§ 185/3 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Naturschutzrechtlicher Ausgleich für das Baugebiet Langenfelder Ziegelhütte - Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Sitzung des Gemeinderats vom 31.05.2017 (öffentlich)

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Sachvortrag:

Anfrage, siehe GR vom 31.05.2017

Von der schriftlichen Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2017 zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für das Baugebiet Ziegelhütte wird Kenntnis genommen. Das Schreiben vom 18.08.2017 wird Anlage zum Protokoll.

Stadtrat Kaiser fragt zum Verständnis nach, ob im vorliegenden Fall mit einer Privatperson ein Vertrag geschlossen wurde, wonach dieser verpflichtet sei, auf seinem Grundstück einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu schaffen. Es wird angefragt, ob man keine Möglichkeit habe dies einzufordern.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass mit dem Landratsamt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Zuge des Bauleitplanverfahrens abgeschlossen wurde. Hierin sind Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich enthalten, welche durch die planende Gemeinde umzusetzen sind. Eine Umsetzung auf der privaten Fläche konnte noch nicht erfolgen, da es bislang zu keiner Verständigung mit der Privatperson gekommen sei. Alle weiteren im öffentlich-rechtlichen Vertrag enthaltenen Maßnahmen wurden erfüllt. Die Prüfung von Ersatzmaßnahmen sei derzeit anhängig. Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass Flächen für den Ausgleich in den Festsetzungen des Bebauungsplanes definiert werden. Diese liegen zum Teil innerhalb und zum Teil außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Eine Umsetzung und Kostentragung erfolge durch die Stadt.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass der Eigentümer bislang einer Umsetzung nicht zugestimmt habe. Dieser hege die Hoffnung, dass die Fläche irgendwann doch noch zu Bauland werde. Bereits heute liege die Fläche jedoch im Landschaftsschutzgebiet.

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