§ 135 - Antrag auf Zuschuss zum Abwasserbeitrag des Vereins der Freien Waldorfschule Schwäbisch Hall (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Der Verein Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. befindet sich derzeit in der Neubauphase der Kinderkrippe und des Kindergartens.

Aufgrund eines notwendigen Bebauungsplanverfahrens sowie weiteren Abstimmungen und Planänderungen, konnte mit dem Bau erst ein Jahr später als vorgesehen begonnen werden. Infolge der Verzögerung musste der Verein - anders als geplant - den Erbpachtzins in Höhe von rund 50.000 € für ein weiteres Jahr bezahlen. Hinzu kam eine Grunderwerbssteuer für die Erweiterung des Erbpachtgeländes von 32.000 €.
Zusätzlich steht nun ein Abwasserbeitrag von 44.845,14 € an. Die Bewältigung dieser zusätzlichen Kosten stellt den Verein vor eine große Herausforderung.

Der Abwasserbeitrag bezieht sich auf die gesamte Fläche des Flurstücks 1009/17, also 9.461 qm. Dieses Flurstück wird mit einer Bruttogrundfläche von 960 qm überbaut. Die restliche Fläche wird für eine Sportwiese mit 50 m-Bahn, Sandplatz und Sportrasen sowie für Schotterparkplätze und Weganbindungen benötigt. Weitere bauliche Nutzungen sind nicht vorgesehen.

Aufgrund der o. g. finanziellen Herausforderungen beantragt der Verein einen Zuschuss zum Abwasserbeitrag durch die Stadt Schwäbisch Hall. Der Verein schlägt vor, dass die tatsächliche Grundfläche mit 960 qm als Berechnungsbasis herangezogen wird. Dies entspricht einem Abwasserbeitrag von 4.550,40 €. Um einen Zuschuss des Differenzbetrags in Höhe von 40.294,74 € wird gebeten. 

Anlage: Antrag Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall vom 07.06.2017

 

Stadträtin Rabe wirft ein, dass Abwasser vom Verbrauch abhänge.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass neue Flächen hinzugekommen seien. Diese sind zu veranlagen.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber führt aus, dass sich der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung aus zwei Töpfen finanziert. Dies sind einerseits die Niederschlagswasser- und Schmutzwassergebühren. Bei einer Bebauung von Grundstücken werden andererseits sog. Beiträge erhoben.

Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass der Beitrag für die neuen Erschließungsflächen zu leisten ist.

Stadtrat Kaiser sieht noch Beratungsbedarf in seiner Fraktion. Ob der „Nachlass“ zudem als Zuschuss gewährt wird, möchte er nochmals eingehend in seiner Fraktion beraten.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass es sich in dem vorliegenden Fall um eine Schule handelt. Es liege im öffentlichen Interesse eine Schulentwicklung zu unterstützen.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert ergänzend, dass es nicht um einen „Erlass“ der Abwasserbeiträge gehe. Es geht um einen Zuschuss, wodurch der komplette Abwasserbeitrag bezahlt werden kann. Rechtlich bestehe keine Möglichkeit einen Erlass zu gewähren. 

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Dem Antrag wird entsprochen. Der Differenzbetrag in Höhe von 40.294,74 € wird überplanmäßig bereitgestellt und als Zuschuss an den Verein Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V. ausbezahlt.
(14 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

Meine Werkzeuge