§ 157 - Haushaltszwischenbericht der Stadt zum 30.06.2017 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

1. Jahresabschluss 2016

Die Jahresabschlussarbeiten sind abgeschlossen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 ist erfolgt und wurde dem Fachbereich Revision zur Prüfung übergeben.

Nachstehend die Darstellung der wichtigsten Eckdaten aus dem Jahresabschluss:

Ergebnisrechnung

Ordentliche Erträge

Ansatz
T€

RE
T€

Abweichung
T€

Steuern und ähnliche Abgaben

66.778

73.616

6.838

Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

19.726

21.004

1.278

Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

2.109

2.191

82

Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen

6.032

6.174

142

Privatrechtliche Leistungsentgelte

2.554

2.546

-8

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.822

2.061

239

Zinsen und ähnliche Erträge

990

1.032

42

Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

200

0

-200

Sonstige ordentliche Erträge

2.913

4.090

1.177

Summe

103.124

112.714

9.590

 

Ordentliche Aufwendungen

Ansatz (T€)

RE (T€)

Abweichung

T€

Personalaufwendungen

25.355

24.279

-1.076

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

24.429

22.977

-1.452

Planmäßige Abschreibungen

7.164

7.710

546

Zinsen und sonstige Aufwendungen

75

1

-74

Transferaufwendungen

41.767

42.084

317

Sonstige ordentliche Aufwendungen

7.818

7.438

-380

Summe

106.608

104.489

-2.119

Ordentliches Ergebnis -3.484 8.225 11.709

Das ordentliche Ergebnis verbessert sich um 11.709 T€. Der Jahresüberschuss beträgt somit 8.225 T€.

 

Erläuterungen zu der Entwicklung der Erträge

Bei der Position „Steuern und ähnliche Abgaben sind Mehrerträge in Höhe von 6.838 T€ (+10,24 %) entstanden. Die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen (+6.295 T€) trug entscheidend zu der deutlichen Ergebnisverbesserung im Haushaltsjahr 2016 bei.
Im Haushaltszwischenbericht sind wir aufgrund der Einnahmesituation (Stand Juli 2016) von Gesamteinnahmen in Höhe von 31.700 T€ ausgegangen. Aufgrund von Veränderungen in der Veranlagung der Vorauszahlungen im zweiten Halbjahr schließt das Rechnungsergebnis mit Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 37.795 T€ ab.

Bei der Position „Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen“ konnten ebenfalls Mehrerträge in Höhe von 1.278 T€ (+6,48 %) erzielt werden.
Die Mindererträge bei den sonstigen Zuweisungen und Zuschüsse (-186 T€) konnten durch Mehrerträge, insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (+1.021 T€), bei der kommunalen Investitionspauschale (+276 T€) und bei den FAG- Zuweisungen für Schulträgeraufgaben (+174 T€) deutlich überkompensiert werden.

Die Mehrerträge in Höhe von 82 T€ (+3,89 %) aus der Auflösung von Investitionszuwendungen und -beiträge resultieren aus der Passivierung von über- und außerplanmäßigen Investitionszuschüssen. Diese werden auf die Nutzungsdauer der geförderten Investitionsgüter aufgelöst und führen zu Erträgen aus der Auflösung dieser Sonderposten.

Die Ergebnisverbesserungen in Höhe von 142 T€ (+2,35 %) bei der Position „Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen“ resultieren im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei den Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren (+288 T€), gemindert durch Mindereinnahmen bei der Verrechnung der Sporthallengebühren mit Schulen und Sportvereinen (-143 T€).

Bei der Position „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ sind die Erträge in der Summe planmäßig eingegangen. Die Gesamtabweichung beträgt bei einem Planansatz von 2.554 T€ lediglich -8 T€.

Die Ergebnisverbesserungen in Höhe von 239 T€ (+13,12 %) bei der Position „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ sind im Wesentlichen auf die AAG-Erstattungen der Krankenkassen zurückzuführen.

Höhere Zinserträge in Höhe von 42 T€ (+4,24 %) konnten durch das Anlegen von überschüssiger Liquidität bei den Beteiligungsunternehmen der Stadt erzielt werden.

Im Haushaltsjahr 2016 wurden weder von der Hoch- noch von der Tiefbauabteilung aktivierte Eigenleistungen abgerechnet. Die Planungsansätze betrugen 200 T€.

Die Ergebnisverbesserungen in Höhe von 1.177 T€ (+40,41 %) bei der Position „Sonstige ordentliche Erträge“ resultieren im Wesentlichen aus Mehrerträgen bei den Zinsen für Steuernachzahlungen (+716 T€) sowie aus Mehrerträgen bei den Konzessionen (+235 T€).

Im Haushaltsjahr 2016 konnten in der Summe somit 9.590 T€ (+9,30 %) Mehrerträge generiert werden.

 

Erläuterungen zu der Entwicklung der Aufwendungen

Die Einsparungen bei den Personalaufwendungen betrugen 1.076 T€ (-4,24 %). Die Ursachen hierfür sind im Wesentlichen in der Nichtbesetzung der im Stellenplan ausgewiesenen Baubürgermeisterstelle, in der Nichtbesetzung von einigen Stellen im Bereich der Kleinkindbetreuung sowie in der zeitlichen Verschiebung von Stellenbesetzungen (die Stellen sind im Haushaltsplan für das volle Jahr kalkuliert) zu sehen.

Bei der Position „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ ist es zu einer Unterschreitung der Ansätze um 1.452 T€ (-5,94 %) gekommen. Die wesentlichen Ursachen hierfür sind die nicht bewirtschafteten Mittel für die Tiefbauunterhaltung (-600 T€), für die Gebäudebewirtschaftung (-262 T€) sowie für den Erwerb und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-469 T€).

Die planmäßigen Abschreibungen sind um 546 T€ (+7,62 %) höher ausgefallen als geplant.
Die Ursachen hierfür liegen zum einen in dem höheren Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen und zum anderen in der Ausbuchung eines Erschließungsbeitrags.

Bei der Position „Transferaufwendungen“ wurden die Ansätze um 317 T€ (+0,76%) überschritten. Die Hauptursache hierfür liegt in den erhöhten Aufwendungen aus der Gewerbesteuerumlage als Folge der Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.

Bei der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ wurden 380 T€ (-4,86 %) weniger ausgegeben als geplant. Hiervon betreffen rund 288 T€ die Deckungsreserve für Personalkosten.

Im Ergebnishaushalt 2016 sind Haushaltsmittel in Höhe von 4.686 T€ in Form der Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2017 übertragen worden. Die Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel belastet das Ergebnis des Haushaltsjahres 2017.

 

Ansatz

T€

RE 

T€

Abweichung

T€

Außerordentliche Erträge

4.277

6.793

2.516

Außerordentliche Aufwendungen

3.185

3.279

94

Sonderergebnis

1.092

3.514

2.422

Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 3.514 T€ realisiert. Hier werden im Wesentlichen die Grundstücksverkaufserlöse und die entsprechenden Buchwertabgänge dargestellt.

 

Ansatz

T€

RE

T€

Abweichung

T€

Gesamtergebnis

-2.392

11.739

14.131

Das Gesamtergebnis ist mit 11.739 T€ um 14.131 T€ besser ausgefallen, als im Haushaltsplan vorgesehen.

 

Finanzrechnung 2016

 

Ansatz

T€

vorl. RE

T€

Abweichung

T€

Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

100.677

109.969

9.292

Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

99.078

97.526

-1.552

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus der Ergebnisrechnung

1.599

12.443

10.844

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

8.883

9.091

208

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

20.202

20.588

386

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-11.319

-11.497

-178

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten

10.000

0

-10.000

Auszahlungen für die Tilgung von Krediten

250

0

-250

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

9.750

0

-9.750

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

0

6.568

6.568

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

0

41.421

41.421

Überschuss/Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0

-34.853

-34.853

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel

30

-33.907

-33.937

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

47.861

47.861

0

Endbestand an Zahlungsmitteln

47.891

13.954

-33.937

Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit verbessert sich ergebnisbedingt um 10.844 T€. Der Zahlungsmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit fällt um 178 T€ höher aus als geplant.

Die im Haushaltsplan vorgesehene Kreditermächtigung wurde nicht in Anspruch genommen.

Der Finanzmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen resultiert aus kurzfristigen Geldanlagen der Stadt.

Im investiven Finanzhaushalt wurden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 25.129 T€ gebildet.

 

2. Haushaltssatzung 2017

Für die Jahre 2016 / 2017 wurde erneut ein Doppelhaushalt nach doppischen Grundsätzen aufgestellt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2016 / 2017 mit Erlass vom 20.01.2016 bestätigt.

 

3. Kassenlage

Die Stadtkasse war das ganze 1. Halbjahr liquide. Kassenkredite mussten nicht in Anspruch genommen werden. Die Stadt verfügte zum 01.01.2017 über eine Liquidität in Höhe von 13.954 T€. Darüber hinaus valutierten zum 01.01.2017 Geldanlagen in Höhe von 36.705 T€ (kurzfristige Geldanlagen und Ausleihungen).

 

4. Haushaltsvollzug und Ausblick über die weitere Entwicklung der Haushaltswirtschaft

Im Einzelnen kann von folgender Entwicklung ausgegangen werden:

Ergebnishaushalt – Erträge 2017:

a) Steuern und ähnliche Abgaben

 

Ansatz

Hochrechnung € Abweichung €
Grundsteuer 6.920.000 7.095.000 175.000
Gewerbesteuer 32.000.000 38.000.000 6.000.000
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 20.328.000 21.421.000 1.093.000
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 6.309.000 7.610.000 1.301.000
andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 1.010.000 1.200.000 190.000
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich (§ 29a FAG) 1.630.000 1.640.000 10.000
Steuern und ähnliche Abgaben 68.197.000 76.966.000 8.769.000

Aufgrund der Steuerschätzung vom Mai 2017 erwarten wir weitere Mehrerträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 1,09 Mio. € und aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 1,30 Mio. €. Bei den anderen Steuerarten werden wir aller Voraussicht nach auch über Plan abschließen.

 

b) Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen

 

Ansatz

Hochrechnung € Abweichung €
Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (FAG) 7.482.000 9.641.000 2.159.000
Kommunale Investitionspauschale (FAG) 2.932.000 3.213.000 281.000
Zuweisungen an große Kreisstadt (FAG) 332.000 337.000 5.000
FAG-Zuweisungen für Straßenunterhaltung 329.000 329.000 0
FAG-Zuweisungen im Rahmen des Schullastenausgleichs 3.172.991 3.455.000 282.009
FAG-Zuweisungen für die Kleinkinderbetreuung 4.819.000 4.885.000 66.000
Sonstige Zuweisungen und Zuschüsse 832.265 920.000 87.735
Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 19.899.256 22.780.000 2.880.744

Gemäß der Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg über die Leistungen nach dem Finanzausgleichsgesetz 2016 vom Mai 2017 können wir vor allem bei den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft mit deutlichen Mehrerträgen (+2,16 Mio. €) rechnen. Weitere signifikante Verbesserungen sind bei den Positionen „Kommunale Investitionspauschale“ (+0,28 Mio. €) und „FAG-Zuweisungen im Rahmen des Schullastenausgleichs“ (+0,28 Mio. €) zu erwarten.

Die anderen Positionen werden leicht über dem Plan bzw. planmäßig abschließen.

 

c) Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge

 

Ansatz

Hochrechnung € Abweichung €
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 2.150.786 2.151.000 214
Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 2.150.786 2.151.000 214

Die Buchung der aufgelösten Investitionszuwendungen wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe anfallen werden.

 

d) Öffentlich – rechtliche Entgelte

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Verwaltungsgebühren (FB 32, Baurechtsamt, Parkgebühren) 962.700 1.200.000 237.300
Benutzungsgebühren 2.771.200 2.771.000 -200
Verrechnung Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2.150.428 2.150.000 -428
Öffentlich-rechtliche Entgelte 5.884.328 6.121.000 236.672

Wenn die Dienstleistungen der Verwaltung auch im zweiten Halbjahr 2017 mit der gleichen Intensität wie im ersten Halbjahr von den Bürgern nachgefragt werden, können wir mit Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 237 T€ rechnen.
Bei den Benutzungsgebühren erwarten wir insgesamt einen planmäßigen Eingang.
Die Buchung der Verrechnungs-Benutzungsgebühren (zum Beispiel für die Nutzung der Sporthallen durch Vereine) wird erst im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten getätigt. Wir gehen aus heutiger Sicht davon aus, dass diese in der veranschlagten Höhe anfallen werden.

 

e) Privatrechtliche Leistungsentgelte

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Mieten und Pachten, Erbbauzinsen 2.331.385 2.250.000 -81.385
Verkaufserlöse (ohne Grundstücksverkaufserlöse) 63.600 100.000 36.400
Sonstige privatrechtliche Entgelte 90.600 120.000 29.400
Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.485.585 2.470.000 -15.585

Bei der Position „Mieten und Pachten, Erbbauzinsen“ werden wir wegen Veränderungen des Erbbaurechtsvertrages mit der Freien Waldorfschule die Planansätze nicht ganz erreichen können. Bei den übrigen Positionen können wir von leichten Mehrerträgen im Laufe des Haushaltsjahres ausgehen.

 

f) Kostenerstattungen und Kostenumlagen

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.853.982 1.854.000 18
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.853.982 1.854.000 18

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen in Höhe der veranschlagten Ansätze realisiert werden können.
Die Abrechnung und Verbuchung von vielen Kostenerstattungen und Kostenumlagen (wie zum Beispiel die Abrechnung der Personalgestellungen mit den Eigenbetrieben) erfolgt erst gegen Ende des Haushaltsjahres bzw. im Rahmen der Jahresabschlussbuchungen.

 

g) Zinsen und ähnliche Erträge

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Zinserträge von Kreditinstituten 50.000 15.000 -35.000
Sonstige Finanzerträge (einschl. von Beteiligungs-unternehmen und Sondervermögen) 800.000 850.000 50.000
Zinsen und ähnliche Erträge 850.000 865.000 15.000

Aufgrund der sehr niedrigen erzielbaren Zinsen auf den Kapitalmärkten versuchen wir unsere noch vorhandene gute Liquidität zur Deckung des Kapitalbedarfs innerhalb des Konzerns „Stadt“ zu platzieren. Daher werden wir weniger Zinserträge von Kreditinstituten erzielen. Der Rückgang wird zum größten Teil durch Mehrerträge bei den sonstigen Finanzerträgen kompensiert.

 

h) Erträge aus aktivierten Eigenleistungen

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Aktivierte Eigenleistungen 200.000 0 -200.000
Aktivierte Eigenleistungen 200.000 0 -200.000

Die Höhe der aktivierten Eigenleistungen hängt von der Höhe des aktivierten Bauvolumens ab, welches planungs- und/oder baubetreuungstechnisch vom eigenen Personal abgewickelt wird. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass 2017 die veranschlagten Ansätze nicht erreicht werden können bzw. auf die Abrechnung verzichtet wird.

 

i) Sonstige ordentliche Erträge

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Konzessionsabgaben 1.978.000 2.212.670 234.670
Bußgelder 801.000 667.000 -134.000
Zinsen auf Abgaben (Gewerbesteuernachzahlungen) 110.000 165.000 55.000
Auflösung von sonstigen Sonderposten u. Rückstellungen 102.040 102.000 -40
Sonstige ordentliche Erträge 2.991.040 3.146.670 155.630

Bei den Konzessionsabgaben (Gas, Wasser und Fernwärme) rechnen wir aus heutiger Sicht mit Mehrerträgen in Höhe von 235 T€.

Der Buchungsstand bei den Bußgeldern zum 30.06.2017 betrug 333 T€. Wenn wir die Annahme treffen, dass im zweiten Halbjahr ähnlich hohe Erträge erzielt werden, müssen wir davon ausgehen, dass die Planansätze um 134 T€ unterschritten werden.

Die Erträge aus Gewerbesteuer beinhalten auch Nachzahlungen von Gewerbebetrieben, welche teilweise verzinst werden. Wir rechnen aus heutiger Sicht mit mindestens 165 T€ Zinserträgen auf Abgaben. Zu verzinsen ist jeweils der Differenzbetrag der zwischen der für den maßgeblichen Erhebungszeitraum bisher festgesetzten Gewerbesteuer (-vorauszahlung) und der nunmehr festgesetzten Gewerbesteuer. Der Zinslauf beginnt in der Regel fünfzehn Monate nach Ablauf des maßgeblichen Erhebungszeitraums und endet mit Wirksamkeit der Steuerfestsetzung. Der Zinssatz beträgt 0,5 % für jeden vollen Zinsmonat.

 

Summe der ordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2017 in der Summe von ordentlichen Erträgen in Höhe von 116.354 T€ aus. Dies entspricht einer Verbesserung von 11.842 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

 

Summe der außerordentlichen Erträge

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2017 in der Summe von außerordentlichen Erträgen (Grundstücksveräußerungserlöse) in Höhe von mindestens 5.300 T€ aus. Die Haushaltsansätze werden voraussichtlich um 1.875 T€ überschritten.

 

Ergebnishaushalt – Aufwendungen 2017

a) Personalaufwendungen

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Personalaufwendungen 26.413.271 26.000.000 -413.271
Personalaufwendungen 26.413.271 26.000.000 -413.271

Die Personalaufwendungen werden aus heutiger Sicht um ca. 413 T€ geringer ausfallen als geplant. Die Ursachen hierfür liegen im Wesentlichen in den zeitlichen Verzögerungen bei der Besetzung der freien Stellen.

 

b) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.312.430 3.312.430 0
Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens 5.819.200 7.000.000 1.180.800
Unterhaltung des beweglichen Vermögens 382.050 310.000 -72.050
Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen 889.600 572.000 -317.600
Gebäude- und Grundstücksmieten und -pachten 954.780 980.000 25.220
Mietaufwendungen für die Schulnutzung der Sporthallen 1.063.000 1.063.000 0
Gerätemieten und Geräteleasing 152.900 150.000 -2.900
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4.827.575 4.850.000 22.425
Straßenreinigung und Winterdienst 1.250.000 1.250.000 0
Sonstige Sachaufwendungen 5.095.505 4.671.000 -424.505
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 23.747.040 24.158.430 411.390

Aufgrund des aktuellen Bewirtschaftungsstandes zum 30.06.2017 (Anordnung: 1.340 T€ + offene Aufträge: 1.035 T€ ) gehen wir bei der Position „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (Hochbauunterhaltung) von einer planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.

Bei der Position „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ werden die Haushaltsmittel für die Straßenunterhaltung und für die Pflege der Grünanlagen zusammengefasst. Hier müssen wir aus heutiger Sicht (Anordnung: 3.295 T€ + offene Aufträge: 2.910 T€) von einer Überschreitung der Planungsansätzen in Höhe von rund 1.181 T€ ausgehen. Insbesondere im Bereich der Straßenbauunterhaltung werden voraussichtlich Mehraufwendungen entstehen. Diese werden aus vorhandenen Ermächtigungsübertragungen finanziert.

Aufgrund des Buchungsstandes zum 30.06.2017 erwarten wir bei folgenden Positionen Abweichungen:

 

Buchungsstand

Abweichung

- Unterhaltung des beweglichen Vermögens

( 153 T€)

- 72 T€

- Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen

( 286 T€)

- 318 T€

- Sonstige Sachaufwendungen

(2.356 T€)

- 425 T€

 

Bei allen anderen Positionen gehen wir mehr oder weniger von einer planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.

 

c) Planmäßige Abschreibungen

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Planmäßige Abschreibungen 7.698.353 8.000.000 301.647
Planmäßige Abschreibungen 7.698.353 8.000.000 301.647

Aufgrund des sich abzeichnenden höheren Abschreibungsbedarfs auf uneinbringliche Forderungen gehen wir aus heutiger Sicht davon aus, dass die planmäßigen Abschreibungen um rund 300 T€ überschritten werden.

 

d) Zinsaufwendungen

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Zinsaufwendungen 150.000 0 -150.000
Zinsaufwendungen 150.000 0 -150.000

Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2016 wird voraussichtlich auch in 2017 nicht in Anspruch genommen. Somit werden auch keine Zinsaufwendungen anfallen.

 

e) Transferaufwendungen

 

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Zuweisungen und Zuschüsse 5.295.106 5.300.000 4.894
Gewerbesteuerumlage 5.810.000 6.850.000 1.040.000
Allgemeine Umlage an das Land (FAG-Umlage) 11.985.000 11.910.000 -75.000
Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverb. 17.700.000 17.773.000 73.000
Transferaufwendungen 40.790.106 41.833.000 1.042.894

Bei den Positionen „Zuweisungen und Zuschüsse“, „FAG-Umlage“ und „Kreisumlage“ gehen wir aus heutiger Sicht von einer mehr oder weniger planmäßigen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel aus.

Aufgrund der voraussichtlichen Mehrerträgen bei den Gewerbesteuereinnahmen wird die Gewerbesteuerumlage um rund 1.040 T€ höher ausfallen als im Haushalt veranschlagt.

 

f) Sonstige ordentliche Aufwendungen

 

Ansatz

Hochrechnung

Abweichung

Sonstige Verwaltungsaufwendungen 2.862.971 2.850.000 -12.971
Erstattungen an nicht städtische Kindergartenträger 3.858.300 3.860.000 1.700
Straßenentwässerung 850.000 850.000 0
Deckungsreserve Personalkosten 229.729 0 -229.729
Zinsen auf Abgabenrückerstattungen 100.000 60.000 -40.000
Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.901.000 7.620.000 -281.000

Unter der Position „Sonstige Verwaltungsaufwendungen“ wird ein Sammelsurium von verschiedenen Konten (wie Aufwendungen für Sitzungsgelder, Mitgliedsbeiträge, Dienstfahrten und Reisekosten, Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Aufwand für Telefon und Porto, Sachverständigen, Gerichts- und ähnliche Kosten, Erstattungen etc.) zusammengefasst.

Der Bewirtschaftungsstand zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltszwischenberichtes lässt darauf schließen, dass die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel in der Summe planmäßig verlaufen wird.

Für vertraglich vereinbarte Abmangelerstattungen an nicht städtische Kindergärten wurden im Haushalt 3.858 T€ eingestellt. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im vollen Umfang bewirtschaftet werden.

Die Aufwendungen für die Straßenentwässerung werden voraussichtlich planmäßig entstehen.

Die Deckungsreserve für Personalkosten wird nicht in Anspruch genommen.

Die Zinsen auf Abgabenrückerstattungen werden voraussichtlich (Hochrechnung anhand des derzeitigen Bewirtschaftungsstandes) um 40 T€ niedriger ausfallen als im Haushalt veranschlagt.

 

Summe der ordentlichen Aufwendungen

Aus heutiger Sicht gehen wir für 2017 in der Summe von ordentlichen Aufwendungen in Höhe 107.611 T€ aus. Die Überschreitungen gegenüber den Ansätzen des Haushaltes werden voraussichtlich 912 T€ betragen.

 

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen bestehen im Wesentlichen aus den Buchwertabgängen der veräußerten Grundstücke. Wir gehen davon aus, dass diese ca. 50 % unter den Veräußerungserlösen liegen werden.

 

Ordentliches Ergebnis

Ausgegangen von den oben genannten Prämissen (teilweise mit hohen Unsicherheiten behaftet) rechnen wir im laufenden Haushaltsjahr mit einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 8.743 T€. Dies würde eine Ergebnisverbesserung gegenüber den Planungsansätzen des Haushaltes in Höhe von 10.931 T€ bedeuten.

Außerordentliches Ergebnis

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Ertragsansätze überschritten werden und im außerordentlichen Ergebnis ein Überschuss in Höhe von 2.650 T€ erzielt wird. Dies bedeutet eine Verbesserung um 2.175 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

Gesamtergebnis

Nach unseren Prognosen wird das ordentliche Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 8.743 T€ und das außerordentliche Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 2.650 T€ abschließen.

Das Gesamtergebnis wird nach unseren Hochrechnungen mit einem Überschuss in Höhe von 11.393 T€ abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung um 13.106 T€ gegenüber den Ansätzen des Haushaltes.

 

Finanzhaushalt 2017

Finanzhaushalt

Ansatz

Hochrechnung €

Abweichung

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 101.994.861 114.036.340 12.041.479
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -98.710.332 -99.550.074 -839.742
Cash Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.284.529 14.486.266 11.201.737
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 2.083.500 1.083.500 -1.000.000
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen 0 426.000 426.000
Einzahlungen aus Veräußerung von Sachvermögen 3.425.000 5.300.000 1.875.000
Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen 0 30.000 30.000
Einzahlungen aus sonstiger Investitionstätigkeit 0 66.000 66.000
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -3.050.000 -4.625.000 -1.575.000
Auszahlungen für den Erwerb von Grundvermögen -790.000 -1.300.000 -510.000
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Sachvermögen -1.104.900 -800.000 304.900
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0 -3.430.000 -3.430.000
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -6.955.500 -5.534.000 1.421.500
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -6.045.000 -7.465.000 -1.420.000
Auszahlungen für sonstige Investitionen 0 0 0
Cash Flow aus Investitionstätigkeit -12.436.900 -16.248.500 -3.811.600
Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 0 0 0
Auszahlungen für Tilgungen von Krediten -500.000 0 500.000
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit -500.000 0 500.000
Veranschlagte Veränderung des Zahlungsmittel-bestandes -9.652.371 -1.762.234 7.890.137

 

Cash Flow aus operativer Verwaltungstätigkeit

Aufgrund der zu erwartenden Verbesserungen im Ergebnishaushalt können wir nunmehr mit einem Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 14.486 T€ rechnen. Dies bedeutet eine Verbesserung gegenüber den Ansätzen des Haushaltes von 11.202 T€.

 

Cash Flow aus Investitionstätigkeit

a) Einzahlungen aus Investitionszuschüssen

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass 2017 insgesamt 1.084 T€ an Einzahlungen aus Investitionszuschüssen vereinnahmt werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass die geförderten Maßnahmen im Haushaltsjahr ein so fortgeschrittenes Stadium erreichen, dass der Abruf der Fördermittel noch unterjährig möglich wird. Für die Anschaffung von diversen Feuerwehrfahrzeugen stehen noch die Förderbescheide aus.

Die deutliche Unterschreitung der veranschlagten Haushaltsansätze ist im Wesentlichen auf Verzögerungen bei der Baumaßnahme „Planstraße 2 im Gewerbegebiet West“ zurückzuführen. Wir gehen davon aus, dass die Förderung erst ab 2018 zahlungswirksam wird. Im Haushaltsplan 2017 ist hierfür eine Rate in Höhe von 1.000 T€ veranschlagt.

 

b) Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen (Straßenerschließungsbeiträgen)

Erschließungsbeiträge wurden für 2017 nicht geplant. Dennoch werden 2017 aus Ratenzahlungsvereinbarungen und interner Verrechnungen aus der Veräußerung von vollerschlossenen Grundstücken Beiträge im Umfang von 426 T€ eingehen (Einzahlungsstand 30.06.2017).

 

c) Einzahlungen aus Veräußerung von Sachvermögen

Unsere Hochrechnungen gehen von einer Überschreitung der Haushaltsansätze in Höhe von 1.875 T€ aus Grundstücksveräußerungserlösen aus. Die Einschätzung geht von dem Veräußerungsstand zum 30.06.2017 aus.

 

d) Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen

Hier werden die Rückflüsse aus Ausleihungen der Stadt (mittel- bis langfristige Geldanlagen) dargestellt. Wir gehen in der Hochrechnung von 30 T€ aus.

 

e) Einzahlungen aus sonstiger Investitionstätigkeit

Hier werden die Kostenerstattungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen wie „Weilertunnel“ oder der Lärmschutzwand an der L1060 – Bühlerstraße gebucht. Aus heutiger Sicht gehen wir von Einzahlungen in Höhe von 66 T€ aus (Anordnungsstand 30.06.2017).

 

f) Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen

Im Haushalt 2017 wurden für Investitionszuschüsse 3.050 T€ veranschlagt. Weitere Haushaltsmittel in Höhe von 7.128 T€ sind als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr vorhanden.

Wir gehen in unserer Hochrechnung davon aus, dass im Haushaltsjahr 2017 ca. 4.625 T€ zahlungswirksam abgerufen werden. Diese Abrufe betreffen:

- Investitionszuschüsse an Freilichtspiele SHA e.V. (Globetheater)

3.500 T€

- Zuschuss Club Alpha 60 e.V. (neues Domizil)

300 T€

- Investitionszuschuss Bürgerhaus Bibersfeld

145 T€

- Umbau Touristik Information

650 T€

- Sonstige Investitionszuschüsse

30 T€

 

g) Auszahlungen für den Erwerb von Grundvermögen

Für Grundstückskäufe inklusive der Verrechnung von Erschließungsbeitragszahlungen auf Grundstücksveräußerungen wurden 790 T€ im Haushalt veranschlagt. Aufgrund von einigen bereits getätigten oder beabsichtigten Anschaffungen, wofür Haushaltsmittel außerplanmäßig bereitgestellt wurden, gehen wir aus heutiger Sicht davon aus, dass ca. 1.300 T€ zahlungs-wirksam bewirtschaftet werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus außerplanmäßigen Einzahlungen bei den Grundstücksveräußerungserlösen.

h) Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen und beweglichen Vermögensgegenständen

Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel werden voraussichtlich nicht in vollem Umfang bewirtschaftet. Wir gehen davon aus, das ca. 800 T€ zahlungswirksam abfließen werden.

i) Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen

Im ersten Halbjahr 2017 erfolgte die Einbringung eines Grundstücks im Karl-Kurz-Areal in die Kapitalrücklage der GWG (71 T€). Die Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Friedhöfe wurde um 50 T€ aufgestockt. Im zweiten Halbjahr 2017 planen wir mit einer mittelfristigen Geldanlage in Höhe von 3.300 T€ bei der Solar Invest AG.

j) Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

Das Haushaltsjahr 2017 ist geprägt von den Baumaßnahmen „Neubau Grundschule und Kindergarten Breit-Eich“, Fortführung der Generalsanierung des Schulzentrums West, sowie der energetischen Sanierung der Sporthalle Rollhof .

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus , dass für Hochbaumaßnahmen im Laufe des Jahres 2017 ca. 5.534 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet werden. Für die nicht bewirtschafteten Mittel in Höhe von ca. 1.422 T€ werden im Jahresabschluss 2017 voraussichtlich Ermächtigungsübertragungen gebildet.

k) Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

Das Haushaltsjahr 2017 ist von den größeren Maßnahmen „Vorbereitungs- und Planungsleistungen in Zusammenhang mit dem Weilertunnel“, „Grundhafte Sanierung Hirtengasse Teil 1“, „Beginn der Herstellung der Planstraße 3“, „Neuanlage der Spiel- und Freizeitanlage Weilerwiese“ sowie diversen grundhaften Sanierungen von Straßen geprägt.

Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus , dass für Tiefbaumaßnahmen im Laufe des Jahres 2017 ca. 7.465 T€ zahlungswirksam bewirtschaftet werden. Die Überschreitung der Planungsansätzen wird aus vorhandenen Ermächtigungsübertragungen finanziert.

Der hochgerechnete Cash Flow aus der Investitionstätigkeit wird sich gegenüber den Ansätzen des Haushaltes voraussichtlich um 3.812 T€ verschlechtern.

 

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

Die geplante, aus dem Haushaltsjahr 2016 vorhandene, Kreditermächtigung in Höhe von 10.000 T€ wird auch im Haushaltsjahr 2017 aller Voraussicht nach nicht getätigt. Die aktuelle Zinssituation auf den Kapitalmärkten ist stabil auf niedrigem Niveau. Eine Darlehensaufnahme um den Liquiditätsbedarf in der mittelfristigen Planungsperiode mit niedrigen Zinsen abzusichern ist aus heutiger Sicht noch nicht geboten.

Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln:

Stand 01.01.2017

13.954 T€

Cash Flow aus der Verwaltungstätigkeit

14.486 T€

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

-16.249 T€

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

0 T€

Stand am 31.12.2017

12.191 T€

 

Fazit:

Die wirtschaftliche Lage der Stadt Schwäbisch Hall ist aus heutiger Sicht als „gut“ zu bezeichnen.

Trotz der verbesserten Finanzlage sollte die Stadt weiterhin bestrebt sein, die konsumtiven Ausgaben nicht ausufern zu lassen und Investitionen mit Augenmaß zu planen. Die Frage ist nicht, ob in der Zukunft eine konjunkturelle Abschwächung (gar eine Rezession) kommen wird, sondern wann. Ausgabenstrukturen die in guten Zeiten aufgebaut wurden, lassen sich in so einem Fall nahezu unmöglich zurückfahren. Der Eintritt in eine schuldenfinanzierten Ausgabenpolitik wäre dann die unangenehme Folge.

Anlage: Präsentation

 

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert auf Basis der als Anlage diesem Protokoll beiliegenden Präsentation die Entwicklung der Haushaltslage bis zum 30.06.2017.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass ein prognostiziertes Gesamtergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 11,3 Mio. € ein sehr schönes und zufriedenstellendes Ergebnis darstelle. Aus der Zeitung könne entnommen werden, dass sich nicht überall in Deutschland die Gemeinden in so einer Situation befinden würden. Man frage sich natürlich, woran dies liege und wie es weitergehe. Soweit komme man, wenn die Haushaltsberatungen für den nächsten Doppelhaushalt anstehen. Die Gründe liegen wohl in den sehr hohen Gewerbesteuereinnahmen, welche im Jahr 2016 um ca. 6 Mio. € angestiegen seien. Diese sei variabel und hänge davon ab, wie es den Betrieben gehe. Man müsse sich daher bei den Betrieben bedanken, welche die Steuern an die Stadt abführen. Die Betriebe sollten zur Zukunftsförderung mit Investitionen in die Infrastruktur unterstützt werden. Eine Alternative wäre, das Geld in Konsum zu stecken. In diesem Falle würde man jedoch ein ein paar Jahren dasitzen und man müsste sehen wie es weitergehe. Eine Stellschraube sei ferner die Zuweisung wegen mangelnder Steuerkraft. Dies habe immer einen Nachlauf. Wenn es einem heute gut gehe, könne es passieren, dass man übermorgen viel weniger bekomme. Die Kreisumlage habe den Gemeinderat bereits immer wieder beschäftigt. Diese habe einen Nachlauf von zwei Jahren. In der Vergangenheit habe diese die Stadt ziemlich angeschlagen. Hier sei gedanklich nichts zurückgestellt worden. Er rege an, zu kalkulieren, wie die Kreisumlage die Stadt in den nächsten Jahren beschäftigen werde. Wenn diese wieder einiges abschöpfe, sei der Bewegungsspielraum nur „virtuell“.

Stadtrat Kaiser erläutert, dass seine Fraktion den Haushaltszwischenbericht sehr erfreut zur Kenntnis nimmt. Man freue sich das von anderer Seite auch die Wichtigkeit der Gewerbesteuer anerkannt werde. Vor Jahren habe man dort gedacht, man könne diese abschaffen. Die Zuweisungen wegen mangelnder Steuerkraft in den letzten beiden Jahren habe Fachbereichsleiter Finanzen Gruber mit den schlechteren Ergebnissen von vor zwei Jahren erklärt. Hieraus schließe er, dass es den anderen Kommunen im Durchschnitt besser gegangen sei als der Stadt Schwäbisch Hall. Den Ansatz für die Zuweisungen für die Jahre 2018/2019 nehme Fachbereichsleiter Finanzwesen Gruber aufgrund der positiven Entwicklung in der Stadt zurück. Es wird angefragt, woraus dieses abgeleitet werde. Stadtrat Kaiser vertritt hierzu die Ansicht, dass man nicht wisse, ob es den anderen Kommen nicht auch besser gehe.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert, dass es hierzu Orientierungsdaten des Landes gebe, welche immer im Sommer/Herbst veröffentlicht werden. Diese dienen als Grundlage für die Haushaltsplanungen der Kommunen. Dort werden die voraussichtlichen Prokopfzuweisungen für die kommenden Haushaltsjahre mitgeteilt. Auf Grundlage dieser Prokopfzuweisungen ermittle er den so genannten Steuermessbedarf. Die Differenz zwischen der Steuerkraft und dem Steuermessbedarf wird in Höhe von 70 % in Form von Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft erstattet. Dies sei eine Berechnung für die Jahre 2018 und 2019 anhand der Orientierungsdaten, welche auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2017 vorgenommen wurde. Möglicherweise werde noch eine Anpassung erfolgen, wenn die Novembersteuerschätzung komme. Dies werde jedoch für die Haushaltsplanungen bereits zu spät seien, da die Einbringung bereits im Oktober vorgesehen ist.

Oberbürgermeister Pelgrim weist darauf hin, dass die Überschrift „mangelnde Steuerkraft“ irreführend sei. Ungefähr 80 % aller Gemeinden erhalten Zuweisungen wegen mangelnder Steuerkraft. Nur die Höhe der Zuweisungen variiere.

Stadtrat Baumann führt aus, dass es angenehm sei Fachbereichsleiter Finanzen Gruber zuzuhören und wahrzunehmen, wie gut er seinen Job mache. Man nehme dies bereits seit Jahren wahr. Inhalte werden ehrlich und fundiert präsentiert. Fachbereichsleiter Finanzen Gruber sei ein Fachmann auf seinem Gebiet. Im Ergebnis für das Jahr 2016 wurde von einer „Haushaltsdisziplin“ gesprochen. Dieses Kompliment möchte er an die gesamte Verwaltung zurückgeben. Es sei nicht selbstverständlich, dass man solch theoretischen Punktlandungen mache und zu einem solch guten Ergebnis führe. Die Worte, wonach die Finanzlage „mehr als zufriedenstellend sei“, sei aus seinem Munde schon sehr weit hinaus gewagt, da dies normalerweise nicht sein Wortschatz sei. Dies gelte auch für Worte, wie die „außergewöhnlich gute Vermögenslage“. Man spüre, dass sich Fachbereichsleiter Finanzen Gruber mit der Stadt identifiziere und das Geld der Stadt sorgsam pflege, als wäre es sein eigenes Geld. Dies sei nicht selbstverständlich. Beim Zwischenbericht klangen die Worte ähnlich. Jeder Unternehmer wäre glücklich, wenn er so ein Ergebnis bei einer Hauptversammlung mitteilen könne. Die Vorausschau auf die Jahre 2018 und 2019 sei überraschend. Alle Parteien hätten sich für die kommende Bundestagswahl auf die Fahne geschrieben, dass diese die Kommune mehr unterstützen wollen. Er würde hier positiv denken. Man habe die damalige Finanzkrise durch eine „super“ Verwaltung überlebt. Er gehe davon aus, dass man auch die nächsten zwei Jahre zumindest mit einer schwarzen Null abschließen könne. Man sei stolz so einen Kämmerer zu haben.

Beschluss:

Der vorliegende Haushaltszwischenbericht 2017 der Stadt Schwäbisch Hall wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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