§ 120 - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zum 31.12.2016 (ungeprüfte Fassung) (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtin Niemann nimmt um 18.25 Uhr ihren Platz am Ratstisch ein -

Mit der vorliegenden Sitzungsvorlage informiert die Verwaltung den Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den Verlauf der Haushaltswirtschaft 2016 und über die wirtschaftliche Lage der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist vor der endgültigen Prüfung.

Der Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zum 31.12.2016 liegt vor; er umfasst 125 Seiten und ist wie folgt gegliedert:

  • Rechenschaftsbericht gemäß § 54 GemHVO unter Einbeziehung der Ergebnis-, Finanz- und Vermögensrechnung.
  • Anhang gemäß § 53 GemHVO
  • Anlagen zum Anhang gemäß § 95 Abs. 3 GemO und § 55 GemHVO

Vermögensrechnung (Bilanz)
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2016 weist mit einer Bilanzsumme in Höhe von 84.047 TEUR (VJ 79.223 TEUR) eine Erhöhung um 4.824 TEUR gegenüber dem Vorjahr auf.
Die Aktivseite der Bilanz ist im Wesentlichen durch Sach- und Finanzvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten gekennzeichnet.

Das Sachvermögen im Wert von 65.045 TEUR (VJ 61.838 TEUR) besteht aus:

unbebauten Grundstücken (einschl. Wald)

21.581 TEUR (VJ 21.654 TEUR)

bebauten Grundstücken

41.529 TEUR (VJ 37.400 TEUR)

Anlagen im Bau

1.771 TEUR (VJ 2.602 TEUR)

sonstigem Sachvermögen

164 TEUR (VJ 182 TEUR)

Das Finanzvermögen im Wert von 18.715 TEUR (VJ 17.162 TEUR) besteht aus Ausleihungen (10.034 TEUR), sonstigen Einlagen (6.642 TEUR), Forderungen (326 TEUR) und liquiden Mitteln (1.712 TEUR).

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 287 TEUR (VJ 223 TEUR) bestehen im Wesentlichen aus den Restbuchwerten der gewährten Investitionszuschüssen.

Die Passivseite der Bilanz ist durch folgende Positionen gekennzeichnet:

Kapitalpositionen

58.629 TEUR (VJ 58.139 TEUR)

Sonderposten für erhaltene Zuwendungen und Beiträge

9.064 TEUR (VJ 8.842 TEUR)

Rückstellungen Unterstützungsleistungen Hochschule

3.300 TEUR (VJ 2.640 TEUR)

Verbindlichkeiten

12.922 TEUR (VJ 9.592 TEUR)

Rechnungsabgrenzungsposten

133 TEUR (VJ 10 TEUR)

Die Vermögensrechnung zum 31.12.2016 vermittelt eine sehr solide Vermögenslage der Hospitalstiftung.

Ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage wird nur dadurch getrübt, dass eine Rückstellungsbildung für Pensionsverpflichtungen durch die GemHVO Baden-Württemberg nicht erlaubt wird und auf eine freiwillige Rückstellungsbildung für unterlassene Instandhaltungen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität verzichtet wurde.

Eine detaillierte Darstellung über die Entwicklung der Bilanzpositionen ist im Jahresabschluss auf den Seiten 85 bis 97 wiedergegeben.

Ergebnisrechnung
Seit der Umstellung auf das doppische Rechnungswesen ist die Ergebnisrechnung für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Hospitalstiftung ausschlaggebend.

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2016 beträgt 561 TEUR (VJ 439 TEUR / Plan -24 TEUR). Somit ist das Rechnungsergebnis um rund 585 TEUR besser ausgefallen als geplant.

Zu den Ergebnisverbesserungen haben im Wesentlichen beigetragen:

- höhere Zinseinnahmen

34 TEUR

- höhere Einnahmen aus Holzverkauf

40 TEUR

- höhere Mieteinnahmen

31 TEUR

- niedrigere Personalkosten

55 TEUR

- niedrigere Hochbauunterhaltung

327 TEUR

- niedrigere Gebäudebewirtschaftung

75 TEUR

- niedrigere Zinsaufwendungen

15 TEUR

- eingesparte Zulagen für Professoren

50 TEUR

 

Im Sonderergebnis konnte durch Grundstücksveräußerungsgewinne ein Überschuss in Höhe von 24 TEUR (VJ 1 TEUR) erzielt werden (Plan 0 TEUR).

Eine detaillierte Darstellung über die Entwicklung des Ergebnishaushaltes ist im Jahresabschluss auf den Seiten 7 bis 13 sowie auf den Seiten 19 bis 84 wiedergegeben.

Finanzrechnung
Durch die erzielten Ergebnisse konnte ein Cash Flow aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.027 TEUR (VJ 2.046 TEUR / Plan 1.434 TEUR) in der Finanzrechnung verbucht werden.

Diese standen zusammen mit den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Veräußerungserlöse, Rückflüsse von Ausleihungen und Baukostenzuschüsse) in Höhe von 472 TEUR für Investitionen und Darlehenstilgungen zur Verfügung.

Im Laufe des Jahres 2016 wurden folgende Auszahlungen für Investitionen getätigt:

Baumaßnahmen

4.472 TEUR (VJ 2.160 TEUR)

Erwerb von Grundstücken und Immobilien

39 TEUR (VJ 2 TEUR)

Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

13 TEUR (VJ 0 TEUR)

Ausleihungen (Geldanlagen)

10.072 TEUR (VJ 0 TEUR)

Investitionszuschüsse

0 TEUR (VJ 97 TEUR)

Neue Kredite zur Finanzierung von Investitionsvorhaben sind in Höhe von 3.771 TEUR (VJ 1.071 TEUR) aufgenommen worden. Die planmäßigen Tilgungen erfolgten in Höhe von 808 TEUR (VJ 347 TEUR).

Der Schuldenstand aus Kreditaufnahmen betrug am Ende des Haushaltsjahres 12.180 TEUR (VJ 8.617 TEUR).

Die Finanzrechnung ist im Jahresabschluss auf den Seiten 14 bis 18 erläutert. Einzelne Maßnahmen sind unter den Teilhaushalten auf den Seiten 19 bis 84 erläutert.

Der Zahlungsmittelbestand nahm um 15.179 TEUR ab. Diese hohe Abnahme ist durch die Abbildung der Ausleihungen (Geldanlagen) im Finanzhaushalt entstanden.

Anlage: Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist für das Jahr 2016

 

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass der Jahresabschluss noch nicht geprüft ist. Eine Aussprache erfolgt i. d. R. nach erfolgter Prüfung.

Stadtrat Dr. Graf. v. Westerholt erläutert, dass die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist einen großen Bestand an bebauten Grundstücken mit einem Buchwert von ca. 40 Mio. € hat. Es bestand bereits in der Vergangenheit das Problem diesen Bestand zu erhalten. Der höchste Posten bei den Ergebnisverbesserungen seien die nicht in Anspruch genommenen Mittel im Unterhalt des Hochbaus. Dies sei bedauerlich. Er bittet künftig das Augenmerk darauf zu legen, dass die vorgesehenen Mittel durch Umsetzung der geplanten Renovierungsmaßnahmen am Gebäudebestand auch ausgeschöpft werden.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber führt aus, dass ca. 1,2 Mio. € für die Instandhaltung des hospitalischen Gebäudebestands im Haushalt 2016 veranschlagt wurden. Hiervon wurden lediglich 347.000 € nicht bewirtschaftet. Der Bereich „Instandhaltung“gliedert sich in ein Hochbaubudget für die Seniorenwohnhäuser und ein Hochbaubudget für den denkmalgeschützten Immobilienbestand der Hospitalstiftung. Beim Hochbaubudget für die Seniorenwohnhäuser liegt die Nichtbewirtschaftungsquote bei 66 %. Für den denkmalgeschützten Immobilienbestand liegt die Nichtbewirtschaftungsquote bei 36 %. Die GWG ist ferner zuständig für die Wohnungsbestände. Die Nichtbewirtschaftungsquote liegt hier bei 13,5 %. Die Ergebnisverbesserung beläuft sich insgesamt auf 580.000 €. Ein Großteil ist auf die nicht bewirtschafteten Instandhaltungsmittel in Höhe von 347.000 € zurückzuführen. Für diese Mittel wurden Ermächtigungsübertragungen gebildet. D.h. die Umsetzung der Maßnahmen werden zeitlich verschoben. Zur Ergebnisverbesserungen haben zudem Zinseinnahmen beigetragen. Überschüssige Mittel wurden innerhalb des städtischen Konzernverbundes angelegt. Es wurden Ausleihungen an die Stadtwerke GmbH bzw. an die Solar Invest AG getätigt. Es wurde ein Darlehen an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung vergeben. Hierdurch wurden höhere Zinserträge im Vergleich zu Anlagen bei Kreditinstituten erzielt.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt vertritt die Ansicht, dass auch externe Ressourcen genutzt werden können.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber erläutert, dass der Gemeinderat die Festlegung getroffen habe, dass die in Rede stehenden Aufgaben von der Hochbauverwaltung bzw. der GWG wahrgenommen werden. Eine Budgetverantwortung kann nicht an einen Externen vergeben werden.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt fragt an, ob somit weiterhin nichts passiere.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber verweist darauf, dass in der Finanzrechnung über 4 Mio. € Bauaufwendungen ausgewiesen sind. Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist hat in Neubaumaßnahmen wie z. B. am „Fässlesbrunnen“ und im „Aschenhausweg/ Heidweg investiert. Hier wurden über 4 Mio. € zahlungswirksam. Teilweise wurden hierbei fast ausschließlich externe Architekten beauftragt. Bei Maßnahmen im kleineren Umfang würde eine Beauftragung eines externen Architekten diese erheblich verteuern.

- Stadtrat Gehrke nimmt um 18.30 Uhr seinen Platz am Ratstisch ein-

Stadtrat Kaiser vertritt die Ansicht, dass ein solides Ergebnis erzielt wurde. Mit den baulichen Investitionen stellt sich die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist auch den Herausforderungen des demografischen Wandels. Dies befürwortet er. Es wird angesprochen, dass ca. ein Drittel der Mittel im Bereich der sozialen Unterstützung nicht ausgegeben wurden. Vom Ansatz in Höhe von 90.000 € seien nur 61.000 € ausgegeben worden. In diesem Zusammenhang sei eine Weihnachtsspende an eine Privatperson ausgewiesen. Es wird angefragt, ob dies bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde. Ferner habe er sich mit dem Verein MOTHER HOOD e.V. zur Unterstützung der Hebammen unterhalten. Diese sind ebenfalls mit 1.500 € berücksichtigt. Diese hätten eine sehr intensive Umfrage gemacht und hätten diese auch der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist vorgelegt. Es wird angefragt, warum der Verein nicht mit einer höheren Summe berücksichtigt wurde.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber führt aus, dass eingehende Zuschussanträge vom Fachpersonal der Stadtverwaltung als Dienstleistung bearbeitet werden. Diese Anträge werden an den Fachbereich Jugend, Schule & Soziales weitergeleitet. Nach Eingang einer entsprechenden Stellungnahme werde anschließend die Auszahlung vorgenommen. Er wird erurieren, welche Gründe in diesem Einzelfall vorlagen dem Antrag nicht in vollem Umfang stattzugeben. Es wird angekündigt, das Gremium anschließend zu unterrichten.

- Stadtrat Bay verlässt kurzzeitig den Sitzungssaal -

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass Anträge am Maßstab der Gemeinnützigkeit zu beurteilen sind. Eine Ergänzung von Erwerbseinkommen würde mit dem Stiftungsauftrag nicht übereinstimmen. Eine Mitteilung über die Gründe im Einzelfall wird angekündigt.

Beschluss:

Der Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist zum 31.12.2016 wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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