§ 188 - Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“; hier: Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets, Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd“ (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 27.04.2016 den Aufstellungsbeschluss (§ 92) für den Bebauungsplan Nr. 0174-04 "Bahnhofsareal" gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 23.12.2016 bis 31.01.2017. Die Stellungnahmen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 8) detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt.

Änderung und Teilung des Verfahrensgebiets:
Im Laufe der Bebauungsplanbearbeitung und nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde deutlich, dass insbesondere die Planung der Unterführung und die notwendigen Abstimmungen mit der Deutschen Bahn AG, aber auch der endgültige Städtebau entlang der Steinbacher Straße zusätzliche Bearbeitungszeit erfordern. Die Planung für den südlichen Bereich zwischen Bahntrasse und Ring- bzw. Ritterstraße kann und sollte dagegen zügig vorangetrieben und somit auch baulich früher entwickelt werden. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ zu teilen, wie in beigefügtem Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellt. Der südliche Bereich erhält die Bezeichnung „Bahnhofsareal Teil Süd“ Nr. 0174-04, zu dem nachstehender Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden soll. Der nördliche Bereich wird „Bahnhofsareal Teil Nord“ Nr. 0174-05 benannt. 

Anlage 1: Übersichtsplan Abgrenzung der Teilbereiche Süd und Nord, 09.05.2017
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf mit Legende Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal Teil Süd“ vom 15.08.2017, DIN A3
Anlage 3: Entwurf Begründung vom 15.08.2017
Anlage 4: Entwurf Textteil und Entwurf Örtliche Bauvorschriften vom 15.08.2017
Anlage 5: Umweltbericht mit Anlagen Plan 1 und 2, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen, vom 15.08.2017
Anlage 6: Spezielle artenschutzrechtlicher Prüfung (saP), Ingenieurbüro Blaser, Esslingen, vom 15.08.2017
Anlage 7: Geräuschimmissionsprognose,rw bauphysik, Schwäbisch Hall, vom 19.06.2017
Anlage 8: Tabelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB
Anlage 9: Liste der umweltbezogenen Stellungnahmen

 

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass die Verwaltung in den letzten Wochen insbesondere das Thema „Artenschutz“ beschäftigt habe. Man habe im Plangebiet Eidechsenbefunde. Es werde entsprechende Vergrämungsmaßnahmen sowie Ersatzhabitate geben, welche man ortsnah anbieten könne. Man habe für den erheblichen Schwalbenbestand, der sich in den angrenzenden Gebieten zum Planungsareal befinde, Kompensationsmaßnahmen vorgesehen, da das Planungsgebiet selbst für diesen Bestand als Nahrungs- und Nestbauhabitat fungiere. Dies gelte ebenso für die Fledermäuse, welche in einigen der alten Lagerhallen beheimatet seien. Es liege hierzu ein abgeschlossenes Konzept vor. Mit der Umsetzung werde bereits in den nächsten Monaten begonnen, d.h. vor Beginn der eigentlichen Erschließungsmaßnahmen. Die ersten Hallen seien bereits entfernt worden. Man werde frühzeitig im neuen Jahr, wenn die restlichen Nutzer ihre Zukunft gestaltet haben, die restlichen Abrissmaßnahmen einleiten. Eine Bearbeitung des Themas „Altlasten“ stehe noch aus. Es seien noch Bodensondierungen erforderlich. Das zweite noch zu klärende Thema habe mit der Unterführung zu tun. Die Bauweise der Unterführung sowie die Erdgeschossfußbodenhöhen mussten zur Klärung festgelegt werden. Je nach Ausführungsvariante lagen die Höhenunterschiede bei bis zu zwei Metern. Würde man die Rampe mit 6 % ausgestalten, so müsste man das ganze Bahnhofsareal im hinteren Bereich zwei Meter eingraben. Dies wäre unwirtschaftlich gewesen. Es komme daher nur in Frage, die Rampe etwas steiler zu machen und die Barrierefreiheit mit einem Aufzug zu kompensieren. Zudem sei noch das Thema „Lärmabgrenzung“ zum südlichen Gewerbegebiet zu klären gewesen. Im bestehenden Getreidespeicher der BAG Hohenlohe-Raiffeisen eG gebe es eine Lüftungsanlage. In Spitzenzeiten bestehe deshalb ein Erfordernis, an der nördlich angrenzenden Neubebauung Lärmschutzmaßnahmen festzuschreiben. Diese Festsetzungen entfallen, wenn diese Nutzung in der Zukunft aufgegeben wird. Insofern wurde eine bedingte Festsetzung aufgenommen. Die verkehrliche Anbindung wurde ebenfalls berücksichtigt. Man habe sich am heutigen Nachmittag nochmals mit dem tätigen Büro hinsichtlich des nördlichen Teils abgestimmt. Das Büro wird bis zum Ende des Jahres hierzu nochmals in eine detailliertere Überlegung einsteigen. Erster Bürgermeister Klink bittet insofern um Zustimmung zum Beschlussantrag hinsichtlich des südlichen Teils. Ein Satzungsbeschluss wird zu Beginn des Jahres 2018 angestrebt.

Oberbürgermeister Pelgrim bittet um ergänzende Darstellung hinsichtlich der Art der Nutzung.

Erster Bürgermeister Klink erläutert diese anschließend auf Basis der Anlage 2. Die Bereiche des MI 1 mit höherem Wohnanteil und die Bereiche des MI 2 mit höherem Gewerbeanteil werden auf dem Plan gezeigt. In den angrenzenden nördlichen Bereichen wird eine Wohnnutzung zugelassen. Gegenüber der Samariterstiftung wurde ein Baufeld für eine soziale Nutzung (Sondergebiet) vorgesehen. Der gesamte Innenbereich wird als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt. Die im Quartier liegenden Tiefgaragen sollen nur über die Ringstraße oder die Ritterstraße angefahren werden können. Es gebe lediglich untergeordnete Fahrrechte und einige wenige Stellplätze im Innenbereich. Der Anlieferverkehr wurde entsprechend berücksichtigt. Die Unterführung ist nachrichtlich im Bebauungsplan gekennzeichnet. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen werden auf dem Plan gezeigt. Am westlichen Rand wird zudem ein Spielplatz entstehen. Die Geh- und Radwegeverbindung, welche heute von der Neuen Reifensteige kommt, möchte man straßenbegleitend in das Quartier führen.

Stadtrat Lindner bringt zum Ausdruck, dass seines Erachtens die Rampe für die geplante Unterführung mehr Probleme bereite als man ursprünglich dachte. Er fragt zum Verständnis an, ob man zusätzlich zur Rampe noch einen Aufzug benötige.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass man die Rampe mit einem Fahrrad befahren könne. Aufgrund des Nachweises der Barrierefreiheit ist bei einer Steigung > 6 % ein zusätzlicher Aufzug notwendig.

Stadtrat Lindner fragt zum Verständnis an, ob die Rampe in jedem Fall zur Ausführung komme und zusätzlich ein Aufzug errichtet werde.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht dies. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bahnhofstraße, die Neue Reifensteige und die ganze Zuwegung zur Stadt im rechtlichen Sinne nicht barrierefrei sei. Man brauche zudem einen Aufzug um an die Bahnsteige zu kommen. Eines der Ziele sei durchaus, zwei Bahnsteige zu haben. Für den zweiten Bahnsteig benötige man auf der Ausstiegsseite ebenfalls noch eine Anbindung.

Stadtrat Lindner wirft ein, dass derzeit nur ein Gleis bestehe.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die letzte Vorstellung des Themas im Gremium.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass dies ebenfalls im Zuge des Wettbewerbsverfahrens dargestellt wurde. Man müsse jedoch auch andere Partner in diesem Feld überzeugen. Man werde versuchen, diesen Plan umzusetzen. Hierfür müssen jedoch noch einige Gespräche geführt werden. Die Frage der Finanzierung sei zu klären. Man möchte jedoch die Herausforderung annehmen. In diesem Zuge wird erläutert, dass der Aufzug im Bereich der Agentur für Arbeit erneut stillgelegt ist. Seit einiger Zeit sind bereits Abstimmungen mit der BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH hinsichtlich der Sanierung des Aufzugs anhängig. Es sei klar, dass nicht nur der Aufzug Probleme bereite. Auch die Treppenanlage sei schwer korrosionsgeschädigt. Im Sommer erfolgte eine von der BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH in Auftrag gegebene Untersuchung über ein Architekturbüro in Kooperation mit einem Statiker. Hiernach sei eine Kompletterneuerung erforderlich. Es gebe eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt und der Agentur für Arbeit. Hiernach betreibt die Stadt den Aufzug, welche diesen auch damals finanziert habe. Die BA- Gebäude-, Bau- und Immobilienmanagement GmbH ist für die Treppe zuständig. Die Reparaturkosten für den Aufzug liegen deutlich über 20.000 €. Angesichts der Planungen für den Aufzugsturm im Bereich des Bebauungsplans „Bahnhofareal“ habe man sich zunächst dafür entschieden, die Reparatur nicht in Auftrag zu geben. Durch den nun geplanten zweiten Aufzug stelle sich die Frage, ob es sinnvoll ist, in einem Abstand von 50 bis 70 Metern zwei Aufzüge für denselben Höhensprung zu betreiben. Da man sich jedoch noch nicht sicher sei, inwieweit es zu einer Realisierung im Bereich der Unterführung komme, habe man mit der Agentur für Arbeit für den Moment vereinbart, dass eine Erneuerung des Treppenturmes begrüßt werde. Hierdurch seien alle technischen Voraussetzungen gegeben, um wieder einen Aufzug einbauen zu können. Die Entscheidung des Einbaus werde jedoch noch vertagt bis klar sei, wie sich die Gesamtsituation auflöse. Für diese Zeit ist insofern ein Umweg in Kauf zu nehmen. Erster Bürgermeister Klink hält es für sinnvoll, diese Entscheidung in Ruhe zu treffen. Zwei Aufzüge stellen auch eine Unterhaltungslast am gleichen Topografiesprung dar.

Stadtrat Stein vertritt die Ansicht, dass die genannten Gründe für die Aufteilung in einen Nord- und einen Südteil nachvollziehbar seien. Die Rampe bzw. die Unterführung stelle jedoch auch einen wesentlichen Bestandteil des Bebauungsplans für den südlichen Teil dar. Es wird nach der Zeitschiene für den nördlichen Teil des Bebauungsplans gefragt. Man könne sich schwer vorstellen, den südlichen Teil des Bebauungsplans ohne die Vorbereitungen für die Unterführung zu bauen.

Erster Bürgermeister Klink bekräftigt nochmals, dass man an den Themen arbeite. Für den Nordteil gab es den Wunsch Visualisierungen zu erstellen. Diese Konkretisierung habe er heute mit dem beauftragten Planungsbüro besprochen. Gespräche mit der „Bahn“ seien anhängig. Es gab zudem erste Kontakte mit der Nahverkehrsgesellschaft.

Stadträtin Herrmann wirft ein, dass es so scheint, dass noch viele Fragezeichen hinter dem Bau der Rampe bzw. der Unterführung stünden. Diese sei essentiell für die Zustimmung ihrer Fraktion und notwendig für das Gebiet. Ein direkter Zugang zum Bahnhof sei wichtig.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man für eine Realisierung die Zustimmung der „Bahn“ benötige. Man könne hier insofern nicht zu 100 % souverän entscheiden. Auch das Eisenbahn-Bundesamt sei zu beteiligen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert zur Klarstellung, dass die „Bahn“ bislang nicht gegen das Projekt gewesen sei. Wenn man bereit sei, die Unterführung zu jedem Preis zu realisieren, sei die Angelegenheit schnell geklärt. Da es sich um eine erhebliche Investition handle, versuche man jedoch eine Co-Finanzierung zu erreichen.

Stadträtin Herrmann fragt hinsichtlich der Verlegung des zweiten Gleises an, ob die Option auf eine zukünftige Elektrifizierung berücksichtigt wird.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass hierzu eher Probleme im Bereich des Tunnels bestehen. Auf freier Strecke wäre dies sicherlich zu berücksichtigen.

Stadträtin Herrmann wirft fragend ein, ob die Elektrifizierung durch eine Neubebauung eingeschränkt werde.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Bebauung an dieser Stelle für eine Elektrifizierung keine Rolle spiele. Die Flächenabstände seien hierfür groß genug.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass man im Falle der Gleisverlegung sogar von der Bebauung abrücke. Die Lage wird auf dem Plan gezeigt. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal“ wird gemäß dem Übersichtsplan vom 09.05.2017 geändert und in einen Teil Süd und einen Teil Nord geteilt.
     
  2. Über die vorgebrachten Anregungen wird, wie in der beiliegenden Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Den formulierten Abwägungsvorschlägen und den daraus resultierenden Änderungen/Ergänzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt (Anlage 8).
     
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal - Süd“, bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.08.2017 wird zugestimmt.
     
  4. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0174-04 „Bahnhofsareal – Süd“ einschließlich der textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 15.08.2017 wird gemäß § 3 Abs. 2  BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig -18)

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