§ 144 - Gewerbepark Schwäbisch Hall-West: Neubau Planstraße 2; hier: Zuwendung, Vergabeverfahren, Finanzierung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im Mai 2017 teilte Verkehrsminister Hermann der Stadt Schwäbisch Hall mit, dass das Förderprojekt „Verkehrswichtige Zubringerstraße vom Gewerbepark West zur B 14“ (Planstraße 2) in das LGVFG-Förderprogramm 2017 aufgenommen wurde. Im Vorfeld hatten Stadt und Regierungspräsidium auf die Synergien einer Umsetzung dieser Maßnahmen im Zusammenhang mit der anstehenden Fahrbandeckenerneuerung auf der B 14 zwischen Schwäbisch Hall und Michelfeld hingewiesen. Gemäß früherer Abstimmungen zwischen Stadt und Regierungspräsidium übernimmt die Stadt im Falle einer Realisierung der Planstraße 2 die gemeinsame Durchführung beider Maßnahmen. Aufgrund der Dringlichkeit der Fahrbahndeckenerneuerung soll dies umgehend erfolgen, so dass die vollständige Finanzierung als Voraussetzung für die Aus­schreibungen und Vergaben kurzfristig sicherzustellen ist.

Laut Kostenermittlung von BIT-Ingenieure AG zum Förderantrag vom 5.2.2014 betrugen die reinen Bauwerkskosten für die Planstraße 2 etwa 4.640.000 € brutto. Gemäß Zusage zur Aufnahme in das Förderprogramm ist von einem Zuwendungsbetrag von ca. 2.000.000 € auszugehen. Das Zuwendungsverfahren verläuft zweistufig, die zweite Antragsstufe ist jetzt einzuleiten.

Zur Zeit werden vom Ing.-Büro die Entwurfspläne überarbeitet und die Kosten­berechnung nach dem AKVS (Anweisung zur Kostenermittlung) und analog der DIN 276 aktualisiert. Die Unterlagen werden dann beim RP Stuttgart mit dem konkreten Zuwendungsantrag und der Kostenberechnung eingereicht. Die Baukosten für die Straßenerneuerung auf der B 14 werden vom Bund separat an die Stadt vergütet.

Nach den Zuwendungsbedingungen soll noch im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten in ersten Bauabschnitten begonnen werden. Die Bauleistungen müssen nach der Stellung des Zuwendungsantrages unmittelbar ausgeschrieben werden. Als Voraussetzung hierfür ist die gesamte Maßnahme im städtischen Haushalt abzubilden. Neben den förderfähigen Baukosten gehören hierzu die nicht-förderfähigen Planungskosten, die Kosten für die Fahrbahndeckenerneuerung sowie die entsprechenden Einnahmen aus Förderung und Kostenerstattung.

Vorbehaltlich der laufenden Kostenfortschreibung ist von folgendem Umfang der Gesamtmaßnahme auszugehen. Eine Baukostensteigerung seit 2014 wurde be­rücksichtigt.

Nr.: Leistung (VA II) Betrag
Teil I Planstraße 2
01. Vorarbeiten / Abbrucharbeiten 138.640,00 €
02. Straßenbauarbeiten 2.637.770,00 €
03. Entwässerung für Straßen 221.400,00 €
04. Wiederherstellen seitliche Flächen 277.430,00 €
05. Ausstattung 134.000,00 €
06. Sonstiges 235.088,41 €
07. Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung 255.102,99 €
Summe Netto 3.899.431,40 €
15 % Baunebenkosten 584.914,71 €
Summe Netto 4.484.346,11 €
19% Mwst 852.025,76 €
Summe Brutto 5.336.371,87 €
 
Teil II Straßenerneuerung B 14
01. Fahrbahndecke 500.000,00 €
Summe Netto 500.000,00 €
15 % Baunebenkosten 75.000,00 €
Summe Netto 575.000,00 €
19% Mwst 109.250,00 €
Summe Brutto 684.250,00 €
 
Zusammenstellung
Teil I Planstraße 2 5.336.371,87 €
Teil II Straßenerneuerung B 14 684.250,00 €
Gesamtsumme 6.020.621,87 €
Zuzüglich Baupreissteigerung und Sonstiges 779.378,13 €
Gesamtsumme gerundet   6.800.000,00 €

Aktuell stehen für die Maßnahme 16011 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Auf dem Sachkonto zum HH 2017 stehen 3.500.000 € mit einem Sperrvermerk bereit. Die fehlenden Mittel in Höhe von 3.300.000 € müssen im Haushalt 2018-19 bereitgestellt werden. Den Ausgaben sind entsprechende Einnahmepositionen für die LGVFG-Fördermittel und die Kostenerstattung für die Fahrbahndeckenerneuerung gegenüber zu stellen. 

Anlage: Übersichtsplan

 

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man beantragt habe den Anschluss für die Entwicklung des „Gewerbepark West“ mit in die Priorisierung des Landes aufzunehmen um die Planstraße 2 zeitnah realisieren zu können. Diese habe erhebliche Auf­wendungen zur Folge. Man bekomme jedoch auch erhebliche Zuschüsse. Es sei eine tolle Sache, dass dies bereits so zeitnah möglich ist, da man hierdurch die dringend benötigten Gewerbeflächen in die Vermarktung bekomme. Oberbürgermeister Pelgrim zeigt ergänzend die Lage der Planstraße 2 auf einem Lageplan.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass die Stadt aufgrund von vorhergehenden Abreden die Fahrbahndeckenerneuerung auf der B 14 für den Bund mit durchführen wird. D.h. man werde dies auch operativ abwickeln. Da man die Angelegenheit als „Paket“ ausschreibe, müsse man dies im Haushalt abbilden. Vor einer Ausschreibung muss die Finanzierung sichergestellt sein. Den Aufwendungen stehen Zuschüsse aus dem LGVFG-Förderprogramm und den Kostenerstattungen für die Fahrbahndecken-erneuerung gegenüber. Bei den förderfähigen Kosten sind die Planungskosten nicht enthalten. Diese werden vorliegend noch ergänzt. Diese wurden jedoch teilweise bereits erbracht. Die Vorplanung, die Entwurfsplanung und Teile der Ausführungsplanung wurden bereits für den Förderantrag 2014 erarbeitet, sodass nun die Ausschreibungs-unterlagen erstellt werden können. Man habe auch einen Ansatz für die Kosten-steigerungen im Baugewerbe berücksichtigt.

Stadtrat Weber erkundigt sich, ob die Verkehrsuntersuchung bereits stattgefunden habe. Ihm gehe es um einen Kreisverkehr an der Einmündung der Planstraße 2 auf die B14. Man habe im Abstand von 200 m zwei Ampelanlagen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass diese Frage im Jahre 2013/2014 intensiv mit der Bundesstraßenverwaltung diskutiert worden sei. Man könne den alten Knoten nicht ganz aufgeben, da man sonst die Anlieger in eine Sackgassensituation bringen würde. Man habe an dieser Stelle somit nicht die Voraussetzungen für einen Kreisverkehr.

Stadtrat Sakellariou erläutert, dass nach der Sitzungsvorlage von 6,8 Mio. € an Gesamtkosten ausgegangen werde. Ferner seien Bauwerkskosten in Höhe von 4,6 Mio. € und ein Zuwendungsbetrag von 2 Mio. € genannt. Es wird angefragt, ob sich die 2 Mio. € auf die Kostenermittlung der BIT-Ingenieure AG beziehen. Es wird ferner festgestellt, dass die Kosten mit einem Sperrvermerk versehen sind. Er gehe davon aus, dass der Gemeinderat den Sperrvermerk beschlossen habe.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass ein Sperrvermerk zum Einsatz kam, da man nicht garantieren konnte, dass das Land den Zuschuss gewährt.

Stadtrat Sakellariou erkundigt sich nach der Höhe der Förderung des Landes. In der Sitzungsvorlage werden 2 Mio. € genannt, jedoch auf Basis der Planung der BIT-Ingenieure AG. Es wird angefragt, ob es bei den 2 Mio. € bleibt oder ob noch eine höhere Förderung erwartet werden kann.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass dies abzuwarten bleibt. Die Kostenschätzung belief sich auf 4,6 Mio. €. 2 Mio. € an Zuschuss wurden auf dieser Basis gewährt. Dies war im Jahr 2014. Das Antragsverfahren sei zweistufig. Es wurde mitgeteilt, dass man in das Förderprogramm aufgenommen wurde. Man bringe derzeit die Kosten auf den aktuellen Stand. Diese Kostenberechnung wird erneut dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt. Dann wird der abschließende Förderbescheid erstellt. Ob hier noch eine Erhöhung erreicht werden kann, müsse man abwarten. Eine Förderung erhalte man jedoch nur auf die förderfähigen Kosten. Die reinen Baukosten und der Preisindex wurde aufgestockt. Die heute vorgestellten Zahlen stellen eine Schätzung dar. Die Kostenberechnung ist noch nicht abgeschlossen. Die Kosten für die Fahrbahndecken-erneuerung seien keine Kosten für die Stadt, jedoch wickle man die Maßnahme ab. Hierfür erhalte man eine Einnahmeposition im Haushalt.

Stadtrat Sakellariou wirft fragend ein, ob dies für die kompletten 680.000 € gelte.

Erster Bürgermeister Klink bejaht dies. Man werde eine Vereinbarung bzgl. der Planungskostenerstattung abschließen. Die Summe von 6,8 Mio. € beinhalte auch die nicht förderfähigen Kosten.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht, dass man hier eine neue gewerbliche Entwicklung in der Größenordnung von 45 ha habe. Es handle sich um die zentrale Straße, welche dieses Gewerbegebiet erschließen wird. Wenn das Land das Projekt nicht in die Förderung aufgenommen hätte, müsste man die Straße in eigener Verantwortung herstellen. Mit der Aufnahme unterstreicht das Land die überörtliche Bedeutung der Straße.

Stadtrat Sakellariou wirft fragend ein, ob dies heißen solle, dass man über etwas beschließe, womit man nicht kalkuliert habe.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man eine Antragstellung vorgenommen habe, da eine überörtliche Erschließungsfunktion gesehen werde. Im Falle einer Ablehnung hätte man die Straße jedoch auch realisieren müssen, da man ansonsten an die Flächen nicht herankomme. In diesem Falle hätte man eine Finanzierung zu 100 % selbst tragen müssen. Nun bekomme man eine Bezuschussung von ca. 50 % der Baukosten. Es bleibe nur die Frage, welche Baukosten anerkannt werden.

Stadtrat Sakellariou führt aus, dass man sich als Stadtrat mit präzisen Zahlen wohler fühle.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass man immer noch mit einer ca. 50 %-igen Förderung des Landes rechne. Die exakte Fortschreibung der Kosten müsse man abwarten.
Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass eine Abstimmung vorliegt. Der Bebauungs­plan „Gewerbepark West“ stellt eine interkommunale Maßnahme der Gemeinde Michelfeld, der Gemeinde Rosengarten und der Stadt Schwäbisch Hall dar. Die Erschließung dieses Gewerbegebietes stellt eine gemeinsame Beschlusslage der drei Gemeinden dar. Aus diesem Grunde sei Michelfeld auch an der Teilverlegung des Knotens beteiligt. Dies wird anhand des Lageplans gezeigt.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich nach dem Stand für das Gelände des Landes hinter der JVA.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass das Land die Fläche nicht verkaufen möchte. Das Land habe ferner die Erschließungskosten bezahlt. Man habe Innenminister Strobel geschrieben und bzgl. eines Rückkaufs angefragt. Innenminister Strobel habe sich freundlich für sein Angebot bedankt und mitgeteilt, dass das Land die Fläche behalten möchte. Die Kosten für die Erschließung des Geländes wurden daraufhin anstandslos bezahlt. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den zweiten Teil des Zuwendungsantrages an das RP Stuttgart zu stellen und das Vergabeverfahren einzuleiten. Die Haushaltssperre in Höhe von 3.500.000 € ist aufzuheben. Die fehlenden Mittel in Höhe von 3.300.000 € werden im Haushalt 2018-19 bereitgestellt.
(13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen, ohne Stadtrat Baumann wg. Befangenheit)


Oberbürgermeister Pelgrim erläutert im Nachgang zur Beschlussfassung, dass man eine Menge Geld in den „Sand setzen“ würde, wenn man die Umsetzung nicht weiterverfolge, da die Grundstücke bereits gekauft wurden.

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