16301661/meetingminutes/24614999/paragraph

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F&uuml;r den Neubau des Globetheaters auf dem Unterw&ouml;hrd sind 50 Stellpl&auml;tze nachzuweisen. Da dies auf dem Baugrundst&uuml;ck nicht m&ouml;glich ist, wurde mit der Stadt ein Vertrag &uuml;ber die Abl&ouml;sung dieser Verpflichtung geschlossen. Der Abl&ouml;sungsbetrag bel&auml;uft sich auf insgesamt 125.000,00 Euro.</p>
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F&uuml;r den Neubau des Globe-Theaters auf dem Unterw&ouml;hrd sind 50 Stellpl&auml;tze nachzuweisen. Da dies auf dem Baugrundst&uuml;ck nicht m&ouml;glich ist, wurde mit der Stadt ein Vertrag &uuml;ber die Abl&ouml;sung dieser Verpflichtung geschlossen. Der Abl&ouml;sungsbetrag bel&auml;uft sich auf insgesamt 125.000,00 &euro;.</p>
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Des Weiteren ist eine Baugenehmigungsgeb&uuml;hr in H&ouml;he von 20.823,00 Euro angefallen.</p>
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Des Weiteren ist eine Baugenehmigungsgeb&uuml;hr in H&ouml;he von 20.823,00 &euro; angefallen.</p>
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Sowohl der Stellplatzabl&ouml;sebetrag als auch die Baugenehmigungsgeb&uuml;hr werden von der Stadt in Form eines Verrechnungszuschusses &uuml;bernommen.</p>
 
Sowohl der Stellplatzabl&ouml;sebetrag als auch die Baugenehmigungsgeb&uuml;hr werden von der Stadt in Form eines Verrechnungszuschusses &uuml;bernommen.</p>
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Da durch den Stellplatzabl&ouml;sebetrag und die Baugenehmigungsgeb&uuml;hr im Rechnungsjahr 2017 zus&auml;tzliche Einnahmen erzielt werden, wirkt sich der Verrechnungszuschuss im Ergebnishaushalt kostenneutral aus.&nbsp;</p>
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Da durch den Stellplatzabl&ouml;sebetrag und die Baugenehmigungsgeb&uuml;hr im Rechnungsjahr 2017 zus&auml;tzliche Einnahmen erzielt werden, wirkt sich der Verrechnungszuschuss im Ergebnishaushalt kostenneutral aus.</p>
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F&uuml;r den Stellplatzabl&ouml;sebetrag und die Baugenehmigungsgeb&uuml;hr werden au&szlig;erplanm&auml;&szlig;ig 145.823,00 Euro als Verrechnungszuschuss gew&auml;hrt.<br />
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<u>Stadtrat Kaiser</u> erkundigt sich, ob sich hierdurch der st&auml;dtische Zuschuss erh&ouml;he.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erl&auml;utert, dass sich der Zuschuss und zugleich die Einnahmen der Stadt erh&ouml;hen. Formalrechtlich m&uuml;ssen Stellpl&auml;tze nachgewiesen werden. Dies ist aufgrund der &Ouml;rtlichkeit nicht m&ouml;glich, sodass eine Abl&ouml;se zu erfolgen hat.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> wirft ein, dass man gewusst habe, dass die Baugenehmigungsgeb&uuml;hr anfallen werde. Es wird die Frage aufgeworfen, ob man hiermit bislang nicht gerechnet habe.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt aus, dass es zur Frage, ob gemeinn&uuml;tzige Vereine von einer Baugenehmigungsgeb&uuml;hr befreit werden k&ouml;nnen, eine unterschiedliche Lesart gebe. Auf das Diak wird beispielhaft verwiesen. Der vorgeschlagene Weg tr&auml;gt zur Transparenz des Haushalts bei.</p>
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<u>Stadtrat Preisendanz</u> wirft fragend ein, ob man nicht Parkpl&auml;tze im Parkhaus anrechnen k&ouml;nne.</p>
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<u>Fachbereichsleiter Finanzen Gruber</u> erl&auml;utert, dass &ouml;ffentliche Stellpl&auml;tze baurechtlich nicht geltend gemacht werden k&ouml;nnen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> erg&auml;nzt, dass f&uuml;r jedes Bauvorhaben ein Stellplatznachweis zu f&uuml;hren ist. Manchmal gebe jedoch das Grundst&uuml;ck dies nicht her. Faktisch k&ouml;nne auf dem Unterw&ouml;hrd kein Parkplatz entstehen. Das Instrument zur L&ouml;sung stellt eine &bdquo;Abl&ouml;se&ldquo; dar.</p>
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<u>Stadtrat H&auml;rtig</u> bittet darum, im Zuge der Planung der Au&szlig;enanlagen ausreichend Fahrradstellpl&auml;tze zu ber&uuml;cksichtigen.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> erl&auml;utert, dass die Planung der Au&szlig;enanlagen noch aussteht.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Koch</u> fragt an, ob es m&ouml;glich sei zum Ende des Jahres eine Aufstellung zur Gesamtf&ouml;rderung unter Ber&uuml;cksichtigung der Arbeitsstunden von Abteilungsleiter Hochbau Koch zu erhalten.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sch&auml;tzt, dass von ca. 25.000 &euro; bis 30.000 &euro; Personalkosten auszugehen ist.</p>
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(12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
 
(12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)</p>
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[[Category:Startdate|2017-06-26]]
 
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Aktuelle Version vom 6. September 2017, 08:27 Uhr

Sachvortrag:

Für den Neubau des Globe-Theaters auf dem Unterwöhrd sind 50 Stellplätze nachzuweisen. Da dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, wurde mit der Stadt ein Vertrag über die Ablösung dieser Verpflichtung geschlossen. Der Ablösungsbetrag beläuft sich auf insgesamt 125.000,00 €.

Des Weiteren ist eine Baugenehmigungsgebühr in Höhe von 20.823,00 € angefallen.

Sowohl der Stellplatzablösebetrag als auch die Baugenehmigungsgebühr werden von der Stadt in Form eines Verrechnungszuschusses übernommen.

Da durch den Stellplatzablösebetrag und die Baugenehmigungsgebühr im Rechnungsjahr 2017 zusätzliche Einnahmen erzielt werden, wirkt sich der Verrechnungszuschuss im Ergebnishaushalt kostenneutral aus.

 

Stadtrat Kaiser erkundigt sich, ob sich hierdurch der städtische Zuschuss erhöhe.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass sich der Zuschuss und zugleich die Einnahmen der Stadt erhöhen. Formalrechtlich müssen Stellplätze nachgewiesen werden. Dies ist aufgrund der Örtlichkeit nicht möglich, sodass eine Ablöse zu erfolgen hat.

Stadtrat Kaiser wirft ein, dass man gewusst habe, dass die Baugenehmigungsgebühr anfallen werde. Es wird die Frage aufgeworfen, ob man hiermit bislang nicht gerechnet habe.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass es zur Frage, ob gemeinnützige Vereine von einer Baugenehmigungsgebühr befreit werden können, eine unterschiedliche Lesart gebe. Auf das Diak wird beispielhaft verwiesen. Der vorgeschlagene Weg trägt zur Transparenz des Haushalts bei.

Stadtrat Preisendanz wirft fragend ein, ob man nicht Parkplätze im Parkhaus anrechnen könne.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert, dass öffentliche Stellplätze baurechtlich nicht geltend gemacht werden können.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass für jedes Bauvorhaben ein Stellplatznachweis zu führen ist. Manchmal gebe jedoch das Grundstück dies nicht her. Faktisch könne auf dem Unterwöhrd kein Parkplatz entstehen. Das Instrument zur Lösung stellt eine „Ablöse“ dar.

Stadtrat Härtig bittet darum, im Zuge der Planung der Außenanlagen ausreichend Fahrradstellplätze zu berücksichtigen.

Erster Bürgermeister Klink erläutert, dass die Planung der Außenanlagen noch aussteht.

Stadträtin Koch fragt an, ob es möglich sei zum Ende des Jahres eine Aufstellung zur Gesamtförderung unter Berücksichtigung der Arbeitsstunden von Abteilungsleiter Hochbau Koch zu erhalten.

Oberbürgermeister Pelgrim schätzt, dass von ca. 25.000 € bis 30.000 € Personalkosten auszugehen ist.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Für den Stellplatzablösebetrag und die Baugenehmigungsgebühr werden außerplanmäßig 145.823,00 € als Verrechnungszuschuss gewährt.
(12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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