§ 173 - Bebauungsplan Nr. 0319-01/01 „Sonnenrain, Teilbereich 2 - 1. Änderung, Hessental“; hier: Abwägung Öffentliche Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat am 31.05.2017 (§ 125) die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0319- 01/01 "Sonnenrain – Teilbereich 2 - 1. Änderung", bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils vom 09.05.2017 beschlossen. Der Beschluss wurde mit amtlicher Bekanntmachung vom 02.06.2017 veröffentlicht.

Der Bebauungsplanentwurf lag im Zeitraum vom 12.06.2017 bis einschließlich 12.07.2017 im Baurechtsamt zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf eine Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet, da davon ausgegangen werden kann, dass sich durch die vorgenommenen geringen Änderungen keine Auswirkungen für diese ergeben.

Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der Beteiligung keine Stellungnahmen ein. 

Anlage: Begründung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und Örtlichen Bauvorschriften vom 09.05.2017 (KrischPartner, Tübingen) und enthaltenem Bebauungsplan Nr. 0319-01/01 "Sonnenrain – Teilbereich 2 - 1. Änderung“ vom 09.05.2017, Planteil (KrischPartner, Tübingen)

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 74 LBO den Bebauungsplan Nr. 0319-01/01 „ Sonnenrain – Teilbereich 2 - 1. Änderung" als Satzung. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan vom Büro KrischPartner, Tübingen im M 1:1000 vom 09.05.2017 mit Legende und gleich lautend datierten Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung.
(einstimmig -31)

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