§ 189 - Bebauungsplan Nr. 2015-02 „Zeilwiesen - SO Hotel“ in Schwäbisch Hall-Veinau; hier: Abwägung Frühzeitige Beteiligung und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträte Baumann und Stein verlassen kurzzeitig den Sitzungssaal -

Um eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Landhauses Rössle in Schwäbisch Hall-Veinau zu ermöglichen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.10.2016 einstimmig beschlossen gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch, den Bebauungsplan Nr. 2015-02 im Entwurf aufzustellen und die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen.

Die Planungsziele des Bebauungsplanes sind die langfristige Entwicklung und Sicherung des Standortes für Gastronomie und Hotellerie, Festsetzung eines Sondergebietes Hotel sowie die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen für ein differenziertes Angebot an gastronomischen Nutzungen und der Möglichkeit für den Bau eines Betriebswohnhauses

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 erfolgte im Zeitraum vom 24.10.2016 bis 04.11.2016 durch Einsichtnahme während der Dienstzeit im Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, Gymnasiumstraße 4 in 74523 Schwäbisch Hall. Dies wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Insgesamt 29 Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden im Rahmen der frühzeitigen Behörden­beteiligung vom 24.10.2016 bis 04.11.2016 um Stellungnahmen gebeten.

Aus der frühzeitigen Beteiligung gingen insgesamt 23 Stellungnahmen der Träger öffent­licher Belange und keine Stellungnahme aus der Bevölkerung ein. Die Stellung­nahmen wurden entgegengenommen und die darin enthaltenen Anregungen und Hinweise mit den zur frühzeitigen Beteiligung vorgelegten Unterlagen abgeglichen. Die Tabelle mit den Abwägungsvorschlägen liegt bei.

Als wesentlichste Fragestellung kristallisiert sich hierbei die Problematik der möglichen Geruchs­immissionen durch den benachbarten landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb heraus. Daher wird vorgeschlagen, dass das im bisherigen Bebauungsplanentwurf darge­stellte neue Baufenster im südlichen Bereich des Geltungsbereiches, welches dem benach­barten landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb zugewandt ist, herausgenommen wird und lediglich ein Nebengebäude zugelassen wird. Eine Nutzung, die von Geruchs­immissionen beeinträchtigt sein könnte, ist somit ausgeschlossen.

Ansonsten werden auf der dem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb zugewandten Straßenseite lediglich die bestehenden Bestandsgebäude mit einer Baugrenze umfahren. Hier entstehen keine zusätzlichen Baumöglichkeiten. Da ein SO Hotel festgesetzt ist, ist ein ständiges Wohnen mit Ausnahme der bestehenden Betriebswohnungen rechtlich nicht zulässig. Hinsichtlich der vorhandenen beiden Betriebswohnungen sieht auch der Bauern­verband kein großes Konfliktpotential (siehe Stellungnahme Bauernverband 24.02.2017, Abwägungstabelle Nr.19). Gleiches gilt für die geplanten Ausweisungen der Baufenster im nordwestlichen Bereich u.a. für das Betriebswohnhaus (siehe Stellungnahme Bauernverband 24.02.2017, Abwägungstabelle Nr.19).
Eine Ausweisung der im privaten Eigentum befindlichen Wegparzelle 171/1 als öffentlicher Weg ist nicht erforderlich.

Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 dem Vorhaben einstimmig zugestimmt. 

Anlage 1: Abwägungstabelle vom 23.08.2017
Anlage 2: Entwurf Bebauungsplan, Stand 28.08.2017 im Maßstab 1:500
Anlage 3: Begründung Teil 1, Stand 28.08.2017
Anlage 4: Begründung Teil 2 - Umweltbericht, Stand 11.09.2017
Anlage 5: Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften, Stand 28.08.2017
Anlage 6: Artenschutzrechtliche Gehölzuntersuchung, Stand 05.10.2016
Anlage 7: Biotoptypenkartierung und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Stand 05.09.2017

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1.  Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.
     
  2. Dem Bebauungsplan „Zeilwiesen – SO Hotel“ in Schwäbisch Hall - Veinau Nr. 2015-02, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 28.08.2017 wird zugestimmt.
     
  3. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 2015-02 „Zeilwiesen – SO Hotel“ in Schwäbisch Hall-Veinau einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 28.08.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig -16)

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