16301763/meetingminutes/27304091/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
(automatisch generiert)
 
(Änderung am 13.11.2017 10:00, durch Sigrid Kitterer.)
 
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{paragraph_template
 
{{paragraph_template
|paragraph-attribute-id=27304091|paragraph-attribute-mm_id=16301763|paragraph-attribute-number=3|paragraph-attribute-subnumber=3|paragraph-attribute-full_number=3/3|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Naturschutzrechtlicher Ausgleich für das Baugebiet Ziegelhütte -  Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Sitzung des Gemeinderats vom 31.05.2017|paragraph-attribute-statement=<p>
+
|paragraph-attribute-id=27304091|paragraph-attribute-mm_id=16301763|paragraph-attribute-number=185|paragraph-attribute-subnumber=3|paragraph-attribute-full_number=185/3|paragraph-attribute-meeting_collecting_main=|paragraph-attribute-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Naturschutzrechtlicher Ausgleich für das Baugebiet Langenfelder Ziegelhütte -  Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Sitzung des Gemeinderats vom 31.05.2017|paragraph-attribute-statement=<p align="justify">
Von der schriftlichen Beantwortung der Anfrage von Stadtr&auml;tin Herrmann aus der Gemeinderatssitzung vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301598/meetingminutes/23950134/paragraph 31.05.2017] zum naturschutzrechtlichen Ausgleich f&uuml;r das Baugebiet Ziegelh&uuml;tte wird Kenntnis genommen. Das Schreiben vom 18.08.2017 wird [[Media:AW-Herrmann.pdf{{!}}Anlage]] zum Protokoll.</p>
+
Anfrage, siehe GR vom [https://ratsinfo.schwaebischhall.de/index.php/16301598/meetingminutes/23950134/paragraph 31.05.2017]</p>
<p>
+
<p align="justify">
 +
Von der schriftlichen Beantwortung der Anfrage von Stadtr&auml;tin Herrmann aus der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2017 zum naturschutzrechtlichen Ausgleich f&uuml;r das Baugebiet Ziegelh&uuml;tte wird Kenntnis genommen. Das Schreiben vom 18.08.2017 wird [[Media:AW-Herrmann.pdf{{!}}Anlage]] zum Protokoll.</p>
 +
<p align="justify">
 
<u>Stadtrat Kaiser</u> fragt zum Verst&auml;ndnis nach, ob im vorliegenden Fall mit einer Privatperson ein Vertrag geschlossen wurde, wonach dieser verpflichtet sei, auf seinem Grundst&uuml;ck einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu schaffen. Es wird angefragt, ob man keine M&ouml;glichkeit habe dies einzufordern.</p>
 
<u>Stadtrat Kaiser</u> fragt zum Verst&auml;ndnis nach, ob im vorliegenden Fall mit einer Privatperson ein Vertrag geschlossen wurde, wonach dieser verpflichtet sei, auf seinem Grundst&uuml;ck einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu schaffen. Es wird angefragt, ob man keine M&ouml;glichkeit habe dies einzufordern.</p>
<p>
+
<p align="justify">
 
<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert, dass mit dem Landratsamt ein &ouml;ffentlich-rechtlicher Vertrag im Zuge des Bauleitplanverfahrens abgeschlossen wurde. Hierin sind Ma&szlig;nahmen f&uuml;r den naturschutzrechtlichen Ausgleich enthalten, welche durch die planende Gemeinde umzusetzen sind. Eine Umsetzung auf der privaten Fl&auml;che konnte noch nicht erfolgen, da es bislang zu keiner Verst&auml;ndigung mit der Privatperson gekommen sei. Alle weiteren im &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrag enthaltenen Ma&szlig;nahmen wurden erf&uuml;llt. Die Pr&uuml;fung von Ersatzma&szlig;nahmen sei derzeit anh&auml;ngig. Erster B&uuml;rgermeister Klink erl&auml;utert, dass Fl&auml;chen f&uuml;r den Ausgleich in den Festsetzungen des Bebauungsplanes definiert werden. Diese liegen zum Teil innerhalb und zum Teil au&szlig;erhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Eine Umsetzung und Kostentragung erfolge durch die Stadt.</p>
 
<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert, dass mit dem Landratsamt ein &ouml;ffentlich-rechtlicher Vertrag im Zuge des Bauleitplanverfahrens abgeschlossen wurde. Hierin sind Ma&szlig;nahmen f&uuml;r den naturschutzrechtlichen Ausgleich enthalten, welche durch die planende Gemeinde umzusetzen sind. Eine Umsetzung auf der privaten Fl&auml;che konnte noch nicht erfolgen, da es bislang zu keiner Verst&auml;ndigung mit der Privatperson gekommen sei. Alle weiteren im &ouml;ffentlich-rechtlichen Vertrag enthaltenen Ma&szlig;nahmen wurden erf&uuml;llt. Die Pr&uuml;fung von Ersatzma&szlig;nahmen sei derzeit anh&auml;ngig. Erster B&uuml;rgermeister Klink erl&auml;utert, dass Fl&auml;chen f&uuml;r den Ausgleich in den Festsetzungen des Bebauungsplanes definiert werden. Diese liegen zum Teil innerhalb und zum Teil au&szlig;erhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Eine Umsetzung und Kostentragung erfolge durch die Stadt.</p>
<p>
+
<p align="justify">
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass der Eigent&uuml;mer bislang einer Umsetzung nicht zugestimmt habe. Dieser hege die Hoffnung, dass die Fl&auml;che irgendwann doch noch zu Bauland werde. Bereits heute liege die Fl&auml;che jedoch im Landschaftsschutzgebiet. &nbsp;</p>
+
<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass der Eigent&uuml;mer bislang einer Umsetzung nicht zugestimmt habe. Dieser hege die Hoffnung, dass die Fl&auml;che irgendwann doch noch zu Bauland werde. Bereits heute liege die Fl&auml;che jedoch im Landschaftsschutzgebiet.</p>
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-keywords=|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Naturschutzrechtlicher Ausgleich für das Baugebiet Ziegelhütte -  Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Sitzung des Gemeinderats vom 31.05.2017|paragraph-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|paragraph-template-start_date=18.09.2017|paragraph-template-backlink=16301763/0/meetingminutes|}}
+
|paragraph-attribute-resolution=|paragraph-attribute-resolution_contents=|paragraph-attribute-keywords=Langenfelder Ziegelhütte|paragraph-attribute-access=öffentlich|paragraph-template-title=Verschiedenes und Bekanntgaben: Naturschutzrechtlicher Ausgleich für das Baugebiet Langenfelder Ziegelhütte -  Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Sitzung des Gemeinderats vom 31.05.2017|paragraph-template-committee=Verwaltungs- und Finanzausschuss|paragraph-template-start_date=18.09.2017|paragraph-template-backlink=16301763/0/meetingminutes|}}
  
 
[[Category:TYP:P|27304091]]
 
[[Category:TYP:P|27304091]]
[[Category:MMID:16301763|#########3#########3]]
+
[[Category:MMID:16301763|#######185#########3]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 
[[Category:SEC:PUB]]
 +
[[Category:Index:Langenfelder Ziegelhütte|Verschiedenes und Bekanntgaben: Naturschutzrechtlicher Ausgleich für das Baugebiet Langenfelder Ziegelhütte -  Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Sitzung des Gemeinderats vom 31.05.2017 (18.09.2017, Verwaltungs- und Finanzausschuss)]]
 
[[Category:Startdate|2017-09-18]]
 
[[Category:Startdate|2017-09-18]]

Aktuelle Version vom 13. November 2017, 11:00 Uhr

Sachvortrag:

Anfrage, siehe GR vom 31.05.2017

Von der schriftlichen Beantwortung der Anfrage von Stadträtin Herrmann aus der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2017 zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für das Baugebiet Ziegelhütte wird Kenntnis genommen. Das Schreiben vom 18.08.2017 wird Anlage zum Protokoll.

Stadtrat Kaiser fragt zum Verständnis nach, ob im vorliegenden Fall mit einer Privatperson ein Vertrag geschlossen wurde, wonach dieser verpflichtet sei, auf seinem Grundstück einen naturschutzrechtlichen Ausgleich zu schaffen. Es wird angefragt, ob man keine Möglichkeit habe dies einzufordern.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass mit dem Landratsamt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag im Zuge des Bauleitplanverfahrens abgeschlossen wurde. Hierin sind Maßnahmen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich enthalten, welche durch die planende Gemeinde umzusetzen sind. Eine Umsetzung auf der privaten Fläche konnte noch nicht erfolgen, da es bislang zu keiner Verständigung mit der Privatperson gekommen sei. Alle weiteren im öffentlich-rechtlichen Vertrag enthaltenen Maßnahmen wurden erfüllt. Die Prüfung von Ersatzmaßnahmen sei derzeit anhängig. Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass Flächen für den Ausgleich in den Festsetzungen des Bebauungsplanes definiert werden. Diese liegen zum Teil innerhalb und zum Teil außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Eine Umsetzung und Kostentragung erfolge durch die Stadt.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass der Eigentümer bislang einer Umsetzung nicht zugestimmt habe. Dieser hege die Hoffnung, dass die Fläche irgendwann doch noch zu Bauland werde. Bereits heute liege die Fläche jedoch im Landschaftsschutzgebiet.

Meine Werkzeuge