16301812/meetingminutes/27385237/paragraph

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Der Landtag von Baden-W&uuml;rttemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der F&ouml;rderschulen im &sect; 4a des Schulgesetzes BW verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden m&ouml;glichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (p&auml;dagogische Grundlagen, Rhythmisierung, au&szlig;erschulische Partner, Aufgaben des Schultr&auml;gers) und das Einrichtungsverfahren.</p>
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Der Landtag von Baden-W&uuml;rttemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der F&ouml;rderschulen im &sect; 4a des Schulgesetzes B-W verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden m&ouml;glichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (p&auml;dagogische Grundlagen, Rhythmisierung, au&szlig;erschulische Partner, Aufgaben des Schultr&auml;gers) und das Einrichtungsverfahren.</p>
 
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Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zus&auml;tzliche Ressourcen. Das Land Baden-W&uuml;rttemberg stellt per Gesetz erstmals zus&auml;tzliche Lehrerwochenstunden zur Verf&uuml;gung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollst&auml;ndig abdecken. Bei der Mittagspause m&uuml;ssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. F&uuml;r die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu f&uuml;hren und ein warmes Mittagessen anzubieten.</p>
 
Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zus&auml;tzliche Ressourcen. Das Land Baden-W&uuml;rttemberg stellt per Gesetz erstmals zus&auml;tzliche Lehrerwochenstunden zur Verf&uuml;gung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollst&auml;ndig abdecken. Bei der Mittagspause m&uuml;ssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. F&uuml;r die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu f&uuml;hren und ein warmes Mittagessen anzubieten.</p>
 
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Sollen im Ganztagsbetrieb au&szlig;erschulische Partner Angebote durchf&uuml;hren (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit&hellip;) k&ouml;nnen f&uuml;r deren Finanzierung die zus&auml;tzlichen Lehrerwochenstunden f&uuml;r den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal k&ouml;nnen 50% der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 &euro;, die das Land den Schulen zur Verf&uuml;gung stellt.</p>
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Sollen im Ganztagsbetrieb au&szlig;erschulische Partner Angebote durchf&uuml;hren (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit &hellip;) k&ouml;nnen f&uuml;r deren Finanzierung die zus&auml;tzlichen Lehrerwochenstunden f&uuml;r den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal k&ouml;nnen 50 % der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 &euro;, die das Land den Schulen zur Verf&uuml;gung stellt.</p>
 
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Die H&ouml;he der zus&auml;tzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land betr&auml;gt je GT-Gruppe bei</p>
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Die H&ouml;he der zus&auml;tzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land betr&auml;gt je&nbsp;GT-Gruppe bei<br />
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3 Tagen &agrave; 7 Zeitstunden 6 Lehrerwochenstunden<br />
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3 Tagen &agrave; 8 Zeitstunden 9 Lehrerwochenstunden<br />
3 Tagen &agrave; 7 Zeitstunden 6 Lehrerwochenstunden</li>
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4 Tagen &agrave; 7 Zeitstunden 8 Lehrerwochenstunden<br />
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4 Tagen &agrave; 8 Zeitstunden&nbsp;&nbsp;&nbsp; 12 Lehrerwochenstunden</p>
3 Tagen &agrave; 8 Zeitstunden 9 Lehrerwochenstunden</li>
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4 Tagen &agrave; 7 Zeitstunden 8 Lehrerwochenstunden</li>
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4 Tagen &agrave; 8 Zeitstunden 12 Lehrerwochenstunden</li>
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Die GS Kreuz&auml;cker hat den Antrag auf Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden und einer teilweisen Monetarisierung beantragt.</p>
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Der Antrag mit Anlagen ist beigef&uuml;gt.</p>
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Die GS Kreuz&auml;cker hat den Antrag auf Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden und einer teilweisen Monetarisierung beantragt.<br />
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Der Antrag mit Anlagen ist beigef&uuml;gt.<br />
 
Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.</p>
 
Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.</p>
 
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Der Ganztagszeitblock ist f&uuml;r 4 Tage in der Woche von 7.45 &ndash; 14.45 Uhr beantragt.</p>
 
Der Ganztagszeitblock ist f&uuml;r 4 Tage in der Woche von 7.45 &ndash; 14.45 Uhr beantragt.</p>
 
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F&uuml;r Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Erg&auml;nzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuz&auml;cker w&auml;re dies nach Schulende an 4 Tagen ab 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Am 5. Tag nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.</p>
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F&uuml;r Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Erg&auml;nzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuz&auml;cker w&auml;re dies nach Schul&shy;ende an 4 Tagen ab 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Am 5. Tag nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.</p>
 
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Die Stadt organisiert f&uuml;r alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.</p>
 
Die Stadt organisiert f&uuml;r alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.</p>
 
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Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.</p>
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Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.<br />
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Der Fachbereich Jugend, Schule &amp; Soziales schl&auml;gt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuz&auml;cker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen &agrave; 7 Stunden f&uuml;r eine &Uuml;bergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Erg&auml;nzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schultr&auml;ger zu organisieren.</p>
 
Der Fachbereich Jugend, Schule &amp; Soziales schl&auml;gt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuz&auml;cker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen &agrave; 7 Stunden f&uuml;r eine &Uuml;bergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Erg&auml;nzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schultr&auml;ger zu organisieren.</p>
 
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Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Tr&auml;ger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespr&auml;che &uuml;ber die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 f&uuml;hren.</p>
 
Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Tr&auml;ger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespr&auml;che &uuml;ber die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 f&uuml;hren.</p>
 
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Die Antragsfrist f&uuml;r die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 &uuml;ber das Staatl. Schulamt an das Regierungspr&auml;sidium ist der 1.10.2017.</p>
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Die Antragsfrist f&uuml;r die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 &uuml;ber das Staatl. Schulamt an das Regierungspr&auml;sidium ist der 01.10.2017.<br />
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Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind f&uuml;r die GT-Grundschule Kreuz&auml;cker f&uuml;r die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsr&auml;ume 1,1 Mio. &euro; vorgesehen.&nbsp;</p>
 
Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind f&uuml;r die GT-Grundschule Kreuz&auml;cker f&uuml;r die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsr&auml;ume 1,1 Mio. &euro; vorgesehen.&nbsp;</p>
 
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Anlage:&nbsp;[[Media:245-17_Antrag.pdf{{!}}Antrag der GS Kreuz&auml;cker]]</p>
 
Anlage:&nbsp;[[Media:245-17_Antrag.pdf{{!}}Antrag der GS Kreuz&auml;cker]]</p>
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<u>Stadtr&auml;tin H&auml;rterich</u> bringt ihre Freude zum Ausdruck, dass die Einrichtung einer Ganztagsschule nun auch in der Kreuz&auml;ckersiedlung realisiert wird. Der gefundene Kompromiss unter Ber&uuml;cksichtigung der &Ouml;ffnungszeiten der Hortgruppe wird begr&uuml;&szlig;t.</p>
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<u>Stadtrat Schorpp</u> begr&uuml;&szlig;t das Anliegen seitens der SPD-Fraktion ebenfalls. Die L&ouml;sung k&ouml;nne, welche zun&auml;chst f&uuml;r zwei Jahre angedacht sei, voll mitgetragen werden. Man dr&uuml;cke die Daumen, dass die L&ouml;sung von allen Beteiligten angenommen werde.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Bergmann</u> erl&auml;utert, dass man es sehr begr&uuml;&szlig;e, dass die Grundschule Kreuz&shy;&auml;cker eine Ganztagsschule werden soll. Der Prozess habe eine Weile gedauert. Man sei jedoch auf die Eltern zugegangen. Dies sei ein toller Beteiligungsprozess gewesen. In der Kreuz&auml;ckersiedlung bestehe durch den seit Jahrzehnten bestehenden Hort eine besondere Situation. Sie erinnert an die Beratungen im Oktober 2016. Hier habe man als Tischvorlage ein Schreiben des Elternbeirats der Hortgruppe mit beigef&uuml;gter Unterschriftensammlung bekommen. Es bestand der Wunsch, beide Einrichtungen parallel zu betreiben. Dies sei schwierig. Es wird angefragt, ob M&ouml;glichkeiten gesehen werden, den Hort auslaufen zu lassen. Hierdurch k&ouml;nnten die Kinder, welche diesen Hort bereits sechs bis sieben Jahre besuchen, sich innerhalb eines Jahres vom Hort verabschieden.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Jugend, Schule &amp; Soziales Blinzinger</u> spricht sich gegen den Vorschlag aus. Es handle sich um ca. 20 Kinder in der Einrichtung. Im Falle eines sukzessiven Auslaufens verblieben zum Ende hin nur noch drei oder vier Kinder. Das Kollegium in der Kreuz&auml;ckerschule habe ein gutes Konzept entwickelt. Dieses p&auml;dagogische Konzept werde vom Regierungspr&auml;sidium Stuttgart nochmals gepr&uuml;ft. Man sei den Eltern mit den Betreuungszeiten entgegengekommen. Man organisiere Betreuungszeiten in den Ferien. Mit Einf&uuml;hrung der Ganztagsschule sollte der Hort integriert werden. Man habe hierzu bereits zeitnah ein Gespr&auml;ch mit der Kirchenpflege und der Kindergartenbeauftragten der evangelischen Gesamtkirchengemeinde vereinbart.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Bergmann</u> konkretisiert ihr Anliegen dahingehend, dass allen Kindern bewusst sein sollte, dass es ihr letztes Jahr in der Einrichtung sei. Die Kinder der begonnenen dritten Klasse h&auml;tten dann die Gewissheit, dass diese bis zum Ende der Grundschulzeit im Hort bleiben k&ouml;nnten.</p>
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<u>Schulleiterin Michels</u> f&uuml;hrt aus, dass in der Bedarfsabfrage die Eltern des Kinderhorts einbezogen wurden. Man habe bewusst Aufkl&auml;rungsarbeit geleistet, wo und in welchen R&auml;umlichkeiten eine Kernzeitenbetreuung angeboten werden kann. Insgesamt 52 Kinder werden bis 15 Uhr betreut. Eine Informationsveranstaltung mit Besichtigung der R&auml;umlichkeiten ist zur Begleitung des Umstellungsprozesses angedacht.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Bergmann</u> bringt zum Ausdruck, dass je nach Ausgang der Gespr&auml;che ein zeitlicher Puffer hinsichtlich der Umstellung geschaffen werden sollte.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> wirft ein, dass man von Schulkindern rede. Es sei kein Anliegen der Stadt eine Doppelinfrastruktur in unmittelbarer Umgebung zu haben. Man habe klar vermittelt, dass man sich zun&auml;chst sehr dar&uuml;ber freue, dass die Grundschule dies mache. Man habe auch vermittelt, dass es sehr sinnhaft sei, die Raumkapazit&auml;ten welche im Bereich der Kitabetreuung frei werden, auch f&uuml;r die Kinder zu nutzen, welche man nun zus&auml;tzlich hier unterbringe.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Bergmann</u> f&uuml;hrt aus, dass Schulleiterin Michels und Fachbereichsleiter Jugend, Schule &amp; Soziales Blinzinger verstanden h&auml;tten, worauf sie Wert lege. Sie habe das Gef&uuml;hl, dass der Prozess hier auch in guten H&auml;nden sei.</p>
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<u>Stadtrat Rempp</u> vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Herbeif&uuml;hrung einer Beschlusslage in heutiger Sitzung und einem Wechsel zum Ende des Schuljahres die Kinder ausreichend Zeit h&auml;tten, um den Wechsel zu bew&auml;ltigen.</p>
 
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Dem Antrag der GS Kreuz&auml;cker auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen &agrave; 7 Zeitstunden zum Schuljahr 2018/19 wird f&uuml;r eine &Uuml;bergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa entsprochen.</p>
 
Dem Antrag der GS Kreuz&auml;cker auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen &agrave; 7 Zeitstunden zum Schuljahr 2018/19 wird f&uuml;r eine &Uuml;bergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa entsprochen.</p>
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Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.<br />
 
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Aktuelle Version vom 19. Dezember 2017, 12:16 Uhr

Sachvortrag:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetzes B-W verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers) und das Einrichtungsverfahren.

Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zusätzliche Ressourcen. Das Land Baden-Württemberg stellt per Gesetz erstmals zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollständig abdecken. Bei der Mittagspause müssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. Für die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu führen und ein warmes Mittagessen anzubieten.

Sollen im Ganztagsbetrieb außerschulische Partner Angebote durchführen (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit …) können für deren Finanzierung die zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal können 50 % der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 €, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt.

Die Höhe der zusätzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land beträgt je GT-Gruppe bei
3 Tagen à 7 Zeitstunden 6 Lehrerwochenstunden
3 Tagen à 8 Zeitstunden 9 Lehrerwochenstunden
4 Tagen à 7 Zeitstunden 8 Lehrerwochenstunden
4 Tagen à 8 Zeitstunden    12 Lehrerwochenstunden

Die GS Kreuzäcker hat den Antrag auf Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden und einer teilweisen Monetarisierung beantragt.
Der Antrag mit Anlagen ist beigefügt.
Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.

Die GS Kreuzäcker rechnet nach einer Bedarfsumfrage mit 2 Ganztagsschulgruppen, das sind 16 Lehrerwochenstunden zusätzlich.

Der Ganztagszeitblock ist für 4 Tage in der Woche von 7.45 – 14.45 Uhr beantragt.

Für Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Ergänzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuzäcker wäre dies nach Schul­ende an 4 Tagen ab 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Am 5. Tag nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.

Die Stadt organisiert für alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.

Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.
Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuzäcker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen à 7 Stunden für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Ergänzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schulträger zu organisieren.

Hierfür entstehen Aufwendungen von ca. 40.000€/Jahr und Erträge von ca. 22.500€/Jahr, somit ein Abmangel von ca. 17.500€/Jahr.

Parallel zum Ganztagsangebot in offener Form findet bei Bedarf (mindestens 10 Kinder) ein kostenpflichtiges Angebot von 12.00 – 14.00 Uhr für Kinder statt, die nicht für die Ganztagsschule angemeldet sind.

In der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2015 wurde beschlossen, dass das Ganztagsangebot an der GS Kreuzäcker sukzessiv so ausgebaut werden soll, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Evangelischen Kinder- und Familienhaus bis 17.00 Uhr an der Schule abgedeckt werden.

Durch die nun vorliegenden Beschlüsse der schulischen Gremien zur Einrichtung einer Ganztagsschule ist diese Grundlage erfüllt.

Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Träger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespräche über die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 führen.

Die Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium ist der 01.10.2017.
Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind für die GT-Grundschule Kreuzäcker für die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsräume 1,1 Mio. € vorgesehen. 

Anlage: Antrag der GS Kreuzäcker

 

Stadträtin Härterich bringt ihre Freude zum Ausdruck, dass die Einrichtung einer Ganztagsschule nun auch in der Kreuzäckersiedlung realisiert wird. Der gefundene Kompromiss unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten der Hortgruppe wird begrüßt.

Stadtrat Schorpp begrüßt das Anliegen seitens der SPD-Fraktion ebenfalls. Die Lösung könne, welche zunächst für zwei Jahre angedacht sei, voll mitgetragen werden. Man drücke die Daumen, dass die Lösung von allen Beteiligten angenommen werde.

Stadträtin Bergmann erläutert, dass man es sehr begrüße, dass die Grundschule Kreuz­äcker eine Ganztagsschule werden soll. Der Prozess habe eine Weile gedauert. Man sei jedoch auf die Eltern zugegangen. Dies sei ein toller Beteiligungsprozess gewesen. In der Kreuzäckersiedlung bestehe durch den seit Jahrzehnten bestehenden Hort eine besondere Situation. Sie erinnert an die Beratungen im Oktober 2016. Hier habe man als Tischvorlage ein Schreiben des Elternbeirats der Hortgruppe mit beigefügter Unterschriftensammlung bekommen. Es bestand der Wunsch, beide Einrichtungen parallel zu betreiben. Dies sei schwierig. Es wird angefragt, ob Möglichkeiten gesehen werden, den Hort auslaufen zu lassen. Hierdurch könnten die Kinder, welche diesen Hort bereits sechs bis sieben Jahre besuchen, sich innerhalb eines Jahres vom Hort verabschieden.

Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger spricht sich gegen den Vorschlag aus. Es handle sich um ca. 20 Kinder in der Einrichtung. Im Falle eines sukzessiven Auslaufens verblieben zum Ende hin nur noch drei oder vier Kinder. Das Kollegium in der Kreuzäckerschule habe ein gutes Konzept entwickelt. Dieses pädagogische Konzept werde vom Regierungspräsidium Stuttgart nochmals geprüft. Man sei den Eltern mit den Betreuungszeiten entgegengekommen. Man organisiere Betreuungszeiten in den Ferien. Mit Einführung der Ganztagsschule sollte der Hort integriert werden. Man habe hierzu bereits zeitnah ein Gespräch mit der Kirchenpflege und der Kindergartenbeauftragten der evangelischen Gesamtkirchengemeinde vereinbart.

Stadträtin Bergmann konkretisiert ihr Anliegen dahingehend, dass allen Kindern bewusst sein sollte, dass es ihr letztes Jahr in der Einrichtung sei. Die Kinder der begonnenen dritten Klasse hätten dann die Gewissheit, dass diese bis zum Ende der Grundschulzeit im Hort bleiben könnten.

Schulleiterin Michels führt aus, dass in der Bedarfsabfrage die Eltern des Kinderhorts einbezogen wurden. Man habe bewusst Aufklärungsarbeit geleistet, wo und in welchen Räumlichkeiten eine Kernzeitenbetreuung angeboten werden kann. Insgesamt 52 Kinder werden bis 15 Uhr betreut. Eine Informationsveranstaltung mit Besichtigung der Räumlichkeiten ist zur Begleitung des Umstellungsprozesses angedacht.

Stadträtin Bergmann bringt zum Ausdruck, dass je nach Ausgang der Gespräche ein zeitlicher Puffer hinsichtlich der Umstellung geschaffen werden sollte.

Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass man von Schulkindern rede. Es sei kein Anliegen der Stadt eine Doppelinfrastruktur in unmittelbarer Umgebung zu haben. Man habe klar vermittelt, dass man sich zunächst sehr darüber freue, dass die Grundschule dies mache. Man habe auch vermittelt, dass es sehr sinnhaft sei, die Raumkapazitäten welche im Bereich der Kitabetreuung frei werden, auch für die Kinder zu nutzen, welche man nun zusätzlich hier unterbringe.

Stadträtin Bergmann führt aus, dass Schulleiterin Michels und Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger verstanden hätten, worauf sie Wert lege. Sie habe das Gefühl, dass der Prozess hier auch in guten Händen sei.

Stadtrat Rempp vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Herbeiführung einer Beschlusslage in heutiger Sitzung und einem Wechsel zum Ende des Schuljahres die Kinder ausreichend Zeit hätten, um den Wechsel zu bewältigen.

Beschluss:

Dem Antrag der GS Kreuzäcker auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen à 7 Zeitstunden zum Schuljahr 2018/19 wird für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa entsprochen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.

Der Schulträger organisiert an 5 Schultagen in der Woche (Montag – Freitag) kommunale Ergänzungsangebote, so dass die Öffnungszeiten der Hortgruppe des Ev. Kinder- und Familienhauses berücksichtigt sind.

Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.
(einstimmig -29)

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