§ 152 - Sportförderrichtlinien und Sportentgelte ab 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. VFA vom 26.06.17

Im Mai 2015 wurde nach Beratung im Gemeinderat beschlossen, das Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung, ikps, mit der Erstellung einer Neukonzeption der Sportförderrichtlinien und Sportentgelte zu beauftragen. Verschiedene Nutzungsentgelte, wie z. B. Hallen-, Rasensport-, Kunstrasensport- und Duschentgelte, Entgelte für Pflegemaßnahmen, Küchennutzungen, Hausmeisterkosten und Betriebskosten waren hierfür ausschlaggebend. Bei der Neuplanung stand die Beteiligung von Sportakteuren, dem Stadtverband für Sport, Vertretungen des Gemeinderats und der Verwaltung mit im Fokus.

Ca. 30 Personen trafen sich jeweils in fünf Workshops. In den Workshops wurden Eckpunkte erarbeitet und diskutiert. Daraus entstanden die Entwürfe neuer Sportförderrichtlinien und Sportentgelte.

Leitlinien einer künftigen Sportförderung sind gezielte Fördertatbestände für Vereine. Hier die Eckpunkte im Einzelnen:

  • Förderung der Jugendarbeit (3 - 18 J.)
  • Zuschüsse für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter
  • Erwerb von Übungsleiterlizenzen und deren Verlängerungen
  • Personalkostenzuschüsse für hauptamtliches Verwaltungspersonal
  • Förderung Stadtverband für Sport
  • Unentgeltliche Überlassung von notwendigen Freiflächen für den Sport
  • (Verrechnung)
  • Erlass der Miet- und Pachtkosten unter 500 €/Jahr (kein Erbbau)
  • Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene oder vom Verein gepachtete Sportanlagen
  • Investitionskostenzuschüsse
  • Zuschüsse zur Anschaffung von Pflege- und Sportgeräten
  • Zuschüsse für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen
  • Zuschüsse für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen
  • Förderung von Fusionen zwischen Haller Sportvereinen
  • Zuschüsse für überregionale sportliche Events in Schwäbisch Hall
  • Zuschüsse für Vereinsjubiläen
  • Ehrung von Sportlerinnen und Sportler

Die bisherige Entgeltrichtlinie beinhaltete verschiedenartige Kostensätze mit zum Teil unterschiedlicher Systematik. Auch hier war das Ziel, eine durchgehende Systematik, bessere Übersichtlichkeit und Klarheit zu erreichen. Gleichartige Angebote (z. B. Rasensportentgelt Stadien und Kunstrasen) wurden zusammengefasst. Künftig sollen alle Belegungen, unabhängig von Übungsbetrieb, Wettkampf oder Freizeit mit Entgelten erhoben werden. Freiveranstaltungen für traditionell wiederkehrende Veranstaltungen ohne Anwesenheit eines Hausmeisters in den Turn- und Festhallen der Stadt (1 x jährlich) können aufgrund der Versammlungsstättenverordnung und den daraus resultierenden rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr zugelassen werden.

In der Sitzung am 05.04.2017 wurde der Gemeinderat von Herrn Dr. Eckl, ikps, über den Verlauf des Verfahrens und über die Entwürfe der geplanten Sportförderrichtlinien und Sportentgelte ab 2018 informiert. Nach dieser Information wurden alle Sportvereine über die geplanten Richtlinien informiert und um Stellungnahme gebeten.

Hingewiesen wurde der Gemeinderat auf eine Änderung, die nach der letzten Beratung in der Workshop-Gruppe in die Richtlinien aufgenommen wurde. Dabei ging es um die Festsetzung des Rasensportentgeltes für Fußball- und Baseballfeldern von 0,30 € auf 0,60 €/m² und gleichzeitiger weiteren Übernahme der Bewässerungskosten dieser Flächen durch die Stadt. Diese Hinweise unterblieben jedoch beim Anschreiben an alle Vereine. Die Workshop-Gruppe wurde deshalb nachträglich auf die Änderung aufmerksam gemacht und den Fußballvereinen ein Informationstermin angeboten. Dieser fand am 23.05.2017 statt. Teilgenommen haben alle Fußballvereine in Schwäbisch Hall bis auf die TSG, sowie Vertreter des Stadtverbandes für Sport. Die Ergebnisse dieser Besprechung sind in der unten stehenden Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Rasensportentgelt für Fußball-und Baseballrasenfeldern dargestellt.

Die Stellungnahmen der Vereine bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:

1. Fördervoraussetzungen - Antragsberechtigung für eine Sportförderung
a) mindestens 100 Mitglieder
b) Mitgliedsbeitrag von mind. 70 € jährlich für Erwachsene und 35 € für Kinder
c) Mitgliedschaft im WLSB

2. Rasensportentgelt für Fußball- und Baseballrasenfelder
Erhöhung des Rasensportentgeltes von den in der Workshop-Gruppe geplanten 0,30 € auf 0,60 €, sowie die Anpassungsklausel (Index alle 2 Jahre).
Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fördervoraussetzungen wurden in der Workshop-Gruppe durch das ikps vorgestellt und besprochen. (s. Ergebnisprotokoll Anlage 2)

zu 1 a) Mindestmitgliederzahl
Aufgrund der Diskussion über die Mindestanzahl von Mitgliedern sowie in Rücksprache mit dem Stadtverband für Sport Schwäbisch Hall e.V. wird dieser Passus in den Sportförderrichtlinien gestrichen.


Zu 1 b) Mindestbeitragssatz
Der zunächst vorgeschlagene Mindestbeitrag in Höhe von 100 €/Mitglied wurde in der Workshop-Gruppe diskutiert und auf 70 €/Mitglied geändert. Danach waren sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass die nun vorgesehenen Mindestmitgliedsbeiträge von 70 € vertretbar sind. Eine gewisse Mindesteigenfinanzierung der Vereine sollte zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit vorausgesetzt werden.

Zu 1 c) Mitgliedschaft im WLSB
Der Württembergische Landessportbund e.V. (WLSB) ist der Dachverband für Sportvereine und Sportverbände in Württemberg und vertritt die Interessen des Sports in der Gesellschaft und Politik. Er unterstützt und fördert seine Mitglieder, die Vereine und Verbände, auf vielfältige Weise. Hier einige Beispiele:

Der WLSB

  • bietet Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines vielfältigen und qualitativ hochwertigen Sportangebots
  • fördert das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement
  • fördert die Jugend
  • entwickelt den Sport im Land weiter
  • schafft zukunftsfähige Sportkonzepte
  • initiiert Modellprojekte
  • bietet professionelle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements
  • bietet Service für Vereine, Fachverbände und Sportkreise
  • setzt die Sportförderung für Sportvereine und -verbände um
  • bietet ein umfangreiches Bildungsangebot für seine Mitgliedsvereine.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Mitgliedschaft von Sportvereinen im WLSB – dem Spitzenverband des Sports in Württemberg – zu empfehlen.

Für DLRG und ADAC sowie für leistungsorientierte Vereine, die aus den Förderrichtlinien herausfallen, soll ein „Sondertopf“ eingerichtet werden, aus dem ein Zuschuss beantragt werden kann.

Zu 2. Rasensportentgelt für Fußball- und Baseballrasenfelder
Das Thema Rasenentgelt führte aufgrund der Veränderung gegenüber der Empfehlung im Workshop und der deutlichen Erhöhung von derzeit 0,20 € auf 0,60 €/m² zur Verärgerung unter den betreffenden Vereinen. Deshalb fand, wie oben erwähnt, ein Aussprachetermin statt. Erläutert wurden die Hintergründe, die dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 5.4.2017 mitgeteilt wurden. In den besprochenen Richtlinien war vorgesehen, dass die Vereine die Betriebskosten selbst tragen. Im Aussprachetermin wurde deutlich, dass der im Workshop vorgesehene Vorschlag mit Übernahme aller Betriebskosten durch die Vereine von diesen nicht akzeptiert worden wäre, wenn den Vereinen die zum Teil hohen Bewässerungskosten bekannt bzw. bewusst gewesen wären.

Die Besprechung am 23.05.2017 führte zu folgender gemeinsamen Stellungnahme der Fußballvereine:

  1. Einer Erhöhung des Rasenentgeltes von den geplanten 0,30 € auf 0,60 € kann nicht zugestimmt werden.
  2. Einer Erhöhung von den im Workshop besprochenen 0,30 € auf 0,40 € wird zugestimmt. Die Bewässerungskosten trägt weiterhin die Stadt. Die 0,40 € stellen die Obergrenze inkl. möglicher Steuer dar.
  3. Dafür sollen in den Stadien die Nutzungsentgelte pro Stunde aufgrund der Erhöhung des Rasenentgeltes (pro m²)  von 20 auf 25 €/Stunde (für Erwachsene) angesetzt werden. Die Systematik der 50 %igen Ermäßigung für die Jugend bleibt erhalten.
  4. Die Vereine bitten um mehr Transparenz bei den Kosten. Die Kosten für die Plätze und die Bewässerungskosten sollen jährlich den Vereinen mitgeteilt werden.
  5. Einer mögliche Übernahme der Pflegeleistungen und dem dafür vorgesehenen Betrag kann erst nach Vorliegen eines Pflegeplanes zugestimmt werden.
  6. Die Anpassung nach dem Preisindex soll von 2 Jahren auf 5 Jahre erhöht werden.

Als Anlage 3 (neu) sind die geplanten Sportförderrichtlinien (Mindestmitgliederzahl ist gestrichen) und als Anlage 4 die Entgeltrichtlinien beigefügt. Berücksichtigt wurde dabei die Herabsetzung des Rasenentgeltes für die Fußballfelder und des Baseballfeldes außerhalb der Stadien von 0,60 € auf 0,40 €/m² sowie die Anhebung des Nutzungsentgeltes in den Stadien von 20 auf 25 €/Stunde.

In der Anlage 5 (neu) ist eine Übersicht über die voraussichtlichen Sportfördermittel pro Verein dargestellt, soweit sie der Abteilung Schulen und Sport bekannt sind.

Die Anlage 6 zeigt eine Übersicht über die voraussichtliche Kostendeckung ab 2018 basierend auf den Ausgaben 2016 unter Berücksichtigung einer 2 %igen Kostensteigerung. Zugrunde gelegt wurde bei den Rasensportentgelten dabei 0,40 €/m².

Für die Umsetzung der Sportförderrichtlinien sind Ausführungsbestimmungen notwendig.  Diese sind in der Anlage 7 beigefügt.

Der Anteil der Gesamtausgaben für die Sporthallen und Sportplätze, der sich auf die Nutzung durch die Vereine bezieht, belief sich 2016 auf ca. 1.275.000 €. Die Einnahmen betrugen ca. 161.000 €. Das entspricht einer Kostendeckung von 12,6 %.

Für 2018 sind auf der Basis der Belegungen von 2016 und den neuen Entgeltrichtlinien Einnahmen in Höhe von ca. 232.000 € zu erwarten. Dies ergibt voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von 71.000 €. Die Ausgaben werden auf ca. 1.300.000 € geschätzt. Der Kostendeckungsgrad liegt demnach dann bei voraussichtlich ca. 17,8 %.

Die Sportförderung (Auszahlungsbetrag an die Vereine) betrug 275.000 € im Jahr 2016. Der Haushaltsansatz beinhaltete die Grundförderung, den Jugendzuschuss, den Zuschuss für den Dreikönigslauf, einen Zuschuss für Pokale etc. sowie einen Investitionskostenzuschuss.

Nach den neuen Richtlinien steigt die Förderung auf ca. 387.000 €. In der Summe ergeben die höheren Sportfördermittel (112.000 €) abzüglich der Mehreinnahmen (71.000 €) eine jährliche Mehrausgabe in Höhe von ca. 41.000 €. Die Streichung der Mindestmitgliederzahl bei den Fördervoraussetzungen führt zu einer zusätzlichen Ausgabe von ca. 8.000 € pro Jahr.

Vereine, die die Fördervoraussetzungen bis auf die Mitgliedschaft im WLSB erfüllen (z.B. ADAC, DLRG,…) erhalten auf Antrag einen Kompensationszuschuss.
Für die wegfallenden jährlichen traditionellen Freiveranstaltungen in den Turn- und Sporthallen ohne Hausmeisterbetreuung erhalten die Vereine auf Antrag ebenfalls einen Kompensationszuschuss.

Hierfür werden Mittel in Höhe von 15.000 € / Jahr in den Haushalt eingestellt.

Anlage 1: Stellungnahme der Vereine (nö)
Anlage 2: Ergebnisprotokoll Arbeitssitzung 21.11.2016
Anlage 3: Entwurf Sportförderrichtlinie Neu
Anlage 4: Entwurf Entgeltrichtlinie
Anlage 5: Übersicht über voraussichtliche Sportförderung Neu
Anlage 6: Übersicht über voraussichtliche Kostendeckung
Anlage 7: Ausführungsbestimmungen
Anlage 8: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.07.2017
Anlage 9: Antrag Stadtrat Rempp vom 18.07.2017
Anlage 10: E-Mail Hocher vom 25.07.2017

 

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf die umfangreiche Vorberatung im Vorfeld zur heutigen Sitzung. Mittels Beschlussempfehlung wurde der Richtlinie als solches das Einvernehmen erteilt. Zwei Aspekte wurden hierbei ausgeklammert, welche heute im engeren Sinne noch zur Diskussion stehen. Dies sei die Frage, ob und in welcher Art und Weise Vereine bei den Zugangsvoraussetzungen daran gebunden sind, eine Mindestanzahl von Mitgliedern zu haben. Aus dem Workshop heraus wurde, auch auf Anregung der Firma ikps-Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung bzw. den Landesverbänden, eine Größenordnung von 100 Personen genannt. Diese wurde zunächst aufgenommen. Nachdem dies nicht ein Anliegen aus der Verwaltung war, sondern aus dem Verbandssportwesen stamme, habe man von Seiten der Verwaltung angesichts der Diskussion gesagt, dass man den Antrag übernehme. Insofern verzichte man auf eine Festlegung einer Mindestmitgliederzahl. Der zweite zur Diskussion gestellte Punkt, stellt die Frage dar, ob eine zusätzliche Unterstützung in Form eines Sockelbetrages erfolgen soll und ob ein Mindestmitgliedsbeitrag hierzu notwendig ist. Seitens der Verwaltung habe man mit Blick auf die Arbeitsgruppe festgehalten, dass man es für richtig halte, dass zumindest ein Mindestmitgliedsbeitrag zu erwarten sei. Hierdurch wird eine minimale Eigenfinanzierung erforderlich. Das habe man in Abstimmung mit den Sportvereinen soweit gestreckt, dass dies keine sofortige Wirkung entfalte. Dies erfolge erst zum 01.01.2020. Es bleibe daher ein Antrag der SPD-Fraktion vom 17.07.2017 übrig, welcher einen Sockelbetrag von 100 € vorsehe. Der Antrag steht als Tischvorlage zur Verfügung und wird Anlage zum Protokoll. Außerdem werde beantragt, im nächsten Doppelhaushalt Mittel zu veranschlagen, um die Flutlichtanlagen auf LED-Technik umzurüsten. Letzterer Punkt könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Abstimmung gebracht werden. Man werde diesen jedoch als für die Haushaltsplanberatungen gestellten Antrag übernehmen. Man müsse diesen Punkt zunächst wirtschaftlich mit Zahlen unterlegen, d. h. ermitteln welche Kosten hierfür anfallen werden. Es verbliebe insofern ein Antrag auf Aufnahme eines Sockelbetrags. Ferner sei ein Einzelantrag von Stadtrat Rempp vom 18.07.2017 für das Thema „Hallengebühren für den Übungsbetrieb mit Kindern und Jugendlichen“ eingegangen. Der Antrag steht als Tischvorlage zur Verfügung und wird Anlage zum Protokoll. Aus Sicht von Oberbürgermeister Pelgrim sei dies der weitestgehende Antrag. Für den Fall, dass tatsächlich der Wunsch bestehe, nochmals in die Struktur der Richtlinie einzugreifen, wird angekündigt, die Sitzungsvorlage in heutiger Sitzung nicht zur Abstimmung zu stellen. In diesem Fall müsse man zunächst in die Beratung mit den vielfältigen Vereinen und dem Stadtverband für Sport zurückgehen, um von dort nochmals eine Rückkopplung zu erhalten. Das Thema „Sockelbetrag“ müsse der Gemeinderat abwägen. Aus Sicht der Verwaltung sei dies nicht erheblich. Bei 47 Vereinen im Stadtgefüge resultieren Mehraufwendungen in Höhe von 4.700 €. In der Summe könne man hoch zufrieden mit dem Gesamtprozess sein. Man habe auch aktuell nochmal eine Rückmeldung vom Präsidenten des größten Vereins, Hr. Hocher, erhalten. Diese Rückmeldung steht als Tischvorlage zur Verfügung und wird Anlage zum Protokoll. Der größte Verein stehe hinter den gefundenen Kompromissen. Dies gelte auch für den Stadtverband für Sport. Um Zustimmung zur Beschlussempfehlung aus dem Verwaltungs- und Finanzausschuss wird gebeten.

Stadtrat Kaiser erläutert, dass sich seine Fraktion nochmals mit dem Thema befasst habe. Aus dem Umstand, dass neben dem Fraktionsantrag Stadtrat Rempp einen Einzelantrag gestellt habe, sehe man, dass man es sich nicht einfach gemacht habe. Einig sei man sich innerhalb seiner Fraktion, dass man eine Veränderung zugunsten kleiner Vereine erreichen möchte. Der im Workshop erarbeitete Vorschlag, sei in diesem Punkt nicht hinnehmbar. Die sportliche Betätigung in einem kleinen Verein oder in einer nicht im Trend liegenden Sportart, dürfe dem Gemeinderat nicht weniger Wert sein, als z. B. Fußball in einem mitgliederstarken Verein. Die Festlegung einer Mindestmitgliederzahl wurde seitens der Verwaltung bereits zurückgenommen. Hierfür bedanke er sich herzlich. Mit dem Vorschlag auf Einführung eines Sockelbetrags erreiche man, dass alle ihr Unterstützungsniveau erhalten. Dort wo es sich ändere, liege dies an einem hohen Anteil von jungen Mitgliederinnen und Mitgliedern. Die Forderungen des Einzelantrags aus seiner Fraktion werden innerhalb seiner Fraktion nicht von allen Mitgliedern geteilt, da man im Verwaltungs- und Finanzausschuss dem grundsätzlichen Ziel einer Vereinheitlichung bereits zugestimmt habe. Ein wichtiger Punkt der neuen Richtlinien ist eine Präzisierung der Fördertatbestände und eine größere Klarheit bei den Entgeltrichtlinien. Hierzu wurden in den Workshops wichtige Eckpunkte erarbeitet. Wenn man jetzt wieder davon abrücke, habe man zum Teil damit auch wieder Probleme. An diesem Punkt gebe es aus den Vereinen keinerlei Kritik. Zum dritten Punkt seines Antrags freue man sich, wenn die Verwaltung dies bereits jetzt als Antrag für die Haushaltsberatungen akzeptiere. Der „leidenschaftliche Einsatz“ des Kollegen Rempp, um die prozentuale Erhöhung zu begrenzen,sei „ehrbar“. Er habe aber zur Folge, dass man die Strukturfrage bei der neuen Sportförderrichtlinie und den neuen Entgeltrichtlinien wieder etwas aus den Augen verliere. Dieses Paket nochmals aufzuschnüren, halte er nicht für sinnvoll.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass es seit ca. 20 Jahren ein „seltsames System“ zur Sportförderung gegeben habe. Dieses System sei auch wenig transparent gewesen. Es wurde seit Längerem eine Arbeitsgruppe gebildet, welche insgesamt 5 Workshops abgehalten habe. Es wurde mit allen relevanten Vereinen diskutiert. Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt vertritt die Ansicht, dass man denjenigen danken sollte, welche sich hier engagiert haben. Der Vorschlag habe einen breiten Konsens gefunden. Wenn nun ein oder zwei Personen „aus der Reihe tanzen“, welche Teil der Arbeitsgruppe waren, frage man sich weshalb diese Personen teilgenommen hätten. In der letzten Sitzungsvorlage sei der Antrag der SPD-Fraktion nach Ansicht von Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt bereits eingearbeitet. Er habe sich dafür interessiert, wo die von der SPD-Fraktion angeprangerten „Gerechtigkeitslücken“ bestünden und wie diese gefüllt wurden. Bei einem Volumen von ca. 1,3 Mio. € gehe es letztlich um 8.000 €. Dies zeige die Relevanz des Antrags der SPD-Fraktion, welcher in der Zeitung breit besprochen wurde. Bei der Grundförderung lande der Großteil. Der Square Dance Club Schwäbisch Hall bekomme statt 0 € ca. 480 €. Der Sportkegelclub Sulzdorf erhalte statt 0 € ca. 480 €. Der Schachclub Lachender Turm erhält statt 0 € ca. 780 €.

Stadtrat Kaiser wirft ein, dass dies ein Ergebnis darstelle, welches man neulich diskutiert habe.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass dies das Hauptergebnis darstelle. Er finde dies sehr interessant. Hierüber sollte auch berichtet werden. Hier würden sich einige Personen für wichtige soziale Belange einsetzen. Seine Fraktion habe keine Gerechtigkeitslücken gesehen. Im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Förderung halte er dies für „Peanuts“. Man sei froh, wenn die Förderung durchgehe. Man setze sich für eine gerechte, faire und transparente Lösung ein. Die Änderungen halte er für „Schaufensterspielerei“.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt klar, dass seitens der Verwaltung aus dem Antrag der SPD-Fraktion aufgrund der Diskussion im Verwaltungs- und Finanzausschuss nur der Vorschlag übernommen wurde, wonach auf die Festlegung einer Mindestmitgliederzahl als Beschlussgrundlage verzichtet wird.

Stadtrat Kaiser wirft ein, dass zuvor 14 Vereine im Stadtgefüge keine Förderung mehr erhalten hätten.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erläutert, dass er die alte Anlage 5 mit der neuen Anlage 5 verglichen habe.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht nochmals, dass der Verzicht auf eine Mindestmitgliederzahl übernommen wurde. Der Punkt „Sockelbetrag“ habe man noch nicht übernommen.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass die Grundförderung geändert wurde. Er habe geschaut, an welchen Stellen sich die Grundförderung verändert habe. Dies habe er vorgelesen.

Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt die Veränderung, wonach man gemeinsam mit dem Stadtverband für Sport und den Mitgliedern im Arbeitskreis festgestellt habe, dass die Förderung für die Kinder auf Basis von 60 € im Alter von 3 bis 18 Jahren gleich unterstützenswert sei. Hierdurch gab es Verschiebungen in der Anlage 5. Dies beziehe sich auf den Stand vor der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses. Hierzu bestand im Gremium bereits ein Einvernehmen. In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses wurden die zwei wesentlichen Punkte „Mindestmitgliederzahl“ und „Sockelbetrag“ ausgeklammert. Nach interner Diskussion und telefonischer Abstimmung mit dem Stadtverband für Sport habe man den Punkt „Mindestmitgliederzahl“ gestrichen. Das Thema „Sockelbetrag“ sei noch offen. Dieser Antrag müsse im Gremium zur Abstimmung kommen. Zur Frage nach dem Mindestmitgliedsbeitrag vertreten die Vereine und der Stadtverband für Sport die Auffassung, dass ein Verein ein gewisses Maß an Eigenfinanzierung brauche. Nur mit öffentlichen Mitteln könne ein Sportverein nicht selbständig funktionieren.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass er die zuletzt erhaltene Sitzungsvorlage herangezogen habe. Der Tatbestand der Mindestmitgliederzahl sei hierin bereits gestrichen. In der neu zugegangene Anlage 5 stelle die wesentliche Änderung die Grundförderung dar.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass diese auch nie zur Debatte stand.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass sich die dringend teilhabebedürftigen Vereine aus der Anlage 5 ergeben.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass die Veränderung der Grundförderung im Einvernehmen mit dem Gremium erfolgte. Diese Veränderung sei nicht mehr Gegenstand der unterschiedlichen Beurteilung aus dem Verwaltungs- und Finanzausschuss.

Stadtrat Härtig befürwortet ein Bestehen von Sportförderrichtlinien. Seine Fraktion sehe es auch als eine Pflichtaufgabe für eine Stadt an, entsprechende Sportmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Man müsse dies für den Schulsport tun. Hier habe man in den letzten Jahren auch sehr gut nachgebessert. Z. B. wurde das Hagenbachstadion kürzlich eingeweiht. Hieraus ergebe sich automatisch, dass die Sportstätten von den sporttreibenden Vereinen genutzt werden. Er spreche bewusst von einer Vereinskultur, in welcher ganz viel in dieser pluralen Gesellschaft stattfindet. Es sei richtig, Sportvereine dementsprechend zu fördern. Über andere Vereine könne man dann an entsprechender Stelle sprechen. Man sollte auf vier Gruppen des Sports schauen. Beim Schulsport sei alles in trockenen Tüchern. Der Wettkampfsport werde vom Stadtverband etwas nach vorne geschoben. Man spreche sich nicht grundsätzlich gegen eine Förderung des Wettkampfsportes aus. Es dürfe jedoch nicht vernachlässigt werden, dass es Aufgabe der Stadt sei, allen Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zu eröffnen zum Sport zu kommen. Alle wüssten, wie wichtig Sport in einer „sitzenden Gesellschaft“ geworden sei. Er möchte sich auch für den „schwachen“ Sport stark machen. D.h. Sport für alte Menschen, für Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder nach einer gravierenderen Erkrankung. Alles, was in Richtung Sport - gerade für Menschen mit Beeinträchtigungen - gehe, sehe er als Aufgabe der Kommune an. Hier sollte man nochmal darüber nachdenken, ob es hier nicht eine Förderung geben sollte. Die neuen Sportförderrichtlinien leisten zusammenfassend Gutes. Es seien jedoch auch elitäre Sportarten, welche genauso bedacht werden. Dies sei im demokratischen Sinne gut so. Hinsichtlich der strittigen Punkte begrüße man es sehr, dass die „Mindestmitgliederzahl“ gefallen sei. Es gehe letztlich darum, dass es jedem Bürger und jeder Bürgerin möglich wird, einem Sport nachzugehen. Die Förderung sollte gerecht verteilt werden. Er wisse, dass man auf die Förderung keinen Anspruch habe und es somit eine freiwillige Leistung der Stadt darstelle. Die Größe des Vereins dürfe hier keine Rolle spielen. Aus diesem Grunde möchte seine Fraktion schon nochmals das Thema des „Mindestmitgliedsbeitrag“ ins Feld führen. Die Stellungnahme des Schachclubs sei absolut einleuchtend. Man brauche keinen finanziell starken Verein, wenn der Verein so finanziell gut wirtschaftet bzw. geringe Kosten habe. Insofern stellt seine Fraktion nochmals den Antrag auch den Tatbestand der Mindestmitgliedsbeiträge zu streichen. Dieses Thema liege im Selbstverwaltungsbereich eines jeden Vereins und habe nichts mit dem Förderanspruch zu tun. Ansonsten sei man mit dem Ergebnis zufrieden. Die vorgenommenen Änderungen seien sinnvoll.

Stadtrat Baumann erläutert, dass man zwischenzeitlich glaube, dass man bei den gehörten Wortbeiträgen im falschen Film sei. Es seien leider nur noch wenige Gremiumsmitglieder da, welches sich an die Einführung der Sportförderung erinnern könnten. Die SPD-Fraktion sei seinerzeit komplett dagegen gewesen, dass die Stadt Vereine bezuschusse. Damals stand sogar zur Diskussion, diese ganz abzuschaffen. Man habe versucht alle mitzunehmen. Man habe Workshops mit 30 Mitgliedern abgehalten, in welchem alle Vereine repräsentativ vertreten waren. Dass nicht alle Vereine einen Vertreter entsenden konnten, sei bei einer Anzahl von 47 Vereinen klar. Man habe jedoch die Möglichkeit gehabt sich kundig zu machen und man konnte einen größeren Verein bitten, seine Belange mit zu vertreten. Einzelne Punkte im Nachgang zu thematisieren befürworte er nicht. Wenn Stadtrat Härtig eine Förderung für Seniorinnen und Senioren anspricht, wird darauf hingewiesen, dass sich diese Jahreskarten für das Move-Fitnesstudio kaufen würden um jeden Tag Gymnastik machen zu können. Stadtrat Härtig solle bei dem TSG Schwäbisch Hall 1844 e.V. anfragen, ob diese „Lust“ hätten, diese noch mit zu schleppen, um diese noch für billigeres Geld als Mitglied zu führen. Hier sei man nach Ansicht von Stadtrat Baumann weit weg von der Wirklichkeit. Dies höre sich für ihn populistisch an. Man sei seitens der SPD-Fraktion gegen einen Stadion-Neubau gewesen. Für die Freie Wähler Vereinigung gebe es für den Bereich der Sportförderung seit Jahren zwei Kriterien. Das eine Kriterium sei die Leibesertüchtigung. Aus diesem Grunde sei man auch dafür, dass jeder Verein etwas bekomme. Das andere Kriterium ziele auf die Zuschauer ab. Deshalb sei man dafür, dass man in Schwäbisch Hall den Sport auch hochklassig darbieten können muss. Es gebe Zuschauerinnen und Zuschauer, welche es sich nicht leisten können nach Heilbronn oder nach Stuttgart ins Stadion zu fahren. Hierzu muss ein Verein unterstützt werden. Stadtrat Baumann möchte vorausschicken, dass seine Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen werde. Er verwies jedoch darauf, dass die SPD-Fraktion von den großen Vereinen noch nie großartige Stimmen bei der Wahl erhalten habe, da die SPD-Fraktion im Zuge von Abstimmungen immer gegen den Sport war. Die Belange des Sports habe in der Vergangenheit seine Fraktion zusammen mit der CDU-Fraktion vertreten. Dies könne man in den Protokollen nachlesen. Es wird ausgeführt, dass „alle ein bisschen dement seien, wenn man 68 Jahre alt geworden sei.“ Stadtrat Kaiser solle dies nochmals nachlesen. Es sei ein absoluter „Witz“, wenn man einen Workshop abhalte und dann doch alles im Gemeinderat diskutiere. Einen Workshop brauche man dann künftig nicht mehr abhalten. Der Stadtverband für Sport vertrete 47 Vereine, welche man hierdurch mitgenommen habe. Jetzt komme Stadtrat Rempp vom SC Steinbach Comburg 1926 e.V. und man lese in der Zeitung, dass er einen Antrag unabhängig von seiner Fraktion stelle. Man komme langsam mit dem Gemeinderat im „Bilderkalender“. Die FWV-Fraktion werde dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Man hoffe, dass der Antrag von Stadtrat Rempp nicht durchgehe. Zum Antrag auf Umrüstung auf LED-Technik wird darauf hingewiesen, dass Elektriker bei Stadionbeleuchtungen von einer LED-Technik abraten würden. Diese würden eine Amortisationszeit von 50 Jahren benötigen. Man sollte sich nach Ansicht von Stadtrat Baumann zuvor erkundigen, bevor man sich auf „gefährliches technisches Terrain“ begebe. Dies höre sich lediglich gut an.

Stadtrat Preisendanz erläutert, dass er wirklich den Eindruck habe, dass alle Recht hätten. Nicht jeder Verein, der als Sportverein gelte, werde von den Bürgerinnen und Bürger als Sportverein anerkannt. Die Frage, warum Skat kein Sport darstelle, könne man im Raum stehen lassen. Mit sieben Mitgliedern könne man in Deutschland einen Verein gründen. Die Idee, dass in den letzten Jahren auch große Sportvereine angesichts unserer demographischen Entwicklung sich bemüht hätten, zu Fusionen und Kooperationen zu kommen, müsse man auch wahrnehmen. Dies sei auch etwas, was kleine Vereine wahrnehmen müssen, ohne dass diese deshalb ihre Tradition verraten. Er habe gesagt, dass alle Recht hätten. Man könne zu keinem Konsens kommen mit dem es allen Beteiligten Recht zu machen ist. Man habe einen Entwurf vorliegen, welcher nun auf die Mindestmitgliederzahl verzichtet. Hier gehe man mit. Ursprünglich habe man dies jedoch für vernünftig gehalten. Man müsse sich klarmachen, dass es völlig unmöglich sei es allen Recht zu machen. Auch Stadtrat Rempp gebe er eigentlich Recht. Er gebe auch Stadtrat Baumann Recht, dass man nicht nach der Findung eines Kompromisses die Angelegenheit wieder aufmachen sollte. Wenn jemand die Frage stelle, warum nur Jugendliche und nicht auch Seniorinnen und Senioren gefördert werden, habe dieser auch Recht. Wenn jemand die Auffassung vertritt, dass eigentlich jeder Mensch selbst dafür verantwortlich sei, dass er gesund bleibe, habe er ebenfalls Recht. Aus diesem Grunde gehe seine Fraktion mit der Sitzungsvorlage mit.

Stadtrat Rempp stellt fest, dass das Verfahren im Workshop insgesamt für gut befunden wurde. Ihm sei auch klar, dass Planungssicherheit wichtig sei. Das Ergebnis sei bis auf die enthaltene Ungerechtigkeit, wonach Vereine und Kinder in Teilorten im Verhältnis zur Kernstadt benachteiligt werden,„ok“. Im Workshop habe er dies ebenfalls moniert. Es erfolgte dort keine Abstimmung. Es wurde dort erläutert, dass hierfür allein der Gemeinderat zuständig sei. Er habe die Thematik gegenüber der Verwaltung nochmals per Mail übermittelt. Von dort habe er die Rückmeldung erhalten, dass nur der Gemeinderat eine Veränderung vornehmen könne. Dies sei der Grund für seinen Antrag. Der Brief von Hr. Hocher sei völlig in Ordnung. Der TSG Schwäbisch Hall 1844 e.V. habe sicher Recht, dass dieser Planungssicherheit benötige. Dies sehe er ebenso. Dies gelte jedoch auch für jeden anderen Verein. Gleichzeitig müsse man jedoch bedenken, dass die Erhöhung den TSG Schwäbisch Hall 1844 e.V. nicht betreffe. Im Falle einer Erhöhung um 50 % für den TSG Schwäbisch Hall 1844 e.V. wäre dieser sicher auch nicht mehr einverstanden. Er möchte auch nicht auf den SC Steinbach Comburg 1926 e.V. reduziert werde. Es gehe um mehrere Teilorte, auch mit größeren Vereinen.

Stadträtin Koch fragt an, warum die Dancing Crocodiles, der Square Dance Club Schwäbisch Hall und der Top Tanz Club Rot-Gold so gut wie keine Förderung erhalten werden.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass man über Geld des Steuerzahlers rede. Die Frage sei, welches Geld des Steuerzahlers man für welchen Zweck ausgebe. Man habe bestimmte Kriterien wie z. B. die Jugendförderung, da es aus Sicht der Stadt ein zentrales Anliegen sei, dass die Jugend zum Sport geführt werde. Diese Förderung sei zunächst subsidiär. D. h. zunächst muss sich der Verein, deren Mitglieder aus Eigeninteresse diesen Verein bilden, in dem was er tut gemäß seinem Vereinszweck aufstellen. Er könne nicht darauf vertrauen, dass der Steuerzahlende seinem privaten Interesse Rechnung trage. Wenn in der Vereinsstruktur z. B. Menschen sind, die keine Jugendarbeit betreiben oder sich in einem kleineren Maße zusammenfinden und z.. keine lizenzierten Übungsleiter haben, fallen keine Aufwendungen an, die nicht von den Vereinsmitgliedern in der Verantwortung getragen werden können. Dann stelle sich die Frage, warum ein Tatbestand aufgenommen werden soll, um dies mit Mitteln des Steuerzahlenden zu alimentieren. Insofern hänge dies an der Struktur der Vereine. Man habe das Argument wahrgenommen, dass es Vereine geben kann, die klein sind aber dennoch einen hohen Mehrwert für den Zweck des Gemeinwohls bereitstellen. Dies habe Oberbürgermeister Pelgrim überzeugt. Aus diesem Grunde habe man das Kriterium der „Mindestmitgliederzahl“ herausgenommen. Gemeinwohlorientierte Leistungen können unabhängig von der Größe sehr wohl erbracht werden. Wenn jemand nicht im Rahmen der gefundenen Kriterien Vereinsarbeit leistet, muss er diese selber tragen. Die gleiche Frage stelle sich beim Sockelbeitrag. Dies könne man sehr unterschiedlich beurteilen. Man rede hier von einem Sockelbeitrag von 100 € im Jahr. Man kann sagen, dass dies als Anerkennung wichtig sei. Man könne aber auch sagen, wenn ein Verein nicht in der Lage ist, diese Mittel in eigener Verantwortung selbst zu stemmen, frage man sich, ob die Leistungsfähigkeit so gewährleistet ist, dass damit gemeinwohlstiftende Arbeit ermöglicht wird. Dies sei eine Frage der Abwägung. Deshalb habe er von seiner Seite aus gesagt, dass er diesen Teilantrag nicht von vorne herein übernehmen möchte. Im Falle einer Beschlussfassung komme das Gesamtgefüge hierdurch nicht ins Rutschen. Dies sei bei dem Antrag von Stadtrat Rempp anders. Es gebe selbstverständlich unterschiedliche Anhebungen von Prozentsätzen. Dies abstrahiert jedoch, dass es zuvor nicht gerecht war. Wenn eine Situation vorher nicht in Ordnung war, könne man nicht nur am Prozentsatz ansetzen. Sonst bliebe die Ungerechtigkeit erhalten. Insofern müsse man an der Struktur ansetzen. Man habe beispielsweise in dem Kompromiss mit den vereinen Vereinen einen Aspekt hingenommen, wonach man das Rasensportentgelt von 60 Cent auf 40 Cent senke. Bestandteil des Kompromisses war jedoch gleichzeitig, die Anhebung von Entgelten um 5 € an anderer Stelle. Deshalb wolle man nicht das ganze Paket wieder aufschnüren. In diesem Fall würden die großen Vereine an anderer Stelle zu Recht noch nachbessern wollen. Das ganze System komme hierdurch ins Rutschen. Dann könne man gleich wieder von vorne anfangen. Oberbürgermeister Pelgrim sei sehr froh, dass es in den Grundzügen einen großer Kompromiss mit allen großen Sportvereinen gegeben habe. Von geschätzten 15.000 Mitgliedern seien 14.500 Mitglieder mit diesem System einverstanden. Es gebe natürlich Einzelne, die das nicht tun. Der Antrag von Stadtrat Rempp wurde nicht vom SC Steinbach Comburg 1926 e.V. gestellt. Diesen habe er als Mitglied des Stadtrates gestellt.

Stadtrat Kaiser nimmt Bezug auf die Beiträge zu seiner ersten Wortmeldung. Es werde so getan, als ob dies „Peanuts“ seien. Die Aufhebung der Mindestmitgliederzahl als Fördertatbestand sei eine wichtige Sache. Wenn von 47 Vereinen im Stadtverband 14 nichts mehr bekommen hätten, könne man dies als Gemeinderäte so nicht wollen. Gegenüber Stadtrat Baumann wird ausgeführt, dass es ihn ärgere, dass man die SPD-Fraktion als „sportfeindlich“ hinstelle. Hier liege Stadtrat Baumann weit daneben. Er könne sich noch gut an die angesprochene Diskussion erinnern. Er sei bei der Einführung der Sportförderung dabei gewesen. Er habe vorhin ausgeführt, dass es mit 68 Jahren in Richtung „Demenz“ gehe. Dieses Gefühl habe er bei sich noch nicht. Der Hauptgrund für den Widerstand der SPD-Fraktion sei gewesen, dass von der Gesamtsumme zwei Drittel an zwei große Vereine gegangen wären. Man habe sich damals dagegen gewehrt, da die TSG Schwäbisch Hall 1844 e.V. und die Sportfreunde Schwäbisch Hall alles abgeschöpft hätten. Die spätere Neujustierung der Kriterien habe dazu geführt, dass die Jugendarbeit stärker bedacht wurde. Ab diesem Zeitpunkt habe die SPD-Fraktion die Sportförderung über Jahrzehnte unterstützt. Den Vorwurf der „Sportfeindlichkeit“ gegenüber seiner Fraktion weise er in aller Form und Entschiedenheit zurück.

Oberbürgermeister Pelgrim bringt als Appell zum Ausdruck, dass es um eine Sportförderrichtlinie für die Zukunft gehe. Die Wortgefechte der Vergangenheit bittet er auf die Nachsitzung zu reduzieren.

Stadtrat Härtig wirft ein, dass man die ernste Erkrankung Demenz als Beleidigung für Gemeinderatskollegen benutze. Dies sei seiner Auffassung nach weit daneben gegriffen.

Stadtrat Baumann entgegnet, dass Stadtrat Härtig hingegen eine Eigenbetriebsleitung als „behindertenfeindlich“ im Gemeinderat bezeichnet habe. Man solle auf dem Boden bleiben. Es sei nicht in Ordnung, wenn Stadtrat Kaiser dies so darstelle, als ob man damals die beiden großen Vereine bevorteilt habe. Man habe die Sportförderung an Kriterien festgemacht in welcher Klasse man welchen Sport betreibe. Stadtrat Baumann müsse zugeben, dass man das schon ein bisschen anders sehen müsse, wenn man in der Zeitung lese, dass irgendein Verein eine Spielgemeinschaft mit Mainhardt oder Untermünkheim habe und man als Stadt den Rasen mähe. Es ging um Vereine, welche in Schwäbisch Hall beheimatet waren und hochklassig gespielt hätten. Es ging auch um das Kriterium der „Zuschauer“. Dies habe er vorhin bereits erläutert. Es ging damals um die Klasse in der man gespielt habe.

Oberbürgermeister Pelgrim bittet um Befassung mit der jetzigen Sitzungsvorlage.

Stadträtin Koch vertritt die Ansicht, dass es kurzsichtig sei, nur an die Jugendförderung zu denken. Die Richtlinie greife im Titel die „Sportförderung“ auf. Aus der Präambel könne ferner nicht abgeleitet werden, dass nur eine Jugendförderung stattfinde. Es gebe eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis. Wenn man an die demographische Entwicklung denke, sollte man auch an die ältere Fraktion denken. Hinsichtlich der Mindestmitgliedsbeiträge solle man auch an die Menschen denken, welche Hartz IV beziehen. Menschen mit Migrationshintergrund haben nicht viel Geld übrig. Man rede sehr viel von Integration. In der Präambel wird angeführt, dass möglichst alle Bevölkerungsschichten für den Sport gewonnen werden sollen. Es soll ein umfassendes Freizeitangebot verwirklicht werden. Bei der letzten Debatte habe man in Erwägung gezogen, den Tatbestand der Mindestmitgliedsbeiträge zu streichen. Hierdurch fördere man auch die „Unterschicht“.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass man den Sport mit ca. 1,3 Mio. € unterstütze. Die größte Unterstützung stellt hierbei die Bereitstellung von Sportstätten dar. Dies gilt für Erwachsene ebenso wie für Jugendliche. D.h. jeder Verein bekommt einen hohen Zuschuss für die Nutzung der öffentlichen Sportstätten. Die Größenordnung belaufe sich auf ca. 80 % der Kosten, da man nur einen Kostendeckungsgrad von ca. 20 % habe. D. h. der Steuerzahlende zahlt jedem, der öffentliche Sportstätten nutzt, einen Zuschuss in Höhe von 80 % zu den Kosten. Dies gilt auch für Erwachsene. Darüber hinaus habe man gesagt, man möchte aktive Fördermaßnahmen ergreifen, wenn gezielt Jugendarbeit betrieben wird. Neben der zur Verfügungstellung von Sportstätten bekommen die Vereine einen Zuschuss für den Zweck der Jugendarbeit. Dies hält Oberbürgermeister Pelgrim auch für gerechtfertigt. Dies gilt auch, wenn qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter eingesetzt werden und damit die Qualität des Sports nach vorne gebracht wird. Auch dies sei gerechtfertigt. Die Aussage, wonach Erwachsene nichts bekommen, stimme insofern nicht.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt hat den Eindruck, dass die Kommunikation im Zuge der Vorbereitung sehr unglücklich gewesen sei. Es gab Bürgerinnen und Bürger, welche sich telefonisch an einzelne Gemeinderatsmitglieder gewendet hätten. Es wurde z. B. vorgebracht, dass man nun das Doppelte bezahlen müsse. Dies hätte man der Zeitung entnommen. Die SPD habe einen „grandiosen Antrag“ gestellt. Hierzu stehe in der Vorlage, dass der Antrag ca. 8.000 € koste. Dies sei „weltbewegend“. Er habe dann versucht, diese 8.000 € in der neuen Anlage 5 wiederzufinden. Das Ergebnis sei auch „weltbewegend“. Er habe dies ja zur Ungeduld einiger Anwesenden vorgelesen. Er bittet darum, die Verhältnisse zu wahren. Man gebe ca. 1,3 Mio. € aus. Dies sei deutlich mehr als zuvor. Ferner finde eine bessere Verteilung statt. Dies gehöre richtig kommuniziert.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist darauf, dass man nicht „Herr der Kommunikation“ sei. 

Beschluss:

a) Der Antrag von Stadtrat Rempp wird als weitestgehender Antrag zur Abstimmung gestellt: 5 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen.
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

b) Der Antrag der SPD-Fraktion wird mit der verbliebenen Frage, ob alle Vereine einen Sockelbetrag von 100 € und für Mitglieder von 3 - 18 Jahren einen zweckgebundenen Zuschuss von 60 € pro Person erhalten sollen, zur Abstimmung gebracht: 25 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen.
Diesem Antrag wurde zugestimmt.

c) Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wonach die Festlegung eines Mindestmitgliedsbeitrags als Fördervoraussetzung gänzlich gestrichen werden soll, wird zur Abstimmung gestellt: 7 Ja-Stimmen, 21 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

d) Der Beschlussantrag der Verwaltung wird zur Abstimmung gestellt:
1. Zum 01.01.2018 treten die Sportförderrichtlinien und Sportentgeltrichtlinien in der Fassung vom 17.07.2017 in Kraft.
2. Den Ausführungsbestimmungen wird zugestimmt. Die zuvor beschlossenen Änderungen sind hierbei zu berücksichtigen.
(26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen)

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