§ 6 - Stationäres Hospiz für Erwachsene (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Hospizarbeit ist in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen sozialen Dienst geworden. Viele Menschen sind dankbar, dass es diesen Dienst der Begleitung Schwerstkranker und Sterbender gibt und dass sich so viele Ehrenamtliche darin engagieren. Ambulante Hospizgruppen nehmen diesen Dienst engagiert, kompetent und liebevoll wahr.

In stationären Hospizen werden unheilbar kranke und sterbende Menschen bis zuletzt gepflegt, betreut und begleitet. Menschen können dort sterben, wo sie leben und vielleicht viel Zeit ihres Lebens verbracht haben.

Die uns am nächsten liegenden stationären Hospize sind in Ellwangen, Backnang, Weinsberg. In Ebnat/Aalen eröffnet die Samariterstiftung im Sommer ein stationäres Hospiz, in Heidenheim baut die Stiftung Haus Lindenhof (Eröffnung voraussichtlich 2019).

Bereits am 17.02.2011 gab es auf Einladung von Oberbürgermeister Pelgrim ein erstes Treffen zwecks Austausch über ein stationäres Hospiz in Schwäbisch Hall mit einem Fachvortrag von Frau Andrea Härtlein, Leiterin des Hospiz St. Anna, Ellwangen. Diesem folgte am 08.01.2013 ein 2. Treffen auf Einladung von OB Pelgrim, bei dem es erneut um den Austausch über ein stationäres Hospiz, verbunden mit einem Fachvortrag von Ute Epple, Vorsitzende des Trägervereins Hospiz Bietigheim-Bissingen e.V., Geschäftsführerin (ehrenamtlich) des Hospizes und Vorstandsmitglied des Hospiz- und PalliativVerbandes Baden-Württemberg e.V., ging.
Eingeladen waren u.a. das LRA, Evangelisches Diakoniewerk, Hospizdienste Schwäbisch Hall, Kreisärzteschaft, kirchliche Vertreter, Wohlfahrtsverbände, Krankenkassen, Deutsche Rentenversicherung, Kreisseniorenrat.

Zur Schaffung eines stationären Hospizes im Landkreis Schwäbisch Hall wurde auf Landkreisebene eine Projektgruppe eingerichtet, die ausschließlich die Schaffung eines stationären Hospizes im Auge hat. Im Haushaltsplan 2017 des Landkreises wurden 50.000 € für ein stationäres Hospiz eingestellt.

In Baden-Württemberg geht man von einem Platz pro 50.000 Einwohnern aus, wobei zu beachten ist, dass hier die Landkreisgrenzen bei der Nutzung von Hospizplätzen fließend sind.

Die Palliativstation am Diakoniekrankenhaus sieht ein stationäres Hospiz im Landkreis Schwäbisch Hall als dringenden Bedarf an.

Stationäre Hospize sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Sie verfügen in der Regel über acht Gastplätze (diese Platzzahl ist bei Neueinrichtungen nach einer Anlaufzeit zwingend zu erreichen) und in der Regel höchstens über 16 Betten. Eine ganzheitliche Pflege und Versorgung wird durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hospizes in Zusammenarbeit mit palliativmedizinisch erfahrenen (Haus-)Ärztinnen und Ärzten gewährleistet. Voraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass die Patientin bzw. der Patient an einer Erkrankung leidet, die fortschreitend verläuft und bei der oder dem eine Heilung ausgeschlossen ist. Zu den weiteren Voraussetzungen zählen u.a., dass eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung im stationären Hospiz notwendig ist und eine Aufnahme von der Patientin bzw. dem Patienten gewünscht wird.
Finanzierung: Stationäre Hospize haben Verträge mit den Krankenkassen. Zur Aufnahme in ein Hospiz sollte eine Pflegestufe vorliegen oder mindestens beantragt sein. Die Finanzierung des Aufenthaltes geschieht durch eine Mischfinanzierung aus Krankenkasse und Pflegeversicherung. So wird der Aufenthalt der erkrankten Menschen zum größten Teil von den gesetzlichen Versicherungen übernommen. Im Hospiz- und Palliativgesetz ist geregelt, dass der Zuschuss der Kranken- und Pflegekassen in Hospizen für Erwachsene von bisher 90% auf 95% angehoben wird. Der Gesetzgeber verlangt dies so. Unter anderem deshalb können stationäre Hospize nicht kostendeckend arbeiten, so dass auch sie in hohem Maße auf Spenden angewiesen sind. Das Hospiz- und Palliativgesetz trat zum 8.12.2015 in Kraft.
Für den Patienten sind die Leistungen des Hospizes kostenlos.
Um eine wohnortnahe Begleitung für Sterbende, die bislang nur ambulant möglich ist, auch im stationären Bereich zu ermöglichen, hat die Stadtverwaltung immer wieder nach geeigneten Objekten gesucht.

Ein wichtiger Gesichtspunkt sind dabei Standort und Räumlichkeiten. Von einer günstigen Lage spricht man, wenn diese ruhig, ansprechend, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, genügend Parkplätze vorhanden sind bzw. eingerichtet werden können, nicht am Rande von Städten oder direkt an einem Krankenhaus liegen. Eine freie Aussicht und ein Garten sind optimal. Der Vorteil eines solitären stationären Hospizes ist, dass der familiäre Charakter eher gewährleistet werden kann und der Aufenthalt im Hospiz nicht mit einer Unterbringung im Heim oder Krankenhaus assoziiert wird.

Die Stadt/Stiftung könnte das Anwesen Bier als kommunalen Anteil eines stationären Hospizes einbringen. Mit diesem konkreten Liegenschaftsangebot könnte ein stationäres Hospiz für den Landkreis Schwäbisch Hall in eine umsetzbare Phase eintreten.

 

Ergänzung:

In der Sitzungsvorlage 162/17 hat die Verwaltung die Entwicklung einer stationären Hospizeinrichtung für Erwachsene aufgezeigt und informiert, dass die Stadt das Anwesen „Bier“ als kommunalen Anteil eines stätionären Hospizes einbringen könnte.

Am 05.07.2017 hat OB Pelgrim mit Vertretungen der Fraktionen des GR, Evangelischem Diakoniewerk und Krebsverein Schwäbisch Hall e. V. das Gelände „Bier“ besucht. Es bestand großes Einvernehmen, eine Teilfläche des ca. 6.000 qm großen Anwesens „Bier“ mit ca. 2.000 qm für eine stationäre Hospizeinrichtung in Schwäbisch Hall einzubringen. Hierbei ist an das Ateliergebäude und Freiflächen gedacht.

Am 12.07.2017 fand ein Stadtteilgespräch unter Teilnahme von Oberbürgermeister Pelgrim, Erstem Bürgermeister Klink, dem Verein Stadtteilarbeit Teurershof/Heimbachsiedlung und interessierten Bürgerinnen und Bürgern im „Heim Schöneck“ statt, um sich hinsichtlich der Entwicklungen der Siedlungen Teurershof/Heimbach und Breiteich auszutauschen.

Als Träger einer stationären Hospizeinrichtung wird ein Trägerverein angestrebt, bestehend aus kommunalen Einrichtungen, Evangelische Diakoniewerk, Hospizverein u. a..
Der Krebsverein Schwäbisch Hall e. V. hat bereits eine Anschubfinanzierung von 50.000 € für 4 Jahre, insgesamt 200.000 €, in Aussicht gestellt.

Um die Entwicklung einer stationären Hospizeinrichtung für Erwachsene weiter zu entwickeln, ist es erforderlich, bauliche und konzeptionelle Voraussetzungen zu schaffen. Auch gilt es, die weiteren Flächen am Anwesen „Bier“ konzeptionell hinsichtlich Ihrer künftigen Nutzungsmöglichkeiten und der hierfür erforderlichen Erschließung in diese Betrachtung einzubeziehen.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf einer Teilfläche des Anwesens „Bier“ die Möglichkeit einer stationären Hospizeinrichtung für Erwachsene in räumlicher und konzeptioneller Hinsicht zu untersuchen und zu berichten.
(einstimmig -29)

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