§ 139 - Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 „Solpark - Änderung Alfred-Leikam-Straße“; hier: Abwägung frühzeitige Beteiligung und Auslegungsbeschluss (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

- Stadtrat Baumann nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -
- Stadträtin Herrmann nimmt um 17.50 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Der Gemeinderat hat am 18.03.2015 den Aufstellungsbeschluss (§ 63) für den Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 "Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße" gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.

Am 06.02.2017 war die Öffentlichkeit zu einer Informationsveranstaltung in den Räumen der Feuerwache Ost eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen etwa 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Zur vorgestellten Planung wurden unmittelbar keine Stellungnahmen abgegeben. Im Zeitraum nach der Veranstaltung ging eine schriftliche Stellungnahme bei der Verwaltung ein, die zu Änderungen bei den Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen führte.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.05.2017. Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben.
Sämtliche Stellungnahmen sind in der beigefügten Tabelle detailliert aufgeführt und mit Abwägungsvorschlägen dargestellt.

Zwischenzeitlich gab es zwei Novellen des Baugesetzbuches (BauGB). Es wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 geändert, welches am 13. Mai 2017 in Kraft getreten ist.
Weitere Anpassungen sind durch das Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 erfolgt.
Die Rechtsgrundlagen zum Bebauungsplan wurden deshalb auf den aktuellen Stand gebracht.

ergänzender Sachvortrag (Tischvorlage):
Die Stellungnahme vom Landratsamt Schwäbisch Hall im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren Solpark Änderung Alfred-Leikam-Straße ging erst am 28.06.2017 bei der Stadt Schwäbisch Hall ein und konnte deshalb bisher nicht berücksichtigt werden.

Da es sich hierbei zum Teil um wesentliche Änderungen handelt ist es notwendig diese zum Auslegungsbeschluss zu berücksichtigen, um eine erneute Auslegung und den damit verbundenen zusätzlichen Zeitbedarf zu vermeiden.

Die Anregungen und entsprechenden Abwägungsvorschläge sind in beigefügter Liste dargestellt und werden als Anlage 7a der Sitzungsvorlage 200/17 (BPA 10.07.2017) beigefügt. Sie werden somit Bestandteil des Auslegungsbeschlusses.

Der Umweltbericht sowie der Textteil zum Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ wurden in den genannten Punkten entsprechend angepasst und erhalten das aktualisierte Datum 05.07.2017.

Gleichzeitig werden Planteil, Begründung und Örtliche Bauvorschriften ebenfalls auf den 05.07.2017 datiert, um künftig Verwechslungen und Verunsicherungen zu vermeiden.

Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ vom 05.07.2017
Anlage 2: Begründung vom 05.07.2017
Anlage 3: Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung vom 05.07.2017, Gundelfinger_Traub Landschaftsarchitekten, Schwäbisch Hall
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung vom 07.10.2015, Ingenieurbüro Blaser, Esslingen
Anlage 5: Textteil vom 05.07.2017
Anlage 6: Örtliche Bauvorschriften vom 05.07.2017
Anlage 7: Tabelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Behörden, gemäß § 4 (1) BauGB
Anlage 7a: Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme des Landratsamtes Schwäbisch Hall vom 28.06.2017, Stand: 06.07.2017

 

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass die einzige Änderung sich im Bereich der Höhen ergeben habe. Hintergrund seien bereits installierte Solaranlagen, welche nicht beeinträchtigt werden sollen. Aus diesem Grunde wurde die Höhe etwas abgesenkt. Auf die ergänzende Stellungnahme des Landratsamtes Schwäbisch Hall wird hingewiesen. Es wird auf den ursprünglich vorgesehenen Oberbodenaufbau verzichtet. Der notwendige Ausgleich für das Schutzgut „Boden“ wird mit vorhandenen Ökopunkten der Ausgleichsmaßnahme „Naturnahe Umgestaltung des Kochers Bereich Weilerwiese“ verrechnet und der Umweltbericht entsprechend angepasst.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen der Stellungnahme des Landratsamtes Schwäbisch Hall. Man müsse auch an die Verhältnismäßigkeit denken.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass keine finanziellen Auswirkungen hieraus resultieren. Der fachliche Hinweis der Fachbehörde sei in Ordnung und könne aufgenommen werden.

Stadtrat Sakellariou nimmt darauf Bezug, dass die in Rede stehende Fläche bislang als innenliegende Grün- und Ausgleichsfläche deklariert war. Wenn man mit so einem einfachen Beschluss eine derartige Deklaration aufheben könne, frage er sich, wie es mit den anderen Ausgleichsflächen aussehe. Er denke an den Solpark, die Bühlertalstraße und den Tafelberg.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass hierfür ein Bebauungsplanverfahren mit den üblichen Verfahrensschritten erforderlich ist. Hierfür wurde der Umweltbericht überarbeitet. Der Ausgleich für die Bereiche, welche nun zusätzlich versiegelt werden, wurde hierin ergänzt. In der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde dies erörtert. Die städtebaulichen Zielvorstellungen für dieses Areal hätten sich nicht bewahrheitet. Man habe damals eine sehr kleinteilige Parzellenstruktur angenommen. Zugrunde lag damals ferner ein Messekonzept mit vermutlicher Einbeziehung der Flächen als Ausstellungsflächen im Freibereich. Man brauche zwischenzeitlich große Flächen für große Betriebe. Bevor man nun Flächen im Außenbereich beansprucht, sollte man Flächenpotenziale im Innenbereich ausschöpfen. Dies sollte durch ein geordnetes Verfahren unter Berücksichtigung aller Belange zur Forcierung einer Nachverdichtung erfolgen.

Oberbürgermeister Pelgrim verdeutlicht nochmals die Frage, wonach ein festgesetzter Ausgleich in einem ähnlich kurzen Verfahren aufgehoben werden könnte.

Stadtrat Sakellariou kommt als Beispiel auf die Obstbaumwiese zur Bühlertalstraße zu sprechen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass der Gemeinderat mit seiner Mehrheit im Wege der Planungshoheit entscheidet, ob eine Ausgleichsfläche aufgehoben wird. Er gehe davon aus, dass man zu Aussagen der Freiraumplanung langfristig stehe.

Stadtrat Sakellariou führt aus, dass nach seiner Kenntnis die Ausgleichsflächen im Stadtgebiet in der Anzahl begrenzt seien, sodass man gar keine Möglichkeit habe Veränderungen vorzunehmen. Z. B. habe man kürzlich künstlich einen Wald schaffen müssen.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass es Mühe koste, Ersatzflächen für Ausgleichsmaßnahmen zu finden. Dies werde immer schwieriger. Deshalb nutze man die Möglichkeit eines Ökokontos, um evtl. auch außerhalb des Stadtgebietes noch Maßnahmen anrechnen zu können.

Stadtrat Sakellariou erkundigt sich, welche Flächen als Ersatz herangezogen wurden.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass durch die naturnahe Umgestaltung des Kochers im Bereich der Weilerwiese noch Ökopunkte übrig seien, sodass diese angerechnet werden können.

Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den Umweltbericht mit der enthaltenen Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Erster Bürgermeister Klink ergänzt, dass in Anlage 3 und 4 die Ausgleichsflächen parzellenscharf nachvollzogen werden können.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

  1. Dem städtebaulichen Konzept für das Baugebiet „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ entsprechend dem Lageplan (Anlage 1) vom 05.07.2017 wird mit den oben beschriebenen Änderungen zugestimmt.
     
  2. Über die vorgebrachten Anregungen wird wie in der beigefügten Darstellung erläutert entschieden. Den Abwägungsvorschlägen (Anlage 7 und 7a) zu den jeweiligen Stellungnahmen wird zugestimmt.
     
  3. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“, bestehend aus Lageplan und textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung, jeweils vom 05.07.2017 und dem Umweltbericht vom 05.07.2017, wird zugestimmt.
     
  4. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 0313-01/19 „Solpark – Änderung Alfred-Leikam-Straße“ einschließlich textlicher Festsetzungen, örtlicher Bauvorschriften und Begründung, jeweils vom 05.07.2017 und dem Umweltbericht vom 05.07.2017, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

(einstimmig - 18)

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