken können. Man werde wahrscheinlich auch Fördermittel generieren können. Die Umsetzung werde aller Voraussicht nach im kommenden Jahr stattfinden. Im „Wettbach“gebe es auch eine Aufforstungsmaßnahme, was man im Zusammenhang mit der Windkraftanlage vorgestellt habe. 

Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung für die Ersatzaufforstungsmaßnahmen wird zugestimmt. Die finanziellen Mittel in Höhe von ca. 44.000 € werden außerplanmäßig im Finanzhaushalt auf der Maßnahme 15027 bereitgestellt. Als Ersatzdeckungsmittel werden die Mittel aus dem Budget 42126000 verwendet. Produkt: 55100000, Sachkonto: 42121000. Die Verwaltung wird gebeten, die Höhe der Kosten nochmals zu hinterfragen.
(einstimmig -29)

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