§ 1 - Bürgerfragestunde (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.

1. Herrmann Schock, Schwäbisch Hall
Herrmann Schock spricht die entfernten Papiercontainer am Haalplatz an. Es bestünden nach wie vor Probleme. Es wird angefragt, ob zeitlich begrenzt eine verstärkte Kontrolle vorgenommen werden kann.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Thematik auf Anregung von Hr. Schock aufgegriffen wurde. Eine Entfernung der Container wurde zur Verbesserung der Situation am Haalplatz mehrheitlich im Gremium unterstützt. Unzulässige Müllablagerungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Hier könne man nur appellieren, dass bei Beobachtungen ggf. eine Anzeige erstattet werde. Man mache einmal im Jahr eine Stadtputzete. Hier sehe man, was überall im Stadtgebiet abgelagert werde. Dies sei erschreckend.


2. Herrmann Schock, Schwäbisch Hall
Herrmann Schock führt an, für viele Geschäftsleute in der Innenstadt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sprechen, welche sich an dem Geräuschpegel durch Straßenmusikanten und Bettlern in der Innenstadt stören.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass „Straßenmusik“ per se nicht verboten sei, sondern einer Verordnung unterliege. D.h. Straßenmusik sei grundsätzlich erlaubt. Allerdings müsse unter Rücksichtnahme auf den Standort ca. alle 20 Minuten eine Wechsel stattfinden. Pausenzeiten sind zudem einzuhalten. Die bestehenden Regelungen wurden mit Faltblatt verteilt. Bei Auffälligkeiten könne man sich an den Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung zur Aufnahme einer Anzeige wenden.


3. Herrmann Schock, Schwäbisch Hall
Es wird angesprochen, dass am vorangegangenen Montag Nachmittag
am Kocherquartier im Bereich eines Treppenhauses eine Glasscheibe kaputt gegangen sei. Nach Ansicht von Herrmann Schock wurde dort kein Sicherheitsglas verbaut. Es wird angefragt, ob dies mit den Regeln des Baurechts konform gehe.

Oberbürgermeister Pelgrim geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Baugenehmigung vorliegt und eine Baukontrolle durchgeführt wurde. Man gehe zudem davon aus, dass die verwendeten Materialien dem Stand der Technik entspreche. Der Hinweis werde jedoch gerne aufgenommen. Man werde dem nochmal nachgehen. 

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