§ 182 - Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule (offene Form) zu Beginn des Schuljahres 2018/19 der Grundschule Kreuzäcker (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 16.07.2014 die Ganztagsschulen an Grundschulen und an Grundstufen der Förderschulen im § 4a des Schulgesetzes B-W verankert. Geregelt wurden im Kern die beiden möglichen Ganztagsschulformen (die Wahlform und die verbindliche Form), der zeitliche Rahmen und die Konzeption der Ganztagsschule (pädagogische Grundlagen, Rhythmisierung, außerschulische Partner, Aufgaben des Schulträgers) und das Einrichtungsverfahren.

Die Einrichtung eines Ganztagsbetriebs erfordert zusätzliche Ressourcen. Das Land Baden-Württemberg stellt per Gesetz erstmals zusätzliche Lehrerwochenstunden zur Verfügung, die die vorgesehenen Ganztagsschulzeiten vollständig abdecken. Bei der Mittagspause müssen sich die Kommunen weiterhin einbringen. Für die Mittagessenszeit bedeutet dies, die Aufsichtspflicht zu führen und ein warmes Mittagessen anzubieten.

Sollen im Ganztagsbetrieb außerschulische Partner Angebote durchführen (z. B. Sportvereine, Musikschule, Jugendarbeit …) können für deren Finanzierung die zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb in Geld umgewandelt werden. Maximal können 50 % der zugewiesenen Ganztagslehrerwochenstunden monetarisiert werden. Eine Lehrerwochenstunde entspricht 1.800 €, die das Land den Schulen zur Verfügung stellt.

Die Höhe der zusätzlichen Lehrerwochenstundenzuweisung durch das Land beträgt je GT-Gruppe bei
3 Tagen à 7 Zeitstunden 6 Lehrerwochenstunden
3 Tagen à 8 Zeitstunden 9 Lehrerwochenstunden
4 Tagen à 7 Zeitstunden 8 Lehrerwochenstunden
4 Tagen à 8 Zeitstunden    12 Lehrerwochenstunden

Die GS Kreuzäcker hat den Antrag auf Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen mit 7 Zeitstunden und einer teilweisen Monetarisierung beantragt.
Der Antrag mit Anlagen ist beigefügt.
Die Gesamtlehrerkonferenz hat am 27.06.2017 den Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule in offener Form mit Beginn des Schuljahres 2018/19 beschlossen, ebenso die Schulkonferenz am 04.07.2017.

Die GS Kreuzäcker rechnet nach einer Bedarfsumfrage mit 2 Ganztagsschulgruppen, das sind 16 Lehrerwochenstunden zusätzlich.

Der Ganztagszeitblock ist für 4 Tage in der Woche von 7.45 – 14.45 Uhr beantragt.

Für Kinder, die in der Ganztagsschule angemeldet sind, sollen kommunale Ergänzungsangebote (KEA) angeboten werden. Im Falle der GS Kreuzäcker wäre dies nach Schul­ende an 4 Tagen ab 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr. Am 5. Tag nach Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.

Die Stadt organisiert für alle Grundschulen Ferienprogramme, so dass auch (bis auf die Weihnachtsferien) Ferienzeiten abgedeckt sind.

Der Gemeinderat hat 2014 Richtlinien zur Einrichtung eines erweiterten Betreuungsangebots beschlossen. Diese sehen vor, dass kommunale Zusatzangebote erst dann eingerichtet werden, wenn die Schule das Maximum des Landes von 4 Tagen x 8 Std. beantragt.
Der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales schlägt abweichend vor, den Beschluss der Gremien der GS Kreuzäcker mit einem Ganztags-Zeitfenster von 4 Tagen à 7 Stunden für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa zu akzeptieren und kommunale Ergänzungsangebote bis 17.00 Uhr an 5 Tagen in der Woche durch den Schulträger zu organisieren.

Hierfür entstehen Aufwendungen von ca. 40.000€/Jahr und Erträge von ca. 22.500€/Jahr, somit ein Abmangel von ca. 17.500€/Jahr.

Parallel zum Ganztagsangebot in offener Form findet bei Bedarf (mindestens 10 Kinder) ein kostenpflichtiges Angebot von 12.00 – 14.00 Uhr für Kinder statt, die nicht für die Ganztagsschule angemeldet sind.

In der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2015 wurde beschlossen, dass das Ganztagsangebot an der GS Kreuzäcker sukzessiv so ausgebaut werden soll, dass die derzeitigen Betreuungszeiten der Hortgruppe im Evangelischen Kinder- und Familienhaus bis 17.00 Uhr an der Schule abgedeckt werden.

Durch die nun vorliegenden Beschlüsse der schulischen Gremien zur Einrichtung einer Ganztagsschule ist diese Grundlage erfüllt.

Die Verwaltung wird zusammen mit der Schule und dem Träger der Hortgruppe, der Ev. Gesamtkirchengemeinde, Gespräche über die Integration der Hortkinder in die Ganztagsschule zum Schuljahr 2018/19 führen.

Die Antragsfrist für die Beantragung eines Ganztagsbetriebes zum Schuljahr 2018/19 über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium ist der 01.10.2017.
Im Doppelhaushalt 2016/17 und im Entwurf 2018/19 sind für die GT-Grundschule Kreuzäcker für die Schaffung einer Mensa und weitere Betreuungsräume 1,1 Mio. € vorgesehen. 

Anlage: Antrag der GS Kreuzäcker

 

Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt den Vorstoß der Grundschule, bringt jedoch zum Ausdruck, dass man sich mittelfristig eine weitere Aufstockung der Stunden wünsche. Die Stadt habe nicht nur für den laufenden Betrieb einen Beitrag zu leisten, sondern man stehe in der Verpflichtung den damit notwendigen Mensabetrieb in einer absehbaren Zeit auch baulich umzusetzen. Dies werde Gegenstand der Haushaltsberatungen sein.

Schulleiterin Michels erläutert, dass in den letzten beiden Jahren ein intensiver Austausch zu diesem Thema mit Lehrern und Eltern erfolgte. Es wurde eine intensive Befragung zu Beginn des Jahres durchgeführt. Hierauf basierend wurde anschließend ein Konzept entwickelt. Das Modell würde nach Einführung reflektiert und weiterentwickelt werden. Der zeitliche Horizont ist hierzu jedoch offen.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach der Motivation der Eltern bzgl. der angedachten sieben Stunden. Es wird darauf Bezug genommen, dass kein Zwang für Eltern bestehe, die Kinder bis 17 Uhr in der Einrichtung zu belassen. Es wird angefragt, warum sich die Eltern gegen eine Ausweitung des Angebots zum jetzigen Zeitpunkt sperren.

Schulleiterin Michels berichtet, dass viele Eltern ihre Kinder gerne in den Ganztagsbetrieb geben. Im Falle einer Anmeldung sei eine Verpflichtung gegeben. Einer Anmeldung wird seitens der Elternschaft positiv gegenüber gestanden, allerdings mit familienfreundlichen Zeiten. D.h. die Uhrzeit von 15 Uhr sollte nicht überschritten werden. Um 15 Uhr beginne ferner die Kindersportschule. Schulleiterin Michels vertritt die Ansicht, dass es sicherlich eine stabile Gruppe geben werde, welche das Angebot ab 15 Uhr buchen werde. Dieses Angebot sollte jedoch individuell buchbar sein.

Stadträtin Bergmann erkundigt sich nach dem Stand der Abstimmung mit dem Hort.

Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger erläutert, dass mit dem Hort noch keine Gespräche geführt wurden. Der Antrag der Schule liegt gemäß den Beschlüssen der Lehrerkonferenz vor. Es sei deshalb Aufgabe der Verwaltung diesen dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Im Nachgang sollten anschließend Gespräche mit der entsprechenden Fachschule erfolgen. Es wird auf die letzte Beschlusslage aus dem VFA und Gemeinderat zu diesem Thema Bezug genommen. Mit dem vorgeschlagenen Modell eines Ganztagesbetriebes an dieser Schule mit 7 Zeitstunden an 4 Tagen und zusätzlichen kommunalen Angebote bis 17 Uhr werden die Hortzeiten am Kinderhaus abgedeckt. Die damalige Beschlusslage sei seines Erachtens hiermit erfüllt. Im Fall eines positiven Beschlusses werde man mit dem Träger, der Evangelischen Kirchengemeinde, anschließend ins Gespräch kommen können.

Stadtrat Schorpp erinnert an die Länge der Anhängigkeit dieser Frage und das Engagement sowohl auf Seiten der Stadt als auch auf Seiten der Schulleitung in der Sache. Allen Beteiligten sei bewusst, dass es Hindernisse gab. Es bestanden Befürchtungen, dass die Hortgruppe geschlossen werde. Er beglückwünsche Schulleiterin Michels zu ihrer Überzeugungsleistung hinsichtlich des gefundenen Kompromisses. Er hoffe, dass man nach einem erfolgreichen Anlaufen des Projektes dieses Angebot erweitern könne. Auch wenn man finanziell mit dem jetzigen Modell nicht das Maximale rausholen könne, sollte man das Projekt trotzdem positiv begleiten.

Stadtrat Härtig erläutert, dass seit vielen Jahren eine Kooperation mit Klassen der Sonnenhofschule besteht. Es wird angefragt, ob diese Kooperation weitergeführt wird und ob Chancen bestehen, die Zusammenarbeit zu intensivieren.

Schulleiterin Michels vertritt die Ansicht, dass die Zusammenarbeit sich verstärken wird. Die Klassen der Sonnenhofschule haben bereits ein erweitertes schulisches Angebot. Es wird darauf Bezug genommen, dass man vor zwei Jahren gesagt habe, dass man einen Antrag der Schule unterstütze, wenn diese ein „adäquates Angebot“ vorlegen könne. Dies sei für sie das oberste Ziel. Ziel sei es, ein adäquates Angebot nicht nur in zeitlicher Hinsicht, sondern auch ein personelles Angebot für die Schule zu schaffen. Die Missverständnisse zur Hortgruppe, welche vor zwei Jahren entstanden seien, habe sich ihrer Ansicht nach wesentlich verbessert.

Stadtrat Preisendanz verdeutlicht, dass man wisse, dass es zu dieser Frage eine etwas schwierige Gemengelage gegeben habe bzw. es diese vielleicht noch gibt. Um Streitereien zu vermeiden, sollte man der vorgestellten Vorlage zustimmen. Als „Mann der Schule“ halte er es für notwendig, für die Öffentlichkeit noch auf Prinzipielles hinzuweisen. Es gebe einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Vorschulkinder. Es werde sicherlich in der Zukunft einen Rechtsanspruch für Schulkinder bis zu einem bestimmten Alter geben. Dies müsse auf Landesebene mit einer einheitlichen Struktur entschieden werden. Dies ist leider bislang noch nicht erfolgt. Deshalb gebe es derart viele unterschiedliche Modelle.

Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei. Dies sei seit vielen Jahren ein Wunsch der Kommunen. Die Schulen sollten vollumfänglich in der Verantwortung des Landes liegen. Aufgrund des mangelnden Rechtsanspruchs leben die Kommunen gegenwärtig in einer Zwittersituation. Ergänzungsangebote sind kommunal zu finanzieren. Im Falle eines Rechtsanspruchs würde es dann analog zur Regelung der Kinderbetreuung für unter Dreijährige auch einen finanziellen Anspruch der Kommunen gegenüber dem Land geben. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Dem Antrag der GS Kreuzäcker auf Einrichtung einer Ganztagsschule in Wahlform an 4 Tagen à 7 Zeitstunden zum Schuljahr 2018/19 wird für eine Übergangszeit von zwei Jahren bzw. bis zur Fertigstellung der Mensa entsprochen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag über das Staatl. Schulamt an das Regierungspräsidium Stuttgart zu richten.

Der Schulträger organisiert an 5 Schultagen in der Woche (Montag – Freitag) kommunale Ergänzungsangebote, so dass die Öffnungszeiten der Hortgruppe des Ev. Kinder- und Familienhauses berücksichtigt sind.

Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.
(einstimmig -17)

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