§ 3 - Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule (offene Form) zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 der Grundschule Kreuzäcker (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetzes BW verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers) und das Einrichtungsverfahren.

Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zusätzliche Ressourcen. Das Land Baden-Württemberg stellt per Gesetz erstmals zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollständig abdecken. Bei der Mittagspause müssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. Für die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu führen und ein warmes Mittagessen anzubieten.

Sollen im Ganztagsbetrieb außerschulische Partner Angebote durchführen (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit…) können für deren Finanzierung die zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal können 50% der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 €, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt.

Die Höhe der zusätzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land beträgt je GT-Gruppe bei

  • 3 Tagen à 7 Zeitstunden 6 Lehrerwochenstunden
  • 3 Tagen à 8 Zeitstunden 9 Lehrerwochenstunden
  • 4 Tagen à 7 Zeitstunden 8 Lehrerwochenstunden
  • 4 Tagen à 8 Zeitstunden 12 Lehrerwochenstunden

Die GS Kreuzäcker hat den Antrag auf Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden und einer teilweisen Monetarisierung beantragt.

Der Antrag mit Anlagen ist beigefügt.

Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.

Die GS Kreuzäcker rechnet nach einer Bedarfsumfrage mit 2 Ganztagsschulgruppen, das sind 16 Lehrerwochenstunden zusätzlich.

Der Ganztagszeitblock ist für 4 Tage in der Woche von 7.45 – 14.45 Uhr beantragt.

Für Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Ergänzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuzäcker wäre dies nach Schulende an 4 Tagen ab 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Am 5. Tag nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.

Die Stadt organisiert für alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.

Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.

Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuzäcker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen à 7 Stunden für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Ergänzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schulträger zu organisieren.

Hierfür entstehen Aufwendungen von ca. 40.000€/Jahr und Erträge von ca. 22.500€/Jahr, somit ein Abmangel von ca. 17.500€/Jahr.

Parallel zum Ganztagsangebot in offener Form findet bei Bedarf (mindestens 10 Kinder) ein kostenpflichtiges Angebot von 12.00 – 14.00 Uhr für Kinder statt, die nicht für die Ganztagsschule angemeldet sind.

In der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2015 wurde beschlossen, dass das Ganztagsangebot an der GS Kreuzäcker sukzessiv so ausgebaut werden soll, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Evangelischen Kinder- und Familienhaus bis 17.00 Uhr an der Schule abgedeckt werden.

Durch die nun vorliegenden Beschlüsse der schulischen Gremien zur Einrichtung einer Ganztagsschule ist diese Grundlage erfüllt.

Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Träger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespräche über die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 führen.

Die Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium ist der 1.10.2017.

Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind für die GT-Grundschule Kreuzäcker für die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsräume 1,1 Mio. € vorgesehen. 

Anlage: Antrag der GS Kreuzäcker

Beschluss:

Dem Antrag der GS Kreuzäcker auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen à 7 Zeitstunden zum Schuljahr 2018/19 wird für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa entsprochen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.

Der Schulträger organisiert an 5 Schultagen in der Woche (Montag – Freitag) kommunale Ergänzungsangebote, so dass die Öffnungszeiten der Hortgruppe des Ev. Kinder- und Familienhauses berücksichtigt sind.

Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.
(einstimmig -29)

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