§ 131 - Kartellverfahren Rundholzvermarktung - Sachstand nach der OLG Entscheidung - Mitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg (öffentlich)

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Sachvortrag:

Mit beiliegender Mitteilung fasst der Gemeindetag Baden-Württemberg die Entscheidung des OLG Düsseldorf zum Kartellrechtsverfahren zusammen, informiert über das Vorgehen des Landes Baden-Württemberg und zeigt die Bedeutung für die Kommunen auf.

Derzeit werden vom Land die Eckpunkte für eine neue Forststruktur erarbeitet.
Ein Kabinettsbeschluss ist für den 18.07.2017 vorgesehen.
Die Rahmenbedingungen der Neuorganisation stehen noch nicht fest. Insofern besteht derzeit noch kein konkreter Handlungsbedarf. Die Entwicklungen bleiben abzuwarten und zu begleiten. Hierbei wird damit gerechnet, dass nach der Sommerpause die Rahmenbedingungen klarer erkennbar werden. Die Umsetzung soll bis Mitte 2019 beendet sein.

Anlage: Mitteilung Gemeindetag Baden-Württemberg

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass er davon ausgehe, dass am Ende eine eigenständige Lösung zur Thematik gefunden werden müsse.

Forstamtsrat Schramm erläutert, dass eine eigenständige Lösung die letzte Möglichkeit darstelle. Diese sei möglich, da man einen eigenen Förster, eigene Waldarbeiter und eine eigene Verwaltung habe. Im Bereich „Holzverkauf“, welcher derzeit 80 % der Einnahmen ausmache, sei man mit einem verkaufbaren Sortiment von ca. 9.000 Festmetern eine kleine Einheit auf dem Markt. Kooperationen mit großen Waldbesitzern sollten, wenn dies für die Stiftung „Hospital zum Heiligen Geist“ sinnvoll ist, angestrebt werden. Man sei hier in Gesprächen mit der Pfarrgutstiftung und der Graf-Pückler-Stiftung. Auch wurden verschiedene Verkaufsmodelle in anderen Landkreisen näher begutachtet. In anderen Einheiten, wie z. B. dem Baierbacher Hof, werde die Belegung und die Abrechnung über das Forstamt abgewickelt. Für diesen Bereich werde man sicher nach Ansicht von Forstamtsrat Schramm eigenständige Lösungen finden müssen. Dies gilt auch für die Entlohnung der Waldarbeiter. Das Forstamt habe bislang ein „Wohlfühlpaket“ für den Hospitalforst im Bereich Verwaltung, Vermarktung und Dienstleistung abgeliefert. Dies gelte es nun neu zu strukturieren. Hierzu müsse man jedoch noch die Eckdaten abwarten. Im Herbst wisse man hier mehr, um konkretere Entscheidungen treffen zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Gemeindetags und verweist darauf, dass es absehbar sei, dass es eine Lösung geben müsse, welche sich von der jetzigen Struktur unterscheide. Mit „eigenständig“ meine er, dass man sehen müsse, mit wem man Verhandlungen aufnehme und Kooperationen schließe. Dies sei noch nicht vorgezeichnet.

Forstamtsrat Schramm wirft ein, dass man z. B. auch mit der Vermarktungsgesellschaft in Buchen Kontakt aufgenommen habe. Der Kreis der möglichen Kooperationspartner sei in der heutigen Zeit nicht mehr auf die angrenzenden Gemeinden beschränkt.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass nun aus seiner Sicht die Verhandlungsaufnahmen mit einzelnen möglichen Partnern erfolgen müssen. Er gehe davon aus, dass man spätestens 2019 eine neue Lösung gefunden haben müsste.

Forstamtsrat Schramm wirft ein, dass der Zeitplan derzeit Sommer 2019 vorsehe. 

Beschluss:

Von der Mitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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