§ 187 - Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Geschwister–Scholl–Straße im Solpark; hier: Vorstellung der genehmigungsfähigen Planung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 30. November 2017, 13:54 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann rückt wegen Befangenheit vom Ratstisch ab -

Um den zukünftigen Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen in Hessental zu decken ist der Neubau einer Tageseinrichtung mit 4 Kindergartengruppen und 3 Krippengruppen  nördlich des Bestandgebäudes Casino geplant.

Im Zuge des Neubaus soll im Erdgeschoss des Casinos ein Familienzentrum eingerichtet werden. Um eine möglichst große Vielfalt an qualifizierten Lösungsmöglichkeiten für den Neubau der Tageseinrichtung zu bekommen, wurde im Dezember 2016 ein nicht offener Realisierungswettbewerb mit 20 Teilnehmern ausgelobt.
Den 1. Preis erhielt das Büro K9 Architekten GmbH aus Freiburg für ihren Entwurf.

Das Gebäude ist als eingeschossiger, winkelförmiger Bau konzipiert, der einen zentralen Hof flankiert. Die Kindergarten- und die Krippenräume sind in getrennten Bereichen untergebracht, die durch gemeinsam genutzte Mehrzweckräume verbunden sind.
In den Flurzonen sind Spielbereiche eingeplant, die die Aufenthaltsqualität in diesen Bereichen erhöhen und Begegnungen ermöglichen.
Das Dach ist durch unterschiedliche Höhen gestaltet und soll extensiv begrünt werden. Durch die Höhenentwicklung des Daches bekommen die zentralen Bereiche eine angemessene Raumhöhe.

Der Außenbereich hat eine Zonierung in Kleinkind- und Kindergartenspielbereich. Der zentrale Hof wird gemeinsam genutzt und ermöglicht eine Erweiterung der Essbereiche nach draußen. Eine Wegeverbindung zum Casino ist geplant.

In Abweichung zu den bisherigen Planungen sieht der vorläufige Zeitplan eine Fertigstellung des Gebäudes im Juli 2019 vor. Derzeit wird gemeinsam mit den Fachplanern die Kostenberechnung erstellt. Ob aufgrund der verzögerten Bauausführung ggf. zusätzliche Interimsmaßnahmen erforderlich werden, wird derzeit vom Fachamt noch geprüft.

Für die weitere Planung wurden die folgende Ingenieurbüros beauftragt:

  • Fa. CDM aus Crailsheim für die Baugrunduntersuchung
  • Statikbüro Baumann aus Schwäbisch Hall für die Statik
  • Brandschutzconsult aus Ettenheim für das Brandschutzkonzept
  • IB Metzger aus Weikersheim für Elektrotechnik, Heizung und Lüftung
  • Stahl + Weiss aus Freiburg für die Bauphysik
  • frei raum concept aus Rottenburg für die Außenanlagen

Herr Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH wird die aktuelle Planung und die Kosten in der Sitzung erläutern.

Anlage 1: Übersichtsplan Grundstück
Anlage 2: Grundriss und Systemschnitt
Anlage 3: Präsentation

 

- Stadträtin Striebel verlässt um 18.50 Uhr den Sitzungssaal -

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man, gemessen an den eigenen Erwartungen, etwas in Zeitverzug sei. Nach derzeitigem Stand rechne man damit, dass im Sommer 2019 mit einem Einzug gerechnet werden könne. Dies sei notwendig, um den Bedarf aus der Entwicklung des Baugebiets „Am Sonnenrain“ aufzugreifen.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass nach der Wettbewerbsentscheidung eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus der Schulverwaltung und der Bauverwaltung gebildet wurde. Es ging im Wesentlichen darum, einen Abgleich hinsichtlich des Raumprogramms aus dem Wettbewerb und den abschließenden Anforderungen des Fachbereichs Jugend, Schule & Soziales vorzunehmen. Es wurden noch einige Verbesserungen vorgenommen. Das Thema der energetischen Fragestellung sowie die Frage der Bauweise wurde nochmals aufgegriffen. Die Freianlagen haben zwischenzeitlich Kontur angenommen. Im Mittelpunkt stand ferner die Kostenermittlung, welche Teil des Vortrags wird.

Architekt Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den Planentwurf mit Kosten vor.

Stadtrat Reichert erkundigt sich, ob der Blick mittels Glasfassade in den Garten bei Eintreten in das Foyer beibehalten wurde.

Architekt Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH erläutert am Plan, dass ein drei Meter breiter Ausgang in den Garten besteht. Im Essbereich wurden jedoch aus optischen und akustischen Gründen ein paar Wandscheiben eingefügt. Der Bereich der Verglasung wird auf dem Plan gezeigt.

Stadtrat Sakellariou erkundigt sich, ob im Falle eines Erweiterungsbedarfs eine Aufstockung des Gebäudes möglich ist oder eine seitliche Erweiterung erforderlich wird.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert mit Blick auf die operative Seite, dass man mit dem Objekt die größte Einrichtung im Stadtgefüge plane. In der Vorberatung bestand Einigkeit, dass man nicht über die Größe, die man hier gefunden habe, hinausgehen wolle. Im Falle eines Erweiterungsbedarfs müsse dieser an anderer Stelle realisiert werden. Für den Bedarf des Nahbereichs sei dies nach menschlichem Ermessen ausreichend. Wenn sich das Neubaugebiet „eingeschleift“ habe, könne man davon ausgehen, dass die Außenstelle „Eich“ aufgegeben werden könne.

Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger führt aus, dass man im Vorfeld eine Bedarfsanalyse durchgeführt habe. Hierauf sei das Gebäude auch ausgerichtet. Bei drei Krippengruppen mit 30 Kindern unter 3 Jahren und vier Kindergartengruppen sei eine Dimension für den Betrieb erreicht, wonach sie nicht weiter wachsen sollte. Wenn man den Stadtteil Hessental im Gesamten betrachte, müsse man berücksichtigen, dass man für das Kinderhaus „Zottele“ im Kindergartenbedarfsplan weitere 15 Kindergartenplätze vorgesehen habe. Man habe zudem vorgesehen in der Tageseinrichtung für Kinder „Pfiffikus“ im Grauwiesenweg eine Kinderkrippe unterzubringen. Es gebe in Hessental noch den Evangelischen Kindergarten mit zwei Gruppen, welcher auf einem sehr großzügigen Areal der Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ stehe. Hier bestünden noch Optionen für Erweiterungen.

Stadtrat Sakellariou konkretisiert seine Nachfrage dahingehend, dass man seines Erachtens für viel Geld ein Gebäude bauen möchte, welches man in 20 Jahren für einen anderen Zweck benötige.

Architekt Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH erklärt, dass das Gebäude für eine Aufstockung nicht konzipiert ist. Diese Art des eingeschossigen Konzeptes habe den Vorteil, dass geringere Anforderungen an den Brandschutz im Vergleich zu einem zweigeschossigen Gebäude zu stellen sind. Man brauche z. B. keinen Flucht- und Rettungsweg aus einem Obergeschoss. Auch in der Statik müsste eine Aufstockung bereits berücksichtigt werden.

Stadtrat Gehrke freut sich, dass eine Ausführung in Holzbauweise angedacht sei und man bewusst Wert darauf lege, dass dies später noch sichtbar ist. Man habe vorhin von „kontrollierter Lüftung“ gesprochen. Es wird angefragt, ob das Gebäude im Passivhaus-Standard geplant sei. Dies wäre wünschenswert.

Architekt Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH erläutert, dass das Gebäude derzeit nicht im Passivhaus-Standard geplant werde. Das Gebäude werde im Effizienzhaus-Standard KfW 40 geplant. Dies sei als Standard seitens der Stadt festgelegt worden.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf das Nahwärmevorranggebiet.

Stadtrat Lindner erkundigt sich nach dem Quadratmeterpreis des Bauwerks.

Architekt Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH erläutert, dass von ca. 460 € pro Kubikmeter auszugehen ist. Es werden ca. 7.500 Kubikmeter angesetzt. Der Quadratmeterpreis kann daher mit 1.800 €, bezogen auf die Bruttogeschossfläche (mit Konstruktion), angesetzt werden. Bezieht man sich auf die Nutzfläche, würde man bei ca. 2.100 € pro Quadratmeter liegen. Dies stellt einen mittleren Standard dar.

Stadträtin Niemann bringt ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass man nicht mit einem Passivhaus-Standard plane. Um Erläuterung wird gebeten.

Energiebeauftragter Schwarz-Leuser führt aus, dass der festgelegte Effizienzhaus-Standard KfW 40 sehr nahe am Passivhaus-Standard liege. Die Frage des Ausführungsstandards sei auch eine Kostenfrage. Eine Ausführung im Passivhaus-Standard ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Gesamtabwägung wird betont, dass man im Bereich der Energieerzeugung am Objekt durch den Fernwärmeanschluss sehr gut dastehe und hierdurch keine CO2-Emissionen habe. Beim Energieverbrauch bzw. dem Energiedämmstandard müsse eine Abwägung hinsichtlich der Kosten getroffen werden.

Stadtrat Gehrke führt aus, dass von Interesse sei, welche Mehrkosten durch Ausführung im Passivhaus-Standard entstünden. Ihm erschließe sich nicht, warum bei einem Ausbau an einem Bestandsgebäude einer Schule der Passivhaus-Standard zugrunde gelegt wurde und bei einem Neubau nun ein Effizienzhaus-Standard KfW 40 angesetzt werde.

Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass das Nutzerverhalten bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigt werden sollte. In einer Kindertageseinrichtung ist im Gegensatz zu einem Wohnhaus von einem stetigen „rein und raus“ auszugehen. In einer Kindertageseinrichtungen bestünden keine Unterrichts- oder Bürozeiten. Unter Berücksichtigung des Fernwärmeanschlusses und der Photovoltaikanlage sei Effizienzhaus-Standard KfW 40 ein beachtlich guter Standard.

Stadträtin Niemann pflichtet Stadtrat Gehrke bei und bittet um Vorlage einer Berechnung bzgl. der Mehrkosten bei Ausführung im Passivhaus-Standard.

Architekt Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH erläutert, dass für die Prüfung ein Zeitraum von drei bis vier Wochen benötigt werde.

Stadtrat Bay erkundigt sich, wie viele Arbeitsplätze am Standort entstehen werden. Es wird angefragt, in welchem Bereich Mitarbeiterparkflächen vorgesehen sind und wie der Hol- und Bringverkehr geregelt wird.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass ca. 20 Arbeitsplätze entstehen.

Architekt Borgard vom Büro K9 Architekten GmbH verweist auf die entlang der Straße bereits eingerichteten Parkflächen. Die nach LBO notwendigen Stellplätze für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf dem Plan gezeigt. Seitens der beauftragten Landschaftsarchitektin wurde ein „Überlaufkonzept“ erstellt. Durch den Abstand des Gebäudes zur Straße könnten bei Verlegung des Weges „Senkrechtparker“ angelegt werden. Hierdurch könnten ca. 15 zusätzliche Stellplätze generiert werden. In der Planungsgruppe habe man sich jedoch entschieden, hierauf zunächst zu verzichten. Dies werde in Betracht gezogen, wenn gegenüber eine Bebauung erfolgt und sich ein Parkdruck abzeichnet. 

Beschluss:

Der aktualisierten Planung wird zugestimmt. Die Baugenehmigung kann auf dieser Basis beantragt werden.
(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung; ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)

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