16301812/meetingminutes/27385251/paragraph

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Die Kunsthalle W&uuml;rth plant die Erweiterung ihrer R&auml;umlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturb&uuml;ro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entw&uuml;rfen f&uuml;r einen zweiten Bauabschnitt beauftragt.</p>
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Die Kunsthalle W&uuml;rth plant die Erweiterung ihrer R&auml;umlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturb&uuml;ro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entw&uuml;rfen f&uuml;r einen zweiten Bauabschnitt beauftragt. Architekten des B&uuml;ros werden ihre &Uuml;berlegungen im Bau- und Planungsausschuss am 25.09.2017 vorstellen.</p>
 
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Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen f&uuml;r die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt&ldquo; ge&auml;ndert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der st&auml;dtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Ma&szlig; der baulichen Nutzung sowie der &auml;u&szlig;eren Gestaltung wird empfohlen, f&uuml;r das Areal der Kunsthalle W&uuml;rth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung &bdquo;Kunst und Kultur&ldquo; festzusetzen. Gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach &sect;&sect; 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschlie&szlig;lichen Nutzung ist dies hier der Fall.</p>
 
Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen f&uuml;r die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 &bdquo;Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt&ldquo; ge&auml;ndert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der st&auml;dtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Ma&szlig; der baulichen Nutzung sowie der &auml;u&szlig;eren Gestaltung wird empfohlen, f&uuml;r das Areal der Kunsthalle W&uuml;rth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung &bdquo;Kunst und Kultur&ldquo; festzusetzen. Gem&auml;&szlig; &sect; 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach &sect;&sect; 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschlie&szlig;lichen Nutzung ist dies hier der Fall.</p>
 
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Es liegt ein Antrag der Vorhabentr&auml;gerin Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.&nbsp;</p>
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Es liegt ein Antrag der Vorhabentr&auml;gerin Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.</p>
 
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Anlage 1:&nbsp;[[Media:257-17_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan Katharinenvorstadt mit geplantem Sondergebiet &bdquo;Kunst und Kultur&ldquo;]]</p>
 
Anlage 1:&nbsp;[[Media:257-17_Lageplan.pdf{{!}}Lageplan Katharinenvorstadt mit geplantem Sondergebiet &bdquo;Kunst und Kultur&ldquo;]]</p>
 
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Die nachfolgenden Anlagen 2 und 3 sind rechtlich gesch&uuml;tzt. Einer Verwendung m&uuml;ssen die Urheber bzw. die Rechteinhaber zustimmen.&nbsp;<br />
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Die nachfolgende Anlage 2 ist rechtlich gesch&uuml;tzt. Einer Verwendung muss der Urheber bzw. der Rechteinhaber zustimmen.&nbsp;<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:257-17_Pr&auml;sentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation Architekturb&uuml;ro Larsen]]<br />
 
Anlage 2:&nbsp;[[Media:257-17_Pr&auml;sentation.pdf{{!}}Pr&auml;sentation Architekturb&uuml;ro Larsen]]<br />
Anlage 3:&nbsp;[[Media:257-17_Pr&auml;sentation-Weber.pdf{{!}}Pr&auml;sentation W&uuml;rth Group]]</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert auf Basis der als Anlage beiliegenden Pr&auml;sentation des Architekturb&uuml;ros Henning Larsen die wesentlichen Inhalte der Planungskonzeption.</p>
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<u>Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt</u> nimmt auf die Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss Bezug. Es habe vor kurzem eine B&uuml;rgerreise von Schw&auml;bisch Hall nach Colmar gegeben. Dort gebe es im Zentrum der Altstadt ein gro&szlig;es Museum. Dieses sei von einem namhaften Architekten modernisiert worden. Das vorliegende Konzept sehe &auml;hnlich aus. Es gebe in Colmar ebenfalls einen Rundgang, unterirdische Verbindungen der Geb&auml;ude und oberirdisch eine nicht auffallende Anpassung an das Altstadtbild. Man habe in der Kunsthalle ca. 200.000 Besucherinnen und Besucher. Dieser Besucherstrom werfe erhebliche Fragen hinsichtlich An- und Abreise, Parken und Verpflegung auf. Es sei daher gerechtfertigt, dies bauplanungsrechtlich zu ber&uuml;cksichtigen. Man habe hier mit einem qualifizierten B&uuml;ro zu tun, welches man kenne. Das Architekturb&uuml;ro Henning Larsen habe den ersten Teil gebaut und genie&szlig;e gro&szlig;e Anerkennung. Man sei zuversichtlich, dass die Planung eine hochwertige Architektur werde und sich harmonisch in das Stadtbild einf&uuml;ge. Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bedankt sich bei Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim f&uuml;r die geleistete intensive Vorarbeit hinsichtlich der Aktivierung der Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG eine Investition zu t&auml;tigen.</p>
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<u>Stadtrat Sakellariou</u> nimmt Bezug auf das Geb&auml;udeensemble &bdquo;Kirchgasse&ldquo;. Es wird angefragt, ob in diesem Bereich Einzelbaudenkm&auml;ler enthalten sind.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> bejaht die Anfrage. In diesem Bereich ist ein Einzelbaudenkmal mit einem historischen Keller enthalten. Das Geb&auml;ude stehe jedoch insgesamt unter Denkmalschutz. Der Keller werde nach jetziger Planung vollst&auml;ndig erhalten; das Geb&auml;ude in seiner Kubatur jedoch nicht. Hier gebe es eine Abw&auml;gungs&uuml;berlegung zwischen &ouml;ffentlichem Interesse und dem Denkmalschutz an besagter Stelle. Nach vorl&auml;ufiger Einsch&auml;tzung des Landesamtes f&uuml;r Denkmalschutz erh&auml;lt die Eckkonstruktion Kirchgasse/ Lange Stra&szlig;e einen h&ouml;heren Bedeutungszuwachs. Hierauf habe man vollumf&auml;nglich R&uuml;cksicht genommen. In dieser Abw&auml;gung w&uuml;rde man dann am Ende mitgehen. Diese Eckkonstruktion wird vollst&auml;ndig erhalten bleiben. Die Abw&auml;gungsthemen werden im Rahmen der n&auml;chsten Verfahrensschritte erfolgen. Es handle sich insofern um eine &bdquo;unverbindliche&ldquo; und &bdquo;vorl&auml;ufige&ldquo; Einsch&auml;tzung.</p>
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<u>Stadtrat Rempp</u> fragt an, ob im geplanten Sondergebiet h&ouml;here L&auml;rmemissionen zugelassen werden.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> f&uuml;hrt aus, dass man ein Sondergebiet individuell nochmal regeln m&uuml;sse. Man werde im weiteren Verfahren kl&auml;ren, welche Festsetzungen getroffen werden. F&uuml;r das Sondergebiet gebe es hierzu keine speziellen Vorschriften im Vergleich zu den anderen Baugebietstypen.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> erkundigt sich, ob die Anwohnerinnen und Anwohner der Lange Stra&szlig;e beteiligt wurden. Mehr Touristen bedeuten auch eine Zunahme des Busverkehrs. Nach Reaktionen der Anwohnerinnen und Anwohnern wird gefragt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> verweist auf ein einge&uuml;btes Verfahren, wonach das f&ouml;rmliche Verfahren mit Beteiligung derzeit vorbereitet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine Beteiligung. Der Hinweis auf die Themen &bdquo;Ruhender Verkehr&ldquo; und &bdquo;Busverkehr&ldquo; sei gerechtfertigt. Hier sei perspektivisch dargelegt worden, dass man im Zuge der Umgestaltung der Katharinenvorstadt/Weilervorstadt auch das Thema &bdquo;Busverkehr&ldquo; aufnehmen werde. Dies sei nach heutigem Stand noch nicht gel&ouml;st. Man habe vereinbart, das formalrechtliche Verfahren mit allen notwendigen Abw&auml;gungen einschlie&szlig;lich der denkmalschutzrechtlichen Themen durchzuf&uuml;hren. Wenn das Verfahren abgeschlossen sei, k&ouml;nne hierauf basierend ein Baugesuch eingereicht werden. Erst danach gebe es das finale &bdquo;Go&ldquo; zur Realisierung.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erg&auml;nzt, dass sich die fachliche Abstimmung auf st&auml;dtebauliche Kenndaten wie Kubatur, Volumina etc. bezogen hat. Mit Er&ouml;ffnung des Verfahrens seien alle M&ouml;glichkeiten der Beteiligung gegeben. Diese werde stattfinden.&nbsp;</p>
 
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Dem Antrag der Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.<br />
 
Dem Antrag der Adolf W&uuml;rth GmbH &amp; Co. KG auf Durchf&uuml;hrung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.<br />
 
(einstimmig -29)</p>
 
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2017, 12:22 Uhr

Sachvortrag:

Die Kunsthalle Würth plant die Erweiterung ihrer Räumlichkeiten in der Katharinenvorstadt und hat das Architekturbüro Henning Larsen aus Kopenhagen, das 1997 den Realisierungswettbewerb zum Bau der Kunsthalle gewonnen hatte, mit Entwürfen für einen zweiten Bauabschnitt beauftragt. Architekten des Büros werden ihre Überlegungen im Bau- und Planungsausschuss am 25.09.2017 vorstellen.

Um die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kunsthalle zu schaffen, muss der bestehende Bebauungsplan Nr. 0112-14 „Sanierungsgebiet K in der Katharinenvorstadt“ geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der städtebaulichen Sonderstellung des Museum-Ensembles hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der äußeren Gestaltung wird empfohlen, für das Areal der Kunsthalle Würth ein so genanntes Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Kunst und Kultur“ festzusetzen. Gemäß § 11 Abs. 1 BauNVO sind solche Gebiete als sonstige Sondergebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Aufgrund der besonderen Zweckbestimmung und deren ausschließlichen Nutzung ist dies hier der Fall.

Es liegt ein Antrag der Vorhabenträgerin Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens vor.

Anlage 1: Lageplan Katharinenvorstadt mit geplantem Sondergebiet „Kunst und Kultur“

Die nachfolgende Anlage 2 ist rechtlich geschützt. Einer Verwendung muss der Urheber bzw. der Rechteinhaber zustimmen. 
Anlage 2: Präsentation Architekturbüro Larsen
 

Erster Bürgermeister Klink erläutert auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation des Architekturbüros Henning Larsen die wesentlichen Inhalte der Planungskonzeption.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt nimmt auf die Vorberatung im Bau- und Planungsausschuss Bezug. Es habe vor kurzem eine Bürgerreise von Schwäbisch Hall nach Colmar gegeben. Dort gebe es im Zentrum der Altstadt ein großes Museum. Dieses sei von einem namhaften Architekten modernisiert worden. Das vorliegende Konzept sehe ähnlich aus. Es gebe in Colmar ebenfalls einen Rundgang, unterirdische Verbindungen der Gebäude und oberirdisch eine nicht auffallende Anpassung an das Altstadtbild. Man habe in der Kunsthalle ca. 200.000 Besucherinnen und Besucher. Dieser Besucherstrom werfe erhebliche Fragen hinsichtlich An- und Abreise, Parken und Verpflegung auf. Es sei daher gerechtfertigt, dies bauplanungsrechtlich zu berücksichtigen. Man habe hier mit einem qualifizierten Büro zu tun, welches man kenne. Das Architekturbüro Henning Larsen habe den ersten Teil gebaut und genieße große Anerkennung. Man sei zuversichtlich, dass die Planung eine hochwertige Architektur werde und sich harmonisch in das Stadtbild einfüge. Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bedankt sich bei Oberbürgermeister Pelgrim für die geleistete intensive Vorarbeit hinsichtlich der Aktivierung der Adolf Würth GmbH & Co. KG eine Investition zu tätigen.

Stadtrat Sakellariou nimmt Bezug auf das Gebäudeensemble „Kirchgasse“. Es wird angefragt, ob in diesem Bereich Einzelbaudenkmäler enthalten sind.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht die Anfrage. In diesem Bereich ist ein Einzelbaudenkmal mit einem historischen Keller enthalten. Das Gebäude stehe jedoch insgesamt unter Denkmalschutz. Der Keller werde nach jetziger Planung vollständig erhalten; das Gebäude in seiner Kubatur jedoch nicht. Hier gebe es eine Abwägungsüberlegung zwischen öffentlichem Interesse und dem Denkmalschutz an besagter Stelle. Nach vorläufiger Einschätzung des Landesamtes für Denkmalschutz erhält die Eckkonstruktion Kirchgasse/ Lange Straße einen höheren Bedeutungszuwachs. Hierauf habe man vollumfänglich Rücksicht genommen. In dieser Abwägung würde man dann am Ende mitgehen. Diese Eckkonstruktion wird vollständig erhalten bleiben. Die Abwägungsthemen werden im Rahmen der nächsten Verfahrensschritte erfolgen. Es handle sich insofern um eine „unverbindliche“ und „vorläufige“ Einschätzung.

Stadtrat Rempp fragt an, ob im geplanten Sondergebiet höhere Lärmemissionen zugelassen werden.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass man ein Sondergebiet individuell nochmal regeln müsse. Man werde im weiteren Verfahren klären, welche Festsetzungen getroffen werden. Für das Sondergebiet gebe es hierzu keine speziellen Vorschriften im Vergleich zu den anderen Baugebietstypen.

Stadträtin Koch erkundigt sich, ob die Anwohnerinnen und Anwohner der Lange Straße beteiligt wurden. Mehr Touristen bedeuten auch eine Zunahme des Busverkehrs. Nach Reaktionen der Anwohnerinnen und Anwohnern wird gefragt.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf ein eingeübtes Verfahren, wonach das förmliche Verfahren mit Beteiligung derzeit vorbereitet wird. Zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine Beteiligung. Der Hinweis auf die Themen „Ruhender Verkehr“ und „Busverkehr“ sei gerechtfertigt. Hier sei perspektivisch dargelegt worden, dass man im Zuge der Umgestaltung der Katharinenvorstadt/Weilervorstadt auch das Thema „Busverkehr“ aufnehmen werde. Dies sei nach heutigem Stand noch nicht gelöst. Man habe vereinbart, das formalrechtliche Verfahren mit allen notwendigen Abwägungen einschließlich der denkmalschutzrechtlichen Themen durchzuführen. Wenn das Verfahren abgeschlossen sei, könne hierauf basierend ein Baugesuch eingereicht werden. Erst danach gebe es das finale „Go“ zur Realisierung.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass sich die fachliche Abstimmung auf städtebauliche Kenndaten wie Kubatur, Volumina etc. bezogen hat. Mit Eröffnung des Verfahrens seien alle Möglichkeiten der Beteiligung gegeben. Diese werde stattfinden. 

Beschluss:

Dem Antrag der Adolf Würth GmbH & Co. KG auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird stattgegeben.
(einstimmig -29)

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