§ 136 - Neubau Globe-Theater: Verrechnungszuschuss für den Stellplatzablösebetrag und die Baugenehmigungsgebühr; hier: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 145.823 € (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für den Neubau des Globe-Theaters auf dem Unterwöhrd sind 50 Stellplätze nachzuweisen. Da dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, wurde mit der Stadt ein Vertrag über die Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen. Der Ablösungsbetrag beläuft sich auf insgesamt 125.000,00 €.

Des Weiteren ist eine Baugenehmigungsgebühr in Höhe von 20.823,00 € angefallen.

Sowohl der Stellplatzablösebetrag als auch die Baugenehmigungsgebühr werden von der Stadt in Form eines Verrechnungszuschusses übernommen.

Da durch den Stellplatzablösebetrag und die Baugenehmigungsgebühr im Rechnungsjahr 2017 zusätzliche Einnahmen erzielt werden, wirkt sich der Verrechnungszuschuss im Ergebnishaushalt kostenneutral aus.

 

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, ob sich hierdurch der städtische Zuschuss erhöhe.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass sich der Zuschuss und zugleich die Einnahmen der Stadt erhöhen. Formalrechtlich müssen Stellplätze nachgewiesen werden. Dies ist aufgrund der Örtlichkeit nicht möglich, sodass eine Ablöse zu erfolgen hat.

Stadtrat Kaiser wirft ein, dass man gewusst habe, dass die Baugenehmigungsgebühr anfallen werde. Es wird die Frage aufgeworfen, ob man hiermit bislang nicht gerechnet habe.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass es zur Frage, ob gemeinnützige Vereine von einer Baugenehmigungsgebühr befreit werden können, eine unterschiedliche Lesart gebe. Auf das Diak wird beispielhaft verwiesen. Der vorgeschlagene Weg trägt zur Transparenz des Haushalts bei.

Stadtrat Preisendanz wirft fragend ein, ob man nicht Parkplätze im Parkhaus anrechnen könne.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert, dass öffentliche Stellplätze baurechtlich nicht geltend gemacht werden können.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass für jedes Bauvorhaben ein Stellplatznachweis zu führen ist. Manchmal gebe jedoch das Grundstück dies nicht her. Faktisch könne auf dem Unterwöhrd kein Parkplatz entstehen. Das Instrument zur Lösung stellt eine „Ablöse“ dar.

Stadtrat Härtig bittet darum, im Zuge der Planung der Außenanlagen ausreichend Fahrradstellplätze zu berücksichtigen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass die Planung der Außenanlagen noch aussteht.

Stadträtin Koch fragt an, ob es möglich sei zum Ende des Jahres eine Aufstellung zur Gesamtförderung unter Berücksichtigung der Arbeitsstunden von Abteilungsleiter Hochbau Koch zu erhalten.

Oberbürgermeister Pelgrim schätzt, dass von ca. 25.000 € bis 30.000 € Personalkosten auszugehen ist.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Für den Stellplatzablösebetrag und die Baugenehmigungsgebühr werden außerplanmäßig 145.823,00 € als Verrechnungszuschuss gewährt.
(12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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