16301576/meetingminutes/21894882/paragraph

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in&nbsp;Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p>
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- Stadtrat Reber nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -</p>
 
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Das Plangebiet befindet sich am n&ouml;rdlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im S&uuml;den an die bestehende Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; an und&nbsp; wird im Westen durch die Michelfelder Stra&szlig;e (K 2591) begrenzt. Den n&ouml;rdlichen Abschluss bildet ein Landwirtschaftsweg, welcher abgeht von dem die Kreis-stra&szlig;e begleitenden Fu&szlig;- und Landwirtschaftsweg. Ein bestehender landwirtschaftlicher Weg bildet auch im S&uuml;dosten in Verl&auml;ngerung der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; eine Abgrenzung. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der &ouml;stlichen Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans (Anlage 2).</p>
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Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundst&uuml;cken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.</p>
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Das Plangebiet befindet sich am n&ouml;rdlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im S&uuml;den an die bestehende Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; an und&nbsp; wird im Westen durch die Michelfelder Stra&szlig;e (K 2591) begrenzt. Den n&ouml;rdlichen Abschluss bildet ein Landwirtschaftsweg, welcher abgeht von dem die Kreisstra&szlig;e begleitenden Fu&szlig;- und Landwirtschaftsweg. Ein bestehender landwirtschaftlicher Weg bildet auch im S&uuml;dosten in Verl&auml;ngerung der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo; eine Abgrenzung. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der &ouml;stlichen Bebauung entlang der Stra&szlig;e &bdquo;Am K&uuml;hnbach&ldquo;. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans (Anlage 2).</p>
 
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Im rechtswirksamen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaubaufl&auml;che (W) dargestellt (Anlage 1). Der Bebauungsplan wird somit gem. &sect; 8 (2) BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt werden.</p>
 
Im rechtswirksamen Fl&auml;chennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaubaufl&auml;che (W) dargestellt (Anlage 1). Der Bebauungsplan wird somit gem. &sect; 8 (2) BauGB aus dem Fl&auml;chennutzungsplan entwickelt werden.</p>
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Gemeinsam mit dem Planungsb&uuml;ro mquadrat Bad Boll wurde f&uuml;r das Plangebiet ein st&auml;dtebauliches Konzept entwickelt (Anlage 3), das sich an den Strukturen der Umgebung und an den topografischen Gegebenheiten orientiert. Dem l&auml;ndlichen Umfeld entsprechend ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Planung l&auml;sst eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu. Angebunden wird das Gebiet im Wesentlichen durch einen Anschluss an die K 2591. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort wird es ebenso einen Anschluss an die Stra&szlig;e am K&uuml;hnbach geben. Im beigef&uuml;gten Vorentwurf der Begr&uuml;ndung (Anlage 4) werden die Planungsziele und die Plankonzeption n&auml;her erl&auml;utert, ebenso in m&uuml;ndlichen Vortr&auml;gen in den Gremien.&nbsp;&nbsp;</p>
 
Gemeinsam mit dem Planungsb&uuml;ro mquadrat Bad Boll wurde f&uuml;r das Plangebiet ein st&auml;dtebauliches Konzept entwickelt (Anlage 3), das sich an den Strukturen der Umgebung und an den topografischen Gegebenheiten orientiert. Dem l&auml;ndlichen Umfeld entsprechend ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Planung l&auml;sst eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu. Angebunden wird das Gebiet im Wesentlichen durch einen Anschluss an die K 2591. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort wird es ebenso einen Anschluss an die Stra&szlig;e am K&uuml;hnbach geben. Im beigef&uuml;gten Vorentwurf der Begr&uuml;ndung (Anlage 4) werden die Planungsziele und die Plankonzeption n&auml;her erl&auml;utert, ebenso in m&uuml;ndlichen Vortr&auml;gen in den Gremien.&nbsp;&nbsp;</p>
 
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,3 ha. Abz&uuml;glich der geplanten Stra&szlig;enfl&auml;chen, Fu&szlig;wege und Gr&uuml;nfl&auml;chen verbleiben ca. 6,7 ha Baufl&auml;chen. Aus dem st&auml;dtebaulichen Konzept ergeben sich ca. 113 Grundst&uuml;cke zwischen 490 und 825 qm (Durchschnitt 593 qm). Unter Annahme von ca. 1,5 Wohnungen je Geb&auml;ude k&ouml;nnten ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schw&auml;bisch Hall von 2,1 Bewohner je Wohnung w&uuml;rden voraussichtlich ca. 350 Einwohner das Plangebiet besiedeln.&nbsp;</p>
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,3 ha. Abz&uuml;glich der geplanten Stra&szlig;enfl&auml;chen, Fu&szlig;wege und Gr&uuml;nfl&auml;chen verbleiben ca. 6,7 ha Baufl&auml;chen. Aus dem st&auml;dtebaulichen Konzept ergeben sich ca. 113 Grundst&uuml;cke zwischen 490 und 825 qm (Durchschnitt 593 qm). Unter Annahme von ca. 1,5 Wohnungen je Geb&auml;ude k&ouml;nnten ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schw&auml;bisch Hall von 2,1 Bewohnerinnen/Bewohner je Wohnung w&uuml;rden voraussichtlich ca. 350 Einwohnerinnen/Einwohner das Plangebiet besiedeln.&nbsp;</p>
 
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Bis auf ein Flurst&uuml;ck befinden sich alle Fl&auml;chen im Plangebiet im Eigentum der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH bzw. der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren angeordnet werden soll.</p>
 
Bis auf ein Flurst&uuml;ck befinden sich alle Fl&auml;chen im Plangebiet im Eigentum der HGE Haller Grundst&uuml;cks- und Erschlie&szlig;ungsgesellschaft mbH bzw. der Stadt Schw&auml;bisch Hall. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren angeordnet werden soll.</p>
 
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld entscheidet &uuml;ber das Vorhaben in seiner Sitzung am 09.05.2017.</p>
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Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 09.05.2017 zugestimmt.</p>
 
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Anlage 1: [[Media:141-17_A1-Uebersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan / Auszug Fl&auml;chennutzungsplan Fortschreibung 7D vom 25.04.17]]<br />
 
Anlage 1: [[Media:141-17_A1-Uebersichtsplan.pdf{{!}}&Uuml;bersichtsplan / Auszug Fl&auml;chennutzungsplan Fortschreibung 7D vom 25.04.17]]<br />
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Pr&auml;sentation den st&auml;dtebaulichen Entwurf zum Wohngebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in Bibersfeld vor.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> nimmt Bezug auf die gef&uuml;hrten Grundst&uuml;cksverhandlungen und verweist darauf, dass ggf. noch ein Umlegungsverfahren in kleinerem Umfang erforderlich sein wird. Es besteht in Bibersfeld dringlicher Bedarf an Siedlungserweiterungen. Dies dient auch zur Absicherung der Infrastruktur.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Pr&auml;sentation den st&auml;dtebaulichen Entwurf zum Wohngebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; in Bibersfeld vor. Es ist vorgesehen, bis zur fr&uuml;hzeitigen &Ouml;ffentlichkeitsbeteiligung noch eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme einzuholen. Im Zuge der &Ouml;ffentlichkeitsbeteiligung ist eine weitere Veranstaltung vor Ort geplant.</p>
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<u>Stadtr&auml;tin Niemann</u> unterst&uuml;tzt den Vorschlag der Verwaltung in Bibersfeld abschnittsweise Baupl&auml;tze zur Verf&uuml;gung zu stellen. Es wird bef&uuml;rwortet, auch Bereiche f&uuml;r den Geschosswohnungsbau anzubieten. Zum Energiekonzept wird angefragt, ob eine Versorgung mit Nahw&auml;rme vorgesehen wird. Auch die Nutzungsm&ouml;glichkeiten der E-Mobilit&auml;t und die Busanbindung werden abgefragt. Stadtr&auml;tin Niemann erkundigt sich ferner danach, wo der naturschutzrechtliche Ausgleich stattfinden wird.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> f&uuml;hrt aus, dass die Frage der Energieversorgung derzeit mit den Stadtwerken abgestimmt wird. Es bestehen &Uuml;berlegungen, die Nahw&auml;rmeversorgung nach Michelfeld zu f&uuml;hren. Sollte dies gelingen, kann untersucht werden, ob eine Verl&auml;ngerung Richtung Bibersfeld realisiert werden kann. Es ist k&uuml;nftig ferner geplant, die Grundlast in neuen Baugebieten so auszulegen, dass die Voraussetzungen f&uuml;r die Nutzung der E-Mobilit&auml;t grunds&auml;tzlich geschaffen werden. Es wird erl&auml;utert, dass im Zuge der Vorstellung der Planung vor Ort bereits seitens der B&uuml;rgerschaft angesprochen wurde, dass die Busverbindung in Richtung Michelfeld und in den Gewerbepark Schw&auml;bisch Hall-West verbesserungsw&uuml;rdig sei. Dies gilt ebenso f&uuml;r die Verbindung in die Kernstadt. Hierzu sei man bereits im Austausch mit den Verantwortlichen beim Stadtbus. Naturschutzrechtliche Ausgleichsma&szlig;nahmen werden grunds&auml;tzlich innerhalb des Plangebiets vorgesehen und durch externe Ma&szlig;nahmen erg&auml;nzt. Es ist insofern eine Mischung geplant. Der genaue Ausgleichsbedarf kann jedoch erst im Zuge einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ermittelt werden. Hierf&uuml;r ist zun&auml;chst das st&auml;dtebauliche Konzept final zu erstellen.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> sieht f&uuml;r den Bereich der Elektromobilit&auml;t einen gesetzlichen Regelungsbedarf auf Bundesebene. F&uuml;r die Schaffung der Anschlussvoraussetzungen entsteht ein zus&auml;tzlicher Aufwand, welcher nach jetzigem Stand nicht &uuml;ber die Netznutzungsentgelte abgerechnet werden kann. Hinsichtlich der Busanbindung sei man stetig gefordert mit dem Landkreis das Gespr&auml;ch zu suchen. Es besteht seit l&auml;ngerem der Wunsch, eine direkte Buslinie von und nach Michelfeld zu etablieren. Michelfeld liege jedoch noch au&szlig;erhalb des Busnetzes der Stadt. In der Konzessionierung sei diese Verbindung bislang nicht vorgesehen.</p>
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<u>Stadtrat Kaiser</u> erkundigt sich nach der geplanten Zeitschiene f&uuml;r die Erschlie&szlig;ung. Unter Verweis auf eine intakte Dorfgemeinschaft in Bibersfeld wird darauf Bezug genommen, dass die Ortschaft derzeit ca. 2.000 Einwohner habe. Aus der Sitzungsunterlage k&ouml;nne entnommen werden, dass mit ca. 350 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet werde. Dies entspreche knapp 20 %. Vor diesem Hintergrund wird angefragt, ob die Infrastruktur (z. B. Kindergarten) hierf&uuml;r ausgelegt sei. Stadtrat Kaiser spricht sich ferner daf&uuml;r aus, den Schwerpunkt auf Einfamilien- und Doppelh&auml;user zu legen und auf Geschosswohnungsbau zu verzichten. Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen f&uuml;r den n&auml;chsten Doppelhaushalt wird darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt in Bibersfeld in einem schlechten Zustand sei. Eine entsprechende Antragstellung seiner Fraktion wird angek&uuml;ndigt.</p>
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<u>Oberb&uuml;rgermeister Pelgrim</u> f&uuml;hrt aus, dass mit dem geplanten Wohngebiet von einer gesicherten Einz&uuml;gigkeit der Grundschule ausgegangen werden kann. Insofern tr&auml;gt das neue Baugebiet zu einer Stabilisierung der Infrastruktur bei. Unabh&auml;ngig vom neuen Wohnquartier st&uuml;nden im Bereich der Ganztagsversorgung (z. B. Essensversorgung) Investitionen f&uuml;r den dauerhaften Erhalt der Grundschule an. Auch verwaltungsseitig sei man sich einig, dass im neuen Wohnbaugebiet im Wesentlichen Einfamilienh&auml;user zum Tragen kommen sollten. Trotzdem gebe es in einem &uuml;berschaubaren Ma&szlig; Bedarf an Themen wie z. B. dem&bdquo;barrierefreien Wohnen&ldquo; in Mehrfamilienh&auml;usern innerhalb der Dorfgemeinschaft. Dies vor allem dann, wenn das eigene Grundst&uuml;ck im Alter f&uuml;r die Bewirtschaftung zu gro&szlig; wird. In angemessenem Umfang sollte das Wohnen in Mehrfamilienh&auml;usern deshalb erm&ouml;glicht werden.</p>
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<u>Erster B&uuml;rgermeister Klink</u> strebt einen Abschluss des Bauleitplanverfahrens zum Ende des Jahres an, um im Fr&uuml;hjahr 2018 die Ausschreibung f&uuml;r die Erschlie&szlig;ungsplanung abwickeln zu k&ouml;nnen.</p>
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|paragraph-attribute-resolution=Empfehlung an den Gemeinderat|paragraph-attribute-resolution_contents=<p>
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;</u><br />
 
<u>A) Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;</u><br />
 
Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der st&auml;dtebauliche Entwurf des B&uuml;ros mquadrat M 1:1000 vom 16.02.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.</p>
 
Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; wird gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 in Verbindung mit &sect; 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Ma&szlig;gebend ist der st&auml;dtebauliche Entwurf des B&uuml;ros mquadrat M 1:1000 vom 16.02.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.</p>
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Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.<br />
 
Die &ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo; werden gem&auml;&szlig; &sect; 1 Abs. 3 und &sect; 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit &sect; 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes &bdquo;Lang&auml;cker&ldquo;. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem B&uuml;ro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und Beteiligung der Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange) durchzuf&uuml;hren.<br />
 
(einstimmig - 17)</p>
 
(einstimmig - 17)</p>
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[[Category:Startdate|2017-05-15]]
 
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2017, 08:44 Uhr

Sachvortrag:

- Stadtrat Reber nimmt wieder seinen Platz am Ratstisch ein -

Nach Abschluss der Besiedlung des Baugebiets Breiteich besteht im Haller Westen weiterhin Bedarf an Wohnbaugrundstücken. Dieser Bedarf soll durch das Baugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld gedeckt werden. Voraussetzung hierzu ist die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bibersfeld (Anlage 1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Süden an die bestehende Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“ an und  wird im Westen durch die Michelfelder Straße (K 2591) begrenzt. Den nördlichen Abschluss bildet ein Landwirtschaftsweg, welcher abgeht von dem die Kreisstraße begleitenden Fuß- und Landwirtschaftsweg. Ein bestehender landwirtschaftlicher Weg bildet auch im Südosten in Verlängerung der Straße „Am Kühnbach“ eine Abgrenzung. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet ca. 200 m ab der östlichen Bebauung entlang der Straße „Am Kühnbach“. Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Lageplan zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans (Anlage 2).

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist das Plangebiet als geplante Wohnbaubaufläche (W) dargestellt (Anlage 1). Der Bebauungsplan wird somit gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro mquadrat Bad Boll wurde für das Plangebiet ein städtebauliches Konzept entwickelt (Anlage 3), das sich an den Strukturen der Umgebung und an den topografischen Gegebenheiten orientiert. Dem ländlichen Umfeld entsprechend ist eine Einzel- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Planung lässt eine Realisierung in zwei oder drei Abschnitten zu. Angebunden wird das Gebiet im Wesentlichen durch einen Anschluss an die K 2591. Zur Vernetzung mit dem bestehenden Ort wird es ebenso einen Anschluss an die Straße am Kühnbach geben. Im beigefügten Vorentwurf der Begründung (Anlage 4) werden die Planungsziele und die Plankonzeption näher erläutert, ebenso in mündlichen Vorträgen in den Gremien.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 10,3 ha. Abzüglich der geplanten Straßenflächen, Fußwege und Grünflächen verbleiben ca. 6,7 ha Bauflächen. Aus dem städtebaulichen Konzept ergeben sich ca. 113 Grundstücke zwischen 490 und 825 qm (Durchschnitt 593 qm). Unter Annahme von ca. 1,5 Wohnungen je Gebäude könnten ca. 170 Wohneinheiten entstehen. Bei einer durchschnittlichen Belegungsdichte der Stadt Schwäbisch Hall von 2,1 Bewohnerinnen/Bewohner je Wohnung würden voraussichtlich ca. 350 Einwohnerinnen/Einwohner das Plangebiet besiedeln. 

Bis auf ein Flurstück befinden sich alle Flächen im Plangebiet im Eigentum der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH bzw. der Stadt Schwäbisch Hall. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist ein Umlegungsverfahren erforderlich, welches parallel zum Bebauungsplanverfahren angeordnet werden soll.

Der Ortschaftsrat Bibersfeld hat dem Vorhaben in seiner Sitzung am 09.05.2017 zugestimmt.

Anlage 1: Übersichtsplan / Auszug Flächennutzungsplan Fortschreibung 7D vom 25.04.17
Anlage 2: Lageplan Abgrenzung Geltungsbereich vom 06.03.17
Anlage 3: Städtebaulicher Vorentwurf vom 16.02.17 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 4: Vorläufige Begründung zum Bebauungsplan vom 30.03.17 (Büro mquadrat, Bad Boll)
Anlage 5: Präsentation

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die geführten Grundstücksverhandlungen und verweist darauf, dass ggf. noch ein Umlegungsverfahren in kleinerem Umfang erforderlich sein wird. Es besteht in Bibersfeld dringlicher Bedarf an Siedlungserweiterungen. Dies dient auch zur Absicherung der Infrastruktur.

Erster Bürgermeister Klink stellt auf Basis der als Anlage beiliegenden Präsentation den städtebaulichen Entwurf zum Wohngebiet „Langäcker“ in Bibersfeld vor. Es ist vorgesehen, bis zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme einzuholen. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine weitere Veranstaltung vor Ort geplant.

Stadträtin Niemann unterstützt den Vorschlag der Verwaltung in Bibersfeld abschnittsweise Bauplätze zur Verfügung zu stellen. Es wird befürwortet, auch Bereiche für den Geschosswohnungsbau anzubieten. Zum Energiekonzept wird angefragt, ob eine Versorgung mit Nahwärme vorgesehen wird. Auch die Nutzungsmöglichkeiten der E-Mobilität und die Busanbindung werden abgefragt. Stadträtin Niemann erkundigt sich ferner danach, wo der naturschutzrechtliche Ausgleich stattfinden wird.

Erster Bürgermeister Klink führt aus, dass die Frage der Energieversorgung derzeit mit den Stadtwerken abgestimmt wird. Es bestehen Überlegungen, die Nahwärmeversorgung nach Michelfeld zu führen. Sollte dies gelingen, kann untersucht werden, ob eine Verlängerung Richtung Bibersfeld realisiert werden kann. Es ist künftig ferner geplant, die Grundlast in neuen Baugebieten so auszulegen, dass die Voraussetzungen für die Nutzung der E-Mobilität grundsätzlich geschaffen werden. Es wird erläutert, dass im Zuge der Vorstellung der Planung vor Ort bereits seitens der Bürgerschaft angesprochen wurde, dass die Busverbindung in Richtung Michelfeld und in den Gewerbepark Schwäbisch Hall-West verbesserungswürdig sei. Dies gilt ebenso für die Verbindung in die Kernstadt. Hierzu sei man bereits im Austausch mit den Verantwortlichen beim Stadtbus. Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen werden grundsätzlich innerhalb des Plangebiets vorgesehen und durch externe Maßnahmen ergänzt. Es ist insofern eine Mischung geplant. Der genaue Ausgleichsbedarf kann jedoch erst im Zuge einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ermittelt werden. Hierfür ist zunächst das städtebauliche Konzept final zu erstellen.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht für den Bereich der Elektromobilität einen gesetzlichen Regelungsbedarf auf Bundesebene. Für die Schaffung der Anschlussvoraussetzungen entsteht ein zusätzlicher Aufwand, welcher nach jetzigem Stand nicht über die Netznutzungsentgelte abgerechnet werden kann. Hinsichtlich der Busanbindung sei man stetig gefordert mit dem Landkreis das Gespräch zu suchen. Es besteht seit längerem der Wunsch, eine direkte Buslinie von und nach Michelfeld zu etablieren. Michelfeld liege jedoch noch außerhalb des Busnetzes der Stadt. In der Konzessionierung sei diese Verbindung bislang nicht vorgesehen.

Stadtrat Kaiser erkundigt sich nach der geplanten Zeitschiene für die Erschließung. Unter Verweis auf eine intakte Dorfgemeinschaft in Bibersfeld wird darauf Bezug genommen, dass die Ortschaft derzeit ca. 2.000 Einwohner habe. Aus der Sitzungsunterlage könne entnommen werden, dass mit ca. 350 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern gerechnet werde. Dies entspreche knapp 20 %. Vor diesem Hintergrund wird angefragt, ob die Infrastruktur (z. B. Kindergarten) hierfür ausgelegt sei. Stadtrat Kaiser spricht sich ferner dafür aus, den Schwerpunkt auf Einfamilien- und Doppelhäuser zu legen und auf Geschosswohnungsbau zu verzichten. Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsplanberatungen für den nächsten Doppelhaushalt wird darauf hingewiesen, dass die Ortsdurchfahrt in Bibersfeld in einem schlechten Zustand sei. Eine entsprechende Antragstellung seiner Fraktion wird angekündigt.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass mit dem geplanten Wohngebiet von einer gesicherten Einzügigkeit der Grundschule ausgegangen werden kann. Insofern trägt das neue Baugebiet zu einer Stabilisierung der Infrastruktur bei. Unabhängig vom neuen Wohnquartier stünden im Bereich der Ganztagsversorgung (z. B. Essensversorgung) Investitionen für den dauerhaften Erhalt der Grundschule an. Auch verwaltungsseitig sei man sich einig, dass im neuen Wohnbaugebiet im Wesentlichen Einfamilienhäuser zum Tragen kommen sollten. Trotzdem gebe es in einem überschaubaren Maß Bedarf an Themen wie z. B. dem„barrierefreien Wohnen“ in Mehrfamilienhäusern innerhalb der Dorfgemeinschaft. Dies vor allem dann, wenn das eigene Grundstück im Alter für die Bewirtschaftung zu groß wird. In angemessenem Umfang sollte das Wohnen in Mehrfamilienhäusern deshalb ermöglicht werden.

Erster Bürgermeister Klink strebt einen Abschluss des Bauleitplanverfahrens zum Ende des Jahres an, um im Frühjahr 2018 die Ausschreibung für die Erschließungsplanung abwickeln zu können.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

A) Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“
Der Bebauungsplan Nr. 0914-02 „Langäcker“ wird gemäß § 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB im Entwurf aufgestellt. Maßgebend ist der städtebauliche Entwurf des Büros mquadrat M 1:1000 vom 16.02.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0914-02 „Langäcker“
Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet „Langäcker“ werden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO parallel zum Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Langäcker“. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro mquadrat, Bad Boll das weitere Verfahren (Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
(einstimmig - 17)

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