§ 104/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Teilflächenanmietung im Gebäude Schmollerstraße 31; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Aufgrund des aktuellen kurzfristigen Unterbringungsbedarfs von anerkannten Flücht­lingen mit Wohnsitzauflage und Asylbewerbern in der Anschlussunterbringung ab 01.05.2017 hat der Landkreis Schwäbisch Hall der Stadt angeboten, Räumlichkeiten im Gebäude Schmollerstraße 31 anzumieten. Das Gebäude befindet sich in privatem Eigen­tum und ist vom Landkreis angemietet. Der Landkreis stellt der Stadt im Rahmen eines Untermietverhältnisses die Räume im 2. Obergeschoss sowie Gemeinschaftsräume im Erdgeschoss mit einer Fläche von ca. 370 m² ab 01.05.2017 zur Verfügung. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ein jährliches Kündigungsrecht für beide Vertragsparteien vereinbart.

Die jährliche Miete beträgt inkl. Betriebskostenpauschale 42.180,00 € (für das Jahr 2017 somit 28.120,00 €). Zusätzlich fallen Stromkosten an. Die Refinanzierung erfolgt über die Erhebung von Nutzungsgebühren der untergebrachten Personen.

Die Haushaltsmittel für die Anmietung werden beim Sachkonto 42310000 (Mieten und Pachten) des Produkts 12200000 (Ordnungswesen) außerplanmäßig zur Verfügung ge­stellt.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 20.04.2017 folgende Eilentscheidung:
Der Anmietung sowie der Bereitstellung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird zugestimmt. 

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

Meine Werkzeuge