§ 141 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2113-05, „Photovoltaikanlage - Alter Schießstand“ in Schwäbisch Hall-Sulzdorf; hier: Planungsermächtigung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. Oktober 2017, 09:17 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Auf einer Teilfläche des Flurstückes 3320 auf Gemarkung Sulzdorf plant die Firma Walter Energy GmbH & Co.KG aus Jagstzell eine Freiflächen Photovoltaikanlage. Bei dem Flur­stück handelt es sich um den so genannten „Alten Schießstand“. Der Schießstand wurde 1935 bis 1936 als militärischer Schießstand für die Deutschen Wehrmacht erbaut und ab 1953 von der US-Armee wieder instand gesetzt und modernisiert. In dieser Zeit trug er den Namen „York Range“. Nach Abzug der US-Armee 1993 wurde der Schieß­stand noch einige Jahre sporadisch von der Polizei für Übungen genutzt. Seit ca. 20 Jahren liegt die Fläche brach.

Die Firma Walter Energy GmbH & Co.KG aus Jagstzell hat das gesamte Flurstück gepachtet und plant auf der westlichen Teilfläche, im wesentlich der Bereich der ursprünglichen Schießbahn eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. Geplant sind auf einer Fläche von ca. 2,5 ha (Gesamtgröße des Flurstückes ca. 7,8 ha), ca. 7.500 bodennahe, feststehende Module mit einer Größe von je 1,0 m x 1,68 m.

Die östlich angrenzende Grünfläche wurde vom Naturschutz als Magerwiese kartiert und als Biotop ausgewiesen. In diesem Bereich ist derzeit keine Überplanung vorgesehen.

Um den baurechtlichen Rahmen für das geplante Bauvorhaben zu schaffen ist ein Bebauungsplan erforderlich. Dieser soll in Abstimmung mit der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Walter Energy GmbH & Co.KG aus Jagstzell als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden.

Als Inhalt des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) Photovoltaik­anlage für die Aufstellung/Auslegung von Solarmodulen, den Bau der für den Betrieb zusätzlichen Einrichtungen und die Anlagen für die erforderlichen Zuwegungen zu den Modulfeldern, Einrichtung einer Umzäunung und die Aufstellung von Kameramasten für die Überwachung der Anlage geplant. Die genau Detaillierung ist Gegenstand des noch zu erarbeitenden Bebauungsplanes.

Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet und ist im Altlastenkataster als Altlastenfläche erfasst.
In der rechtsverbindlichen 7D. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist die Fläche als Außenbereich dargestellt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens soll die Plangebietsfläche als Sondergebiet Photovoltaikanlage ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Das Bauvorhaben wird von der Verwaltung begrüßt. Es wird empfohlen, dem als Anlage beigefügte Antrag des Vorhabenträger Walter Energy GmbH & Co.KG aus Jagstzell auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 02.06.2017 stattzugeben.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in der Sitzung vom 20.06.2017 dem Vorhaben zugestimmt.

Anlage 1:  Antrag des Vorhabenträger Walter Energy GmbH & Co.KG aus Jagstzell auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 02.06.2017
Anlage 2:  Orientierungsplan, Lage des Plangebietes
Anlage 3:  Lageplan geplanter Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Anlage 4:  Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Maßnahmenbeschreibung
Anlage 5:  Referenzliste der Firma Walter Energy GmbH & Co.KG

 

Geschäftsführer der Walter Energy GmbH & Co. KG, Hr. Walter, erläutert, dass ursprünglich eine 4 MW-Anlage geplant gewesen sei. Kurz nach der Ausschreibung sei ein Teilstück als Biotop (Magerrasen) kartiert worden. Man habe deshalb die Fläche auf die „Schießanlage“ begrenzt. Die Bundesforstverwaltung müsse zunächst noch den belasteten Sand ordnungsgemäß entsorgen. Er wolle den größten Teil der Fläche selbst bewirtschaften. Er projektiere und plane seit 2007 Photovoltaikanlagen im räumlichen Bereich „Bayern bis Thüringen“ in der Größenordnung bis 2,6 MW.

Stadtrat und Ortsvorsteher Frank führt aus, dass sich der Ortschaftsrat Sulzdorf einstimmig für das Projekt ausgesprochen habe. Eine Bebauung sei dort nicht vorstellbar. Eine Nutzung zur Energiegewinnung werde daher positiv gesehen. Seitens der CDU-Fraktion werde man ebenfalls zustimmen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

1. Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes § 12 BauGB
Dem Antrag der Vorhabenträger Walter Energy GmbH & Co.KG aus Jagstzell auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren vom 02.06.2017 wird stattgegeben.
(einstimmig -18)

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