§ 5 - Erweiterung Kunsthalle Würth; hier: Vorstellung planerische Überlegungen - Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Kunsthalle Würth plant die Erweiterung ihrer Räumlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturbüro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entwürfen für einen zweiten Bauabschnitt beauftragt.

Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt“ geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der städtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der äußeren Gestaltung wird empfohlen, für das Areal der Kunsthalle Würth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Kunst und Kultur“ festzusetzen. Gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschließlichen Nutzung ist dies hier der Fall.

Es liegt ein Antrag der Vorhabenträgerin Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor. 

Anlage 1: Lageplan Katharinenvorstadt mit geplantem Sondergebiet „Kunst und Kultur“

Die nachfolgenden Anlagen 2 und 3 sind rechtlich geschützt. Einer Verwendung müssen die Urheber bzw. die Rechteinhaber zustimmen. 
Anlage 2: Präsentation Architekturbüro Larsen
Anlage 3: Präsentation Würth Group

Beschluss:

Dem Antrag der Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.
(einstimmig -29)

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