§ 153 - Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017 und 2018 (öffentlich)

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Sachvortrag:

siehe VFA vom 26.06.17

In der Sitzungsvorlage 161/17, „Entwurf Kindergarten-Bedarfsplan 2017/2018“ ist auf der Seite 4 vermerkt, dass ein Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis des Ev. Kindergartenträgers für das Kinder- und Familienhaus in der Kreuzäckersiedlung noch mit dem Träger erörtert und über das Gespräch berichtet wird (auch Seite 39 im Bedarfsplan).

Am 05.07.2017 fand das Gespräch mit der Kindergartenbeauftragten der Ev. Gesamtkirchengemeinde Pfarrerin Frau Brehmer und dem Kirchenpfleger Herr Egner, mit folgendem Ergebnis statt:

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Raumgrößen werden für das Ev. Kinder- und Familienhaus folgende Betriebsformen im Ü3-Bereich in den Bedarfsplan 2017/2018 aufgenommen:

NEU

Bislang im Entwurf

1 VÖ 22 Plätze

1 VÖ 22-25 Plätze

1 VÖ 21 Plätze

1 VÖ 22-25 Plätze

1 VÖ 12 Plätze (Kleingruppe)

1 VÖ 22-25 Plätze

1 VÖ AM 22 Plätze

1 RG 25 Plätze

1 GT VÖ R 25 Plätze

1 GT, AM,VÖ, R 22 Plätze

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erläutert, dass der Kindergarten-Bedarfsplan eine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt. Seine Fraktion begrüße die Arbeit unter Anerkennung des Engagements. Es koste jedoch eine Menge an Geld. Er bittet um Erhalt einer Kalkulation mit Ausweisung der Kosten, die die Stadt zu tragen habe. Die „Regeln“ für diese Aufgabe mache nicht die Stadt.

Stadtrat Kaiser kündigt eine Zustimmung zur Sitzungsvorlage an. Mit dem Ausbau der Betreuungsquote passe man das Angebot an die Bedarfsentwicklung an, verbunden mit den darauf resultierenden höheren Kosten. Es wird angefragt, wie der Stand auf Landesebene in Sachen „Mindestbeiträge bzgl. der Elternanteile“ sei. Nach möglichen Konsequenzen wird gefragt, da man nach Beschlusslage unter den geforderten Elternanteilen bleiben wolle.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die zur Verfügung gestellte Unterlage des Städtetags Baden-Württemberg. Es hätte erhebliche Konsequenzen für die Stadt gehabt, wenn das Land von der 68 %-Förderung abrücken würde, sofern die Kommunen nicht einen Elternanteil in Höhe von 20 % eingefordert hätten. In Schwäbisch Hall liege man bei ca. 12 %. Die 15 % werde man auch im kommenden Jahr nicht erreichen. Das letzte, seitens der Hauptgeschäftsführung des Städtetags erhaltene Signal, sei, dass man von dem „Wunsch“ auf Landesebene zunächst abgerückt sei. Im Doppelhaushalt, welcher gegenwärtig im Land beraten werde, findet die Thematik nach Aussage der Hauptgeschäftsführung des Städtetags Baden-Württemberg keine Berücksichtigung.

Stadträtin Niemann ergänzt, dass sie sich in der Sache ebenfalls kundig gemacht habe. Es sei nicht darum gegangen, an Kommunen bei Nichterhebung der Elternanteile in Höhe von 20 % weniger Zuschüsse zu zahlen. Es sei ein Mechanismus für die Berechnungsgrundlage der 68 %-Regelung. Hier werden 20 % angenommen. Hier sei eine Evaluation vorgesehen. Die Frage sei, wann diese Evaluation komme und welche Folgen diese habe. Diese könne man derzeit noch nicht abschätzen.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass nach der letzten Aussage die Evaluation nicht in den nächsten zwei Jahren erfolge, sodass sich die Finanzströme in dieser Zeit nicht verändern.

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Kindergarten-Bedarfsplanes 2017 und 2018 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bedarfsplanung 2017/2018 für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum  Schuleintritt wird zugestimmt.
  3. Dem Ausbau der Betreuungsquote auf 51,3 % für die Betreuung der Kleinkinder im Alter von ein bis unter drei Jahren wird wie folgt zugestimmt:
    - 2017 Schaffung einer Krippengruppe mit 10 Plätzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen mit zwei zusätzlichen Personalstellen.
    - 2018 Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 10 Plätzen im ehemaligen Kindergarten in Gottwollshausen und von drei Krippengruppen mit 30 Plätzen in Hessental. Die dafür erforderlichen Personalstellen und Kosten werden im Haushalt 2018 bereitgestellt.
  4. Den Betriebsformen für das Kinder- und Familienhaus in der Kreuzäckersiedlung gemäß der Sitzungsvorlage wird zugestimmt.

(einstimmig - 30)

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