§ 170 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 „Solpark - Änderung Alfred-Leikam-Straße“; hier: Abwägung frühzeitige Beteiligung und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

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Sachvortrag:

 - Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

s. a. BPA vom 10.07.17

Der Gemeinderat hat am 18.03.2015 den Aufstellungsbeschluss (§ 63) für den Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 "Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße" gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Am 06.02.2017 war die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Zur vorgestellten Planung wurden unmittelbar keine Stellungnahmen abgegeben. Im Zeitraum nach der Veranstaltung ging eine schriftliche Stellungnahme bei der Verwaltung ein, die zu Änderungen bei den Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen führte.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.05.2017. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben.

Sämtliche Stellungnahmen sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 7) detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt.

Zwischenzeitlich gab es zwei Novellen des Baugesetzbuches (BauGB). Es wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 geändert, welches am 13. Mai 2017 in Kraft getreten ist.
Weitere Anpassungen sind durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 erfolgt.

Die Rechtsgrundlagen zum Bebauungsplan wurden deshalb auf den aktuellen Stand gebracht.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ vom 05.07.2017, DIN A4
Anlage 2:  Begründung vom 05.07.2017
Anlage 3: Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 05.07.2017, Gundelfinger_Traub Landschaftsarchitekten, Schwäbisch Hall
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom 07.10.2015, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen
Anlage 5:  Textteil vom 05.07.2017
Anlage 6: Örtliche Bauvorschriften vom 05.07.2017
Anlage 7: Tabelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

  1. Dem städtebaulichen Konzept für das Baugebiet „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ entsprechend dem Lageplan (Anlage 1) vom 05.07.2017 wird mit den oben beschriebenen Änderungen zugestimmt.
  2. Über die vorgebrachten Anregungen wird wie in der beigefügten Darstellung erläutert entschieden. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 7) zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils vom 05.07.2017 und dem Umweltbericht vom 05.07.2017, wird zugestimmt.
  4. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung, jeweils vom 05.07.2017 und dem Umweltbericht vom 05.07.2017, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig - 31)
 

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