§ 132 - Sportförderrichtlinien und Sportentgelte ab 2018 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Im Mai 2015 wurde nach Beratung im Gemeinderat beschlossen, das Institut für kooperative Planung und Sportentwicklung, ikps, mit der Erstellung einer Neukonzeption der Sportförderrichtlinien und Sportentgelte zu beauftragen. Verschiedene Nutzungsentgelte, wie z. B. Hallen-, Rasensport-, Kunstrasensport- und Duschentgelte, Entgelte für Pflegemaßnahmen, Küchennutzungen, Hausmeisterkosten und Betriebskosten waren hierfür ausschlaggebend. Bei der Neuplanung stand die Beteiligung von Sportakteuren, dem Stadtverband für Sport, Vertretungen des Gemeinderats und der Verwaltung mit im Fokus.

Ca. 30 Personen trafen sich jeweils in fünf Workshops. In den Workshops wurden Eckpunkte erarbeitet und diskutiert. Daraus entstanden die Entwürfe neuer Sportförderrichtlinien und Sportentgelte.

Leitlinien einer künftigen Sportförderung sind gezielte Fördertatbestände für Vereine. Hier die Eckpunkte im Einzelnen:

  • Förderung der Jugendarbeit (3 - 18 J.)
  • Zuschüsse für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter
  • Erwerb von Übungsleiterlizenzen und deren Verlängerungen
  • Personalkostenzuschüsse für hauptamtliches Verwaltungspersonal
  • Förderung Stadtverband für Sport
  • Unentgeltliche Überlassung von notwendigen Freiflächen für den Sport (Verrechnung)
  • Erlass der Miet- und Pachtkosten unter 500 €/Jahr (kein Erbbau)
  • Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene oder vom Verein gepachtete Sportanlagen
  • Investitionskostenzuschüsse
  • Zuschüsse zur Anschaffung von Pflege- und Sportgeräten
  • Zuschüsse für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen
  • Zuschüsse für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen
  • Förderung von Fusionen zwischen Haller Sportvereinen
  • Zuschüsse für überregionale sportliche Events in Schwäbisch Hall
  • Zuschüsse für Vereinsjubiläen
  • Ehrung von Sportlerinnen und Sportler

Die bisherige Entgeltrichtlinie beinhaltete verschiedenartige Kostensätze mit zum Teil unterschiedlicher Systematik. Auch hier war das Ziel, eine durchgehende Systematik, bessere Übersichtlichkeit und Klarheit zu erreichen. Gleichartige Angebote (z. B. Rasensportentgelt Stadien und Kunstrasen) wurden zusammengefasst. Künftig sollen alle Belegungen, unabhängig von Übungsbetrieb, Wettkampf oder Freizeit mit Entgelten erhoben werden. Freiveranstaltungen für traditionell wiederkehrende Veranstaltungen ohne Anwesenheit eines Hausmeisters  in den Turn- und Festhallen der Stadt (1 x jährlich) können aufgrund der Versammlungsstättenverordnung und den daraus resultierenden rechtlichen Voraussetzungen nicht mehr zugelassen werden.

In der Sitzung am 05.04.2017 nö (§ 71) wurde der Gemeinderat von Herrn Dr. Eckl, ikps, über den Verlauf des Verfahrens und über die Entwürfe der geplanten Sportförderrichtlinien und Sportentgelte ab 2018 informiert. Nach dieser Information wurden alle Sportvereine über die geplanten Richtlinien informiert und um Stellungnahme gebeten.

Hingewiesen wurde der Gemeinderat auf eine Änderung, die nach der letzten Beratung in der Workshopgruppe in die Richtlinien aufgenommen wurde. Dabei ging es um die Festsetzung des Rasensportentgeltes für Fußball- und Baseballfeldern von 0,30 € auf 0,60 €/m² und gleichzeitiger weiteren Übernahme der Bewässerungskosten dieser Flächen durch die Stadt. Diese Hinweise unterblieben jedoch beim Anschreiben an alle Vereine. Die Workshopgruppe wurde deshalb nachträglich auf die Änderung aufmerksam gemacht und den Fußballvereinen ein Informationstermin angeboten. Dieser fand am 23.05.2017 statt. Teilgenommen haben alle Fußballvereine in Schwäbisch Hall bis auf die TSG, sowie Vertreter des Stadtverbandes für Sport. Die Ergebnisse dieser Besprechung sind in der unten stehenden Stellungnahme der Verwaltung zum Thema Rasensportentgelt für Fußball-und Baseballrasenfeldern dargestellt.
Die Stellungnahmen der Vereine sind in der Anlage 1 (nö) im Originaltext beigefügt.

Die Stellungnahmen der Vereine bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:

1. Fördervoraussetzungen - Antragsberechtigung für eine Sportförderung
a) mindestens 100 Mitglieder
b) Mitgliedsbeitrag von mind. 70 € jährlich für Erwachsene und 35 € für Kinder
c) Mitgliedschaft im WLSB

2. Rasensportentgelt für Fußball- und Baseballrasenfelder
Erhöhung des Rasensportentgeltes von den in der Workshopgruppe geplanten 0,30 € auf 0,60 €, sowie die Anpassungsklausel (Index alle 2 Jahre).


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fördervoraussetzungen wurden in der Workshopgruppe durch das ikps vorgestellt und besprochen. (s. Ergebnisprotokoll Anlage 2)

zu 1 a) Mindestmitgliederzahl
Die von ikps vorgeschlagene Mindestmitgliederzahl von 100 Personen wurde zur Kenntnis genommen. Eine gewisse Mindestgröße trägt zu einer langfristigen Stabilität auch finanzieller Art bei. Durch Fusionen und Zusammenschlüsse kann diese Zahl erreicht werden. Fusionen sind nach den Richtlinien förderbar.

Zu 1 b) Mindestbeitragssatz
Der zunächst vorgeschlagene Mindestbeitrag in Höhe von 100 €/Mitglied wurde in der Workshopgruppe diskutiert und auf 70 €/Mitglied geändert. Danach waren sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einig, dass die nun vorgesehenen Mindestmitgliedsbeiträge von 70 € vertretbar sind. Eine gewisse Mindesteigenfinanzierung der Vereine sollte zum Erhalt ihrer Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit vorausgesetzt werden.

Zu 1 c) Mitgliedschaft im WLSB
Der Württembergische Landessportbund e.V. (WLSB) ist der Dachverband für Sportvereine und Sportverbände in Württemberg und vertritt die Interessen des Sports in der Gesellschaft und Politik. Er unterstützt und fördert seine Mitglieder, die Vereine und Verbände, auf vielfältige Weise. Hier einige Beispiele:


Der WLSB

  • bietet Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines vielfältigen und qualitativ hochwertigen Sportangebots
  • fördert das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement
  • fördert die Jugend
  • entwickelt den Sport im Land weiter
  • schafft zukunftsfähige Sportkonzepte
  • initiiert Modellprojekte
  • bietet professionelle Unterstützung ehrenamtlichen Engagements
  • bietet Service für Vereine, Fachverbände und Sportkreise
  • setzt die Sportförderung für Sportvereine und -verbände um
  • bietet ein umfangreiches Bildungsangebot für seine Mitgliedsvereine.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Mitgliedschaft von Sportvereinen im WLSB – dem Spitzenverband des Sports in Württemberg – zu empfehlen.

Für DLRG und ADAC sowie für leistungsorientierte Vereine, die aus den Förderrichtlinien herausfallen, soll ein „Sondertopf“ eingerichtet werden, aus dem ein Zuschuss beantragt werden kann.

Zu 2. Rasensportentgelt für Fußball- und Baseballrasenfelder
Das Thema Rasenentgelt führte aufgrund der Veränderung gegenüber der Empfehlung im Workshop und der deutlichen Erhöhung von derzeit 0,20 € auf 0,60 €/m² zur Verärgerung unter den betreffenden Vereinen. Deshalb fand, wie oben erwähnt, ein Aussprachetermin statt. Erläutert wurden die Hintergründe, die dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 5.4.2017 mitgeteilt wurden. In den besprochenen Richtlinien war vorgesehen, dass die Vereine die Betriebskosten selbst tragen. Im Aussprachetermin wurde deutlich, dass der im Workshop vorgesehene Vorschlag mit Übernahme aller Betriebskosten durch die Vereine von diesen nicht akzeptiert worden wäre, wenn den Vereinen die zum Teil hohen Bewässerungskosten bekannt bzw. bewusst gewesen wären.

Die Besprechung am 23.05.2017 führte zu folgender gemeinsamen Stellungnahme der Fußballvereine:

  1. Einer Erhöhung des Rasenentgeltes von den geplanten 0,30 € auf 0,60 € kann nicht zugestimmt werden.
  2. Einer Erhöhung von den im Workshop besprochenen 0,30 € auf 0,40 € wird zugestimmt. Die Bewässerungskosten trägt weiterhin die Stadt. Die 0,40 € stellen die Obergrenze inkl. möglicher Steuer dar.
  3. Dafür sollen in den Stadien die Nutzungsentgelte pro Stunde aufgrund der Erhöhung des Rasenentgeltes (pro m²)  von 20 auf 25 €/Stunde (für Erwachsene) angesetzt werden. Die Systematik der 50 %igen Ermäßigung für die Jugend bleibt erhalten.
  4. Die Vereine bitten um mehr Transparenz bei den Kosten. Die Kosten für die Plätze und die Bewässerungskosten sollen jährlich den Vereinen mitgeteilt werden.
  5. Einer mögliche Übernahme der Pflegeleistungen und dem dafür vorgesehenen Betrag kann erst nach Vorliegen eines Pflegeplanes zugestimmt werden.
  6. Die Anpassung nach dem Preisindex soll von 2 Jahren auf 5 Jahre erhöht werden.

Als Anlage 3 sind die geplanten Sportförderrichtlinien und als Anlage 4 die Entgeltrichtlinien beigefügt. Berücksichtigt wurde dabei die Herabsetzung des Rasenentgeltes für die Fußballfelder und des Baseballfeldes außerhalb der Stadien von 0,60 € auf 0,40 €/m² sowie die Anhebung des Nutzungsentgeltes in den Stadien von 20 auf 25 €/Stunde.
In der Anlage 5 ist eine Übersicht über die voraussichtlichen Sportfördermittel pro Verein dargestellt, soweit sie der Abteilung Schulen und Sport bekannt sind.

Die Anlage 6 zeigt eine Übersicht über die voraussichtliche Kostendeckung ab 2018 basierend auf den Ausgaben 2016 unter Berücksichtigung einer 2 %igen Kostensteigerung. Zugrunde gelegt wurde bei den Rasensportentgelten dabei 0,40 €/m².

Für die Umsetzung der Sportförderrichtlinien sind Ausführungsbestimmungen notwendig. Diese sind in der Anlage 7 beigefügt.

Der Anteil der Gesamtausgaben für die Sporthallen und Sportplätze, der sich auf die Nutzung durch die Vereine bezieht, belief sich 2016 auf ca. 1.275.000 €. Die Einnahmen betrugen ca. 161.000 €. Das entspricht einer Kostendeckung von 12,6 %.

Für 2018 sind auf der Basis der Belegungen von 2016 und den neuen Entgeltrichtlinien Einnahmen in Höhe von ca. 232.000 € zu erwarten. Dies ergibt voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von 71.000 €. Die Ausgaben werden auf ca. 1.300.000 € geschätzt. Der Kostendeckungsgrad liegt demnach dann bei voraussichtlich ca. 17,8 %.

Die Sportförderung (Auszahlungsbetrag an die Vereine) betrug 275.000 € im Jahr 2016. Der Haushaltsansatz beinhaltete die Grundförderung, den Jugendzuschuss, den Zuschuss für den Dreikönigslauf, einen Zuschuss für Pokale etc. sowie einen Investitionskostenzuschuss.

Nach den neuen Richtlinien steigt die Förderung auf ca. 387.000 €. In der Summe ergeben die höheren Sportfördermittel (112.000 €) abzüglich der Mehreinnahmen (71.000 €) eine jährliche Mehrausgabe in Höhe von ca. 41.000 €.

Vereine, die die Fördervoraussetzungen bis auf die Mitgliedschaft im WLSB erfüllen (z.B. ADAC, DLRG,…) erhalten auf Antrag einen Kompensationszuschuss.
Für die wegfallenden jährlichen traditionellen Freiveranstaltungen in den Turn- und Sporthallen ohne Hausmeisterbetreuung erhalten die Vereine auf Antrag ebenfalls einen Kompensationszuschuss.
Hierfür werden Mittel in Höhe von 15.000 € / Jahr in den Haushalt eingestellt.

Anlage 1: Stellungnahme der Vereine (nö)
Anlage 2: Ergebnisprotokoll Arbeitssitzung 21.11.2016
Anlage 3: Entwurf Sportförderrichtlinien neu
Anlage 4: Entwurf Entgeltrichtlinie
Anlage 5: Übersicht über voraussichtliche Sportfördermittel
Anlage 6: Übersicht über voraussichtliche Kostendeckung
Anlage 7: Entwurf Ausführungsbestimmungen

 

Oberbürgermeister Pelgrim begrüßt den 1. Vorsitzender des Stadtverbandes für Sport, Herr Messner sowie den stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtverbandes für Sport, Herr Mohr und bietet diesen an, am Ratstisch Platz zu nehmen. Man habe sich bereits mehrfach mit dem Thema „Sportförderrichtlinie“, auch unter Beteiligung der verschiedenen Akteure aus den Fraktionen, im Rahmen mehrerer Workshops und Besprechungen mit den Vereinen im Stadtgefüge befasst. Auch der Stadtverband für Sport wurde hinzugezogen. Unterstützt wurde man hierbei durch Hr. Dr. Eckl, von der Firma „ikps-Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung“. In der Vergangenheit habe man feststellen müssen, dass man in den Richtlinien eine große Intransparenz habe. Man bemühe sich, gemeinsam eine Systematik einzuführen, welche die Stadt in die Zukunft führe. Ausgangspunkt der Erwägung war z. B. die Veränderung der Umsatzsteuerrichtlinien und der damit verbundenen Frage der Vorsteuerabzugsmöglichkeit im Bereich der Hallennutzungen. Darüber hinaus haben sich die demographischen Strukturen erheblich verändert. Neben einem Ganztagsschulangebot haben sich auch die Sportarten im Gefüge der letzten Jahrzehnte verändert. In der Summe könne man festhalten, dass man mit einem großen Einvernehmen verschiedene Aspekte in den Fördertatbestand aufgenommen habe, um Strukturen zu schaffen, welche den verschiedenen Anliegen gerecht werden. Es gebe noch ein paar Themen, welche noch offen seien. Nicht Jeder gehe mit den Empfehlungen aus den Workshops einher, welche letztlich auf die Landessportentwicklung zurückgehen. Dies betreffe z. B. die Frage, ob es Sinn mache auf Dauer Kleinststrukturen aufrecht zu erhalten oder es stattdessen Sinn mache, eine vom Steuerzahler finanzierte Richtlinie so zu formulieren, dass eine Mindestanzahl an Vereinsmitgliedern zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Vereine gefordert werde. Hierdurch fördere man leistungsfähige Ansprechpartner für die öffentliche Hand. Auf Landesebene wurde zu dieser Frage der Vorschlag entwickelt, eine Anzahl von 100 Mitgliedern als Grenze aufzunehmen. Das Kriterium sei eine sportpolitische Erwägung gewesen. Wenn die Kommunalpolitik dies anders sieht und einen kleinen Mindestsockel für jeden Verein wünscht, mache dies im Volumen keinen großen Unterschied und mag nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim vielleicht zu einer Befriedung beitragen. Sportpolitisch lag die Empfehlung klar darin, keine Zersplitterung der Vereinslandschaft, sondern eine Bündelung von Sportaktivitäten in größeren Vereinen zu fördern. Der DLRG und der ADAC sind kein Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.V.. Innerhalb der Verwaltung habe man deshalb gesagt, dass man diese beiden Einrichtungen außerhalb der Sportförderrichtlinie sehe. Man habe sich dafür entschieden, eine Einzelförderung auf den Weg zu bringen. Diese beiden Einrichtungen sollen analog zur bisherigen Regelung gestellt werden. Der ADAC habe im Durchschnitt der letzten drei Jahre ca. 900 € erhalten. Der DLRG habe im Durchschnitt der letzten Jahre ca. 7.500 € erhalten. Bisher haben Vereine einen Sockelbetrag in Höhe von 150 € erhalten. Dies wäre nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim auch die Grundlage, falls man im Gremium dazu komme, sämtliche Vereine mit einer Sockelfinanzierung zu begünstigen. Im Zuge der Abstimmung mit den Vereinen habe man eine weitere kleine Veränderung vorgenommen. Dies betrifft den Reitsport. Da viele Einzelreiter im Verein vorhanden sind, habe man in Abstimmung mit dem Verein die Formulierung für den Erhalt einer Förderung angepasst, wonach Jugendliche an Turnieren des Verbandes teilnehmen und eigene Wertungsturniere ausgerichtet werden müssen. Es handle sich dann um eine Sporteinrichtung und nicht um eine Freizeiteinrichtung. Es bestand zudem eine kleine „Verwirrung“ zum Thema „Entgelte für Rasensport“ und den entsprechenden Nutzungsgebühren pro Quadratmeter. In der Vergangenheit habe man 20 Cent angesetzt. Es wurde jedoch festgestellt, dass in der Vergangenheit unterschiedliche Handhabungen bestanden. Einzelne Vereine haben ihre Flutlichtanlagen abgerechnet. Andere Vereine haben die Flutlichtkosten selbst getragen. Auch entfielen aufgrund eines vorhandenen Vorfluters bei manchen Vereinen die Wasserkosten. Andere Vereine nutzen zur Bewässerung Frischwasser, deren Kosten dann von Seiten der Stadt ersetzt wurde. Es wird vorgeschlagen, die Wasserkosten unabhängig von der Herkunft zu tragen, um auch den Rasen im Falle von Wasserknappheit nicht kaputt gehen zu lassen. Aus diesem Grunde sei das Rasensportentgelt auf 40 Cent angehoben worden. D.h. die Größenordnung von 60 Cent wird nicht herangezogen. Diese wurde reduziert, sodass nun im zweiten Durchgang ein Einvernehmen besteht. Wenn nun noch zu den Themen„Mindestmitgliedschaft“ und „Sockelbetrag“ ein guter, tragfähiger Kompromiss gefunden werde, habe man nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim eine gute Grundlage gefunden. In der Summe führe dies zu einer höheren Belastung für den städtischen Haushalt. Dies sei zur Unterstützung der Vereinsarbeit nach Ansicht von Oberbürgermeister Pelgrim gerechtfertigt. Der Umfang halte sich in einem Rahmen, welcher im nächsten Doppelhaushalt im Etat verankert werden kann. Oberbürgermeister Pelgrim erhoffe sich, bis zur Sommerpause zu einer Entscheidung in der Sache zu kommen.

1. Vorsitzender des Stadtverbandes für Sport Messner führt aus, dass der vorgestellte Entwurf in Zusammenarbeit mit Dr. Eckl von der Firma ikps-Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung und den maßgeblichen Vereinen erarbeitet wurde. Aus seiner Sicht wurde eine gute Lösung gefunden. Der Umstand, dass kleine Vereine unter 100 Mitgliedern nicht begünstigt werden, schmerze ihn. Er empfiehlt für diese Vereine eine Übergangsregelung zu finden, um keine existenzgefährdenden Situationen zu schaffen. Im Übrigen stehe er und die Vereine voll hinter der Sache. Das Büro ikps-Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung habe eine kompetente Arbeit geleistet. 1. Vorsitzender des Stadtverbandes für Sport Messner merkt an, dass kleine Vereine häufig aufgrund von drei Fördertatbeständen herausfallen. Dies betreffe den „Sockelfinanzierungsbetrag“, die „Mindestmitgliederzahl“ und den Tatbestand der „Jugendförderung“. Die Hallenentgelte wurden nach seiner Auffassung „einmütig“ beschlossen. Hier sei man relativ zufrieden. Er hätte sich jedoch persönlich noch gewünscht, dass man für hauptamtliche Übungsleiter auch 5.000 € bewilligt. Dies sei eine Förderung der Qualität des Sports. Er empfiehlt eine Unterstützung über gezielte Anträge.

Stadtrat Frank führt aus, dass der erarbeitete Entwurf Lob und Anerkennung verdiene. Dies gilt auch für den Einsatz des Stadtverbandes für Sport. Nach einem Jahr der Beratung sei ein Werk herausgekommen, was sich sehen lassen könne. Wenn nun noch die angesprochenen Kompromisse berücksichtigt werden, könne man seines Erachtens seitens seiner Fraktion hier mitgehen. Er denke an das Rasensportentgelt sowie den noch enthaltenen Rechenfehler.

Stadtrat Kaiser begrüßt die Bereitschaft noch Änderungen vorzunehmen. Er frage sich jedoch, warum man dies nicht bereits von Beginn an vorgeschlagen habe.

Oberbürgermeister Pelgrim wirft ein, dass der vorgestellte Entwurf der Vorschlag dem Vorschlag der Kommission entspreche.

Stadtrat Kaiser erläutert, dass in seiner Fraktion noch keine abschließende Beratung stattfand. Er könne sich nicht vorstellen, dem Konzept in der derzeitigen Ausgestaltung zu folgen. Der bisherige Entwurf widerspreche dem Verständnis von „Gerechtigkeit“ und „Verantwortung“ gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern. In der Präambel bekenne man sich zur Verantwortung gegenüber allen Gruppen der unterschiedlichen Sportarten. Die konzipierte Verteilung werde diesem Anspruch nicht gerecht. Beispielsweise soll der Golfclub Schwäbisch Hall eine Unterstützung erhalten, welche vier Mal so hoch sei als zuvor. Der traditionsreiche RV-Comburg 1902 e.V. erhalte hingegen keine Förderung mehr. Die Begrenzung auf Vereine mit mehr als 100 Mitgliedern schließe seiner Wahrnehmung nach zudem manche Sportarten aus. Dies sei „unsozial“. Er stelle sich die Frage, was eine sportliche Betätigung in einem großen Verein „gesünder“ oder „wertvoller“ mache. Kleinere Vereine, welche Randsportarten anbieten, seien zu Recht nicht mit der Richtlinie einverstanden. Seine Fraktion möchte sich über das Konzept nochmals Gedanken machen. Es wird angefragt, ob die Vereine mehrheitlich dem Rasensportentgelt von 40 Cent zugestimmt haben. Der von Oberbürgermeister Pelgrim angesprochene Sockelbetrag für Vereine könnte eine Lösung darstellen. Hier müsse man sich noch über die Höhe unterhalten. Seine Fraktion werde unter Umständen nach erfolgter Beratung noch entsprechende Anträge stellen. Seine Fraktion sei noch für andere Ideen offen. Vom Stadtverband für Sport werden kreative Vorschläge gerne noch entgegengenommen. Im Falle einer Abstimmung am heutigen Tage, werde seine Fraktion dem Entwurf der Richtlinie nicht zustimmen.

Stadtrat Härtig führt aus, dass die Kosten sehr unterschiedlich seien. Dies hänge davon ab, welche Geräte bzw. welche Hallenfläche benötigt wird. In diesem Punkt sei die Sportförderrichtlinie sicher gut. Als Gemeinderat wird eine Verantwortung für alle Bürgerinnen und Bürger gesehen. Aufgabe der Kommune sei es, sowohl den Wettkampf­sport als auch den Breitensport zu fördern. Diesem Gedanken widerspricht der Tatbestand der Mindestmitgliederzahl und der Tatbestand des Mindestbeitrags. Seine Fraktion möchte diese beiden Tatbestände aus der Richtlinie gestrichen wissen. Im Moment fehle z. B. die „Versehrtensportgruppe“ und der „Vollzugssportverein 73 e.V. Schwäbisch Hall“. Die Stadt habe die Aufgabe diesen Sport zu fördern. Es wird der Antrag gestellt, die Punkte „Mindestmitgliederzahl“ und „Mindestbeitrag“ zu streichen. Das deutsche Vereinsrecht sehe sieben Mitglieder vor. In Deutschland setze man auf die Pluralität der Vereine. Man könne deshalb nicht sagen, dass der Verein ab 100 Mitgliedern beginne. Eine Aufnahme einer Grenze sollte unterblieben. Die Vereine sollten zudem selbst entscheiden, wie viel an Beiträgen sie einnehmen.

Stadtrat Felger führt aus, dass man bislang verschiedene unübersichtliche Kostenansätze ohne klare Systematik gehabt habe. Dies habe zu Diskussionen unter den Vereinen geführt. Jeder Vereine müsse nach seinen Finanzen schauen. Zuschüsse seien hier der wichtigste Faktor und führen zu einer gesunden Vereinsbilanz bzw. tragen zum Überlegen des Vereins bei. Im Workshop waren verschiedene Vertreter aus dem Stadtverband für Sport, dem Gemeinderat und diverse Vereinsmitglieder beteiligt. Er könne es daher nicht nachvollziehen, dass man nun wieder alles in Frage stellt. Es sei ein umfangreiches Werk mit sehr detaillierten Angaben entstanden. Natürlich seien bestimmte Kritiken bei den Vereinen aufgetreten. Hier gebe es ja bereits verschieden Ansätze, worüber man nochmals reden könne. Stadtverbandsvorsitzender Messner habe seines Erachtens einen guten Vorschlag hinsichtlich der Schaffung von Übergangslösungen für kleinere Vereine gemacht. Auch seine Fraktion müsse sich hierzu nochmals abstimmen. Zum Engagement der Stadt möchte er ergänzend darauf hinweisen, dass man einen Deckungsgrad von ca. 18 % erreiche. Im Vergleich zu anderen Kommunen erziele man hier einen sehr beachtlichen Wert. Wichtig sei aus seiner Sicht, eine Förderung nach klaren Kriterien um zu einem annähernd gerechten Modus zu kommen. Der Workshop habe hier eine sehr gute Vorarbeit geleistet. Man werde sich innerhalb seiner Fraktion nochmals beraten und die Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen hierbei berücksichtigen. Er geht davon aus, dass es dann in der Gemeinderatssitzung zur Abstimmung komme.

Stadtrat Preisendanz erläutert, dass er jedes Argument in den verschiedenen erhaltenen Schreiben und Stellungnahmen nachvollziehen könne. Wenn einem alle Gegenargumente einleuchten, könne es das „eine gerechte System“ nicht geben. Es könne nur ein System geben, welches annähernd versucht, die verschiedenen Interessen zu wahren. Er stelle sich die Frage, warum der ADAC und die DLRG ausgenommen werden müssen, da sie nicht im Württembergischen Landessportbund seien. Es wird angefragt, ob diese dort kein Mitglied sein dürfen. Vom Schwäbisch Sweethearts Square Dance Club e.V. habe er gelesen, dass diese mit der städtischen Förderung immer die Mitgliedschaft beim Württembergischen Landessportbund geleistet hätten. Es wird auf die Ausführungen des 1. Vorsitzenden des Stadtverbandes für Sport Messner Bezug genommen, wonach man mit den kleinen Vereinen reden müsse. Er habe nicht gesagt, mit welchem Ziel er diese Gespräche führen möchte. Er gehe davon aus, dass diese Vereine trotz ihrer verständlichen und absolut erfreulichen Liebe zur Tradition des eigenen Vereins, dazu bewegt werden sollen zu fusionieren oder größeren Vereinen beizutreten. Man könne seines Erachtens auch innerhalb einer Abteilung die Tradition eines Vereins „hoch halten“. Es werde oft gefragt, warum in der heutigen Zeit Zuschüsse davon abhängig gemacht werden, ob und wie viel Jungendarbeit gemacht werde. Ein gesellschaftliches Anliegen in einer alternden Gesellschaft sollte es gerade auch sein, die ältere Generation zu fördern. Wie er es auch drehe und wende, er komme hier zu keinem gerechten System. Er habe sich dann den chronologischen Ablauf des Verfahrens angeschaut. Es habe große Bemühungen gegeben, die verschiedenen Vereine sowie die verschiedenen Interessen einigermaßen unter einen „Hut“ zu bekommen. Eine erneute Diskussion würde seiner Ansicht nach zu keinem besseren Ergebnis führen. Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass man mit dem vorgestellten Entwurf als Kompromiss leben kann und man ihn ausprobieren sollte. Die 17,8 % an Kostendeckung seien seiner Ansicht nach nicht übermäßig hoch. Der Großteil werde noch von der Stadt bewältigt. Wenn gesagt werde, es müsse doch ein Anliegen sein, dass die Bevölkerung gesund bliebe, stimme er zu. Eigentlich sollte dies jedoch das Anliegen jeder einzelnen Person sein. Die großen Verein sollten evtl. darüber sozial gestaffelte Beiträge nachdenken. Seine Fraktion werde der Vorlage zusammenfassend zustimmen.

Oberbürgermeister Pelgrim fasst zusammen, dass es bei den geäußerten Bedenken nicht um den Grundsatz der Förderrichtlinie gehe. Es sei die Frage, ob eine Festlegung einer Mindestanzahl an Mitgliedern sinnvoll erscheint. Dies gelte ebenso für die Frage, ob es Sinn mache einen gewissen Anteil an Eigenfinanzierung durch einen Mindestmitgliedsbeitrag zu fordern. Letzteres sei im Arbeitskreis diskutiert worden. Den ursprünglichen Vorschlag habe man auf Wunsch der verschiedenen Vereine angepasst, da man sich in Schwäbisch Hall im Vergleich zum Landesdurchschnitt am unteren Bereich der Mitgliedsbeiträge befinde. Der angesetzte Mindestbeitrag stelle 6 € pro Monat dar. Dies sei kein sehr bedeutender Betrag. Gerne sei man bereit ihm Rahmen des „Gutscheinheftes“ auch einen Mitgliedsbeitrag als förderfähig anzusehen. Dies gelte für diejenigen, welche aus materiellen Gründen kein Vereinsmitglied werden können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die größte Förderung, welche die Stadt als Vertreter des Steuerzahlers erbringt, die Bereitstellung der Sportstätten darstellt. D.h. der größte Posten sei nicht die aktive Förderung. Diese sei hingegen ein Steuerungsinstrument. Die Vergangenheit sei aus den bereits geschilderten Gründen kein Maßstab für „Gerechtigkeit“. Aus diesem Grunde habe man versucht, eine Angleichung vorzunehmen. Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass er seitens Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger soeben darauf hingewiesen wurde, dass in der Anlage 5 rechnerisch noch eine Korrektur vorzunehmen sei. Eine Nachreichung wird angekündigt. Für die weitere Beratung schlägt Oberbürgermeister Pelgrim vor, dass die beiden Aspekte „Mindestmitgliederzahl“ und „Sockelfinanzierung“zur Abstimmung gestellt werden.

Stadträtin Koch bedankt sich beim Stadtverband für Sport, bei der Verwaltung und allen Vereinen, welche sich an den Workshops beteiligt haben. Die Sportförderung gehöre nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt. Diese sei den freiwilligen Aufgaben zuzuordnen. Hierdurch wird deutlich, dass die Stadt den Sport als wichtigen Faktor der Persönlichkeitsbildung ansieht. Auch leiste der Sport einen großen Beitrag zur Integration. Es bestehe ihres Erachtens fraktionsübergreifend Konsens, dass es zum Thema „Sockelfinanzierung“ und „Mindestanzahl an Mitgliedern“ noch Veränderungsbedarf gebe. Unter Punkt drei werde unter dem Stichwort der „Antragsberechtigung“ aufgeführt, dass eine Jugendordnung vorzuweisen ist. Hierzu wird um Streichung gebeten. Stadträtin Koch stellt die Frage, warum angesichts des demografischen Wandels nur die Jugendförderung als wichtig erachtet werde. Man sollte sich auch für ältere Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Stadtrat Schorpp pflichtet Oberbürgermeister Pelgrim in der Benennung der Knackpunkte bei. Wenn diese Punkte noch bereinigt werden, liege nach Ansicht von Stadtrat Schorpp ein „gutes Werk“ vor. Es sei absolut „schön“ und „löblich“, dass die Sportvereine für jedes Kind bzw. Jugendlichen eine Förderung von 60 € pro Person erhalten. Er stellt sich die Frage, warum dies nicht auch andere Vereine in Schwäbisch Hall erhalten sollten. Er denke z. B. an eine Jungendarbeit im Bereich des Naturschutzes, des Tierschutzes oder eine Jugendarbeit im kulturellen bzw. musikalischen Bereich. Dies rege er an, grundsätzlich zu überdenken.

Stadtrat Rempp erläutert, dass er als beteiligter Stadtrat eine Stellungnahme abgegeben habe, welche sich bei den Ausführungen des SC Steinbach-Comburg 1926 e.V. wiederfindet. Zu dem unter Ziffer 4.5 „Pacht- und Betriebskosten“ enthaltenen Vorschlag der Verwaltungsvereinfachung bittet Stadtrat Rempp um eine Auflistung. Er bittet um Darstellung auf welche Einnahmen man verzichte und welche Einnahmen man weiter erheben wolle. Die Hallenpachten sollten seiner Ansicht nach prozentual einheitlich erhöht werden. Derzeit findet für kleine Hallen in den Teilorten eine Erhöhung um ca. 50 % statt. Große Hallen werden hingegen nur um ca. 20 % erhöht.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt dar, dass man eine Sportförderung über verschiedene Facetten des Sportes habe. Der größte Anteil bilden hierbei die Sportstätten. Es wird ein Anerkennungsbetrag für diejenigen geleistet, welche eigene Sportstätten betreiben und nicht die städtischen Sportstätten in Anspruch nehmen. Ferner besteht ein Angebot mit einem erhöhten Fördersatz für diejenigen, die städtische Rasenflächen in Anspruch nehmen und die Pflege in Eigenregie erfolgt. Oberbürgermeister Pelgrim fasst nochmals zusammen, dass die Bereitstellung der Sportstätten die größte Förderung darstellt. Die aktive Förderung hingegen sei ein überschaubarer Betrag. Bisher war diese Förderung ausschließlich auf die Jugend ausgerichtet - mit Ausnahme des Sockelbetrags. Dies hält er auch für gerechtfertigt, um die Anstrengung der Vereine zur Förderung der Jugend zu respektieren. Ob das in Rede stehende Modell auf andere Vereine übertragen werden kann, werde die anstehende Beratung über den Haushalt zeigen. Bei der Sportförderung habe man auch den hohen finanziellen Aufwand im Wettkampfsport im Blick. Neu aufgenommen wurde ferner der Tatbestand der Qualitätssicherung durch qualifizierte Übungsleiter. Dies sei wichtig, da man auch die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen suchen möchte. Hierfür brauche man qualifizierte Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner in den Vereinen, um entsprechende Angebote auch machen zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, die Tatbestände „Mindestmitgliederzahl“ und „Mindestmitgliedsbeitrag“ zu gegebener Zeit separat abstimmen zu lassen und bittet um Abstimmung über die grundsätzliche Struktur der Sportförderrichtlinie:

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Struktur der Entwürfe zur Sportförderrichtlinie, zur Sportentgeltrichtlinie sowie zu den Ausführungsbestimmungen wird mit Ausnahme der Fördervoraussetzungen „Mindestmitgliederzahl“ und „Mindestmitgliedsbeitrag“ zugestimmt.
(16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

Oberbürgermeister Pelgrim bedankt sich beim Stadtverband für Sport und allen Mitwirkenden für deren Unterstützung.  

Meine Werkzeuge